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Durch Hauptuntersuchung mogeln?

Themenstarteram 23. November 2010 um 17:33

Hallo!

Mal eine Sache, die mich sehr interessiert:

Für die Hauptuntersuchung gilt bekanntlich folgende Regel: "Das, was das Auto hat, muss beim TÜV auch funktionieren."

Heißt das denn dann im Umkehrschluss, wenn man die defekten Teile einfach demontiert (z. B. Heckscheibenwischer, Nebelscheinwerfer, Tagfahrlicht, Beifahrer- oder Seitenairbag), dann kommt man ohne Mängel durch den TÜV?

Bei elementaren Dingen wie Bremsen, Reifen etc. geht das natürlich nicht, das ist klar.....

Aber ein Bekannter von mir hat mal gewisse Sachen einfach entfernt, und den TÜV-Prüfer hat das damals überhaupt nicht interessiert, weil eben viele Autos ab Werk keine Heckscheibenwischer, Seiten- und Beifahrer-Airbags und Nebelscheinwerfer haben (sind nicht vorgeschrieben)....

Was sagt ihr dazu?

Gruß,

Roland

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

 

Diese Dinge sind nunmal nicht gesetzlich vorgeschrieben und können meiner Meinung nach daher entfernt werden....

Diese Meinung ist völlig richtig, genauso hae ich das gemeint ;)

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Wenn das alles zur Serienausstattung gehört und gesetzlich vorgeschreiben ist hast du leider ein Problem. Anders ist es bei nachträglich angebrachten z.b. Tagesfahrlichtfunzeln - die kannst du problemlos abbauen wenn defekt.

Themenstarteram 23. November 2010 um 17:42

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wenn das alles zur Serienausstattung gehört und gesetzlich vorgeschreiben ist hast du leider ein Problem. Anders ist es bei nachträglich angebrachten z.b. Tagesfahrlichtfunzeln - die kannst du problemlos abbauen wenn defekt.

Offenbar ist dem aber nicht so, Nebelscheinwerfer kann man jedenfalls ohne Weiteres entfernen.

Und nicht einmal Seiten/Kopf-Airbags bzw. Beifahrer-Airbag hat jedes Fahrzeug serienmäßig, zumindest nicht bis Baujahr 2009.

Auch einen Heckscheibenwischer hat nicht jedes Auto.

Diese Dinge sind nunmal nicht gesetzlich vorgeschrieben und können meiner Meinung nach daher entfernt werden....

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

 

Diese Dinge sind nunmal nicht gesetzlich vorgeschrieben und können meiner Meinung nach daher entfernt werden....

Diese Meinung ist völlig richtig, genauso hae ich das gemeint ;)

Alles was zusätzliche Einrichtungen sind, welche nicht zur BE des Fahrzeuges gehören und nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kannst du abbauen.

Durch den Abbau dürfen andere vorgeschriebene Sachen nicht beeinträchtigt werden.

Zitat:

Und nicht einmal Seiten/Kopf-Airbags bzw. Beifahrer-Airbag hat jedes Fahrzeug serienmäßig, zumindest nicht bis Baujahr 2009.

In diesem Fall spielt es eine Rolle ob DEIN Fahrzeug damit zugelassen wurde oder nicht.

wenn einer nen Heckwischer demontiert und keine Kanten welche spitz sind übrig bleiben ist mir das egal und wird nicht bemängelt! Ein Airbag ist da schon was ganz anderes, irgendwann mitte der 90 ziger kam den Insassenschutz bei der Fz.-BE dazu, also kann teilweise ein Fz. ohne Airbags diesen garnicht mehr erfüllen oder besser ich möchte es nicht ausprobieren, also dort ist es mir nicht egal und er muss wieder kommen auch bei Fz. wie Golf 3, Opel Astra F wo die Fz. mit und ohne Airbags ausgeliefert wurden, zur Not würde ich in die Fahrzeugbetriebserlaubnis schauen ob der Wagen serie einen Airbag hatte und er sich technisch vom Fz. ohne Airbag unterscheidet (Lenksäule, Gurte, etc.)

Nebelscheinwerfer usw. kann jeder demontieren, dadurch entsteht nunmal keine Gefahr für den Verkehr, auch der Heckwischer, ein Auto mit Tönungsfolie z.B. da sieht man nach hinten auch nichts im Dunkeln und ist auch ok, wenn der rechte Außenspiegel montiert ist, welche bis ich glaube 2009 oder mitte 2010 auch nie pflicht war.

