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Ebay, Import und die Folgen

Themenstarteram 8. Oktober 2007 um 21:11

Sooo, da hier ja immer wieder mal gefragt und vermutet wird, wollte ich mal meine Geschichte erzählen.

Das Objekt der Begierde: 1956 Lincoln Premiere Coupe

Es stand relativ schnell fest, dass es wohl nur über Ebay geht. Aber selbst da sollte es schon Probleme geben. Beim ersten (Texas) wurde nicht mehr auf Emails geantwortet. Vorsichtshalber nicht geboten. Der Gewinner kam aus Schweden!!!

Beim zweiten Höchstbietender, aber das Mindestgebot wurde nicht erreicht. Dafür bekam ich danach eine Email mit dem Angebot den Wagen nachträglich für 9000$ zu kaufen. Ich könnte das Geld an eine Bank in Ungarn überweisen. HÄ?

Bei Ebay nachgefragt. Antwort: Es bestehen keine Bedenken. Nee is klar, Auto in Bosten und eine Bank in Ungarn. Ich habe mehrmals bei Ebay.de/com angeschrieben, aber irgendwann kam auch da keine Antworten mehr. Dann habe ich es bei der Servicehotline probiert. Da wurde mir abgeraten.

Schön das es keinen interessierte!

Dritter Versuch: Auto in Helsinki. Wieder wurde das Mindestgebot nicht erreicht. Danach schickte mir der Verkäufer ein Video vom Wagen. Er filmte auch den Riss im Bodenblech, ja nee 14000eur wollte ich dann dafür auch nicht bezahlen.

Vierter Versuch: Auto in Arizona. Mindestgebot nicht erreicht!!! Noch ein paarmal mit dem Verkäufer gemailt. Der stellte den Wagen wieder rein. OHNE Mindestgebot. Und es sollte nun endlich klappen. Habe sogar weniger bezahlt als bei der ersten Auktion!!!

Dann mußte eine Spedition gefunden werden. Auch das sollte nicht so richtig flutschen. Das Auto sollte von LA nach Rotterdam. Eine Spedition hier in HH wollte mir erzählen, dass das mit dem ermäßigten Einfuhrsteuersatz bzw Zoll nicht stimmte. Danke nächster:

"Wir liefern das Auto kostenlos von Bremerhaven nach Rotterdam"

Die Wahl traf dann eine Spedition aus Bremen. Aber auch die haben alles gegeben. So wurde mir ein Angebot gemacht und mit meinem Namen unterschrieben!!! Alle Achtung.

Dann wurde der Wagen endlich auf die Reise geschickt. Aber auch nicht gleich. Einfach kann jeder. Eine Woche nachdem das Auto in LA eingetroffen war, kam auch schon der Title an.

Ob sich das Schiff unterwegs verfahren hat kann ich nicht sagen. Die Spedition konnte mir dafür nicht sagen wann das Schiff ausgeladen ist, da in Rotterdam gestreikt wurde. Toll!

Donnerstag, 17uhr. "Sie können das Auto abholen" YEEES. Noch schnell Auto und Anhänger organisiert, dem Chef klar gemacht, dass das mit dem Arbeiten morgen nicht klappt. Morgens irgendwann zwischen 6 und 7uhr zusammen mit der Freundin los. Auch die hatte sich spontan frei genommen.

Freitag 10.30uhr "Ähh fahren Sie nicht so schnell (wie mit nem Anhänger?), der Container ist doch noch nicht ausgeladen.

12.30uhr Rotterdam Das Auto ist tatsächlich noch nicht ausgeladen.

"Wann circa?"

"Dass kann ich nicht sagen."

"Heute?"

"Vielleicht."

"Wenn nicht heute dann morgen?"

"Ich kann Ihnen nicht sagen, ob die morgen Arbeiten" Soo, da wäre es fast passiert. Verhaftet wegen Köperverletzung. Und das in NL.

