ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. ehemaliges Mietfahrzeug und Garantieverlängerung

ehemaliges Mietfahrzeug und Garantieverlängerung

Themenstarteram 30. Juni 2014 um 21:57

Hallo zusammen,

laut den Garantiebedingungen der Neuwagengarantieverlängerung ging ich eigentlich davon aus,

das ehemalige Mietwagen von der Gerantieverlängerung ausgeschlossen sind :

2. Nicht Gegenstand dieses Versicherungsvertrags sind

....

c) Fahrzeuge, die zumindest zeitweilig zur gewerbsmäßigen

Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet

werden;

....

(Quelle: http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=723509 )

 

Ich habe heute ein ganze Reihe Händler angerufen und mich nach KFZ erkundigt (Eu Fahrzeug, Unfälle, Mietwagen etc).

Der erste Händler mit ehm. Mietfahrzeug, meinte es wäre kein Problem, hier die Garantie zu verlängern.

Ich war skeptisch und rief bei der Hotline in Braunschweig an. Dort sagte mir die Dame, ein ehemaliges Mietfahrzeug könne ich nicht mehr mit einer Garantieverlängerung versehen.

3 von 3 Händler meinten jedoch es wäre jedoch möglich (Nach meinem Hinweis, das ich ja eine Garantieverlängerung machen wolle und dies nicht ginge). Der Dritte hat mich sogar nocheinmal extra zurückgerufen und vorher mit Braunschweig telefoniert. Er meinte solange ich das KFZ nicht vermiete, wäre es kein Problem. Das war nach meinen Anruf dort. Hmmm :confused:

Ich will nun morgen nochmal bei der Hotline der Versicherung in Braunschweig anrufen und hoffe dort ggf auf eine andere Sachbearbeiterin zu stoßen, bzw nochmal explizit auf das Gespräch mit den Händler zu verweisen.

Nun bin ich aber etwas verunsichert (kauft man den Wagen ersteinmal, ist es zu spät) und wollte mal nachfragen, ob es hier bei MF Erfahrungswerte mit dem Thema gibt.

(Ich bin ohnehin skeptisch da Mietwagen ja getreten werden etc und ohne Garantieverlängerung kaufe ich einen ex Mietwagen auf keinen Fall)

Gruß und Dank

Ähnliche Themen
18 Antworten
am 1. Juli 2014 um 5:30

Erfahrung damit habe ich nicht, aber nach der Formulierung (Präsens) würde ich es so verstehen, dass eine gewerbliche Vermietung nur während der Laufzeit der Versicherung schädlich wäre. Ansonsten hätte man m.E. "wird oder wurde" schreiben müssen.

Aber um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich mir die Auskunft schriftlich geben lassen oder direkt mit ins Fahrzeugangebot aufnehmen lassen.

So verstehe ich das auch. Es geht möglicherweise nicht darum, ob das Fahrzeug mal irgendwann gewerblich an Personen vermietet wurde, sondern darum ob das Fahrzeug im Rahmen der Garantieversicherung als (Ver)mietfahrzeug genutzt wird.

Hier gehts ganz einfach darum, den Vertrag auf private Nutzung zu beschränken.

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 7:44

Ja das wäre plausibel. Dank euch. Ich rufe da in der Mittagspause noch einmal an.

Sehe ich auch so. Mein EOS war zunächst auf die VW AG zugelassen - also gewerbliche Nutzung. Habe ich aber mit einer Garantierverlängerung vom VW-Händler gekauft. Gab auch später bei Inanspruchnahme keine Probleme.

Beim Kauf eines ehemaligen Mietfahrzeuges würde ich dieses ggfls. mit der Garantieverlängerung kaufen. Vertraglich so vereinbaren, dann hat der Händler die Verpflichtung und eventuell das Problem.

Gruß

Peter

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 12:48

Also ich habe da gerade noch einmal angerufe und explizit geschildert, worum es ging und das ich Wagen XY als ehemaliges Mietfahrzeug innerhalb der Neuwagengarantie kaufen würde und diesen dann als privat Mann anmelden und nicht als Mietwagenfirma betrieben oder diesen in irgeneiner Form vermieten würde. Ich erklärte, dass dies ggf bei meinem ersten Anruf mißverständlich formuliert wurde.

Und ich verwies auf 3 Händler, welche mir gesagt haben es wäre kein Problem.

Man hat dies verstanden mir aber explizit gesagt: Sobald ein VW KFZ einmal als Mietfahrzeug zugelassen wurde, bekommt es keine Garantieverlängerung der Neuwagengarantie.

Vorführfahrzeuge seien davon nicht betroffen (habe ich in dem Zuge gleich nachgefragt)

Ich gehe mal davon aus, dass die bei der Hotline im Zweifel weniger Interesse am Verkauf des KFZ habe als der Händler und glaube das einfach mal und eine entsprechende Formulierung ist ja auch vorhanden, wenn auch sehr schwamming.

 

 

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 12:51

vertippt

Ich habe einen Passat B7 (EZ 01/2011), den habe ich als Jahreswagen (Ex-Mietfahrzeug bei Enterprise) in 04/2012 gekauft und problemlos die Neuwagengarantieverlängerung abgeschlossen. Bei einem Motorschaden im April diesen Jahres (43.000 km, Zahnriemen gerissen) gab es ebenfalls keine Probleme, laut Abrechnung wurden ca. 5.000 € der 9.600 €-Rechnung über Kulanz von VW abgerechnet, der Rest über die Garantie.

