Dürfen 6 Leute oder nur 5 mitfahren?
Servus
Darf ich noch 5 andere Leute mitnehmen oder nicht?
Da wäre ja eine Person ohne gurt und im Fahrzeugschein auch einer zuviel.
Ich hab mal gehört, dass es erlaubt sei, wenn dabei alle gurte benutzt werden.
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von musti2000
7 dünne schon
*lol* der war gut 😁 😁
Zum Thema. Wir sind schonmal mit sieben Leuten im Golf angehalten worden von der Polizei.
Polizei: ihr seid doch überbesetzt.
Wir: Ja
Polizei geht zum Wagen fragt irgendwas nach und kommt wieder: Sind alle die, die einen Gurt verwenden können ,auch angeschnallt?
Wir: ja
Polizei leuchtet kurz rum und checkt das nach dann:
ok dann dürfen sie weiterfahren.
Also es geht durchaus. Ist aber aus Platzmangel nicht wirklich zu empfehlen, das ist sehr unbequem.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von winston310365
hallo pdm80!
ich habe ja auch vorhin gechrieben "Steht im Fahrzeugschein 5 sind zulässig " dann sind sie "nur 5" zu lässig ! schließe mich den Vorredner an ! ich frage mich auch (und würde mich auch belehren lassen von dir) wenn es da drinne steht (und sag mir bitte nicht ,das ich das gesetz durchlesen soll ) was das soll ,ich denke das es keine Richt werte sind sondern eine Zulässige angabe die Laut Eintragung nicht überschritten werden kann , das ist das selbe als wenn ich meine Zulässiges gesamt gewicht Laut schein auch Überschreiten darf /kann ! ich denke mal die Zulassungsstelle Trägt sowas nicht aus lange weile ein .Oder?
ich lasse mich gerne Belehren von dir ,das ist keine frage .
MFG
winston310365
Exakt steht im Schein "Sitzplätze.. 5", auch 4,2,1. Da steht nicht, dass nicht mehr Personen im Auto sein dürfen. Die Regelung erlaubt also nicht, dir nen 6ten sitz reinzubauen oder die Rückbank durchzusägen oder ähnliches. Das klingt für den deutschen, regelgewohnten Bürger ungewöhnlich, ist aber so.
Zitat:
Original geschrieben von pdm80
Exakt steht im Schein "Sitzplätze.. 5", auch 4,2,1. Da steht nicht, dass nicht mehr Personen im Auto sein dürfen. Die Regelung erlaubt also nicht, dir nen 6ten sitz reinzubauen oder die Rückbank durchzusägen oder ähnliches. Das klingt für den deutschen, regelgewohnten Bürger ungewöhnlich, ist aber so.
Da gebe ich dir durchaus Recht , sol ja auch kein "Streit werden" , ich lehrne auch nicht aus ...grins . Jeder Polizist fragt nach den schein , er vertraut auf die Daten die im schein eingetragen sind "und Prüft" bei einer kontrolle danach einzeln z.b. : Felgen ,Reifen (Radreifenkombination) nach schein ab ,entweder du hast eine ABE oder das Teil steht in deinem Fahrzeugschein drinne ,ansonsten gibs (Geldstarfe oder/ und Punkte) bei einem Verstoß , bloß bei den im schein "drinenstehenden Anzahl der Personen" da sagt er nix ,was soll das ,danne kann ich den schein zu hause Lassen ! .
Natürlich gebe ich auch zu was @hons geschrieben hat ,steht halt so im gesetz ! ,aber das soll für mich doch nicht Heißen das ich ein Gesetzbuch jedes mal mitnehmen muß (weil mannsche Polizisten " sich nur nach dem schein Richten" Oder.
es ist ja auch von Ort oder Stadt verschieden ,wie die grünen drauf sind (so ist es bei uns) ,wem sie auf dem kicker haben der hat nix zu lachen...grins .
na ja ,ich denke das gesetz sagt es aus ! und wenn mich persönlich mal einer anhalten sollte und ich fahre mit 6 (ganoven im Auto Rum) der sagt das ist nicht erlaubt ,danne haue ich ihn das Gesetzbuch um die Löffel....grins.
in diesem sinne !
MFG
winston310365
So habe nochmal ein wenig dazu im Netz recherchiert.
Das Problem bei der Sache ist, dass es in der STVO dafür keinen speziellen Paragraphen gibt.
Es wird oft versucht es über den "Ladungs-Paragraphen" zu machen, d.h. sie werfen dir entweder vor du bist "Überladen" gefahren, was aber bei einer Person schwer werden dürfte; oder das "die Ladung" (in diesem Falle die 6. Person) nicht ausreichend gesichert war.
Das ist der Punkt wo sie Dich drankriegen können.
Ach ja was Kofferraum betrifft:
In der jetzigen Fassung des §21 StVO ist die Mitnahme von Personen im Kofferraum noch ausdrücklich NICHT verboten.
So mit der Klasse 3 darf man höchsten noch 8 weitere Personen mitnehmen und nicht mehr.
Man begeht zwar durch die Beförderung einer 6., nicht angeschnallten Person keine Owi, aber die Versicherungen werden im Falle einer Verletzung des Nicht-Angeschnallten diesem eine nicht unerhebliche Mitschuld an seinen Verletzungen zuweisen!
So nun muß jeder selbst endscheiden was er tut.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Flashdevice
So, jetzt noch ne Preisfrage!!!!
Was ist, wenn ich alle Richtlinien befolge, Gurte, keine Beeinträchtigung usw, und dabei 6 Pers mitnehme.
Ich baue einen Unfall, eine der nicht angegurteten Personen nimmt Schaden!!!
Ist das nicht grob Fahrlässig???
Hallo,
Wenn Du alle Richtlinien befolgst dann kannst Du gar nicht 6 Personen mitnehmen wenn das Auto nur für 5 Personen zugelassen ist.
Wenn Du 6 Personen mitnimmst dann bist Du sicher deinen Führerschein los denn dann seit ihr ja sieben im Auto.
Aber wenn Dein Auto für 7 zugelassen ist so wie mein Chrysler dann haben alle Platz ,einen Gurt und keine Probleme.
Mit einem VW Bus darft Du 8 Leute mitnehmen aber mit dem Golf max 4 + Lenker.
Zitat:
Original geschrieben von ilbaron
Hallo,
Wenn Du alle Richtlinien befolgst dann kannst Du gar nicht 6 Personen mitnehmen wenn das Auto nur für 5 Personen zugelassen ist.Wenn Du 6 Personen mitnimmst dann bist Du sicher deinen Führerschein los denn dann seit ihr ja sieben im Auto.
Aber wenn Dein Auto für 7 zugelassen ist so wie mein Chrysler dann haben alle Platz ,einen Gurt und keine Probleme.
Mit einem VW Bus darft Du 8 Leute mitnehmen aber mit dem Golf max 4 + Lenker.
Wer liest ist klar im vorteil
Wieviel mehr als ein Gerichtsurteil (siehe Seite 2) brauchen manche eigentlich noch um zu kapieren, dass man mehr Leute mitnehmen darf, als im Schein stehen, solange es nicht mehr als 8 sind (Personenbeförderungsgesetz) und der Fahrer nicht behindert ist, usw.
Ich bin schon mit 7 Personen in einem Fiat Punto unterwegs gewesen, bei der Kontrolle haben die Polizisten sogar noch gelacht: "Was da alles so reinpasst."
Das Taxifahrer sich grundsätzlich weigern, mehr Leute zu fahren hat wohl eher versicherungstechnische Gründe.