Naja ich konnte mich beherrschen. Den guten Mann in Bremen am Telefon gefaltet und dann bis 17unr gewartet. Auto kann abgeholt werden. Dazu mussten wir noch einmal quer durch die Stadt. An der Lagerhalle angekommen wurden wir informiert, dass das gute Stück noch nicht da ist und es noch dauern würde. Um 20.30uhr kam der Container und eine Stunde später war der Wagen auf dem Anhänger. Soweit so schlecht. Ich war zwar nicht mehr ganz fit, aber die Beulen in der Motorhaube konnte ich noch erkennen. FUCK, raus aus dem Land welches nie Weltmeister werden wird und morgen ärgern. Mit stolzen 70km/h fuhren wir zurück. Samstag 8uhr wieder zu Hause.

Hatte überlegt die Spedition zu verklagen, die Motorhaube sah schlecht aus und an den beiden Türen waren auf gleicher höhe Beulen. Zufall? Wenn ich mal in HB bin, fahre ich da mal vorbei...

Nachdem das Auto 3 Monate in der Werkstatt stand ( Satz neuer WW Reifen, Stoßdampfer neu, Bremsbeläge erneuert, Motorlager neu, Querlenker neu, Scheinwerfer neu) ging es zur Zulassungsstelle. Ich hatte das große Glück die Azubine zu erwischen und das 20min vor Ladenschluß. Alles lief gut bis die Fahrgestellnr überprüft werden sollte. Da haben sich nämlich 3 Ziffern am Ende eingeschlichen die da nicht hin gehörten. Wie die auf den Title gekommen sind konnte nicht geklärt werden. Langes hin und her. Dann kam der Zulassungsstellenleiter... "Unterschreib endlich, es ist schon 18.30uhr". DANKE.

Bleibt noch zu erwähnen, dass ich ZU KLEINE Nummernschilder bekommen habe!!!

Jetzt pünklich zum Ende der Saison kann ich cruisen. Ist ja auch was.

Nachtrag: Der Wagen ist ohne Rost, sämtliche Schrauben lassen sich drehen aber definitiv nicht so wie beschrieben!!! Elektrisch ohje, Kabel kann man von Hand durchbrechen, Lüftung geht nicht, Parksperre im Getriebe geht nicht, Tankuhr/Tacho/Meilenzähler gehen nicht und das Auto ist voll mit Sand!!! Überall Sand.

Auto: 10.000eur

Spedition: 2000eur incl. der Zollgebühren von 6%

Die Freude wenn er anspringt: Unbezahlbar

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35 Antworten

Netter Bericht :)

Autos Importieren ist halt immer so ne Sache.

Aber trotzdem, viel Spass mit dem Schlitten.

am 9. Oktober 2007 um 6:32

Moin,

muss Mopar zustimmen, klasse Bericht :D. Habe ähnliches erlebt mit Beschädigungen am Auto vom Be-und Entladen, jedoch keine Chance auf Regulierung seitens der Spedition. Und hier bestätigt es sich auch mal wieder das man hier nicht mal schnell für 800€ oder so ein Auto rüberbringt wie schon so manch Träumer hier gepostet hat, hier sind es 2000 und bei mir waren es 2400€ Speditionskosten.

Ludeboy, ich wünsch Dir ebenfalls viel Spaß damit und das das Wetter noch ne Weile so bleibt

Stephan

Ein toller Bericht.;)

Genau das ist es denke ich, wovor jeder Leihe sich fürchtet. Ohne einen Kumpel mit Erfahrungen oder genügend Informationen auf vernünftigen Internetseiten wenn es welche gitb, trauen sich das die meisten dann doch nicht. Ist ja auch verständlich.

Ich bewundere daher deinen Mut es einfach mal anzugehen!!!:o:)

Ich kann mich dem gesagten nur anschließen und noch hinzufügen, dass ich es wirklich mutig finde, per Internet ein Auto in den USA zu kaufen! Ich hätte mich es nicht getraut.....

