Durch Hauptuntersuchung mogeln?
Hallo!
Mal eine Sache, die mich sehr interessiert:
Für die Hauptuntersuchung gilt bekanntlich folgende Regel: "Das, was das Auto hat, muss beim TÜV auch funktionieren."
Heißt das denn dann im Umkehrschluss, wenn man die defekten Teile einfach demontiert (z. B. Heckscheibenwischer, Nebelscheinwerfer, Tagfahrlicht, Beifahrer- oder Seitenairbag), dann kommt man ohne Mängel durch den TÜV?
Bei elementaren Dingen wie Bremsen, Reifen etc. geht das natürlich nicht, das ist klar.....
Aber ein Bekannter von mir hat mal gewisse Sachen einfach entfernt, und den TÜV-Prüfer hat das damals überhaupt nicht interessiert, weil eben viele Autos ab Werk keine Heckscheibenwischer, Seiten- und Beifahrer-Airbags und Nebelscheinwerfer haben (sind nicht vorgeschrieben)....
Was sagt ihr dazu?
Gruß,
Roland
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Roland745
Diese Dinge sind nunmal nicht gesetzlich vorgeschrieben und können meiner Meinung nach daher entfernt werden....
Diese Meinung ist völlig richtig, genauso hae ich das gemeint 😉
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Roland745
Wenn ich das hier so lese, denke ich, es ist besser gleich ein Auto ohne all den Schnickschnack zu kaufen, beispielsweise einen Dacia in der Basisausstattung.Dadurch würde man nämlich nicht nur bei der Anschaffung Geld sparen, sondern auch später aufgrund der niedrigeren Wartungskosten.
Bei einem Auto, das nicht viel Ausstattung hat, kann schließlich auch nicht allzuviel kaputtgehen.....
deshalb fahr ich einen oldtimer 😉
Guten Abend,
des schyschka hat schon viel sehr Richtiges erzählt.
Heckwischer fehlt oder defekt ist nur dann ein erheblicher Mangel, wenn da hinten der Pin von der Wischermotorwelle übersteht oder der Arm abgebrochen ist (Gefährliches Fahrzeugteil - scharfe Kanten).
Ein rechter Außenspiegel ist grundsätzlich vorgeschrieben, wenn durch die Heckscheibe keine Sicht möglich ist (z.B. bei LKW mit Plane/Spriegel Aufbau unabhängig von der Erstzulassung. Ein 123er hatte den rechten Spiegel optional. Angenommen, der Benzbesitzer hätte irgendwann den 123er auf LKW umgebaut und eine Trennwand hinter den Vordersitzen eingezogen, ohne Scheibe mittendrin. Dann muß der rechte Spiegel nachgerüstet werden.
Bei Motorrädern: vor EZ 01.01.1990 nur links; ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h nur links und ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h 2 Stück.
Airbag ausbauen bzw. austragen lassen war bei einem Golf III noch theoretisch denkbar; dann mußten aber auch die Gurte entsprechend umgerüstet werden. Seit Mitte der Neunziger stellt sich diese Frage nicht mehr. 99% aller Fahrzeuge Airbag Teil der BE und kein Hersteller wird sein "ok" zum Ausbau geben. Naja, wer keinen Airbag will, kann ja immer noch einen Defender kaufen...
Ganz wichtig ist folgende Info: Die Leuchtweitenregelung. Der Gesetzgeber hat sich vor nicht allzulanger Zeit auf den Standpunkt gestellt, Leuchtweitenregelungen auch bei Importfahrzeugen/ Einzelimporten mit einer Erstzulassung nach 1990 verbindlich zu fordern. Ausnahmen dürfen nicht mehr gemacht werden. An so einer Nachrüstung kann schon mal der Import eines Autos scheitern.
Grüße: zinnenberg
naja nett aber z.t. einfach falsch!
