Durchschlängeln im Stau
Zur Info: http://www.tz-online.de/.../...otorraedergegen-staurisiko-1453077.html
Gebe zu, dass ich mich nicht immer an das Verbot halte! Schön wärs aber, wenn es offiziel erlaubt wäre.
Grüße
xsamel
Beste Antwort im Thema
Mein Gott - es ist zum Haareausraufen...
Ich will jetzt gaaaaanz nett sein, aber ist es denn soo schwer zu begreifen ? Mann wraithrider, jetzt fange ich gerade an; wieder zu lesen, was Du schreibst und dachte eigentlich "So ganz ungeschickt ist er ja doch nicht" und jetzt sowas.
Okay, wenn Du groß bist, willst Du ein "Schlang" sein, was auch immer das ist, ich kenne nur "Schlange" , das ist ein Vieh oder ugs. eine Aufreihung vom Personen/Gegenständen oder "schlong" was das ist, kannst Du im englisch-deutschen Wörterbuch nachlesen,
http://www.dict.cc/?s=schlong
schreib ich hier nicht rein, sonst nennt mich der twindance wieder (und zu Recht) "Ferkel" .
Aber was redest/schreibst Du denn um Himmels willen ?
1. Wo ist "zwischen den Fahrstreifen" Das ist doch vollkommener Mumpitz. Zwischen den Fahrstreifen ist eine unterbrochene, weiße Fahrbahnmarkierung ? Wirds heller ? Der Fahrstreifen definiert sich durch die Fahrbahnmarkierungen, nicht durch die stehenden Fahrzeuge. Das nennt man Kolonne.
2. Was ist "durchschlängeln" Eine Schlange von Motorrädern ? Auch Mumpitz. Du überholst wartende Fahrzeugkolonnen, die einen links, die anderen rechts. Und ich sage, ich benutze einmal den rechten Fahrstreifen und einmal den linken, je nachdem, ob ich einmal 0,1 mm rechts der Mitte der Markierung fahre oder eben links.
Jetzt spielen wir das mal durch:
Ich bin zwischen zwei wartenden Kolonnen durchgefahren, es war genügend Raum, so dass ich gefahrlos und langsam im ersten Gang durchgebummelt bin, die Füße zum sofortigen Stoppen bereit, nach unten baumelnd.
Gesetzt den Fall, eine Polizeistreife stoppt mich deswegen.
P: "Guten Tag, Verkehrskontrolle, Führerschein und Zulassungsbescheinigung bitte."
MS: "Bitte sehr, Herr Kommissar, stimmt etwas nicht ?"
(Ein Fahrzeugstau beginnt sich auf der Gegenseite zu bilden, weil alle sehen wollen, was die Polizei da macht, endlich hats mal so nen Motorrad-Sack erwischt)
P: "Sie haben sich durch den Stau durchgeschlängelt !"
MS: "Verzeihung, aber... ich habe was ?"
P: "Geschlängelt. Hindurch" (macht eine wedelnde Handbewegung)
MS: "Okay, ich bin zwischen den wartenden Kolonnen durchgefahren, weil ich dazu ausreichend Platz hatte, ich muss dringend nach Memphis"
P: "Ist mir schnurz, wo Sie hinwollen. Sie haben geschlängelt (Handbewegung) und das ist verboten"
MS: "Oh, das wusste ich gar nicht, in der Fahrschule habe ich vom "schlängeln" nie was gehört. Steht das in der StVO ?"
