echte Garantie bei VWN

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo!

Heute war ich beim Freundlichen und brachte mein Auto, weil ich mit dem Getriebe nicht so zufrieden bin. Es macht beim Rückwärtsfahren Geräusche. Den Rückwärtsgang bekommt man nur dann geräuschfrei eingelegt, wenn man nach Stillstand des Fahrzeugs sehr lange wartet. Der erste Gang springt manchmal raus usw. Wie das eben so ist......bei einem Premiumhersteller.
Nun sagte man mir: "Den haben Sie im Mai gekauft, und er hat 12000 km runter. Das wird nichts mit Garantie. Es sei denn, daß Getriebe ist nicht mehr reparabel und muß komplett ersetzt werden. Ansonsten gilt eine Garantie von 6 Monaten oder 10000 km, wenn der Schaden durch Reparatur oder Einstellung behoben werden kann. Die Kosten tragen Sie."
Wußtet Ihr das?
Also muß ich versuchen, mein Getriebe richtig kaputt zu bekommen. Eigentlich wollte ich dem Meister noch das Klappergeräusch hinten links vorführen, aber ich habe das dann lieber gelassen, sonst suchen die "Mechatroniker" mich noch arm.

Viele Grüße,

Olli

15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Olli TSI



Also muß ich versuchen, mein Getriebe richtig kaputt zu bekommen.

Was schwer werden dürfte. Selbst wenn du mit 100Kmh vom fünften in den ersten schaltest, wird wohl eher die Kupplung verbraten, als das Getriebe auseinanderfallen.

Schau mal hier:
http://blog.meinauto.de/.../...im-Vergleich-zur-Herstellergarantie.jpg
Du mußt beweisen, das der Mangel schon bei Auslieferung bestand.

Hallo

Die Regel mit dem halben Jahr oder 10 Tkm gilt aber nur für Einstellungsarbeiten und Verschleißteile (Bremse, Kupplung).

Dein 😁 kann sehr wohl das Getriebe innerhalb der Garantie instandsetzen wenn darin ein reparabler Schaden auftritt der nicht gleich zum komplett Tausch führt.

Hat der 😁 denn mal versucht die Einstellung der Schaltung zu kontrollieren und ggf. einzustellen ?

Das wäre der erste Ansatz, wenn er sich dabei nicht allzu glatt anstellt bekommt er sein Geld dafür auch auf einem anderen Weg.

MFG

Du mußt beweisen, das der Mangel schon bei Auslieferung bestand.Ja, das hat er mir auch erzählt. 😠

Ob das auch so wäre, wenn ich ihm den 77800 Euro teuren Multivan 4Motion abgekauft hätte, der da im Ausstellungsraum stand? Manchmal habe ich das Gefühl, ich bin mit dem Caddy eben nur so ein Billigkunde.🙁
Nein, ich mache das Getriebe natürlich nicht mutwillig kaputt. Dann muß es halt so weitergehen.

Zitat:

Die Regel mit dem halben Jahr oder 10 Tkm gilt aber nur für Einstellungsarbeiten und Verschleißteile (Bremse, Kupplung).

Dein 😁 kann sehr wohl das Getriebe innerhalb der Garantie instandsetzen wenn darin ein reparabler Schaden auftritt der nicht gleich zum komplett Tausch führt.

Aha, dann werde ich da erneut vorstellig und versuche, mit den netten Menschen nochmal zu reden.

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Nein, hat er nicht. Er hat allein eine Probefahrt gemacht und meinte, es sei alles in Ordnung.
Ich durfte nicht mitfahren.
Aber wenn sie die Schaltung richtig einstellen sollen, müßten wir einen Extratermin machen und ich die Kosten übernehmen. Der Rückwärtsgang ist nicht synchronisiert und Geräusche beim Einlegen oder Rückwärtsfahrt völlig normal. Das ist Stand der Technik....😕
Wir haben in der Familie noch einen älteren Caddy Life TDI. Der scheint auf einem anderen Stand der Technik zu sein, denn dort ist wirklich alles in Ordnung.

Auf jeden Fall werde ich doch nicht die teure Anschlußgarantie abschließen, wenn man sich da im Schadensfalle vielleicht genauso komisch verhält und ich dann beweisen muß, daß der Schaden schon am Tag der Auslieferung bestand.

Zitat:
Hat der 😁 denn mal versucht die Einstellung der Schaltung zu kontrollieren und ggf. einzustellen ?

Das wäre der erste Ansatz, wenn er sich dabei nicht allzu glatt anstellt bekommt er sein Geld dafür auch auf einem anderen Weg.

MFG

Ich würde es mal bei einem anderen 🙂 versuchen. Das geschilderte Verhalten lässt darauf schließen, dass der Kunde ehr stört als ordentlich bedient werden soll.

