E30 Motor Umbau mit H-Kennzeichen
Hallo liebe Leute hätte eine Frage ,haben einen e30 316 vergaser Baujahr 85 würde gern einen Motor Umbau machen würde gerne eure Hilfen bitten welchen Motor ich einbauen darf mit h-Kennzeichen ? Das die Oldtimer Zulassung bleibt
29 Antworten
Da gibts nix Offizielles. Einer trägts ein , der nächste sagt " nie im Leben". Da kannst du hier noch 10 Seiten Diskutieren.
Und hat denn so eine sogenannte Gefälligkeitseintragung für H auch bei einer Nachprüfung bei Polizei und Tüv dann auch Bestand??
Auf sowas hätte ich überhaupt keine Lust.
Irgendwo muss es was Offizielles geben, wir leben immerhin in D und da ist alles haarklein geregelt.
Is keine Gefälligkeit. Bei einer Abnahme kann ein Sachverständiger auch nach eigenem Ermessen handeln.
"Bestand" hat keine Eintragung vor Polizei und co. Wenn die was anzweifeln , dann ist das so und muss überprüft werden. Was daraus wird, ist ein anderes Thema.
Und der muss das nicht rechtfertigen?
Ok, dann ist das so.
Viel Glück TE
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Genau da liegt ja das Problem. Der Prüfer muß das rechtfertigen können, auch im Zweifelsfall.
Und genau da liegt das Problem: die Prüfer, die noch echt was drauf haben und auch den Mut, die werden immer weniger... aber es gibt sie noch und diese Perlen muß man suchen.
Es kennen sich auch immer weniger mit der Technik der 80er Jahre aus. Es werden immer mehr junge Prüfer in aerodynamischer Form... bloß nicht anecken und bloß nicht aus dem Fenster gucken, nur normales Prüfgeschäft, mehr zu tun wäre ja Verantwortung... jep, solche gibt's auch schon genug.
Du wirst nicht drumrum kommen, beim TÜV vorstellig zu werden und dir einen Prüfer auszusuchen, der es absegnen will.
Aus meinem Erfahrungsschatz kann ich dir berichten: ja, es geht. Und es geht einiges.
Dein 316 kann mutieren. Innerhalb der Baureihe kannst du relativ einfach jeden Motor M10, M20 und M40 wählen. Ganz normale Serie, du mußt dann auch Achsen und Bremsen entsprechend aufrüsten.
Auf das Werk darfst du nichts mehr setzen, BMW gibt seit Jahren keine Unbedenklichkeits Bescheinigungen mehr raus, das ist nach den Betrügereien der Vergangenheit passe...
M30 wie bei Alpina werden schwieriger. Da will der TÜV in aller Regel auch Alpina Nummern am Rahmen sehen. Du bräuchtest dann einen Rahmentausch... samt Brief.
M50 geht aufgrund der 10 Jahres Regel. Wird aber nicht mehr gern gesehen, das braucht etwas arg viel Mut beim Prüfer ...
Beim M30 könnte man sich auf den 333i berufen. Da war es ein BMW in dem der M30 verbaut war.
Da es aber eine Version für Afrika war, wird es mit der Briefkopie schwer.
Ich habe einen Prüfer an der Hand, der mir MEINE Umbauten abnimmt. Es hat lang gedauert, dass man sich untereinander " kennenlernt" und er Vertrauen in meine Arbeiten hat.
Mit ihm kann man reden und wenn man als Fachmann seine Arbeiten begründet und erklärt geht da wie o.g einiges.
Wenn er was bemängelt wird es entsprechend verbessert.
Prinzipiell sollten die Prüfer sich den der die Arbeiten ausgeführt hat genauso ansehen.
Man sollte ja davon ausgehen, dass der die nächste Fahrt in seiner Eigenkreation überleben will und nach bestem Gewissen gearbeitet hat.
