Durch Hauptuntersuchung mogeln?

Hallo!

Mal eine Sache, die mich sehr interessiert:

Für die Hauptuntersuchung gilt bekanntlich folgende Regel: "Das, was das Auto hat, muss beim TÜV auch funktionieren."

Heißt das denn dann im Umkehrschluss, wenn man die defekten Teile einfach demontiert (z. B. Heckscheibenwischer, Nebelscheinwerfer, Tagfahrlicht, Beifahrer- oder Seitenairbag), dann kommt man ohne Mängel durch den TÜV?

Bei elementaren Dingen wie Bremsen, Reifen etc. geht das natürlich nicht, das ist klar.....

Aber ein Bekannter von mir hat mal gewisse Sachen einfach entfernt, und den TÜV-Prüfer hat das damals überhaupt nicht interessiert, weil eben viele Autos ab Werk keine Heckscheibenwischer, Seiten- und Beifahrer-Airbags und Nebelscheinwerfer haben (sind nicht vorgeschrieben)....

Was sagt ihr dazu?

Gruß,
Roland

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Roland745


Diese Dinge sind nunmal nicht gesetzlich vorgeschrieben und können meiner Meinung nach daher entfernt werden....

Diese Meinung ist völlig richtig, genauso hae ich das gemeint 😉

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Bald kommt ja noch das Reifendruckkontrollsystem hinzu. ( Soll ja EU Vorschrift werden bei Neufahrzeugen )

Ok dann hab ich nicht richtig hingehört 😁

@MagirusDeutzUlm:
Man müsste halt nur jemanden kennen, der einem diese Freigabe-Bescheinigung ausstellt.
Ich würde mich freuen, wenn du wegen der fehlenden Heckscheibenwischer später mal zuhause nachgucken könntest, inwieweit bzw. ob dieser Umstand für die TÜV-Untersuchung relevant ist.

ein fehlender Heckwischer ist eigentlich nicht aufgeführt sondern nur ein fehlender Wischer, also bleibt die Frage ob vorne oder hinten, ich sage für mich Vorne erheblich und hinten Hinweis bis garnichts, da ein Auto mit Tönungsfolie und zweiten Außenspiegel ok ist, warum dann auch nicht ein Auto mit zwei Spiegeln und defektem oder fehlendem Heckwischer...

siehe Anhang

ich lege es so aus, andere anders! Man kann auch sagen ein Opel Corsa A ist erheblich mit defektem/fehlendem Heckwischer, das Modell was ab Serie ohne ausgeliefert wurde, da Sonderausstattung ist ohne Mängel??? Beide sind identisch, da davon keinerlei Gefahr ausgeht wäre es doch sinnfrei oder?

Hu-rili-wischer

@Schyschka:

Was heißt eigentlich GM, EM, VU?

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Zitat:

Original geschrieben von Roland745


@Schyschka:

Was heißt eigentlich GM, EM, VU?

GM = geringe Mängel Plakettenzuteilung möglich

EM = erhebliche Mängel keine Plakette zuteilen

VU = Verkehrsunsicher keine Plakette, sondern bestehende Plakette entfernen und Meldung an das zuständige Straßenverkehrsamt. Der FzFührer/-halter ist darauf hinzuweisen, dass das Fz. so nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.

dann das was jeder gerne sieht:

OM – Ohne festgestellte Mängel --> Zuteilung einer Prüfplakette

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


ein fehlender Heckwischer ist eigentlich nicht aufgeführt sondern nur ein fehlender Wischer, also bleibt die Frage ob vorne oder hinten, ich sage für mich Vorne erheblich und hinten Hinweis bis garnichts, da ein Auto mit Tönungsfolie und zweiten Außenspiegel ok ist, warum dann auch nicht ein Auto mit zwei Spiegeln und defektem oder fehlendem Heckwischer...

Genau meine Sichtweise.

Wenn doch nur alle TÜV-Prüfer solch vernünftige Ansichten vertreten würden....

Zitat:

Original geschrieben von Roland745


@MagirusDeutzUlm:
Man müsste halt nur jemanden kennen, der einem diese Freigabe-Bescheinigung ausstellt.

diese freigabebescheinigung wird nicht von der büro-tippse in der werkstatt ausgestellt.......sondern kommt direkt vom fahrzeughersteller!

Hallole zusammen

Jedes Fahrzeug wird nach einem Baumuster aufgebaut.
Der Tüv weis das auch.
Dieses Baumuster lässt sich anhand der Fahrgestellnummer
identifizieren. Alle Anbauteile die in diesem Baumuster
enthalten sind sollten am Fahrzeug auch drinn sein. Es
gibt Abstriche wie Nebelscheinwerfer wenn diese nicht im Hauptscheinwerfer integriert sind.
Das Baumuster ist Grundlage für die Zulassungs/
Betriebserlaubniss des Fahrzeuges.

Teile wie Heckwischer oder Airbags sind sicherheitsrelevant
und müßen Funktionieren.

Der Job des Prüfers besteht darin diese Sicherheitsrelevanten
Bauteile auf ihre Funktion zu prüfen. das macht er in Deinem
Intresse.
Wenn du Autos fahren willst so solltest Du auch wissen das
Du in der Pflicht stehst die Kiste in funktionalen Zustand zu
erhalten. obes nun Teuer ist oder nicht . ggf ÖPNV nutzen.

Jol.

