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EG Übereinstimmungsbescheinigung, Einzelgenehmigung, Fzg.-Schein Varadero Einspritzer

Honda XL 125 V Varadero
Themenstarteram 14. März 2021 um 21:01

Hallo liebes LKR Forum,

ich bin neu hier und hoffe, daß mir jemand helfen kann.

Ich habe gestern meine Honda Shadow VT125C JC29A verkauf und will jetzt eine Honda Varadero XL125 JC32 VL Einspritzer von einem seriösen Händler holen.

Bei ihn stehen mehrere und die meisten 1. Hand aus Frankreich (EZ dort). In Frankreich gibt es bei den Leichtkrafträndern wie hier auch nur die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fzg.-Schein). Das Problem ist, dass bei allen Exemplaren die EG Übereinstimmungsbescheinigung (umgangssprachlich meistens als das sog. CoC Papier genannt), weil sie nach den Zulassung nicht mehr benötigt wurde.

Um einen LKR aus dem EU-Ausland anmelden zu können wird außer einen HU-Prüfbericht auch noch alle technischen Daten benötigt, weil in manchen europäischen Ländern grundsätzlich in den Fahrzeugpapieren die in Deutschland verwendeten Schlüsselnnr. HSN und TSN auch z.B. die Reifengröße oder die Abgasnorm und in der letzten Zeit eher selten die EG-Typgenehmigung fehlen.

Ich habe schon bei Honda Deutschland angerufen und die sagen, wenn bei der Auslieferung des LKR als es neu war die EG Übereinstimmungsbescheinigung dabei war (ist bei denen im System hinterlegt) muss man für die 2. Ausfertigung bzw. für das Duplikat 175€ zahlen. Für einen Blatt mit technischen Daten ist es ein sehr stolzer Preis. Zumal sie früher dafür 30-50€ verlangt haben.

Ich war schon bei einer Prüfstelle und danach gefragt wie es zu lösen wäre, dass er mir ein im Rahmen der HU ein sog. Datenblatt als Bestätigung der technischen Daten für die Zulassungsstelle ausstellt. Dafür verlangt die Prüfstelle 30€. Er hat mir gesagt, wenn ich ihm von anderen Leichtkrafträdern, die das gleiche Modell waren Kopien liefere, wird es alle technischen Daten haben und auch vergleichen können ob sich die Schüsselnnr. HSN und TSN zwischen 2007 und 2012 geändert haben.

Deswegen eine Bitte an die User des Forums ob es nicht möglich wäre, dass Ihr mir Kopien von Euren Varaderos schicken könnt. Natürlich ohne persönlichen Angaben. Nur die technischen Daten müssen lesbar sein.

Besten Dank im voraus für Eure Hilfe und viele Grüße

Gregor

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6 Antworten
am 14. März 2021 um 21:26

Bist du sicher, das dieses Datenblatt der Zulassungsstelle ausreicht?

Warum keine Nägel mit Köpfen machen und eine Zweitschrift anfordern.

Was ist, wenn du das Motorrad später wieder verkaufen willst?

Jeder weiss, die Papiere gehören dazu. Ich würde das nicht kaufen.

Warum kümmert sich der Händler nicht um die Papiere?

Von einem seriösen Händler würde ich das erwarten.

Wenn er sagt, das ist kein Problem, soll er kostenneutral das Motorrad zulassen.

Wenn nur ein Schein von den Fahrzeugen vorhanden ist und kein COC-Papier, dann ist es mit der Seriösität nicht besonders weit her. Eine Zulassung dürfte ausgeschlossen sein und zudem ist das COC-Papier als Besitzurkunde anzusehen (analog dem richtigen Brief).

Es ist mithin Aufgabe des Verkäufers zum angebotenen Fahrzeug komplette Papiere mitzugeben. Was weiß ich, aus welcher Herkunft die Dinger stammen wenn es nicht mal einen Eigentumsnachweis in Form einer COC-Bescheinigung gibt.

Themenstarteram 15. März 2021 um 7:13

Hallo Up-gefahren,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Ja, ich bin mir sicher, dass dieser Datenblatt der Zulassungsstelle für die Anmeldung ausreicht. Denn letztens hat ein Bekannter eine große Maschine aus Italien (dort gibt es nur ein Fahrzeugdokument in Verbindung mit elektronischen Abmeldebestätigung oder Eigentumsurkunde) mit so einem Datenblatt und einer frischen HU ohne irgendwelche Zwischenfragen zugelassen bekommen.

Diese Bestätigung/Datenblätter ist gleichwertig bzw. identisch mit der EG Übereinstimmungsbescheinigung und die Zulassungsstelle lässt das Fahrzeug ohne Murks zu, weil sie alle technischen Daten für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Einzelgenehmigung (manche Zulassungsstellen stellen für die Leichtkrafträder keinen "normalen" Fzg.-Schein sondern eine Einzelngenehmigung aus) haben.