Zitat:
Original geschrieben von zinnenberg
Ein rechter Außenspiegel ist grundsätzlich vorgeschrieben, wenn durch die Heckscheibe keine Sicht möglich ist (z.B. bei LKW mit Plane/Spriegel Aufbau unabhängig von der Erstzulassung. Ein 123er hatte den rechten Spiegel optional. Angenommen, der Benzbesitzer hätte irgendwann den 123er auf LKW umgebaut und eine Trennwand hinter den Vordersitzen eingezogen, ohne Scheibe mittendrin. Dann muß der rechte Spiegel nachgerüstet werden.
schön das sind promille anteile an autos. da haben mehr probleme mit schwarzen scheiben als mit der lkw zulassung.
Zitat:
Airbag ausbauen bzw. austragen lassen war bei einem Golf III noch theoretisch denkbar; dann mußten aber auch die Gurte entsprechend umgerüstet werden. Seit Mitte der Neunziger stellt sich diese Frage nicht mehr. 99% aller Fahrzeuge Airbag Teil der BE und kein Hersteller wird sein "ok" zum Ausbau geben. Naja, wer keinen Airbag will, kann ja immer noch einen Defender kaufen...
auch das is KOMPLETT falsch. bei fahrzeugen wie einem 3er golf kann man die airbags deaktivieren mittels obd2 schnittstelle. nur die vw händler riegeln gleich ab nach dem motto "ist nicht zulässig" bzw "geht nicht". natürlich gehts. neuere autos haben sogar einen schalter zum deaktivieren der beifahrer airbags.
desweiteren geh mal ne rund googlen oder bei ebay einkaufen. stichwort: "no airbag adapter". gibts von raid mit tüv teilegutachten zum AUSBAUEN des serienmässigen fahrer airbags. sprich das airbag lenkrad wird ausgebaut und gegen ein raid sportlenkrad OHNE airbag ausgetauscht.
oder gibts sowas von recaro damit man deren sportsitze einbauen kann ohne einen seitenairbag zu haben.
einzige ausnahme bei beiden systemen: der ausbau der airgabgs MUSS durch eine fahcwerkstatt erfolgen. dann steht der eintragung nix mehr im wert.
Zitat:
Ganz wichtig ist folgende Info: Die Leuchtweitenregelung. Der Gesetzgeber hat sich vor nicht allzulanger Zeit auf den Standpunkt gestellt, Leuchtweitenregelungen auch bei Importfahrzeugen/ Einzelimporten mit einer Erstzulassung nach 1990 verbindlich zu fordern. Ausnahmen dürfen nicht mehr gemacht werden. An so einer Nachrüstung kann schon mal der Import eines Autos scheitern.
ja und seit wann gilt das? lwr is seit 90 oder 91 pflicht. bei importfahrzeugen die VOR dem datum gebaut wurden gilt der bestandsschutz. das ganze wird NUR interesant wen der wagen aus einem NICHT eu land kommt. is der wagen aus einem eu land gilt das selbe wie in deutschland, und da braucht ein reimport erst am mitte/ende der 90er (datum hab ich nicht im kopf) eine lwr.
@kollegen schyschka und zinnenberg: Rechter Außenspiegel ist imho bei PKW nicht vorgeschrieben. Wenn ein linker und Innenspiegel vorhanden ist, reicht es aus, unabhängig davon, ob es das Fahrzeug nur mit zwei Außenspiegeln gab. Hatte gestern gerade einen "gecleanten" ohne rechten Spiegel, ich denke nicht, daß es da ein Problem gibt.
LWR: Prinzipiell richtig, aber Ausnahmegenehmigung vom Landesamt geht manchmal trotzdem noch. Sicher ist das mit den Ausnahmen bissel schwieriger geworden, und es gibt in der Tat schon viele Nachrüstsätze, so von Pneumatik auf Elektrik, aber manchmal gibt es halt auch noch 'ne Ausnahme.
Und bei US-Importen z.B. gar kein Problem, Ausnahme sofort bekommen.
