E46 Airbag Rückrufaktion Zwangsstilllegung bei bereits ausgelösten Airbaig?

BMW 3er E46

Moin,
ich bin neu hier und habe mal ne kurze frage.
Ich selbst habe von BMW nie Post bekommen wegen der Rückrufaktion der Beifahrer Airbags. Erst über die KFZ Zulassungsstelle habe ich dies erfahren.
Mein E46 ist Baujahr 1999. somit ja scheinbar betroffen. Letztes Jahr habe ich die Kiste gekauft, und vor nicht zu langer zeit festgestellt das der Beifahrer Airbaig + Seitenairbags vorne bereits ausgelöst haben. Darf das KFZ Zulassungsamt mir die Plakette auf Grund dessen abkratzen? immerhin existiert dieser ja nicht mehr. Oder verliert mein Auto sowieso deswegen die Zulassung da dieser ausgelöst hat? Hatte leider in den letzten Wochen Beruflich viel zu tun und daher sowieso nicht sehr viel zeit um mir darum zu kümmern, aber ist das alles so rechtens?
mfg

15 Antworten

Leute … mal wieder mit Boxershorts geschlafen?
Möchte jemand in die Ringecke gestellt werden?

Gruß
Zimpalazumpala , MT-Moderator

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