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Dynamische Laufblinker (Wischblinker) eingebaut

Mercedes GLA X156

Hallo,

ich habe bei mir die dynamischen Laufblinker eingebaut. Bin sehr begeister von der Qualität und außerdem sind die Blinker bei Tageslicht wesentlich besser sichtbar als die Originalen. Die Blinker haben natürlich eine Straßenzulassung.

Der Einbau geht relativ einfach. Als ich die Fahrerseite montiert habe, habe ich eine kleine Anleitung gefilmt:

Hier der Link

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich habe bei mir die dynamischen Laufblinker eingebaut. Bin sehr begeister von der Qualität und außerdem sind die Blinker bei Tageslicht wesentlich besser sichtbar als die Originalen. Die Blinker haben natürlich eine Straßenzulassung.

Der Einbau geht relativ einfach. Als ich die Fahrerseite montiert habe, habe ich eine kleine Anleitung gefilmt:

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Hab' mit dem erhobenen Zeigefinger schon gerechnet! Dazu nur soviel:
Der "Deutsche Händler" holt die Dinger auch nur in Hongkong. Woher soll ich denn wissen, ob das E8-Prüfzeichen gefälscht oder echt ist?! Das E8 steht auf der Innenseite der Blinkereinheit! Zerlegt der TÜV-Prüfer dann die Spiegel um das zu kontrollieren?

Sieht super aus und auch das Video ist klasse gemacht. Muss das aber nicht im Fahrzeugschein eingetragen werden?

Zitat:

@jottlieb schrieb am 20. November 2019 um 17:13:06 Uhr:


Ich war ja froh, dass diese prollige VW-Konzern-Krankheit, welche meines Erachtens mit einer schlechteren Sichtbarkeit einhergeht (die volle Leuchtstärke wird nur kurzfristig erreicht bzw. alle Segmente sind nur ganz kurz aktiv), Mercedes bisher verschont hat.
Aber der Bastelmarkt ist leider erbarmungslos.
...

Sehe ich auch so... Ungünstig finde ich vor allem, das es sich hier ja um Seitenblinker handelt. Sinn dieser ist, dass man den Blinker sieht, z.B. wenn man neben dem Fahrzeug steht und Front und Heckleuchten incl. Blinker nicht wahrnehmen kann.

Dadurch dass man von der Seite nur die äußere Kante des Spiegelblinkers sieht und diese Kante nur ganz kurz aufleuchtet, leidet m.E. die Sichtbarkeit deutlich. Von schräg vorn spielt das eher keine Rolle, da man dann ja den ganzen dynamischen Leuchtvorgang sieht, direkt von der Seite aber eben nicht. Deshalb finde ich die dynamischen Blinker an dieser Stelle fehlplaziert.

Hallo

@Intruder558

Zitat:

Woher soll ich denn wissen, ob das E8-Prüfzeichen..

E8 sagt nur aus, dass eine Genehmigung in Tschechien erfolgt ist. Welche Art von Genehmigung, ist aus der Angabe E8 allein, nicht zu entnehmen.

Zitat:

Zitat Wiki
Hauptartikel: ECE-Prüfzeichen
An jedem Ausrüstungsgegenstand und jedem Teil, für das aufgrund des Übereinkommens und der dem Übereinkommen angeschlossenen Regelungen eine Genehmigung erteilt wurde, ist das in der jeweils angewendeten Regelung beschriebene Genehmigungszeichen (Genehmigungszeichen nach einer dem Übereinkommen vom 20. März 1958 angeschlossenen Regelung, kurz ECE-Prüfzeichen) anzubringen, das aus einem Kreis besteht; in dessen Innerem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen (Beispiele: „E 1“ für Deutschland, „E 58“ für Tunesien).

und hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21a.php

Zu deiner Frage:

Zitat:

Zerlegt der TÜV-Prüfer dann die Spiegel um das zu kontrollieren?