Grüße
Caddyfix

Um was geht es hier eigentlich?

Die vom Hersteller versprochene Werksgarantie von zwei Jahren ab Erstzulassung oder die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung des Verkäufers?

Bei Gewährleistung des Verkäufers tritt nach sechs Monaten lediglich die Umkehr der Beweislast ein.

Um den Sachverhalt besser beurteilen zu können sind aber noch mehr Informationen erforderlich.

Suche am Besten einen Anwalt auf, nimm alle Unterlagen(Kaufvertrag etc.) mit und lasse dich beraten. Die Erstberatung ist auch nicht so teuer.

Der Anwalt kann die Lage dann auch besser einschätzen.

Und nicht gleich von Händler abwimmeln lassen. Leider ist es bei manchen Betrieben erforderlich immer nur schriftlich per Einschreiben und Werkstattbesuche nur mit Zeugen zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von mahaho


Um was geht es hier eigentlich?
Um den Sachverhalt besser beurteilen zu können sind aber noch mehr Informationen erforderlich.

Was für Informationen willst du denn ?

Der TE schreibt:
"Den haben Sie im Mai gekauft, und er hat 12000 km runter. Das wird nichts mit Garantie.
Außerdem ist es ein Euro-5 Auto

Also ist der Wagen noch nicht mal ein Jahr alt und ihm wird die 2 Jährige Herstellergarantie von seinem Händler verweigert.
Ich würde auch einen Anwalt/Sachverständigen  nehmen.

Villeicht hilft ja auch ein Anruf bei VW direkt.

Ich würde ja erstmal den 😁 wchseln bevor ich mir nen Anwalt nehme und anfange mein Recht einzuklagen 🙄 .

Der 😁 hätte sich ja mal das Problem von dir vorführen lassen können anstatt ohne dich ne Riemenrunde zu drehen.

Hallo,

ich habe nun den 2. Caddy und habe den Eindruck, dass man mit diesem Fahrzeug Kunde 2. Wahl ist, absolut nicht. Beim ersten Caddy gab es einige Garantiefälle, allerdings nicht so große wie ein Getriebe.
Jeder Fall wurde ohne zögern vorbildlich geregelt. Es gab nie Kosen für mich.Ich habe den Eindruck, dass Dein Freundlichter nicht wirklich "ein Freundlicher" ist

Obwohl ich nur ungern einen Anwalt eingeschaltet habe, hat er bei einem Garantiefall meinen Freundlichen schnell von seinen Pflichten überzeugen können. Da ging es auch um einen Garantiefall bei meinem Golf 4. Als ich dann nach ein paar Monaten wieder bei beinem Freundlichen einen Termin ausmachen wollte hatte mir der Servicemeister mir einen falschen Zettel ausgedruckt und überreicht. Das war meine "Kundenakte" mit Auftragshistorie und gleich unter meinem Namen war der Eintrag:

Achtung!!!!! Prozesssicher arbeiten - Kunde war schon beim Anwalt! Kunde möchten keinen Scheibenreiniger nachgefüllt bekommen!

Oha, wie wird da sonnst gearbeitet?! Der Ausdruck hängt bei mir im Büro als Souvenir, obwohl der Serviceleiter mit Nachdruck den zurück verlangt hat.

Hat mich aber dennoch nicht davor bewahrt, dasss ich mit nicht richtig entlüfteten Bremsen nach Tausch vom Bremskraftverstärker zweimal vom Hof geschickt wurde mit dem Hinweis: "Sie müssen sich erst an das neue Ansprechgefühl der Bremse gewöhnen!"

Ja, in und um Berlin gibt es genügend VW-Händler zur Auswahl.
Vielleicht nimmt sich ein VW-Betrieb der Sache mal an, der nicht das Auto selbst verkauft hat.
Danke für Eure Antworten. Die Resonanz im Forum macht mir doch wieder Mut.🙂

Zitat:

Original geschrieben von AudiJunge


Ich würde ja erstmal den 😁 wchseln bevor ich mir nen Anwalt nehme und anfange mein Recht einzuklagen 🙄 .

Der 😁 hätte sich ja mal das Problem von dir vorführen lassen können anstatt ohne dich ne Riemenrunde zu drehen.

Du bist ja nie da wenn sich die üblichen Verdächtigen beim 😁 treffen.

Meinst Du vor zwei Wochen? Ja, das war ärgerlich. Habe mich bei Totte abmelden müssen, weil ich vor 12 Uhr nicht losfahren konnte und die Veranstaltung schon um 13 Uhr zu Ende war.

Zitat:

Original geschrieben von AudiJunge


Du bist ja nie da wenn sich die üblichen Verdächtigen beim 😁 treffen.
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