Eine KÜS oder Dekra Prüfstelle in meiner Nähe wird mir im Rahmen der HU eine Bestätigung der Fahrzeugpapiere bzw. der technischen Daten n. § 13 FZV / Datenblatt (COC) auf Basis der EG-Typgenehmigung für 30€ ausstellen. Ich muss dem Prüfer nur 1-2 CoC Papiere vom gleichen Modell vorlegen, so dass er die technischen Daten, HSN und TSN nicht stundenlang in Datenbänken suchen muss.

Ich habe nicht vor einem großen Motorrad-Führerschein zu machen. Also wenn ich diesen Leichtkraftrad aus 1. Hand kaufe, werde ich ihn auch ewig fahren und eigentlich nie verkaufen wollen.

Ich habe schon bei mehreren Händlern in Frankreich nachgefragt. Wenn ein LKR schon zugelassen war und eine Zulassungsbescheinigung Teil I hat, dann interessiert normalerweise keinem mehr die EG Übereinstimmungsbescheinigung. Bei uns ist es genauso, wenn Du schon ein Fzg.-Schein bzw. eine Einzelgenehmigung für einen Leichtkraftrad hast, dann ist ein CoC oder eine nationale Betriebserlaubnis zweitrangig. Bei den Zulassungsstellen fragen sie zwar danach, weil Du keine hast machen sie keinen Problem daraus.

Im schlimmsten Fall werde ich halt ein Duplikat der EG Übereinstimmungsbescheinigung bei Honda für 175€ bestellen. Für mich ist es jedoch nicht notwendig.

Ich hoffe jetzt verstehst Du wie ich es gemeint habe.

 

Zitat:

@Up-gefahren schrieb am 14. März 2021 um 22:26:07 Uhr:

Bist du sicher, das dieses Datenblatt der Zulassungsstelle ausreicht?

Warum keine Nägel mit Köpfen machen und eine Zweitschrift anfordern.

Was ist, wenn du das Motorrad später wieder verkaufen willst?

Jeder weiss, die Papiere gehören dazu. Ich würde das nicht kaufen.

Warum kümmert sich der Händler nicht um die Papiere?

Von einem seriösen Händler würde ich das erwarten.

Wenn er sagt, das ist kein Problem, soll er kostenneutral das Motorrad zulassen.

Themenstarteram 15. März 2021 um 7:25

Hallo beku_bus1,

wenn man den französischen Fzg.-Schein im Original hat und die Abmeldebestätigung oder das Kennzeichen ist doch alles i.O.

Das COC-Papier wird praktisch als Besitzurkunde angesehen. Sie ist jedoch kein richriger Eigentumsnachweis. Denn wenn Du die ausländische Zulassungsbescheinigung Teil I im Original, die Abmeldebestätigung oder das Kennzeichen und eine Rechnung für die Maschine hast, hast Du alle Eigentumsnachweise. Lediglich ein Duplikat der CoC-Bescheinigung muss bei Honda bestellt werden, so dass einer Anmeldung in Deutschland nichts mehr im Weg steht.

Weil es in Frankreich einen sehr großen Markt gibt, sind die Leichtkrafträder wesentlich günstiger als hier. Zusätzlich ist das Einspritzer-Modell sehr selten in Deutschland. Die Vergaser-Modelle d.h. VorFL bis 2006 gibt es sehr viele. Im schlimmsten Fall werde ich halt ein Duplikat der EG Übereinstimmungsbescheinigung bei Honda für 175€ bestellen. Für mich ist es jedoch nicht notwendig.

 

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 14. März 2021 um 22:42:42 Uhr:

Wenn nur ein Schein von den Fahrzeugen vorhanden ist und kein COC-Papier, dann ist es mit der Seriösität nicht besonders weit her. Eine Zulassung dürfte ausgeschlossen sein und zudem ist das COC-Papier als Besitzurkunde anzusehen (analog dem richtigen Brief).

Es ist mithin Aufgabe des Verkäufers zum angebotenen Fahrzeug komplette Papiere mitzugeben. Was weiß ich, aus welcher Herkunft die Dinger stammen wenn es nicht mal einen Eigentumsnachweis in Form einer COC-Bescheinigung gibt.

Zieh es von hinten auf. Der Händler soll für dich zulassen. 250€ anzahlen, Rest bei Abholung. Einen Zulassungsservice wird er doch finden...

am 15. März 2021 um 9:06

Wenn es ein seriöser Händler, dann hat er, meiner bescheidenen Meinung nach, für die zur Zulassung notwendigen Papiere inklusive TÜV zu sorgen.

Aber wenn du billig eine Maschine aus dem Ausland kaufen willst, wo du zur Zulassung noch Extrakosten und Lauferei hast, lass dich nicht aufhalten.

Viel Glück.

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