Nein braucht er nicht. Aufgrund des tollen Blinkereffektes und dem Wissen, dass MB dies nicht serienmäßig hat, wird er dich nach einer ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis) zu dem Produkt fragen. Da du diese nicht hast, wird er dich um den Nachweis der STVZO Freigabe bitten. Diese wäre gegeben, wenn sich auf dem vakanten Produkt zusätzlich zu der E Kennzeichnung, noch die korrekte Prüfnummer befindet. Somit stehst du selber in der Pflicht, dieses nachweisbar vorzutragen.

Und bitte nicht vergessen, bei einer illegalen Änderung der lichttechnischen Anlage, erlischt die Fahrzeugzulassung der KFZ Versicherungsschutz.

Ach ja, im normalen Strassenverkehr kann dir bei einer Fahrzeugkontrolle (Deine Blinker sind ja halt sehr auffällig), z. B. bei uneinsichtigem Verhalten, das Fahrzeug auch vor Ort stillgesetzt werden. Eine direkte Weiterfahrt, wäre ggf. nur noch nach einem Rückbau der Lichteinrichtung vor Ort, möglich.

Gruß
wer_pa

Zitat:

...Diese wäre gegeben, wenn sich auf dem vakanten Produkt zusätzlich zu der E Kennzeichnung, noch die korrekte Prüfnummer befindet. Somit stehst du selber in der Pflicht, dieses nachweisbar vorzutragen.

Also meine haben ein komplettes E-Prüfzeichen (mit Prüfnummer...) und wurden mir als straßenzugelassen verkauft. Ich bin ja wohl nicht verpflichetet bei jedem Birnenwechsel die aufgedruckte E-Nummer zu überprüfen?! 🙄

@wer_pa
wie kommst Du überhaupt drauf, dass die e-Prüfnummer falsch wäre?

E4

Hallo @LAU-TT

Zitat:

Also meine haben ein komplettes E-Prüfzeichen

Korrekt = E4 = Holland

Zitat:

(mit Prüfnummer...)

Müsste ja dann eine Einzelabnahme, für die Freigabe des Produktes zur expliziten Verwendung in einem GLA Außenspiegel sein, da diese Nummer

keine ECE Regelung

abbildet. Des sind weiteren gibt es im I-Net sehr viele Angebote für andere Fahrzeuge, die jedoch die gleiche Prüfnummer haben.

Zitat:

Hier mal die harte Realität in Kurzform:
Blinker mit Wischeffekt werden als „intermittierende Blinker“ bezeichnet. Sie sind durchaus zulässig - wenn sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen, so der TÜV Nord.

So müssen die Einzel-LEDs alle eingeschaltet bleiben, bis der jeweilige Zyklus beendet ist. Zudem müssen sie gleichmäßig von innen nach außen aktiviert werden. Eine wellenförmige Gestaltung ist unzulässig. Die Zeit vom Einschalten der ersten bis zur letzten Lichtquelle darf maximal 0,2 Sekunden betragen. Und die Schaltung muss mit der Bauartgenehmigung des Blinkers genehmigt sein - eine nachträgliche Änderung ist nicht zulässig. Darüber hinaus müssen bestimmte Maße eingehalten werden. Und für den Fall, dass die hinteren Blinker auch als zusätzliche Notbremssignale genutzt werden, darf die intermittierende Funktion dann nicht aktiviert werden.

.

Zitat:

und wurden mir als straßenzugelassen verkauft.

Das steht bei sehr vielen auf der Verkaufsseite, entspricht aber leider öfters mal nicht den Tatsachen. Versuch doch mal den Nachweis zu der Produktaussage, von deinem Anbieter in schriftlicher Form zu bekommen.