Es gibt noch viele solche Sachverständigen. Nur gebe ich zb deren Kontaktdaten nicht mehr weiter. Zu oft kommen dann Leute mit dem Gedanken " der is gut drauf, der nimmt ALLES ab" . Das ist jedoch vollkommen falsch gedacht.
super und danke ihr Beiden. Sehr verständlich noch mal aufgedröselt. Das versteht sogar eine Laie in H Sachen wie ich.
Red, könntest du oder auch ein Anderer (Martin) mir mal die 10 Jahres Regel kurz näher bringen?
"Für eine positive Einstufung als Oldtimer sind diverse Anforderungen zu erfüllen. Der Sachverständige folgt einem gemäß §23 StVZO festgelegten Leitfaden. Dabei werden der Gesamtzustand, die technische Einsatzbereitschaft, die Optik, die Beschaffenheit und die Ausstattung untersucht. So werden zum Beispiel Umbauten – und darin eingeschlossen Tuning-Maßnahmen – anerkannt, sofern sie für das Fahrzeug typisch und zeitgenössisch sind bzw. ein zeitgenössisches Prüfzeugnis vorliegt. Das bedeutet, dass Umbauten, die in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung des Oldtimers durchgeführt worden sind, möglich und zulässig sind. Erfüllt der "Klassiker" alle Kriterien, kann der Fahrzeughalter die notwendigen Schritte für die Ummeldung einleiten."
https://www.vdtuev.de/news/h-kennzeichen-zulassung-als-oldtimer-280217
1. Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO:
"-- Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-
falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes-
tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig. "
"3.2.3.1. Motor
-- Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
(aber gab ja wie gesagt auch den 333i M30)
https://www.vdtuev.de/dok_view?oid=666576
M50 : Falls Baureihe-E30-fremd überhaupt für H-Kennzeichen zulässig : glaub die wenigsten M50 wurden in den ersten 10 Jahren nach EZ eingebaut. Da war so ein Motor ja noch nicht so oft zu bekommen und entsprechend rar + teuer.
Umbau hätte damals zwar erfolgen können, aber Motor trotzdem baureihenfremd und Umbau noch nicht älter als 30 Jahre her, demnach also eher nicht H-tauglich.
---> "Fragen zum H-Kennzeichen beantworten Ihnen gern die TÜV-Stationen in Ihrer Nähe."
Danke dir.
Wenn ich das richtig verstanden habe kann sich der TE den M50 abschminken diesen einzubauen da die EZ ja wohl bestimmt länger 😉 her ist als 10 Jahre.
Also bleiben nur die Motoren die im e30 auch damals Verwendung fanden.
Die Afrikaversion vom M30 gab's nur als Rechtslenker. Kann auch wieder einen Prüfer stören.
Wie schon gesagt: Am meisten Sinn macht es, mit dem Prüfer zu sprechen. Alles andere ist reine Spekulation.
Ich habe noch etwas gefunden, demnach ggf. entsprechend Zusatzfrage 8:
GTÜ informiert über H-Kennzeichen
Die neue Richtlinie für die H-Kennzeichenabnahme ist logisch aufgebaut. (GTÜ)
FIRMEN ZUM THEMA
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
FSP - Unternehmensgruppe
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
•
Mehr als vier Jahre bewegten sich Prüfingenieure in einer rechtlichen Grauzone, wenn es um die Abnahme eines Fahrzeugs zur Erlangung des begehrten H-Kennzeichens ging. Seit November 2011 ist nun die neue „Oldtimerrichtlinie“ in Kraft, die diese Abnahme nicht nur auf eine solide rechtlich Basis stellt, sondern auch das Prozedere für die Anerkennung an sich neu regelt. Laut der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) muss ein Prüfer im Zuge der Begutachtung künftig maximal neun Fragen beantworten und hat sodann geklärt, ob ein Fahrzeug als historisches Kulturgut anzuerkennen ist oder nicht.
Soll ein originalgetreu erhaltenes Fahrzeug für die Einstufung als Oldtimer begutachtet werden, dann ergeben sich aus dem Anforderungskatalog dazu maximal vier konkrete Fragen:
Frage 1: Ist für das Fahrzeug eine Erstzulassung vor mehr als 30 Jahren nachweisbar? Wenn ja, weiter mit Frage 3. Wenn nein, weiter mit Frage 2.