P: (wird langsam ungeduldig) „Das nicht, aber das sagt der wraithrider und der weiß es vom ADAC“
MS: „Soso. Nicht dass ich nichts mehr schätze als die Meinung des wraithrider und des ADAC, aber bin ich verpflichtet, mich daran zu halten ?“
P: wirkt etwas verlegen „Das nicht, aber Sie dürfen nicht rechts überholen. Steht in § 5 Abs. 1 StVO“
MS: „Das weiß ich. Aber steht da nicht was in § 7 Abs 2a, dass man bei Kolonnen vorsichtig rechts überholen darf“
P: „Schon, aber dazu müssen Sie den Fahrstreifen nach rechts wechseln“
MS: „Hab ich gemacht“
P: (total genervt, es geht gegen 10:00 Uhr, die Kollegen haben gerade gefunkt, der Fleischkäs’ auf der Wache würde kalt) „Aber sie haben auch die Kolonne rechts von Ihnen überholt.“
MS: „Stimmt, links davon, wie es 5 (1)vorschreibt, ich bin ein gesetzestreuer Moppedsammler, außerdem habe ich auf ausreichenden Abstand geachtet, bei dem Tempo reichen mir da 20 cm und ich habe niemanden behindert“
P: „So… woher wollen Sie das denn wissen ?“
MS: „Naja, weil die Leute, an denen ich vorbeigekommen bin, sich beim Telefonieren und SMS-Schreiben in keinster Weise stören ließen“
P.: „Telefonieren ? Das macht heute jeder. Wir haben viel zu wenig Personal, das zu kontrollieren“
(Der Polizeifunk quäkt erneut etwas von „wird kalt“ und der Verkehrsradiosender hinter der Balkontüre von moppedsammlers BMW meldet einen neuen Stau in der Gegenrichtung, hervorgerufen durch Gaffer bei einer Polizeikontrolle. Ein vorbeirollender Mercedes 600 –Fahrer lässt die Scheibe herunter: „Zeigen Sie es dem Rowdy, Herr Wachtmeister, der hat mich vor einer Stunde rechts überholt..“
P: (knurrt vor sich hin) „Kann keinen Kommissar von einem Wachtmeister unterscheiden tststs (Zum MS) Hier haben Sie Ihre Papiere, wir haben leider einen wesentlich dringenderen Auftrag bekommen. Auf der Gegenseite hat sich nämlich auch ein Stau gebildet und wir müssen die Ursache herausfinden (Der Kollege im Streifenwagen schaltet schon das Blaulicht ein)
MS: „okeeee… und jetzt ?“
P: „Sie haben noch mal Glück, ich drücke ein Auge zu“ (Das zugedrückte Auge des Gesetzes läuft zum Streifenwagen, mit heulender Sirene brausen sie durch die sich langsam bildende Rettungsgasse davon)
Ist natürlich alles frei erfunden, aber war lustig. Danke wraithrider, für den Impuls.
Jetzt stelle ich die Frage:
Wegen was hätte man denn nun den moppedsammler belangen können ? Wegen gleichzeitigen „Rechtsundlinksüberholens“. Ich habe keine Ahnung, ehrlich nicht. Ich frag nächste Woche mal beim ADAC. Die sollten das wissen.
Schönen Sonntag noch, ich hoffe, es hat dem Leser auch Spaß gemacht.
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Ich hab lediglich versucht zu ergründen, worauf die Einschätzung des ADAC fußen mag.
Ich bin erfreut zu lesen, dass Du auch "normal" kommunizieren kannst.
Dann habe ich noch ein wenig Denknuss:
Man lese mal den § 5 StVO. Der ist der Dreh- und Angelpunkt der ganzen Geschichte. Es geht ums Überholen. Unstrittig ist , dass das Passieren stehender Fahrzeuge, die verkehrsbedingt warten, also nicht geparkt sind, ein Überholen im Sinne dieser Vorschrift darstellt.
Zwei weitere Dinge finden wir: Den Sicherheitsabstand zum Überholten, den hat der wraithrider angesprochen. Wie groß der ist, steht da nicht. Er muss "ausreichend" sein. Ich habe das mit twindance bei einem Tässchen Kaffee diskutiert. Zweifellos ist für den Sattelzug, der mit 80 km/h an einem Radler vorbeirauscht, ein wesentlich größerer Sicherheitsabstand notwendig, als für den Motorradfahrer, der sich im Schritttempo an wartenden Fahrzeugen vorbeimogelt. Da waren wir uns auch einig.
Interessant, und das fällt mir auch erst so bei der Lektüre auf, zumal der alte Polizist seit vielen Jahren beruflich nur noch wenig mit dem (Straßen- !) Verkehr zu tun hat, ist es, den § 5 Abs 2 zu lesen, der besagt, " Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."
Da hammer den Salat. Denn § 7 Abs 2a (an dem "a" erkennt man immer nachträglich eingefügte Passagen) sagt:
" Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen. "
Wie sollen wir also als juristische Laienprediger eine verbindliche Aussage finden, wenn der Gesetzgeber schon keine trifft...