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Offenbar ist dem aber nicht so, Nebelscheinwerfer kann man jedenfalls ohne Weiteres entfernen.

nsw sind nicht gesetzlich vorgeschrieben...

wenn man keine hat (bzw. die vorhandenen demontiert) ist dies nicht für den tüv relevant...hat man welche und diese funktionieren nicht, gibts dafür einen mangeleintrag auf dem bericht....

Zitat:

Und nicht einmal Seiten/Kopf-Airbags bzw. Beifahrer-Airbag hat jedes Fahrzeug serienmäßig, zumindest nicht bis Baujahr 2009.

airbags sind in der be des fz enthalten.....

entfernt man diese einfach, müssen sie ausgetragen werden, dazu ist neben dem nachweis, das dies in einer fachwerkstatt erfolgte auch ein nachweis über den verleib bzw. eher gesagt die entsorgung der ausgebauten airbags nötig und vom fz-hersteller ist eine ausbaufreigabe einzuholen....

Themenstarteram 23. November 2010 um 17:51

Danke für eure Antworten!!

Es ist wirklich wichtig, das alles als Vorbereitung auf die HU zu wissen, weil sich bei einer alten Karre eine Reparatur vielfach nicht mehr lohnt.

In der Werkstatt wollen die Leute natürlich gleich alles reparieren, weil sie daran viel Geld verdienen können.

Wenn bei meinem Fahrzeug in Zukunft mal etwas nicht gesetzlich Vorgeschriebens kaputtgehen sollte, fliegt es einfach raus, bevor ich mein Geld in den Sand setze.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

airbags sind in der be des fz enthalten.....

entfernt man diese einfach, müssen sie ausgetragen werden, dazu ist neben dem nachweis, das dies in einer fachwerkstatt erfolgte auch ein nachweis über den verleib bzw. eher gesagt die entsorgung der ausgebauten airbags nötig und vom fz-hersteller ist eine ausbaufreigabe einzuholen....

Auch diese Prozedur wäre mit Sicherheit wesentlich preiswerter, als neinen neuen Airbag anbringen zu lassen, weswegen bei meinem Fahrzeug auch ein defekter Seiten/Kopf/Beifahrer-Airbag nicht wieder repariert bzw. erneuert werden wird. Dafür ist mir das einfach zu teuer.

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Danke für eure Antworten!!

Es ist wirklich wichtig, das alles als Vorbereitung auf die HU zu wissen, weil sich bei einer alten Karre eine Reparatur vielfach nicht mehr lohnt.

In der Werkstatt wollen die Leute natürlich gleich alles reparieren, weil sie daran viel Geld verdienen können.

Wenn bei meinem Fahrzeug in Zukunft mal etwas nicht gesetzlich Vorgeschriebens kaputtgehen sollte, fliegt es einfach raus, bevor ich mein Geld in den Sand setze.

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

airbags sind in der be des fz enthalten.....

entfernt man diese einfach, müssen sie ausgetragen werden, dazu ist neben dem nachweis, das dies in einer fachwerkstatt erfolgte auch ein nachweis über den verleib bzw. eher gesagt die entsorgung der ausgebauten airbags nötig und vom fz-hersteller ist eine ausbaufreigabe einzuholen....

Auch diese Prozedur wäre mit Sicherheit wesentlich preiswerter, als neinen neuen Airbag anbringen zu lassen, weswegen bei meinem Fahrzeug auch ein defekter Seiten/Kopf/Beifahrer-Airbag nicht wieder repariert bzw. erneuert werden wird. Dafür ist mir das einfach zu teuer.

NUN aber das große ABER:

nicht jeder Prüfer denkt und prüft so. Ich kenne ganz scharfe Hunde, welche einen nicht mit defektem oder fehlendem Heckwischer durch die HU kommen lassen, warum keine Ahnung?!?! Also kommt es auch immer drauf an, an welche Prüfer du kommst. Ich habe schon Nachkontrollen an Fz. gemacht wo ein Heckwischerblatt als defekt aufgeschrieben wurden und das Ergebnis lautete: Erhebliche Mängel -> Plakette nicht zugeteilt, Wiedervorführung erforderlich!

20min später war der Wagen mit neuem Wischerblatt bei mir auf der Bahn!

Themenstarteram 23. November 2010 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

nicht jeder Prüfer denkt und prüft so. Ich kenne ganz scharfe Hunde, welche einen nicht mit defektem oder fehlendem Heckwischer durch die HU kommen lassen, warum keine Ahnung?!?! Also kommt es auch immer drauf an, an welche Prüfer du kommst. Ich habe schon Nachkontrollen an Fz. gemacht wo ein Heckwischerblatt als defekt aufgeschrieben wurden und das Ergebnis lautete: Erhebliche Mängel -> Plakette nicht zugeteilt, Wiedervorführung erforderlich!

