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Durchfahrt erlaubt oder nicht?

Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 20:13

Bei uns vor der Haustür gibt es einen Feld- bzw. Schotterweg, der zwei Straßen verbindet. Der Weg ist ca. 2 Km lang, auf beiden Seiten des Weges ist ein gut ersichtliches "Durchfahrt Verboten"-Schild. Leider hat der Feldweg drei Zufahrtswege wo keine Verbotsschilder stehen, die werden vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzt. Die Seitenwege werden auch vom Berufsverkehr genutzt, um auf den gesperrten Weg zu gelangen. So kann man die Fahrt um 1-2 km abkürzen.

Ich gehe dort jeden Tag joggen und muss mich permanent mit den Autofahrer umschlagen. Die Ausrede ist dann immer "ich bin den Seitenweg gefahren, dort ist kein Schild". Besonders schlimm ist es im Sommer, dann staubt es ganz extrem, was dann richtig nervt.

Wie ist da eigentlich die Rechtslage? Im Prinzip weiß jeder, dass der Weg gesperrt. Nutzt ihn aber trotzdem über die Seitenzufahrtswege. Darf man da jetzt fahren oder nicht?

 

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123 Antworten

Wie ist die Widmung der Straße, ist es ein privater Weg oder wer ist BaulastTräger und gibt es eine Verkehrsrechtliche Anordnung für die Schilder.

Oder hat die jemand in Eigenregie aufgestellt.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 17. Dez. 2020 um 21:13:36 Uhr:

Wie ist da eigentlich die Rechtslage? Im Prinzip weiß jeder, dass der Weg gesperrt. Nutzt ihn aber trotzdem über die Seitenzufahrtswege. Darf man da jetzt fahren oder nicht?

Da ist wohl die Beschilderung unsauber. Bei mir im Ortsteil würde ich das dem Ortschaftsrat antragen, damit die Stadt das korrigiert.

 

Das Problem kenne ich aber auch. Hier sind die Wirtschaftswege korrekt ausgeschildert, es wird sich aber auf "Gewohnheitsrecht" berufen...

Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 20:49

Die Schilder sind offiziell von der Stadt aufgestellt, keine Eigenregie. Es ist kein Privatweg, jedenfalls steht dort nichts. Der Weg dient zu Zufahrtsweg für den landwirtschalftlichen Verkehr.

Dann müssen ja nur die fehlenden aufgestellt werden und man kann nicht von der Seite rein.

Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 20:57

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Dezember 2020 um 21:53:00 Uhr:

Dann müssen ja nur die fehlenden aufgestellt werden und man kann nicht von der Seite rein.

So isses.

Vielleicht sollte ich unseren lahmen Landkreis informieren, dass dort ein paar relevante Schilder fehlen.

Aber heben die fehlenden Schilder das Durchfahrtsverbot auf oder nicht?

Na wenn dort wo die Schilder nicht stehen eingefahren werden kann,hat der jeweilige VT doch nichts falsch gemacht. Wenn er gesehen wird,dass er am Schild vorbei fährt,kann er natürlich nicht behaupten,er wäre von dort gekommen wo kein Schild steht.

Wenn's Dir wichtig ist,dass dort keiner fährt,mach einen Termin bei der unteren Straßenbehörde, da muss die Beschilderung ja hinterlegt sein.

Kommt ja auch auf das Bundesland an - in BaWü gilt z.B. folgendes

Selbst wenn das entsprechende Verkehrszeichen nicht angebracht ist, gilt dennoch nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 des Straßengesetzes generell für alle Wirtschaftswege ein auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränktes Nutzungsrecht.

Auch OHNE Beschilderung verboten - das Land BaWü sagt hier wer eine Fahrerlaubnis hat muss erkennen dass das ein Wirtschaftsweg ist.

Das ist aber Landesrecht.

Wie sind die gesetzlichen Kriterien für einen Wirtschaftsweg? Tät mich echt interessieren.

Was ich noch als ausgebaute Straße erachte, sieht einer der tiefer gelegten Fraktion als Feldweg.

Viele Ortsansässige interessiert es nicht, was da wo steht.

Sie sind immer gefahren, und werden da weiterhin fahren.

Ist genauso bei "Anlieger frei"

Soll mir doch mal einer beweisen, ich hätte kein Anliegen.

Gibt hier auch so eine wunderbare Abkürzung.

Da kann man echt was sparen, mehr wie 1 oder 2 KM.

Erst aus dem Ort raus, da noch geteert, dann Schotter (ab Schotter "Land u. Forstwirtschaft frei"), dann Feldweg, mit einem Stck. Wald, dann wieder Schotter, dann wieder Teer und das nächste Dorf. Sonst müsste man ganz außen rum - macht keiner der diesen Weg kennt.

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 18. Dezember 2020 um 08:30:35 Uhr:

Soll mir doch mal einer beweisen, ich hätte kein Anliegen.

Es geht nicht um ein "Anliegen", sondern um Anlieger.

Zitat:

@Questor schrieb am 18. Dezember 2020 um 08:52:24 Uhr:

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 18. Dezember 2020 um 08:30:35 Uhr:

Soll mir doch mal einer beweisen, ich hätte kein Anliegen.

Es geht nicht um ein "Anliegen", sondern um Anlieger.

Ein berechtigtes Anliegen erlaubt durchaus das befahren der Straße. Z. B. Einkaufen oder ein Arztbesuch. Im zweifel müsstest du dann aber nachweisen das dieses Anliegen wirklich existiert.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 17. Dezember 2020 um 21:13:36 Uhr:

...

auf beiden Seiten des Weges ist ein gut ersichtliches "Durchfahrt Verboten"-Schild

...

und gibt es darunter ein Zusatzschild?

Muss ich wirklich meine Unschuld beweisen und nicht der Polizist mir meine Schuld?

 

Ansonsten erst mal klappe halten und für dann Widerspruch einlegen, bis dahin kann man sich auch eine Geschichte überlegen.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 18. Dezember 2020 um 08:59:01 Uhr:

Zitat:

@Questor schrieb am 18. Dezember 2020 um 08:52:24 Uhr:

 

 

Es geht nicht um ein "Anliegen", sondern um Anlieger.

Ein berechtigtes Anliegen erlaubt durchaus das befahren der Straße. Z. B. Einkaufen oder ein Arztbesuch. Im zweifel müsstest du dann aber nachweisen das dieses Anliegen wirklich existiert.

Ist nicht schwer zu belegen,dass ich einen Anliegen hab :)

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