Es wundert also nicht, wenn immer dickere Kommentare, Sichtweisen, Auslegungen, teleologische Reduktionen und ähnliches entstehen.
Zu meinen beiden Vorrednern: Natürlich darf man nicht über ununterbrochene Linien fahren. Aber - um Himmels willen - soll ich (als Beispiel) in Sichtweite der Ausfahrt noch 20 Minuten im Stau stehen, bis ich die 1000 Meter bis zur unterbrochenen Linie des verzögerungstreifens geschafft habe, wenn neben mir ein 3 meter breiter, vollkommen leerer Standstreifen ist ? Ich müsste ja was an der Waffel haben...
Noch ein Wort zu den Gerichtsurteilen, weil der wraithrider das angesprochen hat: Solche Urteile befassen sich immer mit einem einzelnen, speziell gelagerten Fall.
In Frankreich fällt mir auf meinen vielen tausend Tour-Kilometern auf, dass Autofahrer fast in den Graben rauschen, um einen Biker vorbei zu lassen. So hat man auch bei ununterbrochener Mittellinie ausreichend Platz, ohne diese zu überqueren. Denn das kostet -wenn man den Gendarmen auf der XJR 1300 hinter sich nicht bemerkt hat, 90 Euro, wie mein Kumpel leidvoll erfahren musste. da hätte ich noch einen Kalauer: Fragt der Beamte: "Fräulein, was sind sie von Beruf ?" Säuselt sie zurück "Ach Herr Wachtmeister, machen sie einfach einen Strich..."
Ach - ich hör jetzt auf und nehme lieber ein Gläschen Rotwein zur Feier des Tages, bzw. der Tage. (und -twindance- ich schaff das einfach nicht... eine "Romeo y Julieta" aus Havanna passt da bestens dazu...)
Gestern habe ich mir nämlich via ebay für wenig Mäuse eine zweite, wirklich schöne Kawa ZX 10 heimgeholt und heute die Woche mit einer noch schöneren, rabenschwarzen ZZ-R 1100 gekrönt. Aber das gehört ins Kawasaki - Forum... Prost !
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Ich bin erfreut zu lesen, dass Du auch "normal" kommunizieren kannst.
Schön dass du ein Einsehen hast. Besser spät als nie. Ich bin gespannt, ob deine Erleuchtung von Dauer ist.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Ich müsste ja was an der Waffel haben...
Den Gedanken haben wir doch in schöner Regelmäßigkeit bzgl. allerlei gesetzlicher Regelungen.
...dass ich was an der Waffel habe oder wie ?😕
oder darf ich das freundlicherweise so verstehen, dass Du das siehst wie ich, dass es Vorschriften gibt, die stringent zu befolgen man was an der Waffel haben muss...? 🙄 Ich trau' Dir nicht...🙄
Die Gesetzgebung bzgl. Überholen widerspricht sich nicht.
Der Part mit dem langsam und äußerst vorsichtig bezieht sich auf Situationen, in denen man rechts vorbeifährt.
Das mit dem zügigen Vorbeifahren bezieht sich auf das reguläre Überholen des langsameren Verkehrs auf der nächsten linken Spur.
Ich hatte diese Diskussion schon einmal in einem Autoforum angeleiert und dort wahre Entrüstungsstürme geerntet, die so weit gingen, dass man mir drohte, wenn man mich mal im Stau treffe, die Beifahrertür direkt vor mir aufzureißen.
Dabei sprach ich dort ja nicht einmal davon mich durchzuschlängeln, was ich tatsächlich nicht gerne mache, aus Respekt vor teuren Seitenspiegeln (beheizt, elektrisch verstellbar, mit integriertem Blinker und Beleuchtung nach unten, wahrscheinlich auch noch atomkraftbetrieben und mit eingebautem Kaffeevollautomaten...), sondern sprach von umsichtiger Nutzung der Rettungsgasse, die eigentlich in jedem Stau sowieso vorhanden sein müsste.
Zumindest ein Mal hatte ich die Situation, dass so ein Anzuggesicht in seinem Vertreter-TDI-Knatter-Audi direkt vor mir eben diese Gasse zumachte, und das mit voller Absicht, denn er ließ mich lange verhungern, indem er seinem Nebenmann so dicht auffuhr, dass der schon Platz machte.
