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Dumm,Schwerer Verkehrsunfall - Fahrer des Abschleppers betrunken
19.11.09-Osnabrück-Schwerer Verkehrsunfall - Fahrer des Abschleppers kam betrunken
Am Donnerstagmorgen, 06.45 Uhr, ereignete sich im Kreuzungsbereich Mühleneschweg/ Römereschstraße ein Verkehrsunfall, bei dem ein 50-jähriger Pkw- Fahrer schwer verletzt wurde.
Der Fahrer des Ford bog vom Mühleneschweg nach links in die Römereschstraße ein. Hierbei übersah er einen von links kommenden und vorfahrtberechtigten Klein-Lkw. Es kam im Kreuzungsbereich zum Zusammenstoß. Durch die Kollision wurde der 50-jährige Mann in seinem Fahrzeug eingeklemmt. Er musste durch die vor Ort eingesetzte Feuerwehr aus seinem Fahrzeug befreit werden. Der Mann erlitt schwere Verletzungen und wurde stationär in einem Osnabrücker Krankenhaus aufgenommen.
Der total beschädigte Pkw musste abgeschleppt werden. Die Polizei rief daraufhin ein Abschleppunternehmen, das dann auch gegen 08.00 Uhr am Unfallort eintraf.
Der Fahrer des Abschleppers begann mit dem Aufladen des verunfallten Fahrzeuges und nach kurzer Zeit war der Unfallwagen verladen. Anschließend begab er sich zu den Polizeibeamten, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Hierbei wurde dann in der Atemluft des Fahrers Alkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest führte zu dem Ergebnis von 1,36 Promille Atemalkoholkonzentration beim Fahrer. Auf Anordnung eines Richters wurde dem Mann daraufhin eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Mit der Fahrt des Abschleppwagens musste ein anderer Fahrer beauftragt werden.
www.nord-west-media.de/index.php?id=3914
Beste Antwort im Thema
Nichts neues, hatten wir auch schon.Manche sind halt so dumm das es nach einem Prügel schreit :rolleyes: .
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19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
`Ich denke das bei der Geschichte die so ,,Abgebrueht`` ablief es sich mit Sicherheit um nen richtigen Spriti handelt.
japs!
da wird er allerdings nicht der einzige sein.....
Vor rund 25 Jahren hat die Autobahnpolizei in Braunschweig mal eine Stichprobe bei Räumfahrzeugen gemacht.
Wohl gemerkt: Im Winter beim Räum- und Streueinsatz auf der BAB eingesetzte LKW mit Räumschild ...
Von den dabei überprüften 4 Fahrzeugen und Fahrern wurde bei 2 Fahrern das damals noch übliche Teströhrchen der Firma Dräger "deutlich grün"! Die Blutproben-Ergebnisse kenne ich allerdings nicht ...
Tja so ist das.. Mitarbeiter erscheint betrunken zur Arbeit, Mitarbeiter braucht nicht mehr kommen. Das wars dann für den Mitarbeiter.
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Hier in Thüringen geht es sogar noch schneller:
da kann der Polizist bei einem Wert von bis zu 1,6 Prom. die Blutprobe wegen Gefahr in Verzug ohne richterl. Anordnung anordnen!
....
dann ist der thüringer schnittlauch noch nie an einen rechtskundigen wessi geraten :D
bvg-gedeckt
gefahr im verzuge ist in dem fall schlicht blödsinn-steht auch in der urteilsbegründung
Ich sag ganz einfach mal: WER LESEN KANN IST KLAR IM VORTEIL!!!
Gefahr im Verzug BIS 1,6 Prom.
Über 1,6 fällt die GiV weg und das Gericht (der Richter) muss die Blutentnahme anordnen!
Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Hier in Thüringen geht es sogar noch schneller:
da kann der Polizist bei einem Wert von bis zu 1,6 Prom. die Blutprobe wegen Gefahr in Verzug ohne richterl. Anordnung anordnen!
Kannst du uns auch sagen, welche Gefahr konkret besteht?
Bei einem Wert bis 1,6 Prom. besteht die Gefahr, dass der Wert bis zur Einholung /zum Vorliegen der richterlichen Anordnung unter 1,1 Prom. fällt und es dann keine Straftat sondern "nur noch" eine Ordnungswidrigkeit ist!
Es besteht also nur eine Gefahr für das Strafverfahren!
Bis zum Urteil des BVerfG ging die Polizei immer von Gefahr im Verzuge aus. Ist aber duch das Urteil gekippt, da die körperl. Unversehrtheit im GG steht und nur ein Richter entscheiden kann, ob dies gebrochen wird!