Dürfen durchtrennte Sicherheitsgurte wieder zusammengenäht werden?
Hallo zusammen,
ich habe heute in einem, zum Verkauf stehenden Gebrauchtwagen festgestellt, dass der Sicherheitsgurt schon mal durchtrennt war und wieder zusammengenäht wurde. Anbei 2 Bilder. Auf dem Ersten ist von hinten zu sehen, dass ein Gurtteil zusammengefaltet gegengenäht wurde, auf dem Zweiten die Naht von vorne. Weiterhin ist der Gurt insgesamt verdreht, d. h. er liegt nicht glatt an!
Mich würde dazu folgendes interessieren:
1. Ist das überhaupt zulässig, einen durchtrennten Sicherheitsgurt wieder zu nähen?
2. Wenn ja, wurde das auch fachmännisch gemacht (siehe Bilder)?
3. Wenn nein, was hat das für Konsequenzen im Hinblick auf die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, erlischt diese dann? Sollte das zutreffen, dürfte der Wagen ja nicht ohne ausgetauschten Gurt veräußert werden!?
4. Wie kann es zu einem durchtrennen eines Sicherheitsgurtes kommen, wenn nicht auf Grund eines Unfalles, wo der betroffene Insasse nur dadurch befreit werden konnte? Hat da jemand vielleicht andere Ideen/Erfahrungen? Hängt das vielleicht mit einer sogenannten Gurtverlängerung zusammen?
Besten Dank schon mal für eure Antworten!
Grüße
Beste Antwort im Thema
Das sieht aus wie eine Reißnaht als Gurtkraftbegrenzer.
Der Eliminierung der Gurtlose steht die höhere Belastung vor allem im Bereich des Thorax der Insassen gegen über. Aus diesem Grund wurden zusätzlich Gurtkraftbegrenzer als belastungsreduzierende Komponenten von Gurtsystemen entwickelt. Sie begrenzen die Kraft, die im Fall eines Crashs auf den Gurt und die Schulter des Insassen einwirkt. Übersteigt die Belastung die Obergrenze, wird Gurtband definiert freigegeben. Gurtkraftbegrenzer gibt es in verschiedenen konstruktiven Ausführungen. Dazu zählen Torsionsstäbe im Aufroller, Reißnähte am Gurtband, Deformations- oder Reibungselemente und andere Energiewandlungsprinzipien.
35 Antworten
Zitat:
@k-hm schrieb am 26. Dezember 2015 um 20:04:41 Uhr:
Ohne den Thread gelesen zu haben:Zitat:
@Ta_Jo schrieb am 12. Dezember 2015 um 01:21:10 Uhr:
Hallo zusammen,ich habe heute in einem, zum Verkauf stehenden Gebrauchtwagen festgestellt, dass der Sicherheitsgurt schon mal durchtrennt war und wieder zusammengenäht wurde. Anbei 2 Bilder. Auf dem Ersten ist von hinten zu sehen, dass ein Gurtteil zusammengefaltet gegengenäht wurde, auf dem Zweiten die Naht von vorne. Weiterhin ist der Gurt insgesamt verdreht, d. h. er liegt nicht glatt an!
Mich würde dazu folgendes interessieren:
1. Ist das überhaupt zulässig, einen durchtrennten Sicherheitsgurt wieder zu nähen?
2. Wenn ja, wurde das auch fachmännisch gemacht (siehe Bilder)?
3. Wenn nein, was hat das für Konsequenzen im Hinblick auf die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, erlischt diese dann? Sollte das zutreffen, dürfte der Wagen ja nicht ohne ausgetauschten Gurt veräußert werden!?
4. Wie kann es zu einem durchtrennen eines Sicherheitsgurtes kommen, wenn nicht auf Grund eines Unfalles, wo der betroffene Insasse nur dadurch befreit werden konnte? Hat da jemand vielleicht andere Ideen/Erfahrungen? Hängt das vielleicht mit einer sogenannten Gurtverlängerung zusammen?Besten Dank schon mal für eure Antworten!
Grüße
Info:
Ein Sicherheitsgurt hält TONNEN. Denn er darf nicht reißen, egal was für einen Brocken von Mensch er zurückhalten soll und egal bei welchem Tempo.Würdest Du mit diesem Wissen einem genähten Gurt Dein Leben anvertrauen, der schon einmal zerschnitten oder gar gerissen (also überlastet) war?
Mit dieser Frage erledigt sich die Antwort sicherlich von selbst, nicht wahr?
Denn eines ist sicher:
Der Gurt ist unangefochten Lebensretter Nr. 1. Damit spielt man nicht, denn man spielt mit dem Leben.k-hm
Hättest den Thread mal lieber gelesen ...
Nö. Keine Zeit. Die verbringe ich lieber mit der Familie 😁
Wollte nur meinen Senf ganz allgemein dazu geben.
Gruß und schöne Feiertage
k-hm
@K-HM
Danke für eine längst geklärte Antwort. Bevor man seinen Senf dazu gibts wäre es halt schon besser gewesen zu lesen. Zumal Deine Antwort bei dem Fahrzeug so nicht ganz stimmt. Lesen bildet.
Zitat:
@lex-golf schrieb am 29. Dezember 2015 um 13:27:21 Uhr:
@K-HM
Danke für eine längst geklärte Antwort. Bevor man seinen Senf dazu gibts wäre es halt schon besser gewesen zu lesen. Zumal Deine Antwort bei dem Fahrzeug so nicht ganz stimmt. Lesen bildet.
Na, das kommt ja aus dem richtigen Munde 😁
Bist Du sicher, dass Du ein allgemeines Statement als solches erkennen kannst?
Du hast völlig recht: Lesen bildet 😁
k-hm
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Fazit: Zwar Original Fiat, aber doch nachträglich eingebaut!🙂
Das bezieht sich auf das Fahrzeug zu dem die Frage gestellt wurde: "Dürfen durchtrennte Sicherheitsgurte wieder zusammengenäht werden?"
Zitat:
@k-hm schrieb am 26. Dezember 2015 um 20:55:16 Uhr:
Nö. Keine Zeit. Die verbringe ich lieber mit der Familie 😁
Wollte nur meinen Senf ganz allgemein dazu geben.Gruß und schöne Feiertage
k-hm
Wenn man in die Threads einsteigt, erwarte ich, dass man sich vorher zumindest marginal mit der Materie und dem Diskussionsverlauf auseinandergesetzt hat. 🙄