Solange es nicht 35 Grad im Schatten sind, reihe ich mich also lieber in den Stau ein, nutze bloß die winzigsten Lücken, versuche aber immer auf einer Spur zu bleiben.
Andere "Stau"-Story auf einer lokalen Schnellstraße: Irgendwann ist ein Polizeimopped hinter mir, die Ampel an einer großen Kreuzung ist rot, ich bleibe brav hinter den etwa fünf Autos stehen, der Polizist fährt vorbei und zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch ganz nach vorn, mitsamt seiner fetten Koffer und allem. Ich bin mutig und fahre ihm nach, stelle mich direkt neben ihn und sehe seinen verwunderten Seitenblick, und dann fahren wir auch noch ein Rennen, als es grün wird.
Leider hat er mit seiner fetten BMW K irgendwas ziemlich deutlich gegen meine damals nur 34 PS starke 550-er Zephyr gewonnen... 😁
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Zitat:
Original geschrieben von volvosilke
Die Gesetzgebung bzgl. Überholen widerspricht sich nicht.
Der Part mit dem langsam und äußerst vorsichtig bezieht sich auf Situationen, in denen man rechts vorbeifährt.
Das mit dem zügigen Vorbeifahren bezieht sich auf das reguläre Überholen des langsameren Verkehrs auf der nächsten linken Spur.
Ich war gespannt, ob das jemand schnallt. Du bekommst den Keks. Ist ja logisch und steht ja auch daneben, § 5 Abs 1 = links Abs. 2 = zügig. §7 (2a) rechts und vorsichtig. Und wessen Weisheit nun noch soweit reicht, festzustellen, dass § 5 mit Überholen betitelt ist und § 7 die Benutzung von Fahrstreifen regelt, der müsste folgerichtig auch begreifen, was ich bereits in meinem ersten Post zum Ausdruck bringen wollte. Es gibt den legalen Weg. Nicht zwingend einen der explizit erlaubt ist. Aber einen, dessen Verbot nicht in jedem Fall bei sauberer Argumentation (und Fahrweise) durchsetzbar ist.
"Nein, Herr Wachtmeister, ich habe nicht rechts überholt. Ich habe auf den rechten Fahrstreifen gewechselt, weil es da schneller ging. Und als es links schneller ging, habe ich wieder nach links gewechselt." Solange der Verkehr "langsam" fließt, klaro. Was das ist... da gibt es Urteile.
Ganz richtig ist Deine Aussage aber nicht. Es widerspricht sich insofern, als das Üb. im Fünfer abschließend geregelt ist und im 7(2a) eigentlich nichts zu suchen hat. Das hätte als 1a in den Fünfer gemusst, unter welchen Voraussetzungen rechts überholt werden darf. Mofas und Fahrräder stehen ja auch drin. Lest mal den 5 (8) ganz genau durch. Da genau wäre die Lücke.
Es ging doch aber gar nicht darum, auf dem rechten Fahrstreifen schneller zu fahren, sondern sich zwischen den Fahrstreifen durchzuschlängeln.
Mein Gott - es ist zum Haareausraufen...
Ich will jetzt gaaaaanz nett sein, aber ist es denn soo schwer zu begreifen ? Mann wraithrider, jetzt fange ich gerade an; wieder zu lesen, was Du schreibst und dachte eigentlich "So ganz ungeschickt ist er ja doch nicht" und jetzt sowas.
Okay, wenn Du groß bist, willst Du ein "Schlang" sein, was auch immer das ist, ich kenne nur "Schlange" , das ist ein Vieh oder ugs. eine Aufreihung vom Personen/Gegenständen oder "schlong" was das ist, kannst Du im englisch-deutschen Wörterbuch nachlesen,
http://www.dict.cc/?s=schlong
schreib ich hier nicht rein, sonst nennt mich der twindance wieder (und zu Recht) "Ferkel" .
Aber was redest/schreibst Du denn um Himmels willen ?
1. Wo ist "zwischen den Fahrstreifen" Das ist doch vollkommener Mumpitz. Zwischen den Fahrstreifen ist eine unterbrochene, weiße Fahrbahnmarkierung ? Wirds heller ? Der Fahrstreifen definiert sich durch die Fahrbahnmarkierungen, nicht durch die stehenden Fahrzeuge. Das nennt man Kolonne.