Bei einem defekten Heckscheibenwischer streitet das ja auch keiner ab.

Aber bei fehlendem Heckscheibenwischer wundert es mich schon, dass das Fahrzeug keine Plakette bekommen soll.

Irgendwie kann es das doch nicht sein, dass es hierbei keinerlei Rechtssicherheit gibt und jeder Prüfer nach Lust und Laune machen kann, was er will.

In Deutschland ist doch fast alles reglementiert.

Nur die TÜV-Prüfer können das machen, wozu sie gerade Lust haben?

Naja, die TÜV-Leute denken wohl immer noch, sie hätten Beamtenstatus und könnten sich alles erlauben......

am 23. November 2010 um 18:22

Ab ( ich glaube 06 ) müssen die sogar mitlerweile einen Elektrik Check machen. -> ABS -> ESP. So wurds mir mal von einem Dekra Mitarbeiter erklärt

doppelt

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Irgendwie kann es das doch auch nicht sein, dass es hierbei keinerlei Rechtssicherheit gibt und jeder Prüfer nach Tagesform machen kann, was er will.

In Deutschland ist doch fast alles reglementiert.

Nur die TÜV-Prüfer können das machen, wozu sie gerade Lust haben?

erstmal es gibt auch andere Organisation welche die HU = Hauptuntersuchung durchführen können, bitte nicht immer dem guten TÜV alles zu schieben, aber natürlich gibt es Richtlinien woran sich der Prüfer halten muss, aber wie immer im Leben bewegen sich welche genau auf der Linie, andere weichen etwas nach links und rechts ab und andere sind Kilometer von der Linie entfernt! Wir sind alles Menschen und prüfen dementsprechend auch alle etwas anders, aber die Rundeinstellung ist denke ich bei allen identisch, dass die Fahrzeuge sicher unterwegs sein sollen und niemand zu schaden kommt im Straßenverkehr!

Zitat:

Original geschrieben von yalee

Ab ( ich glaube 06 ) müssen die sogar mitlerweile einen Elektrik Check machen. -> ABS -> ESP. So wurds mir mal von einem Dekra Mitarbeiter erklärt

damit meinte der Dekra Prüfer die Fahrzeugsystemdaten, geprüft wird sowas schon länger auch vor Erstzulassung 01.04.2006 Kontrolllampen gucken wurde eh fast immer schon gemacht! Aber ob es sinnvoll ist nur Lampe aus oder an bezweifel ich mal, da muss noch mehr kommen in der nächsten Zeit, da Autos immer komplexer werden!

Themenstarteram 23. November 2010 um 18:25

Zitat:

Original geschrieben von yalee

Ab ( ich glaube 06 ) müssen die sogar mitlerweile einen Elektrik Check machen. -> ABS -> ESP. So wurds mir mal von einem Dekra Mitarbeiter erklärt

Hier gilt dann auch wieder: Was das Fahrzeug hat, muss auch funktionieren.

Bei Neufahrzeugen ist ABS vorgeschrieben, ESP hingegen (noch) nicht, wird es aber demnächst sein und muss dann natürlich funktionieren....

@schyschka:

Dass TÜV-Prüfer bei fehlendem Zubehör, Entscheidungsspielraum haben sollen, kann ich persönlich nicht mehr nachvollziehen. So etwas müsste ganz klar geregelt sein, in welche Richtung auch immer. Die jetzige Vorgehensweise öffnet Willkür im Straßenverkehr jedenfalls Tür und Tor.

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Auch diese Prozedur wäre mit Sicherheit wesentlich preiswerter, als neinen neuen Airbag anbringen zu lassen, weswegen bei meinem Fahrzeug auch ein defekter Seiten/Kopf/Beifahrer-Airbag nicht wieder repariert bzw. erneuert werden wird.

das problem ist, das du erstmal eine freigabe vom fz-hersteller bekommen musst....und solange der hersteller bzw. die zulieferer noch genug ersatz-airbags im lager haben, wirst du diese nicht bekommen ^^

 

das ein defekter heckwischer zum durchfallen bei der hu führt, glaube ich nicht (außer der prüfer lässt einen absichtlich unter diesem vorwand durchfallen, dann allerdings ohne rechtsgrundlage und somit anfechtbar), da dies imho in den listen nur als geringfügiger mangel aufgeführt wird....müsste ich aber später mal zuhause nachgucken....

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Nur die TÜV-Prüfer können das machen, wozu sie gerade Lust haben?

nope...auch für hu's gibts tabellen, welcher mangel als schwerwiegend und geringfügig anzusehen ist...

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