Bleibt eigentlich nur noch eine Frage: Wo sind die Pics? :)

Themenstarteram 9. Oktober 2007 um 18:18

Danke für die netten Antworten,

Es ist von Vorteil wenn man ne Macke hat!

Zwischen den einzelnen Auktionen lagen circa 1 1/2 Jahre. Ich hatte mit dem Zoll vorher telefoniert und die haben mir die Paragraphen zu gefaxt. So hatte ich es schriftlich, das es reicht wenn er in NL verzollt wurde, ich in D keine Steuern mehr zahlen muss. (was byTheWay eine Frechheit ist, dass sich der deutsche Zoll über eine EU-Bestimmung setzt)

Es war alles geplant und durchgedacht.

Das größte Problem war halt die Spedition, da hat ja nichts geklappt und wurde erst durch die richtig nervig.

Das mit dem Autokauf ist natürlich riskant. Aber der Verkäufer war ein Autohändler und verkauft einige Autos über Ebay. Hätte natürlich auch in die Hose gehen können....

Der Wagen ist ja auch nicht so gut wie er angepriesen wurde.

 

Letztenendes war es ein Kindheitswunsch und sich den erst mit 55 zu erfüllen wenn die Lebensversicherung ausgezahlt wird ist sch... und knapp 10 Jahre gesparrt hatte ich auch.

Fotos kommen nachher.

Themenstarteram 9. Oktober 2007 um 22:06

Endlich zu Hause

Themenstarteram 9. Oktober 2007 um 22:07

Auf einer Tankstelle in NL

Themenstarteram 9. Oktober 2007 um 22:09

Der sexy Typ, welcher gerade so tut, als wüßte er was er macht, bin ich.

Themenstarteram 9. Oktober 2007 um 22:14

Erstmals deutschen Boden unter den Reifen

Schicker Schlitten :)

Hallo,

schönes Auto!!!!

Aber stehst du nicht mit dem falschen Fahrzeug an der Zapfsäule???

Oder wollste nur nach der Tankgröße schauen???

 

Gruß Chris

Hallo

erst mal Glückwunsch zum Wagen.

 

Zitat:

. (was byTheWay eine Frechheit ist, dass sich der deutsche Zoll über eine EU-Bestimmung setzt)

der Deutsche Zoll setzt sich nicht über EU-Bestimmungen hinweg, habe mal aus den Erläuterungen zur entsprechenden Tarifnummer hierher kopiert

für die Mods, Quelle ist www.zoll.de.

der deutsche Zoll hält sich an die Rechtsprechenung, die Holländer sehen das wohl lockerer, freut Euch darüber wenn es geht nutzt es macht die Einfuhr über Holland, Versuche es in Deutschland zu ändern werden garantiert nach hinten los gehen sprich auch die Holländer müssen die Latte höher legen.

Gerichtliche Entscheidungen (GE)

 

Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Oktober 1985 - Rs 200/84

 

GZT Tarifnummer 99051)

 

Sammlungsstücke im Sinne der Tarifnummer 99.05 des GZT sind Gegenstände, die geeignet sind, in eine Sammlung aufgenommen zu werden, das heißt Gegenstände, die verhältnismäßig selten sind, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind und einen hohen Wert haben.

 

Von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert im Sinne der Tarifnummer 99.05 des GZT sind solche Sammlungsstücke, die einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentieren oder einen Abschnitt dieser Entwicklung veranschaulichen.

