Dürfen Fahrradfahrer in der Mitte durch die Autos fahren? Brauche Euren Rat!
Hallo liebes Forum!
Bin echt wütend. Fahre ich gerade zur Arbeit, stehe an der Ampel, kommt eine Radfahrerin von hinten und fährt durch die Autos in der Mitte durch (zweispurig je Richtung). Es handelt sich nicht um eine Linksabbiegerspur oder sonst was und die Radfahrerin ist auch nicht abgebogen, sondern geradeaus weiter gefahren.
Sie ist nicht wie so oft vor das Auto gefahren, dass man sie hätte gut sehen können, sondern (ich stand links) auf Höhe meines rechten Spiegels zum stehen gekommen. Hätte ich jetzt nur zur linken Ampel geguckt wäre ein Unfall sogar wahrscheinlich gewesen beim losfahren.
Da ich das nicht ok und gefährlich fand, habe ich gehupt und dafür einen Mittelfinger der Radfahrerin kassiert.
Bin ihr dann noch ein Stück nach gefahren und wollte sie eigentlich, als sie an einem Geschäft gehalten hat, zur Rede stellen. Da sie sicher gemerkt hat, dass ich ihr nach gefahren bin, habe ich gedacht: Vielleicht reicht das ja für sie um über das Verhalten nachzudenken und bin dann weiter gefahren ohne irgendwas zu machen. Ihr wars aber auch scheinbar völlig egal, denn sie ist auch nicht zu mir gekommen (hatte da kurz geparkt), sondern ging seelenruhig einkaufen.
Meine Frage nun: War ich im Recht? Ich kann mir echt nicht vorstellen das man Autos in der Mitte überholen darf und dann noch so gefährlich neben dem Spiegel stehen bleiben darf. Ich hätte an der Ampel nur ganz leicht rechts eingeschlagen sein müssen (mit dem Lenker) um sie beim losfahren mitzunehmen 🙁.
Ist doch Mist so ein Verhalten. Bin froh mich beruhigt zu haben und sie nicht angesprochen zu haben. In der Situation war ich echt wütend und dann bekommt man noch einen Mittelfinger.
Habe ich auch etwas falsch gemacht???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 14:06:53 Uhr:
(...)
Habe ich auch etwas falsch gemacht???
Meiner Meinung nach ja: Du hast Dich aufgeregt.
Ob Sie das durfte oder nicht, wäre mir egal. Ich rege mich nicht über Dinge auf, die ich nicht ändern kann. 😁
104 Antworten
Danke für Deine Antwort. Hat mal gut getan, dass es auch jemand aus meiner Sicht sieht.
Nein nein, ich bin der gar nicht wie ein Irrer hinterhergefahren. Im Gegenteil, ich habe sie auch aus den Augen verloren. Aber als ich an meinem Ziel war sah ich sie wieder in eine Nebenstraße abbiegen (eine bevor ich abbiegen musste) und da dachte ich mir gucke ich doch mal wo sie hält. Bin also genau genommen sogar nur 300m oder so hinter ihr her gefahren, der Rest war mein normaler Arbeitsweg.
Jemand Nettes kennen zu lernen halte ich leider für recht unwahrscheinlich. Ich zumindest zeige niemandem den Mittelfinger. Und die Hupe war einmalig und ganz kurz. Wirklich nur als: Hey, was soll das, das ist gefährlich wo du da stehst und da hast du nix verloren.
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 15:43:53 Uhr:
Habe natürlich auch selbst viel gegoogelt, die Radfahrerin durfte nicht in der Mitte überholen. Und das deckt sich mit der Aussage des ADAC.
Das bedeutet, daß die Aussage vom ADAC-Anwalt totaler Schwachsinn ist, und Du nicht richtig gegoogelt hast.
Die Radlerin hat in dem Fall nicht "überholt", sondern ist "vorbeigefahren"... sind Zweierlei.
Für jeden Fehler eines Verkehrsteilnehmers eines neues Thema und das Netz bricht zusammen.
Einfach sich an 1 StVO orientieren - ständige Vorsicht - gegenseitige Rücksicht.
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 16:06:22 Uhr:
Danke für Deine Antwort. Hat mal gut getan, dass es auch jemand aus meiner Sicht sieht.
.......
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Jemand Nettes kennen zu lernen halte ich leider für recht unwahrscheinlich. Ich zumindest zeige niemandem den Mittelfinger. Und die Hupe war einmalig und ganz kurz. Wirklich nur als: Hey, was soll das, das ist gefährlich wo du da stehst und da hast du nix verloren.