Themenstarteram 10. Juli 2014 um 6:50

Zitat:

Original geschrieben von RedEnergy82

Ich habe einen Passat B7 (EZ 01/2011), den habe ich als Jahreswagen (Ex-Mietfahrzeug bei Enterprise) in 04/2012 gekauft und problemlos die Neuwagengarantieverlängerung abgeschlossen. Bei einem Motorschaden im April diesen Jahres (43.000 km, Zahnriemen gerissen) gab es ebenfalls keine Probleme, laut Abrechnung wurden ca. 5.000 € der 9.600 €-Rechnung über Kulanz von VW abgerechnet, der Rest über die Garantie.

Hmm also oben verlinkte Garantiebedingungen tragen das Datum 20.03.2012

Dein Kauf wurde im April 2012 gemacht. Verstehe dann nicht, wieso man mir bei der Hotline der VW Versicherung 2 mal wiedersprüchliche Infos gibt :confused:

Das verstehe ich auch nicht, allerdings steht ja in den Bedingungen "c) Fahrzeuge, die zumindest zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden..." und das tut man ja nicht. Da steht ja nicht "...verwendet werden oder wurden..." Letztlich bin ich der Ansicht, dass man schon guten Glaubens davon ausgehen kann, dass die Garantieversicherung im Schadensfall zahlt, wenn ich sie verkauft bekommen habe; im Zweifel würde ich es dann auf den Händler abwälzen... :confused:

Themenstarteram 10. Juli 2014 um 10:02

Zitat:

Original geschrieben von RedEnergy82

Das verstehe ich auch nicht, allerdings steht ja in den Bedingungen "c) Fahrzeuge, die zumindest zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden..." und das tut man ja nicht. Da steht ja nicht "...verwendet werden oder wurden..."

Also man kann das was die am Tel erzählten, ggf ja auch so verstehen, zumindest deckt sich das dann halbwegs mit der Aussage von der Versicherung am Telefon:

Golf Ezl. 2012 wird von zb. Avis 2012 bis 2013 als Mietfahreug gefahren.

Will dann Avis die Garantie verlängern, greift die Klausel: Fahrzeuge, die zumindest zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden

Nun wird der Golf 2013 als Jahreswagen von Müller Privatmann gekauft, es ist ja noch der selbe Wagen

Will dann Müller Privatmann die Garantie verlängern, greift die Klausel: Fahrzeuge, die zumindest zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden (Der Wagen gehört zwar Müller und Müller vermietet nicht aber es ist der selbe Wagen und dieser wurde zeitweilig vermietet)

Nur verstehe ich dann immer noch nicht, wieso sich hier (mittlerweile ein paar Posts gefunde) so viele EX Mieter mit Garantieverlängerung finden und auch die Händler alle sagen, dies sei möglich.

Zuzüglich Dein Beispiel mit dem Passat mit Garantiefall. Also ein mülmiges Gefühl und Unsicherheit bleiben.

Glaskugel sagt:

a) ehemalige Ex VW Mietwagen (z. B. bei Opel gehen OpelRent Mietfahrzeuge - Opel hat quasi die gleiche Klausel)

b) die Verkäufer teilen das VW nicht mit...

:D

Themenstarteram 10. Juli 2014 um 11:36

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Glaskugel sagt:

a) ehemalige Ex VW Mietwagen (z. B. bei Opel gehen OpelRent Mietfahrzeuge - Opel hat quasi die gleiche Klausel)

b) die Verkäufer teilen das VW nicht mit...

:D

Im Falle von Redenergy82 wohl eher b (Firma war ja Enterprise) oder c die hotline gibt falsche auskunft.

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 8:54

So habe Antwort auf eine Mail an VVD bekommen.

Sofern man das KFZ selbst nicht als Mietwagen nutzt, spielt die Nutzung des Vorbesitzers keine Rolle. Die Auskunft am Tel war also falsch oder wurde (auch wenn ich es lang und breit erklärt habe) falsch verstanden.

Also ich mich nach Garantiemöglichkeiten für Fahrzeuge ausserhalb er Werksgarantie ohne Verlängerung erkundigt habe, gab es viele Telefonate & Mails mit Händler und VVD. Mein Fazit: Es ist verdammt schwer richtige Informationen zu bekommen sowohl vom VVD als auch den Händlern. Ich hatte am Ende sogar Dokumente zu einem neuen Garantieprodukt, wo sich später rausstelle, dass dies noch garnicht veröffentlicht werden darf.

Im übrigen als Lösung für mein Problem -> KaskoPlus.

Das heißt Fahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren können versichert werden. Die Garantie deckt alles bis auf Verschleißteile und hat keine feste Laufzeit. Ab 150tkm ist lediglich eine SB von 150 € notwendig, aber Material und Arbeitsstunden bleiben bei 100%. Der größte Nachteil ist, dass KFZ-Versicherung auch über VVD laufen muss. Ansonsten finde ich die ganz gut, die kam im letzten Jahr auch bereits 4x zum Einsatz.

Aber um es nochmal deutlich zu sagen es war ein beschwerlicher Weg zu diesen Informationen zu finden. Die Informationsverteilung bei VVD, Händlern & VW himself ist nicht gerade Rekordverdächtig

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. ehemaliges Mietfahrzeug und Garantieverlängerung