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E38 Multi-Informationsdisplay (Bordcomputer) und Blinkerhebel

BMW 7er E38

Hallo in die Runde, ich habe nahezu das ganze Internet abgeklappert und so auch dieses gute Forum.
Ich habe vor, das MID (Multiinformationsdisplay) auszubauen. Über dem Gerät sitzt ein Kassettenteil (ja, das gab es damals wirklich). Das auszutauschende MID-Gerät hat oben eine quersitzende Klemme, die zum Ausbau sicherlich runtergedrückt werden muss. Dafür wiederum muss wohl das Kassettenteil raus.

1. Frage: "Wie bekomme ich das Kassettenteil raus? Bzw. wie wird das MID korrekt ausgebaut?"

Im 2. Zug möchte ich den den Blinkerhebel gegen einen mit einer BC-Taste erweiterten Blinkerhebel austauschen. Nur dann kann ich die BC-Informationen über die MID-Unit im Tachodisplay erhalten. Ich habe großen Respeckt vor dem Airbag, wenn ich an der Lenksäule arbeite und möchte das Auslösen des Airbags nicht erleben.

2. Frage:"Wie kann ich den Blinkerhebel gefahrlos ausbauen?"

Ich danke allen, die mir helfen wollen und entschuldige mich, wenn ich die Information hier nicht gefunden habe. Ich suche hier schon wirklich lange. Sorry.

VG captain_gustav

4 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von captain_gustav


Ich habe großen Respeckt vor dem Airbag, wenn ich an der Lenksäule arbeite und möchte das Auslösen des Airbags nicht erleben.

Diese Arbeit(en) solltest du auf jeden Fall in einer Fachwerkstatt durchführen lassen, schon allein aus rechtlichen Gründen, die wie folgt ausschauen:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Hallo Master, ich danke Dir für Deine Antwort. Das habe ich überhaupt nicht bedacht. Es fällt mir dabei auch ein, dass es auch aus versicherungtechnischer Sicht durchaus ein Problem sein könnte.

Aber was ist mit dem Multiinformationsdisplay (MID)? Das hat nicht mit dem Blinker zu tun. Weißt Du da mehr? Oder kann mir hier jemand wg. dem Ausbau behilflich sein?

Helfen wird er dir nicht können, er postet diesen Text in jeden halbwegs passenden Thread ohne was zum thema beizutragen und das war's dann.

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