Frage 2: Ist das Fahrzeug nachweislich vor mehr als 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen?
Frage 3: Ist das Fahrzeug in einem originalgetreuen Gesamtzustand?
Frage 4: Ist das Fahrzeug in einem guten Pflege-/Erhaltungszustand und mängelfrei im Sinne der StVZO, unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik?
Können diese Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, kann das Fahrzeug als Oldtimer eingestuft werden. Ist das Fahrzeug nicht in einem originalgetreuen Gesamtzustand, sondern modifiziert, so ergeben sich aus dem Anforderungskatalog dazu maximal fünf weitere konkrete Fragen:
Zusatzfrage 5: Wurden die Änderungen gegenüber dem Originalzustand bereits vor mehr als 30 Jahren vorgenommen? Wenn ja, dann sind diese Änderungen zulässig.
Wenn nein, weiter mit Frage 6.
Zusatzfrage 6: Entsprechen die Änderungen gegenüber dem Originalzustand einem anderen Modell aus der Fahrzeugbaureihe? Wenn ja, dann sind diese Änderungen zulässig.
Wenn nein, weiter mit Frage 7.
Zusatzfrage 7: Wurden die Änderungen innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung vorgenommen? Wenn ja, dann sind diese Änderungen zulässig. Wenn nein, weiter mit Frage 8.
Zusatzfrage 8: Wären die Änderungen gegenüber dem Originalzustand innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung möglich gewesen und sind diese historisch korrekt durch Nachbildung eines historischen Vorbilds? Wenn ja, dann sind diese Änderungen zulässig.
Wenn nein, weiter mit Frage 9.
Zusatzfrage 9: Sind die konkreten Änderungen gegenüber dem Originalzustand im Beispielkatalog des Anforderungskataloges als zulässig aufgeführt? Wenn ja, dann sind diese Änderungen zulässig. Wenn nein, dann kann das Fahrzeug nicht als Oldtimer eingestuft werden.
Hmmh, was hat es genau damit auf sich "und sind diese historisch korrekt durch Nachbildung eines historischen Vorbilds?"?
wahrscheinlich "straßenzulassungsfähigen" Vorbilds, denn sonst würd' ich vielleicht auch so rumfahren, nur weil's plötzlich zulässig ist (sein soll) ;-)
http://www.dangeruss.net/cars-bikes/gruppe-5-bmw-320i-jagermeister
Gab da ja auch mal einen 3,0 CSL, dem der Heckflügel ab Werk nur beigelegt werden konnte, weil ohne Straßenzulassung :
http://www.20min.ch/.../Als-in-Bayern-die-Fluegel-wuchsen-28438892
Ah, ok. Z. B. M3 Nachbauten usw. sind damit gemeint
Gilt denn ein vor 20 Jahren umgebauter E30 mit M50 Motor als historisches Vorbild?
Fraglich.
Es ist ein Hartge- Umbau, zumindest bis auf die Felgen, denn die 3 teiligen 17J mit 4x100 gibt es kaum noch. (...) und wenn, dann für um die € 3000,--. Wie bereits gesagt, mein TüV (DEKRA), zu dem ich immer fahre - ist kein Freund von mir - sagt, wenn der Motor 1998 verbaut und/ oder zu kaufen war, bekomme ich das H- Kennzeichen. Auf die Felgen kommt es nicht an, die passen zu dem umgebauten Fahrzeug, und auch sonnst sieht das Fahrzeug gut aus (Bewertung 2). (...) wenn ich eine Radio- Anlage verbaut hatte mit CD usw., und das Fahrzeug sehe nicht so "neuwertig" aus, dann hätte ich ein Problem. Ob ich nun letztlich ein H- Kennzeichen haben will, weiß ich noch nicht, da ich steuerlich ja nicht so viel spare. Ich habe einen Kaltstartregler verbaut, der bringt mir bereits 50% Steuer. (...) und eigentlich gibt es für ein H- Kennzeichen Fahreinschränkungen, die aber keiner überprüft.