Airbag: Seitenairbags habe ich schon öfter ausgetragen, Herstellerbescheinigung von VW zu bekommen war bisher problemlos.
Ohne Herstellerbescheinigung wird's eng, es sei denn, ein mutiger aaS lehnt sich weit aus dem Fenster, ich würde es ohne Herstellerbescheinigung nicht machen.
@onkel-howdy: sei nett und nicht immer so oberschlau, Deine Aussagen sind auch nicht richtig!!
Grüße der Gardiner
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
@onkel-howdy: sei nett und nicht immer so oberschlau, Deine Aussagen sind auch nicht richtig!!
bin ich doch 😉
@onkel-howdy: Ich habe den Eindruck, Du hast nicht richtig gelesen. Oder nicht verstanden. Und meine Beiträge sind deshalb nicht falsch.
Es ist völlig egal, ob wir von einer Trennwand aus Blech oder einer nicht durchsichtigen schwarzen Scheibe sprechen. Wichtig ist nur: Gibt es im Innenspiegel nach hinten nichts zu sehen, muß ein rechter Außenspiegel ran. Hat das Auto eine EG- BE, muß er immer dran sein.
Daß ein Airbag in einem Golf III ggf. deaktiviert werden kann, habe ich geschrieben. Stichwort: alte Karre.
Zeig mir mal ein solches Lenkrad usw. für den Golf V oder VI, wenn es denn VW sein soll, mit Teilegutachten oder Herstellerfreigabe. Ich will nicht ausschließen, daß es das gibt, kennen tue ich keines.
LWR: Wenn Du ein in Amiland zugelassenes Fahrzeug, sagen wir einen 1990er Lincoln j e t z t - h e u t e kaufst und nach Deutschland holst, muß er eine LWR nachgerüstet kriegen. Wenn es ein 2005er Chrysler ist mit Xenonlicht, müssen automatische LWR und Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet werden. Punkt. Mehr habe ich nicht gesagt.
Ich habe mit keinem Wort behauptet, daß nachgerüstet werden muß, was hierzulande bereits zugelassen ist.
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
@kollegen schyschka und zinnenberg: Rechter Außenspiegel ist imho bei PKW nicht vorgeschrieben. Wenn ein linker und Innenspiegel vorhanden ist, reicht es aus, unabhängig davon, ob es das Fahrzeug nur mit zwei Außenspiegeln gab. Hatte gestern gerade einen "gecleanten" ohne rechten Spiegel, ich denke nicht, daß es da ein Problem gibt.
Fahrzeuge mit EG- BE der Klasse M1 müssen ECE R46 erfüllen. Die schreibt einen rechten Außenspiegel vor. Die genannte Regelung gilt nur für alte nationale BE.
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
LWR: Prinzipiell richtig, aber Ausnahmegenehmigung vom Landesamt geht manchmal trotzdem noch. Sicher ist das mit den Ausnahmen bissel schwieriger geworden, und es gibt in der Tat schon viele Nachrüstsätze, so von Pneumatik auf Elektrik, aber manchmal gibt es halt auch noch 'ne Ausnahme.
Und bei US-Importen z.B. gar kein Problem, Ausnahme sofort bekommen.
Das Verkehrministerium Düsseldorf hat uns als TP in NRW verbindlich schriftlich angewiesen, keine Ausnahmen mehr bzgl. Leuchtweitenregelungen mehr zu erteilen.
Zitat:
Airbag: Seitenairbags habe ich schon öfter ausgetragen, Herstellerbescheinigung von VW zu bekommen war bisher problemlos.
Ohne Herstellerbescheinigung wird's eng, es sei denn, ein mutiger aaS lehnt sich weit aus dem Fenster, ich würde es ohne Herstellerbescheinigung nicht machen.
Da alles für zehn Jahre dokumentiert im Ordner bleiben muß, wird aus dem Herauslehen schnell ein Fallen, wenn der Hersteller den Ausbau nicht freigegeben hat.
Grüße: zinnenberg