Naja, vielleicht hat sie dir ja nur den Mittelfinger gezeigt, weil sie die Situation anders gesehen hat und dachte Hey, was hupt der? Geht es noch?
Aber da niemand in die Köpfe von anderen schauen kann, wird man das nur durch ein Gespräch klären können.
Aber es ist jetzt wie es ist. Sie ist weg, es ist nichts weiter passiert und heute Abend trinkst du ein kleines Bierchen und freust dich das Wochenende ist.
Gruß,
der_Nordmann
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Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Juli 2017 um 16:03:27 Uhr:
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 15:39:45 Uhr:
Es will doch keiner einen anzeigen, ich wollte doch nur wissen ob ich vielleicht im Unrecht war und die Radfahrerin das durfte. Mehr doch nicht.Und ihr nachgefahren bin ich um ihr zu sagen das ich mir nicht gerne den Mittelfinger zeigen lasse. Gäbe es Kennzeichen für Räder wäre das einfacher, aber so anonym wie ein Radfahrer ist, kann man ihn nicht ansprechen ohne ihm ein Stück (natürlich nicht übertrieben) zu folgen. Kein Führerschein, kein Kennzeichen, das macht es für Autofahrer auch nicht leichter im gleichberechtigten Umgang miteinander.
Hier im Beitrag scheinst Du eher empört und kein Verständnis dafür zu haben, daß die Antworten nicht ganz deinem Gusto entsprechen, sondern der Wahrheit.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Juli 2017 um 16:03:27 Uhr:
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 14:49:01 Uhr:
Hatte mir sachlichere Antworten gewünscht, wenn ich mich schon gerne selbst reflektierteren möchte.Ein Tipp, lass das Nachfahren bleiben, und vor allem halte dabei Niemanden an, bzw. zwinge Niemanden dazu "eben mal kurz anzuhalten", denn das ist, wie hier schon richtig angesprochen wurde "Nötigung"
Es gehört auch nicht zu Deiner Aufgabe, andere Verkehrsteilnehmer anzuhalten.
Also entweder magst du einfach provozieren oder du hast wirklich die Beiträge nicht gelesen. Wer hat denn hier wen angehalten?? Die Frau hat an einem Laden angehalten um dort einzukaufen und ich habe sie kurz zuvor erst wieder gesehen. Konnte sie gar nicht "verfolgen", da die Damen natürlich den Fußgängerweg an der roten Ampel benutzte und dann weg war. Soviel dazu!
Und ich habe bisher nicht eine einzige Antwort auf meine eigentliche Frage erhalten, ob sie zwischen den Autos durch überholen durfte. Dann beschwerst Du Dich das ich mit den Antworten nicht zufrieden bin. Klar, ich wollte keine riesen Diskussion, wie sie jetzt entstanden ist, sondern nur eine Antwort auf die Frage. Hätte diese gelautet: Du bist schuld, die durfte das, dann wäre diese Antwort sehr wohl für mich völlig in Ordnung gewesen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Juli 2017 um 15:42:28 Uhr:[
Die STVO kennst Du hoffentlich (der ADAC-Anwalt scheinbar jedoch nicht) ?
Was stört Dich? Die Antwort des Anwalts ist doch vollkommen korrekt.
Verkehrsbedingt wartende Fahrzeuge überholt man übrigens, nix vorbeifahren.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Juli 2017 um 16:07:45 Uhr:
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 15:43:53 Uhr:
Habe natürlich auch selbst viel gegoogelt, die Radfahrerin durfte nicht in der Mitte überholen. Und das deckt sich mit der Aussage des ADAC.Das bedeutet, daß die Aussage vom ADAC-Anwalt totaler Schwachsinn ist, und Du nicht richtig gegoogelt hast.
Die Radlerin hat in dem Fall nicht "überholt", sondern ist "vorbeigefahren"... sind Zweierlei.