 

Aus den Gründen:

 

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach den zu Kapitel 99 („Kunstgegenstände Sammlungsstücke und Antiquitäten“) ergangenen Erläuterungen zur NRZZ „die meisten Waren dieses Kapitels ... häufig Einzelexemplare ? oder mindestens nur in wenigen Stücken vorhandene Exemplare ? von Werken oder Gegenständen (sind), so dass sie sich nicht jederzeit beschaffen lassen“. Zwar können die Tarifnummern 9901 und 9903 dem ersten Anschein nach so verstanden werden, dass darunter nur Einzelstücke fallen. Das gilt jedoch nicht für die übrigen Tarifnummern dieses Kapitels; diese erfassen zum Beispiel Originalstiche und ?steindrucke, Antiquitäten sowie nicht mehr verwendbare Briefmarken, bei denen es sich nicht unbedingt um Einzelstücke handeln muss.

 

Ein Gegenstand ist also nur dann im Sinne der Tarifnummer 9905 für die Aufnahme in eine Sammlung geeignet, wenn er einen gewissen Seltenheitswert hat. Frühere Serienprodukte, von denen gegenwärtig nur noch einige Exemplare vorhanden sind und die somit nicht beliebig beschafft werden können, erfüllen daher diese Voraussetzung.

 

Sodann ist zu bemerken, dass die erwähnten Erläuterungen zur NRZZ zu den Gegenständen des Kapitels 99 folgenden Hinweis enthalten: „Im Allgemeinen sind sie keine üblichen Handelsobjekte, sondern Gegenstand eines Spezialhandels (z. B. Briefmarken, Antiquitäten). Sie haben oft einen hohen Wert, der in keinem Verhältnis zum reinen Materialwert steht“.

 

Folglich besteht ein weiteres, mit dem vorgenannten zusammenhängendes Merkmal der fraglichen Gegenstände darin, dass sie keine üblichen Handelsobjekte mehr sind und gegebenenfalls einen hohen Wert haben.

 

Schließlich haben Sammlungsstücke die Eigenschaft, dass sie normalerweise nicht ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung gemäß verwendet werden, wobei jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich ihre Gebrauchstüchtigkeit erhalten hat.

 

Für die Zuordnung zu Tarifnummer 9905 genügt es aber nicht, dass ein Gegenstand lediglich die Merkmale eines „Sammlungsstücks“ in dem vorstehend dargelegten Sinn aufweist. Es muss außerdem „von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert“ sein. Zu den Gegenständen die einen solchen Wert besitzen, gehören nach den zu Tarifnummer 9905 ergangenen Erläuterungen zur NRZZ „Gegenstände, die das Studium aller Äußerungen menschlicher Tätigkeiten, wie der Sitten, Gebräuche, der besonderen Merkmale gegenwärtiger oder früherer Völker erlauben; von diesen Gegenständen sind zu nennen: Mumien, Sarkophage, Waffen, Kultgegenstände, Kleidungsstücke usw., Gegenstände von Urvölkern und Gegenstände, die berühmten Menschen gehört haben“.

 

Es ist darauf hinzuweisen ? und insoweit braucht nicht zwischen den Begriffen „geschichtlich“ und „völkerkundlich“ differenziert zu werden ?, dass weder der Wortlaut der Tarifnummer 9905 noch die erwähnten Erläuterungen eine Beschränkungen auf die politische Geschichte enthalten Der Geschichtsbegriff umfasst die Entwicklung der Menschheit und die menschlichen Errungenschaften in allen Bereichen.

 

Daraus folgt, dass ein Gegenstand, der einen Bezug zu den menschlichen Errungenschaften, einschließlich derjenigen auf dem Gebiet der Technik, aufweist, von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert im Sinne der Tarifnummer 9905 des GZT sein kann, wenn er einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentiert oder einen Abschnitt dieser Entwicklung veranschaulicht.

 

Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 3. Dezember 1998 in der Rechtssache C-259/97

 

Aus den Gründen:

 

Die Position 9705 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG)

 

Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist dahin auszulegen, dass ein historisches oder völkerrechtlicher Wert bei Kraftfahrzeugen vermutet wird, die

 

sich im Originalzustand - ohne wesentliche Änderungen des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors usw., - befinden.

 

30 Jahre oder älter sind und

 

einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.

