Ehemaliges "Bastlerfahrzeug" verkaufen

Ein privater Zweitbesitzer will ein 32 Jahre altes Auto mit folgenden Eigenschaften verkaufen:

- Der Zweitbesitzer, jetziger Verkäufer, hat das Auto vor 13 Jahren sehr günstig als (Vertragszitat) "Bastlerfahrzeug zum Ausschlachten und zur Ersatzteilgewinnung mit schweren Mängeln und defektem Getriebe aufgrund vorheriger militärischer Verwendung" gekauft, wohl weil der damalige Verkäufer-Händler keine Gewährleistung übernehmen wollte. Die Mängel gab es jedenfalls nicht.
- Der 5-stellige Tacho zeigte beim Kauf ca. 30.000km, der jetzige Zweitbesitzer hat +40.000 draufgefahren.
- Vielleicht sind es auch 170.000 oder noch mehr. Das läßt sich nicht mehr feststellen.
- Vielleicht wurde der Tacho vom Erstbesitzer (Bundeswehr) getauscht, vielleicht gegen einen gebrauchten Tacho, das läßt sich nicht mehr feststellen.
- Ob es Unfälle gab, ist unbekannt.
- Ansonsten ist das Auto voll in Ordnung, fährt "fast wie ein Neuwagen".

Was schreibt man dazu in den Kaufvertrag?

24 Antworten

KV:
Zustand: "wie gesehen"

Zusatz:
Gewährleistung und oder Garantie jedweder Art gilt A U S G E S C H L O S S E N .
Insbesondere gilt auch:
KM-Stand kann nicht versichert gelten ( 70 oder mglw. 170tkm)

Damit solltest du jedenfalls abgesichert sein.

LG

Man deklariert das am besten als Teilesammlung, und dann auch noch ohne Gewährleistung.

Vorbesitzer Bundeswehr. Erworben als Ersatzteilspender. Genauer Kilometerstand aufgrund 5 stelligen Tacho unbekannt. Genau so wie dies geschrieben hast. Wo ist das Problem?

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 22. Januar 2023 um 19:38:05 Uhr:


...
- Ansonsten ist das Auto voll in Ordnung, fährt "fast wie ein Neuwagen".

..

Was für ein Wagen und was möchte er für haben?

Das klingt für mich so, als soll das Ding noch mal versilbert werden ... dann denke ich zieht der "Teilespender/Bastlerkarre" nicht so wirklich...Ganz im Gegenteil, dann hätte einer im worstcase einen Angriffpunkt, da haben einige Richter das Teilespender/Bastlerauto gestrichen...

Es kommt schon auf das Verhältnis Kaufpreis zu Zustand an...

Also den Zustandnote 1-2 BW Bully T3 für 18 000 EUR, wird schwierig mit Bastlerauto...

Dann halt ganz normler Privat KV (die Vordrucke) mit Ausschluß der Gewährleistung ... fertig ...

Die Punkte wie Tachostand, stehen auf den Vordrucken, eh "abgelesen"
und wenn das Ding nur 5 Stellen hat, kann man nur 5 Stellen ablesen...

Merke, um so mehr man individuell schreibt, um so mehr Angriffspunkte bietet man auch ...

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Als Bastlerfahrzeug braucht er ja nicht zu verkaufen, sondern nur vermerken das er es als solches erworben hat. Sonst kommt der Käufer später um die Ecke und schreit nach Betrug weil es verschwiegen wurde

Es muss doch möglich sein ein Auto als "defekt" oder "Basis für Restaurierung" zu verkaufen?
Wenn die Substanz gut ist und hinreichend selten/teuer - warum soll ein "defekter Oldie" nicht 18T€ bringen?
Selbst ein Händler wird auf sowas keine Garantie geben wollen - außer "garantiert defekt".

Sicherlich kann man alles mögliche zusätzlich in so einen Vordruck klatschen ... Die Frage bleibt dann warum?

Bei Privatverkauf, kann man Umtausch und Gewährleistung sauber ausschließen ... bei den guten Vordrucken reicht dazu das richtige Kreuz zu machen ... was sollen zusätzlichen Vermerke bringen?

Die Bezeichnung " Bastlerauto" oder "Teileträger" verwenden Händler gerne um die Gewährleistung auszuschließen.

Das ist teilweise durchaus möglich aber nur wenn der Zustand auch wirklich dem entspricht.

Bei dem Fahrzeug war die Klausel offensichtlich nicht gerechtfertigt. Im Falle eines Falles hätte ein Gericht das durchaus einkassiert. Wobei der Käufer sich ja offensichtlich bewusst war was er da kauft.

Wenn man das Fahrzeug privat verkaufen will einfach einen normalen Kaufvertrag mit dem Zustand und fertig.
Gewährleistung und Sachmängelhaftung ausschließen und gut ist. Das das Fahrzeug mal als (angebliches) Basterfahrzeug verkauft wurde ist völlig Irrelevant .

mit einem regulären Kaufvertrag (ich nutze immer den vom TÜV-Süd als beschreibbares PDF) und dem wirksamen Ausschluss der GWL und unter Angabe vom KM-Stand: "unbekannt" wäre doch alles Wesentliche geregelt. Bei den besonderen Vereinbarung kann man doch noch "militärische Vornutzung mit erhöhtem Verschleiß" vermerken und das reicht. Wie oben bereits geschrieben: viel Text gibt viel Angriffsfläche.

Wieso ist der Kilometerstand unbekannt? Der ist genauso bekannt wie bei jedem anderen Gebrauchtwagen mit lückenhafter Historie, also wahrscheinlich rund der Hälfte der >10-jährigen. Stand ablesen, Häkchen bei "kann nicht garantiert werden" o.ä. und fertig. Warum sollte man da ohne Not herumspekulieren?

Wahrscheinlich weil beim 5 stelligen Tacho und einem Oldtimer davon auszugehen ist, dass der Kilometerstand mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht dem abgelesenen entspricht. Ein Einzeiler erspart einfach spätere Diskussionen und Probleme

Aktuell gibt es häufiger alte MB G-Klassen (Wolf) zu kaufen.
Da zählen in der Tat Betriebsstunden, nicht die Kilometer.

wenn es kein Bastlerfahrzeug mehr ist, weil es durchrepariert wurde, braucht man auch nicht Bastlerfahrzeug in den Kaufvertrag schreiben. Nicht mal, dass es als solches erworben wurde. Einfach die Gewährleistung ausschließen, km-Angabe mit dem Zusatz "abgelesen", das reicht doch völlig aus. Bekannte Mängel natürlich angeben.

Und dann kommt irgendwann der Käufer um die Ecke und fängt an Theater zu machen weil das Fahrzeug irgendwann als Schlachtfahrzeug zur Ersatzteilgewinnung ( also ungeeignet zum Wiederaufbau) deklariert wurde. Will man sich damit auseinander setzen? Was spricht nun genau dagegen es wahrheitsgemäß in paar kurzen Sätzen festzuhalten?

"Vorbesitzer Bundeswehr. Erworben als Ersatzteilspender. Genauer Kilometerstand aufgrund 5 stelligen Tacho unbekannt."

Passt in jeden Kaufvertag und erspart mögliche Diskussionen und nimmt jeglichen Wind aus den Segeln.

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