Ich bin kein Anwalt und auch kein Fachmann, aber jedes Suchergebnis das ich aufgerufen habe, besagt das der Radfahrer an der Ampel rechts zwischen rechtem Fahrzeug und Gehweg vorbeifahren darf, nicht jedoch in der Mitte zwischen den Autos. Das wäre auch für den Radfahrer viel zu gefährlich. Um letzteres geht es hier übrigens eigentlich, aber das haben viele schon vergessen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Juli 2017 um 16:03:27 Uhr:
...denn das ist, wie hier schon richtig angesprochen wurde "Nötigung"
Das kann auch ganz schnell als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr enden - und wenn der Radfahrer dabei auch noch gefährdet wird, gar zu Fall kommt wirds richtig teuer! 😉
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Juli 2017 um 16:07:45 Uhr:
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 15:43:53 Uhr:
Habe natürlich auch selbst viel gegoogelt, die Radfahrerin durfte nicht in der Mitte überholen. Und das deckt sich mit der Aussage des ADAC.Das bedeutet, daß die Aussage vom ADAC-Anwalt totaler Schwachsinn ist, und Du nicht richtig gegoogelt hast.
Die Radlerin hat in dem Fall nicht "überholt", sondern ist "vorbeigefahren"... sind Zweierlei.
Aus der Erinnerung heraus: Vorbeifahren am ruhenden Verkehr (=geparkt). Hier nur verkehrsbedingtes Halten = überholen.
Unterschied freiwilliges Halten zum zwangsweisen, verkehrsbedingtem. Das eine vorbeifahren, das andere überholen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 22. Juli 2017 um 16:09:40 Uhr:
Für jeden Fehler eines Verkehrsteilnehmers eines neues Thema und das Netz bricht zusammen.
Einfach sich an 1 StVO orientieren - ständige Vorsicht - gegenseitige Rücksicht.
Ich wollte doch nicht über Fehlverhalten diskutieren. Ich wollte doch nur wissen ob die Radfahrerin das durfte und ich Unrecht hatte oder ob sie es nicht durfte. Ich wusste es einfach nicht und ich habe hier gefragt ob es jemand weiß. Was das für Ausmaße annimmt in so einem Forum hätte ich nie gedacht.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. Juli 2017 um 16:17:16 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Juli 2017 um 16:03:27 Uhr:
...denn das ist, wie hier schon richtig angesprochen wurde "Nötigung"
Das kann auch ganz schnell als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr enden - und wenn der Radfahrer dabei auch noch gefährdet wird, gar zu Fall kommt wirds richtig teuer! 😉
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr von mir? Ich habe doch nur da gestanden? Oder meinst du das hupen?
Du hast ja auch recht und Geisslein liegt mal wieder daneben.
Gefährlicher Eingriff ist genauso Müll. Gemeint war von Magirus möglicherweise Strassenverkehrsgefährdung, aber auch da warst Du meilenweit von weg.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Juli 2017 um 16:21:02 Uhr:
Du hast ja auch recht und Geisslein liegt mal wieder daneben.
Danke.
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 16:18:01 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 22. Juli 2017 um 16:09:40 Uhr:
Für jeden Fehler eines Verkehrsteilnehmers eines neues Thema und das Netz bricht zusammen.
Einfach sich an 1 StVO orientieren - ständige Vorsicht - gegenseitige Rücksicht.Ich wollte doch nicht über Fehlverhalten diskutieren. Ich wollte doch nur wissen ob die Radfahrerin das durfte und ich Unrecht hatte oder ob sie es nicht durfte. Ich wusste es einfach nicht und ich habe hier gefragt ob es jemand weiß. Was das für Ausmaße annimmt in so einem Forum hätte ich nie gedacht.
Bist du hier neu? Das ist das normale Ergebnis. Endet quasi mit einer Anklage wegen versuchter Vergewaltigung/Entführung o.ä.
Dass die Dame das nicht durfte, sagt schon das Bauchgefühl. Dass wir alle Fehler machen, die tägliche Erfahrung. Daher lohnt sich das Aufregen nicht. Nichts passiert, bestand keine konkrete Gefahr = abhaken.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. Juli 2017 um 16:17:16 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Juli 2017 um 16:03:27 Uhr:
...denn das ist, wie hier schon richtig angesprochen wurde "Nötigung"
Das kann auch ganz schnell als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr enden - und wenn der Radfahrer dabei auch noch gefährdet wird, gar zu Fall kommt wirds richtig teuer! 😉
Nun macht doch nicht aus einer Mücke nen Elefanten.
Weder ist die Radfahrerin gestürzt, oder hat nen Meteorieten auf den Kopf bekommen.
Ja er ist ihr hinterher gefahren. Solange er nicht auf dem Radweg hinter ihr ist, oder aber pöbelnd und hupen im Schritttempo 1m hinter ihr ist, fährt er einfach den gleichen Weg.
Warum muss auf MT immer Gleich das schlimmste Szenario angenommen werden?
Gruß,
der_Nordmann