 

Fahrzeuge, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind jedoch nicht von geschichtlichem oder völkerrechtlichem Wert, wenn die zuständige Behörde nachweist, dass sie keinen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentieren oder keinen Abschnitt dieser Entwicklung veranschaulichen können.

 

Darüber hinaus müssen die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs entwickelten Kriterien in bezug auf die Eigenschaften erfüllt sein, die für die Aufnahme eines Kraftfahrzeugs in eine Sammlung erforderlich sind.

 

Auszug aus dem Beschluss des BFH vom 19. Dezember 2000 - VII R 30/99:

 

Das FG hat aufgrund der von ihm getroffenen Feststellungen rechtsfehlerfrei entschieden, dass es sich bei dem PKW Mercedes-Benz 300 SL, Baujahr 1956, um kein einfuhrumsatzsteuerermäßigtes Sammlungsstück von geschichtlichem Wert der Pos. 9705 der Kombinierten Nomenklatur - -KN- - i.V.m. § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes- -UStG 1991- - sowie der Anlage hierzu Nr. 54 Buchst. b) handelt, sondern um einen dem normalen Steuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG 1991) und einem Zollsatz von 10 % unterliegenden PKW der Unterpos. 8703 23 00 KN.

 

Nach der vom FG in diesem Verfahren eingeholten Vorabentscheidung, an die der Senat gebunden ist, steht fest, dass der EuGH die Auffassung der Kommission (vgl. die 1998 eingeführten Erläuterungen 9705/2 KN Rz. 01.0) zur Auslegung des Begriffs „geschichtlicher oder völkerkundlicher Wert“ i.S. der Pos. 9705 KN weitgehend teilt. Danach muss ein Fahrzeug im Wesentlichen unverändert sein, sich also nahezu im Originalzustand befinden, damit es den Stand der technischen Entwicklung seiner Zeit wiedergeben kann. Hinzu kommen muss außerdem, dass das betreffende Fahrzeug nicht mehr gebaut wird, da es ansonsten aufgrund seiner Gebrauchsfunktion keinen Bezug zu einer vergangenen Epoche aufweisen kann. Auch das Alter eines Fahrzeugs - -nach den Erläuterungen der Kommission muss ein Fahrzeug 30 Jahre oder älter sein- - sei ein brauchbares Kriterium, wenngleich dies der EuGH nur für bedingt geeignet hält, weil nicht auszuschließen sei, dass ein jüngeres Fahrzeug Eigenschaften aufweisen könne, die ihm geschichtlichen Wert verleihen könnten (EuGH-Urteil vom 3. Dezember 1998 Rs. C-259/97, EuGHE 1998, I-8127, Rdnr. 21).

 

Der EuGH hat in seiner Entscheidung weiterhin ausdrücklich betont, dass die Erfüllung der drei genannten Kriterien nicht in jedem Fall für eine Einreihung in die Pos. 9705 KN ausreiche. Die Kriterien sollen vielmehr nur eine Vermutung für das Vorliegen eines geschichtlichen Wertes darstellen, die durch den Nachweis der zuständigen Behörde widerlegt werde, dass das Fahrzeug keine mit einem vergangenen Zeitabschnitt zusammenhängenden Besonderheiten aufweist, so dass es keinen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentieren oder keinen Abschnitt dieser Entwicklung veranschaulichen kann (EuGH-Urteil in EuGHE 1998, I-8127, Rdnr. 24).

 

Ausgehend von den Grundsätzen dieser Rechtsprechung des EuGH ist das FG rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis gekommen, dass die drei oben genannten Kriterien, die einen geschichtlichen Wert vermuten lassen und als praktische Hinweise dienen können, im Streitfall nicht ausreichen, um das Fahrzeug in die Pos. 9705 KN einreihen zu können. Das Fahrzeug verkörpert danach, obwohl es über 30 Jahre alt ist, sich noch im Originalzustand befindet und auch nicht mehr gebaut wird, nicht exemplarisch einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der Technik des Automobilbaus.