2. Was ist "durchschlängeln" Eine Schlange von Motorrädern ? Auch Mumpitz. Du überholst wartende Fahrzeugkolonnen, die einen links, die anderen rechts. Und ich sage, ich benutze einmal den rechten Fahrstreifen und einmal den linken, je nachdem, ob ich einmal 0,1 mm rechts der Mitte der Markierung fahre oder eben links.
Jetzt spielen wir das mal durch:
Ich bin zwischen zwei wartenden Kolonnen durchgefahren, es war genügend Raum, so dass ich gefahrlos und langsam im ersten Gang durchgebummelt bin, die Füße zum sofortigen Stoppen bereit, nach unten baumelnd.
Gesetzt den Fall, eine Polizeistreife stoppt mich deswegen.
P: "Guten Tag, Verkehrskontrolle, Führerschein und Zulassungsbescheinigung bitte."
MS: "Bitte sehr, Herr Kommissar, stimmt etwas nicht ?"
(Ein Fahrzeugstau beginnt sich auf der Gegenseite zu bilden, weil alle sehen wollen, was die Polizei da macht, endlich hats mal so nen Motorrad-Sack erwischt)
P: "Sie haben sich durch den Stau durchgeschlängelt !"
MS: "Verzeihung, aber... ich habe was ?"
P: "Geschlängelt. Hindurch" (macht eine wedelnde Handbewegung)
MS: "Okay, ich bin zwischen den wartenden Kolonnen durchgefahren, weil ich dazu ausreichend Platz hatte, ich muss dringend nach Memphis"
P: "Ist mir schnurz, wo Sie hinwollen. Sie haben geschlängelt (Handbewegung) und das ist verboten"
MS: "Oh, das wusste ich gar nicht, in der Fahrschule habe ich vom "schlängeln" nie was gehört. Steht das in der StVO ?"
P: (wird langsam ungeduldig) „Das nicht, aber das sagt der wraithrider und der weiß es vom ADAC“
MS: „Soso. Nicht dass ich nichts mehr schätze als die Meinung des wraithrider und des ADAC, aber bin ich verpflichtet, mich daran zu halten ?“
P: wirkt etwas verlegen „Das nicht, aber Sie dürfen nicht rechts überholen. Steht in § 5 Abs. 1 StVO“
MS: „Das weiß ich. Aber steht da nicht was in § 7 Abs 2a, dass man bei Kolonnen vorsichtig rechts überholen darf“
P: „Schon, aber dazu müssen Sie den Fahrstreifen nach rechts wechseln“
MS: „Hab ich gemacht“
P: (total genervt, es geht gegen 10:00 Uhr, die Kollegen haben gerade gefunkt, der Fleischkäs’ auf der Wache würde kalt) „Aber sie haben auch die Kolonne rechts von Ihnen überholt.“
MS: „Stimmt, links davon, wie es 5 (1)vorschreibt, ich bin ein gesetzestreuer Moppedsammler, außerdem habe ich auf ausreichenden Abstand geachtet, bei dem Tempo reichen mir da 20 cm und ich habe niemanden behindert“
P: „So… woher wollen Sie das denn wissen ?“
MS: „Naja, weil die Leute, an denen ich vorbeigekommen bin, sich beim Telefonieren und SMS-Schreiben in keinster Weise stören ließen“
P.: „Telefonieren ? Das macht heute jeder. Wir haben viel zu wenig Personal, das zu kontrollieren“
(Der Polizeifunk quäkt erneut etwas von „wird kalt“ und der Verkehrsradiosender hinter der Balkontüre von moppedsammlers BMW meldet einen neuen Stau in der Gegenrichtung, hervorgerufen durch Gaffer bei einer Polizeikontrolle. Ein vorbeirollender Mercedes 600 –Fahrer lässt die Scheibe herunter: „Zeigen Sie es dem Rowdy, Herr Wachtmeister, der hat mich vor einer Stunde rechts überholt..“
P: (knurrt vor sich hin) „Kann keinen Kommissar von einem Wachtmeister unterscheiden tststs (Zum MS) Hier haben Sie Ihre Papiere, wir haben leider einen wesentlich dringenderen Auftrag bekommen. Auf der Gegenseite hat sich nämlich auch ein Stau gebildet und wir müssen die Ursache herausfinden (Der Kollege im Streifenwagen schaltet schon das Blaulicht ein)
MS: „okeeee… und jetzt ?“
P: „Sie haben noch mal Glück, ich drücke ein Auge zu“ (Das zugedrückte Auge des Gesetzes läuft zum Streifenwagen, mit heulender Sirene brausen sie durch die sich langsam bildende Rettungsgasse davon)
Ist natürlich alles frei erfunden, aber war lustig. Danke wraithrider, für den Impuls.