Zitat:

Original geschrieben von Roland745


Bei Neufahrzeugen ist ABS vorgeschrieben, ESP hingegen (noch) nicht, wird es aber demnächst sein und muss dann natürlich funktionieren....

in welcher autobild stand das den bitte?

ein auto braucht 4 räder mit profil (es gehen auch 3), n lenkrad, n sitz, scheibenwischer, bremsen, auspuff, licht, sicherheitsgurte und *tusch* ne heizung.

du brauchst keine airbags, kein abs, kein esp etc...

kauf dir halt mal so n chinaböller alá "landwind" da gibts abs netmal als aufpreis und is trotzdem zulässig.

Die gesetzlichen Anforderungen sind weitgehend uninteressant. Entscheidend ist das was in der Typgenehmigung steht. Da wurde ja bereits geprüft ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden. Ausbauen geht nur bei Sachen die dort als wahlweise Ausstattung aufgeführt sind. Steht da ABS als Serie muss ABS vorhanden sein, es sei denn irgendwer hat es ausgetragen. Heißt aber nicht einfach Sicherung ziehen sondern dann auch Umrüstung auf Bremse ohne ABS.

Heckwischer ist m.W. seit einigen Jahren bei Kombi/Steilheck vorgeschrieben. Innenspiegel oder rechten Außenspiegel abbauen geht ja auch nicht mehr.

Wenn Änderungen dann müssen die genehmigt sein, siehe Beispiel Tönungsfolien. Erlaubt mit Auflage nicht an die vorderen Scheiben und mit rechtem Außenspiegel. Hier ist aber auch per Bauartgenehmigung der Nachweis erbracht dass die Änderung so zulässig ist. Baut man irgendwas am Auto ab/aus fehlt ja i.d.R. dieser Nachweis. Ist die Ausstattung gem. Typgenehmigung wahlweise ist das Auto mit und ohne zulässig, dann braucht es keine Änderungsabnahme. Da muss man aber wirklich reingucken, das sind ja heute EG-Genehmigungen. D.h. nur weil in Deutschland Nebelscheinwerfer serienmäßig sind muss das nicht für die ganze EU gelten. Und wenn es im Vatikanstaat einen Golf zulässig ohne ABS gibt ist der automatisch auch in der ganzen EU so zugelassen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


in welcher autobild stand das den bitte?

Keine Ahnung, stimmt aber. Ist eine Selbstverpflichtung der Autoindustrie nur noch Fahrzeuge mit ABS in Europa in den Verkehr zu bringen. Zudem ist eine EU-Richtlinie auf dem Weg die glaube ab 2013 ABS verpflichtend macht.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


oder rechten Außenspiegel abbauen geht ja auch nicht mehr.

Aber sicher dat...Bei meinem 123er habe ich den

nachgerüstet

weil der Vorbesitzer zwar Geld für Fuchsfelgen, aber leider keine 100 DM mehr für den rechten Spiegel über hatte. Die Kiste ist jahrzehntelang so über den TÜV gekommen, war damals halt nicht serienmäßig.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


in welcher autobild stand das den bitte?
Keine Ahnung, stimmt aber. Ist eine Selbstverpflichtung der Autoindustrie nur noch Fahrzeuge mit ABS in Europa in den Verkehr zu bringen. Zudem ist eine EU-Richtlinie auf dem Weg die glaube ab 2013 ABS verpflichtend macht.

link bitte! auf anhieb fallen mir zig neuwagen ein die man auch OHNE abs heutztage kaufen KANN. sind zwar fernost kackstühle die keine deutsche vertretung haben aber es geht.

@meik
rechten aussenspiegel? seit wann soll der den pflicht sein?

btw:

Zitat:

Und wenn es im Vatikanstaat einen Golf zulässig ohne ABS gibt ist der automatisch auch in der ganzen EU so zugelassen.

entweder hast du das "nicht" vergessen oder die aussage is komplett falsch. ich darf nur mal an das theater mit reiporten mitte/ende der 90er jahre hinweisen. stichwort: LWR! die hatten sehr viele autos aus eurpoa nämlich NICHT und es war in deutschland vorschrift. ja ich weiss es gab speziell bei reimporten ausnahmeregelungen die aber auch mitte der 90er ausliefen. trotzdem heisst es noch lange nicht das ein auto das im eu land X zulässig sind so in deutschland 1:1 zulässig sind.

ich weiss saudummes beispiel aber trotzdem sehr gut weil sehr extrem: in england /gb gibts ja diesen wackelparagraphen in sachen "kit cars". sprich die unmöglichsten sachen sind hier zulässig. jetzt nimmste den karren, lässt den ganz legal in england zu (da gibts z.b. das tiefste auto der welt..sowas z.b. http://estb.msn.com/i/3C/EB2DC4CE25B42CB9582374D3DA4BE4.jpg ) und dann kommste dan deutschland und gehst zum tüv. mal schauen ob sich der prüfer jemals wieder erholt....😉

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Keine Ahnung, stimmt aber. Ist eine Selbstverpflichtung der Autoindustrie nur noch Fahrzeuge mit ABS in Europa in den Verkehr zu bringen.

Eine Selbstverpflichtung ist doch keine Vorschrift und auch nicht rechtlich bindend, sondern eine freiwillige Geschichte. Natürlich können und dürfen Fahrzeuge ohne ABS in Europa auf den Markt geworfen werden.

Wenn ich das hier so lese, denke ich, es ist besser gleich ein Auto ohne all den Schnickschnack zu kaufen, beispielsweise einen Dacia in der Basisausstattung.

Dadurch würde man nämlich nicht nur bei der Anschaffung Geld sparen, sondern auch später aufgrund der niedrigeren Wartungskosten.
Bei einem Auto, das nicht viel Ausstattung hat, kann schließlich auch nicht allzuviel kaputtgehen.....

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