Ich habe mal 27 online Händler angeschrieben, die ihre LED Lampen mit (E..) Freigabe angeboten haben und gefragt, ob das Produkt für den deutschen Strassenverkehr zugelassen ist, und wenn ja, um entsprechende schriftliche Nachweise gebeten. 23 Händler haben nicht geantwortet und 4 haben ihre Aussage zurückgezogen und diese von der Angebotsseite entfernt.

Zitat:

Hier mal die harte Realität in Kurzform:
Blinker mit Wischeffekt werden als „intermittierende Blinker“ bezeichnet. Sie sind durchaus zulässig - wenn sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen, so der TÜV Nord.

So müssen die Einzel-LEDs alle eingeschaltet bleiben, bis der jeweilige Zyklus beendet ist. Zudem müssen sie gleichmäßig von innen nach außen aktiviert werden. Eine wellenförmige Gestaltung ist unzulässig. Die Zeit vom Einschalten der ersten bis zur letzten Lichtquelle darf maximal 0,2 Sekunden betragen. Und die Schaltung muss mit der Bauartgenehmigung des Blinkers genehmigt sein - eine nachträgliche Änderung ist nicht zulässig. Darüber hinaus müssen bestimmte Maße eingehalten werden. Und für den Fall, dass die hinteren Blinker auch als zusätzliche Notbremssignale genutzt werden, darf die intermittierende Funktion dann nicht aktiviert werden.

.

Zitat:

Ich bin ja wohl nicht verpflichetet bei jedem Birnenwechsel die aufgedruckte E-Nummer zu überprüfen?! 🙄

Du bist als Halter nur verpflichtet, dass dein Fahrzeug mit bauartgenehmigten (= keine illegalen) Komponenten im öffentlichen Strassenverkehr unterwegs ist. Wie du das anstellst, bleibt vollkommen dir überlassen. Zur Sicherheit würde ich mir aber in jedem Fall, die Teilerechnung und einen Screenshot der Anbieterseite (mit dessen Freigabeaussage) ins Handschuhfach legen, sowie die alten Lampeneinsätze und Werkzeug. Falls die Obrigkeit im Straßenverkehr Interesse an dem neuartigen Blinkerdesign deines GLA´s finden sollte, kannst du ja einen Erlebnisbericht posten. Ich bin auch mal gespannt was der TÜV dazu sagen wird, wenn er die Änderung des Blinkerdesgins tatsächlich erkennt. Du könntest präventiv aber auch mal direkt dort hinfahren, um die Legalität der Änderung zu hinterfragen.

Zitat:

@wer_pa
wie kommst Du überhaupt drauf, dass die e-Prüfnummer falsch wäre?

Bitte meinen Beitrag genauer lesen, ich hatte diesbezüglich nichts gepostet.

Gruß

wer_pa

Zitat:

Müsste ja dann eine Einzelabnahme, für die Freigabe des Produktes zur expliziten Verwendung in einem GLA Außenspiegel sein, da diese Nummer keine ECE Regelung abbildet. Des sind weiteren gibt es im I-Net sehr viele Angebote für andere Fahrzeuge, die jedoch die gleiche Prüfnummer haben.

Sorry, aber ich halte das für absoluten Blödsinn und für irgendwelche Halbwahrheiten aus dem Internet.

Z.B. eine Blinkerbirne mit E-Zulassung von Philips darf in JEDEM Fahrzeug (mit entsprechendem Sockel) verwendet werden. Oder glaubst Du, dass Philips für jedes Fahrzeug eine Einzelabnahme gemacht hat?!

Schreib mal 50 Online-Händler an, die sollen Dir einen schriftlichen Nachweis für die Philips-Birnen schicken... ich bin mal gespannt wieviele da antworten.

Ich habe Ende diesen Monats HU beim Mercedes-Händler... Dann seh ich ja ob der TÜV was sagt.

Guten Abend an alle!
Ich habe noch einen Satz dyn. Blinker (für die Rückspiegel), in Smoke-Optik, abzugeben. Hätte jemand daran Interesse?
schoen_guenter@web.de

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