Jetzt stelle ich die Frage:
Wegen was hätte man denn nun den moppedsammler belangen können ? Wegen gleichzeitigen „Rechtsundlinksüberholens“. Ich habe keine Ahnung, ehrlich nicht. Ich frag nächste Woche mal beim ADAC. Die sollten das wissen.
Schönen Sonntag noch, ich hoffe, es hat dem Leser auch Spaß gemacht.
@ Moppedsammler: Ich lese keine Paragraphen, ist mir zu anstrengend und verwirrt mich nur. 😛
Ich lasse mir anschließend lieber von meinem Anwalt erklären, warum ich was nicht gedurft hätte... 😁
Nein, das war natürlich ein Scherz. Hatte bisher nicht einmal auch nur einen Punkt in Flensburg.
und @ Wraithrider: Wenn rechts zu überholen verboten ist, ist es das Durschlängeln natürlich erst recht.
Es ist wie überall: wo kein Richter, da kein Henker.
Aber ich mache es wie oben beschrieben: nur dann durchfahren, wenn wirklich viel Platz ist, da ich keine abgebrochenen Spiegel riskieren will, weil ein Neunmalkluger meint die Rettungsgasse zumachen zu müssen.
*seufz* Ich geb's auf. .
Ein Problem, das sich bei rechtlichen Fragen hier immer wieder stellt: Dass sich Leute äußern, getreu dem Motto "Sicheres Auftreten bei gleichzeitiger vollkommener Ahnungslosigkeit" Um nachher zu sagen "Paragraphen ? Kenn ich nicht" Der Rest ist "Gesunder Menschenverstand", "Wissen vom Hörensagen" und "Glauben".
Dazu zitiere ich meinen Schwager (Rechtsanwalt) "Wenn ich mit "Glauben" argumentieren wollte, wäre ich Pfarrer geworden"
und meinen Strafrechtsprofessor 1983, Dr. Hagen Gülzow:
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein"
Nachdem wir das jetzt geklärt haben, kann ich den "Zumacher" wegen Behinderung drankriegen?
Natürlich. Zum einen ist grundsätzlich bei Staus eine Rettungsgasse zu bilden. Funktioniert nicht. Ich kann da ein Lied davon singen, glaubs mir.
Zum Anderen ist jegliche vermeidbare Behinderung oder Belästigung zu unterlassen. Bei Vorsatz kann dieser verstoß nach (Gummi-) Paragraph 1 sehr schnell sehr teuer werden.
Schwierig wird es werden, diesen Vorsatz nachzuweisen.
@ sammler
naja aber gemäß dem fall es wären 35 grad draußen und man wird von der rennleitung angehalten und man argumentiert damit. das es heiß war und man vorm kollaps war oder so, das die doch nicht mehr machen als einen verwarnen und sei es nur mit 5 euro?
aber sollte das nicht der fall sein müsste man über die "menschlichkeit" der ordnungshüter nachdenken ....
p.s. ich mag dich und deine story egal was die anderen sagen ^^ @ sammler
gruß
patrick
Nun mein Lieber, das ist für einen Tatbestand unerheblich. Aber ich glaube zu wissen, was Du meinst. Das nennt man das "pflichtgemäße Ermessen" Hier gibt es einen gewissen Spielraum, ob und wenn ja, wie hoch man jemanden verwarnt, oder eben gar nicht.
Ich vertrete die Ansicht, dass eine Anzeige wegen Rechtsüberholens (etwas Anderes kommt imho kaum in Frage) auf recht tönernen Beinen steht, sagen wir mal so, denn auch hier ist jeder Fall speziell, so dass man keine generelle Aussage treffen kann, das merkt man an dem Fred. Ist immer eine Frage der Sichtweise und der Kausalität bzw. conditio sine quanon (was wäre wenn oder was wäre, wenn nicht...) vor allem eben, wenn es kracht. Dann hat der Biker die schlechteren Karten.
