E-Klasse sollte man nicht mehr als 100.000 km fahren
Liebe Leute,
erst die Fakten: obiges Fahrzeug geleast mit Winterreifen und Wartungsvertrag, EZ März 2016, zeigte nach dem Wechsel auf die Winterreifen hinten rechts keinen Luftdruck mehr an. Kein Problem, war vor einem Jahr schon einmal, am 14.11.2019 wurde der Sensor gewechselt, damals hatte ich noch Garantie. Heute sagt mir der Freundliche, ich dürfte den Sensorwechsel selbst bezahlen, kostet zirka 150€, km-Stand ist 104.000 und ich bin jetzt erstmal sprachlos.
Jetzt kommen viele Fragen:
Das eingebaute Ersatzteil ist ein Jahr alt, da gibt es keine Garantie?
Man darf nicht mehr als 100.000km mit einem Mercedes fahren? (nicht ganz ernst gemeint, aber trotzdem)
Kulanz ist ein Fremdwort, alle Wartungen beim selben Freundlichen gemacht?
Dann gehen die Fragen in die Zukunft:
Auf jeden fall beim CAC nerven, mache ich nächste Woche, wenn ich die Rechnung habe.
ab März 2021 habe ich einen E300de T-Modell wieder für drei Jahre, diesmal ohne Wartungsvertrag. Lohnt eine Garantieverlängerung, auch für so einen Fall?
Es gibt bestimmt noch weitere Fragen, ich freue mich auf die Beiträge.
viele Grüße
Andreas
26 Antworten
Zitat:
@CarstenPost schrieb am 8. Dezember 2020 um 12:32:28 Uhr:
Ich habe schon den dritten Sensor erhalten innerhalb der Garantie, mein Händler sagt ich bin kein Einzelfall die Sensoren wären überempfindlich. Mich würde interessieren ob man das rauscodieren kann? Da ich wohl in Zukunft ohne Sensoren fahren möchte, ich lasse garantiert nicht alle paar Monate so ein Ding tauschen, zumal es nervt zum Händler zu fahren eine Stunde warten, mit meiner Zeit kann ich sinnvollere Dinge anstellen.
Gruß Carsten
RDKS ist für Fahrzeuge ab EZ 01.11.2014 Pflicht und ist Teil der Zulassung! Ein defektes oder fehlendes RDKS wird beim TÜV als erheblicher Mangel eingestuft....
Wenn die Dinger soooo Überempfindlich wären, gäbe es hier mit Sicherheit noch mehr solch Beiträge wie dieser.
In meinem werkeln die RDK-Sensoren seit fast vier Jahren ohne Probleme, sowohl in den Sommer- als auch Winterreifen.
Zitat:
@CarstenPost schrieb am 8. Dezember 2020 um 12:32:28 Uhr:
Ich habe schon den dritten Sensor erhalten innerhalb der Garantie, mein Händler sagt ich bin kein Einzelfall die Sensoren wären überempfindlich. Mich würde interessieren ob man das rauscodieren kann? Da ich wohl in Zukunft ohne Sensoren fahren möchte, ich lasse garantiert nicht alle paar Monate so ein Ding tauschen, zumal es nervt zum Händler zu fahren eine Stunde warten, mit meiner Zeit kann ich sinnvollere Dinge anstellen.
Gruß Carsten
Quelle:
ams=>Kann und darf ein Reifendruckkontrollsystem abgeschaltet werden?
Eine Deaktivierung ist bei EU-konformen Systemen nicht möglich und auch nicht zulässig.
Sinn & Zweck der Sensoren ist klar aber ob Aufwand & Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen, stelle ich gerade vor dem Hintergrund, dass indirekte Systeme (ABS Sensoren bspw. Baureihe W209 CLK) zwar träge aber wartungsfrei funktionieren, stark in Frage.
Ihr werft hier wieder die Begrifflichkeiten GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG durcheinander.
Die Werkstatt muss auf die Arbeit Gewährleistung geben, kann die Verjährungsfrist in den AGB aber auf ein Jahr begrenzen. Für die verbauten Teile (ausgenommen Verschleissteile) sieht der Gesetzgeber grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor.
Mercedes gibt auf Neuteile 2 Jahre Garantie inklusive der Einbaukosten wenn durch eine Mercedes-Benz Vertragswerkstatt eingebaut.
Allerdings "erneuert" eine Reparatur im Zuge der Garantie oder Gewährleistung nicht das Teil sondern stellt nur den garantierten Zustand wieder her, damit kommen nicht wieder "2 neue Jahre" dazu.
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Meine Sensoren fahren sei 08/2016 an den Sommer, wie Winterrädern. Noch nie getauscht.
Mal dumm gefragt:AT220 mit EZ 03/16? Meines Wissens gab es die BR 213 erst ab 04/16 zunächst nur als Limo. Die Motoren waren 200 Benzin und als Diesel 220 und 350
Zitat:
@DaimlerForever1971 schrieb am 8. Dezember 2020 um 12:08:52 Uhr:
Es gibt auf jeden Fall eine Ersatzteil-Garantie, kann aber je nach Ersatzteil unterschiedlich lange sein, da kenne ich mich nicht so genau aus. Da würde ich an Deiner Stelle noch mal beim Freundlichen nachhaken. Bei mir wurde z.B. im Sept. 2019 der Türaufsteller v. re. getauscht (hat geknackt und geknarzt, ist ein altes Mercedes-Problem), im Nov. 2020 hatte der neu eingebaute Aufsteller genau wieder das gleiche Problem und wurde auf Ersatzteil-Garantie problemlos ausgetauscht, da gab es keinerlei Diskussion. Garantieverlängerung hatte man mir auch angeboten, war mir - ehrlich gesagt - aber zu teuer, ich denke, das rechnet sich nicht wirklich.