 

Das Urteil der Vorinstanz beruht auf der Erwägung, dass das Fahrzeug weder in technischer noch in stilistischer Hinsicht Besonderheiten aufweist. Insbesondere der vom Kläger und Revisionskläger (Kläger) nicht weiter substantiierte Hinweis auf das besondere Design, sofern dieses überhaupt „epochemachend“ sein könne, verkörpere keinen exemplarischen Entwicklungsstand im Sportwagenbau. Hierdurch sei ersichtlich weder die künftige Entwicklung des Sportwagenbaus geprägt worden, noch veranschauliche das Design den Sportwagenbau der fünfziger Jahre in exemplarischer Weise. Dies gelte auch für die Flügeltüren, die wegen fehlender praktischer Bewährung so gut wie keinen Eingang in den Automobilbau gefunden hätten.

 

Soweit die Revision hiergegen einwendet, der EuGH habe der Zollbehörde und nicht dem Kläger die Nachweispflicht für das Fehlen der den geschichtlichen Wert begründenden Eigenschaften auferlegt, geht dies ins Leere, weil sich aus der Vorentscheidung nichts anderes ergibt. Das FG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Streitfall nicht darauf ankomme, wen die Nachweispflicht treffe, weil nach dem Vortrag der Beteiligten der Nachweis erbracht sei, dass Eigenschaften, die den geschichtlichen Wert begründen könnten, tatsächlich nicht vorhanden seien. Der Senat teilt die Auffassung des FG, dass die Rechtsprechung des EuGH zum geschichtlichen Wert einer Ware nicht so verstanden werden kann, dass der Einführer vollständig von seinen prozessualen Mitwirkungspflichten (wie etwa § 76 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung) entbunden werden sollte. Trägt die Behörde Tatsachen vor, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Fahrzeugs gegen einen geschichtlichen Wert des Fahrzeugs sprechen, ist es Sache des Einführers, diesen Vortrag substantiiert zu bestreiten. Andernfalls besteht für das Gericht kein Anlass, weitere Ermittlungen anzustellen. Der Kläger hat es vorliegend versäumt, sich mit dem Vortrag der Zollbehörde auseinander zu setzen, die in dem Vorhandensein von Flügeltüren und dem Design des Fahrzeugs lediglich technische oder stilistische Varianten sieht, aber keine Verkörperung charakteristischer Schritte in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften. Da der Kläger weitere Besonderheiten des Fahrzeugs nicht anführen konnte und solche auch nicht ersichtlich sind, bestand für das FG auch kein Anlass, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

 

 

 

 

Themenstarteram 10. Oktober 2007 um 11:19

Moooment. Ich weiß das du dir das nicht ausgedacht hast, aber

Zitat

"Fahrzeuge, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind jedoch nicht von geschichtlichem oder völkerrechtlichem Wert, wenn die zuständige Behörde nachweist, dass sie keinen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentieren oder keinen Abschnitt dieser Entwicklung veranschaulichen können."

Ist doch auch völliger unsinn. Das Auto hat ja auch nur vier Räder und keinen Nobelpreis gewonnen. Es handelt sich aber in meinem Fall um ein Auto, das mal eben 51 Jahre alt ist. Laut EU-Beschluß sind Gegenstände die älter sind als 30 Jahre Antiquitäten und mit einem anderen Zoll bzw Steuersatz zu berechnen.

Beim deutschen Zoll wurde mir gesagt, dass Autos die vor dem 31.12.1949 gebaut wurden, ermäßigt sind. Macht auch keinen Sinn.

Ist aber auch egal, solange es über Rotterdam/NL geht kann man sich den Ärger ja sparen.

Netter Bericht und schöne Bilder.

Viel Spass mit dem Schmuckstück.

 

Gruss Mad

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