Die absolute Weisheit habe ich ja auch nicht. Die wird auch kein Volljurist haben. Ich denke, das ist ein Grund, weshalb wir bislang von keinem Einzigen hörten, der wegen Rechtsüberholens in der Kolonne belangt wurde.
Das "pflichtgemäße Ermessen" ist durch die automatisierten Bußgeldverfahren in den Hintergrund gerückt. Die Knöllchenkasse beim Polizeibeamten (früher glaub 1400 Mark) gibt es nicht mehr und zu jeder Tatbestandsnummer gibt es eben einen bestimmten Betrag.
Ich sach mal ein Beispiel:
Eine Stopp-Stelle, an der es regelmäßig scheppert, wird überwacht. Nichtbeachten kostete damals 40 Mark, zahlbar bar und sofort. Ein Mofafahrer wird angehalten. Altes Flory, zerrissene Hose, arme Sau, Schüler. Jetzt denkt man: Dem Kerle tun 5 Mark vermutlich deutlich mehr weh, als dem Porschefahrer zuvor 40. Also könnte auch ein Anschiß reichen.
Das ist pflichtgemäßes Ermessen. Der "verkehrserzieherische Aspekt" steht im Vordergrund. Irgendwie ist in der Strafpredigt auch der Passus " Nicht mal ne gescheit Hose leisten können..." drinne.
Achtung, jetzt kommt der Hammer:
"Ey alter, das ist ne New Wave - Hose, sowas kannst Du Dir von Deinem Bullengehalt gar nicht leisten..." kontert der Jüngling.
Aha - wo waren wir gerade... "Das macht dann 40 Mark..."😁
@volvosilke
Also vor abgebrochenen Spiegeln hab ich keine Angst. Kann ja jeder Zeit bremsen wenn's zu eng wird. Mit dem Kläger und dem Richter gebe ich dir Recht, wie ich im ersten Post hier ja schon sagte - fahre auch durch, außer mit Polizei vor mir, weil mir da die Wahrscheinlichkeit zu hoch ist, dass sie mich anklagen. Ist ja schließlich deren Job, unbescholtene Bürger anzuhalten und zu ermahnen, auch ganz ohne ihnen einen konkreten Paragraphen zu zitieren.
@moppedsammler
0. Mich interessiert nicht, was für Schlangen oder schlongs du kennst.
1. Zwischen den Fahrstreifen gibt's gar nicht.
2. Die Kritik am Begriff des Schlängelns solltest du an den TE richten.
Allerdings hat der Polizist in deiner Geschichte das schon ganz trefflich dargestellt. Um nämlich 0,1mm neben der Mittellinie zu fahren, musst du mit einem z. B. 0,8m breiten Motorrad dieses um besagte 0,8m seitlich versetzen - machst du das häufiger, weil mal auf der einen, mal auf der anderen, dann kann man das doch recht gut als "schlängeln" beschreiben, nicht oder? Das darfst du aber nur, wenn der Fahrstreifen auf den du wechselst frei ist, du also die Sicherheitsabstände nach vorn und hinten zu anderen Fahrzeugen die sich auf dem gleichen Fahrstreifen befinden wie du einhältst.
Gerichtsurteil dazu:
"Ein Kraftfahrer muss einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden einhalten, selbst wenn er ihn demnächst überholen will. Er darf den Sicherheitsabstand erst denn "abbauen", wenn sein Fahrzeug schon nach links auf die Überholspur ausgeschert ist.
Urteil(OLG Nürnberg vom 21.10.1992, 9 U 1837/92; rechtskräftig)"
Es gibt hier scheinbar ein paar kleine Unterschiede in der STVO zwischen AT und DE.
In AT gibts nur überholen (Das Vorbeibewegen an einem in die gleiche Richtung fahrenden Fahrezeug) und Vorbeifahren (Vorbeifahren an einem stehenden Fahrzeug).
Der deutsche Sonderfall "Wartend" existiert hier nicht in dieser Form.
Und der § der das Vorfahren für Einspurige erlaubt ist der der das Einordnen regelt (STVO §12).