Grüße und dennoch viel Spaß mit dem Auto, denn grundsätzlich ist der W 213 ja schon ein tolles Teil!
Auf jeden Fall beginnt bei einem in der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eingebautem Ersatzteil keine neue Gewährleistungsfrist. Bei der freiwilligen Garantie kann das anders aussehen. Dazu muss man sich den Vertrag dazu ansehen. Vieles wird noch im Rahmen von Kulanz abgewickelt, aber gesetzlich verpflichtet ist man nicht.
Das Ventil wurde innerhalb der 2-jährigen Garantie ausgetauscht. Mercedes muss jetzt gar nichts mehr machen, kann aber (freiwillig). Mercedes kann seine Gewährleistung/Garantie beim Hersteller in Anspruch nehmen, muss es aber nicht. Alles eine Frage von wollen und können. Ist der Kunde zahlungskräftig und für die Zukunft ein aus finanzieller Sicht lohnender Kunde, so wird man sich Mühe geben, ihn zufrieden zu stellen. Andere Kunden sind egal und müssen die Reparatur noch einmal bezahlen.
Zitat:
@Bastler456 schrieb am 8. Dezember 2020 um 16:10:29 Uhr:
Mal dumm gefragt:AT220 mit EZ 03/16? Meines Wissens gab es die BR 213 erst ab 04/16 zunächst nur als Limo. Die Motoren waren 200 Benzin und als Diesel 220 und 350
Recht hast Du,
der S213 war ab September 2016 zu kaufen und der AllTerrain erst seit März 2017!
Zitat:
@Buttermurmel schrieb am 8. Dezember 2020 um 14:32:10 Uhr:
Ihr werft hier wieder die Begrifflichkeiten GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG durcheinander.
Die Werkstatt muss auf die Arbeit Gewährleistung geben, kann die Verjährungsfrist in den AGB aber auf ein Jahr begrenzen. Für die verbauten Teile (ausgenommen Verschleissteile) sieht der Gesetzgeber grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor.
Ja, für den Ersatzteilkäufer. Der ist in diesem Fall aber Mercedes. Und da das Teil innerhalb der Garantie-/Gewähleistungsfrist des Autokäufers getauscht wurde und nach dem Ablauf wieder defekt war, hat der Kunde (rechtlich gesehen) keinen Anspruch mehr. Zumindest in Deutschland, im Ausland mag das anders geregelt sein.
Schonmal Danke an alle. Der Titel war nicht so treffend, habt Ihr Recht. Der All Terrain ist natürlich von März 2018.
Das es auf das eingebaute Teil keine zwei Jahre Garantie gibt, hat mir der Freundliche auch so erklärt.
Der Sensor muss nicht von Mercedes sein ist auch ein guter Tipp für die Zukunft ausserhalb der Garantie. Ich bin noch so vom alten Schlag, dass ich immer erst zum Freundlichen renne, muss ich mir wohl abgewöhnen.
Der Wartungsvertrag für den Pluginhybriden sollte zirka 130€ netto kosten, für die gleichzeitig angefragten Diesel war es 39€ netto, auch für einen 400d.
Sehr interessant fand ich den Ansatz, was der Freundliche von mir erwartet. Ich habe ja schon den erwähnten PluginHybriden bestellen. Bin ich also der Blöde, der regelmäßig neue Autos kauft und den man ruhig melken kann? Die Einstellung gefällt mir nicht, aber das nennt sich wohl sharehoulder value. Bei diesem Freundlichen, keine Niederlassung, sind Service und Vertrieb sehr getrennt, ich kann ja mal eine Verbindung.
Keiner hat gesagt, dass ich das CAC nerven soll. Bringt sowieso nichts?
Ich nehme noch Antworten entgegen.
Viele Grüße
Andreas
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Pille59 schrieb am 8. Dezember 2020 um 17:54:01 Uhr:
Keiner hat gesagt, dass ich das CAC nerven soll. Bringt sowieso nichts?
Ich nehme noch Antworten entgegen.
kommt darauf an, wer's bearbeitet. Ich habe da bei einer vorzeitig abgebrannte Lambdasonde (beim Elchi) mal 50% durch Nachfrage erreichen können, nachdem die Werkstatt im automatischen wie auch persönlichen Prozess abgeblitzt ist (hatte man dort von selbst aus angestoßen).
Viele Grüße
Peter
Mercedes nutzte Jahrelang indirekte RDKS-Systeme, die die Raddrehzahl verglichen und so einen Plattfuß entdeckten. Damals waren die sensorgestützten - und wartungsintensiven - Systeme aufpreispflichtig. Eine gesetzliche Pflicht für Letztere gibt es indes nicht.
Beste Grüße mit 110.000km (davon 55k km je Radsatz) mit den ersten Sensoren.