Dürfen 6 Leute oder nur 5 mitfahren?
Servus
Darf ich noch 5 andere Leute mitnehmen oder nicht?
Da wäre ja eine Person ohne gurt und im Fahrzeugschein auch einer zuviel.
Ich hab mal gehört, dass es erlaubt sei, wenn dabei alle gurte benutzt werden.
38 Antworten
Im Trabi hab ich vorne nur 2 Gurte und hinten keine und insgesammt 4 Sitzplätze.
Bei nen Bekannten der Hat nen 96er Passat Kombi mit 5 Sitzplätze und 5 Gurte. Bei dem steht im Fahrzeugschein noch drin das ein Sitzplatz im Kofferraum geschaffen werden kann muß nur ein Sitz eingebaut werden. Also insgesammt 6 Plätze = 6 Personen.
Hab sowas aber noch nie gesehen.
Anschnallpflicht gilt nur dann wenn Gurte vorhanden sind. Normalerweise regelt sich das nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Und natürlich darf der Fahrer nicht beinträchtigt werden. Die Zahl im Schein sagt nur was über die Sitzplätze aus.
Und für Kinder gelten die o.g. Regeln.
Wie das bei nem Unfall aussieht ist fraglich. Aber die rechtliche Lage ist normalerweise so. Da kommt der Richter aber schnell mit dem gesunden Menschenverstand, wenn sich 6 oder 7 Leute in einen Mini quetschen.
10 Leute darfst du übrigens nicht mitnehmen, da du nur 8 befördern darfst.
Eisenschwein
Hallo,
da ist doch noch die Verordnung in bezug auf max. Personen ohne Personenbeförderungsschein! Wäre das nicht auch ein Hindernis 10 Pers. zu transportieren??
Gruß
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Habt ihr auch mal daran gedacht ,"selbst wenn 10 Personen " im G3 mit genommen werden Könnten (Rein Hypotetich),an das Zu Läsiege Gewicht ! ( Zuladung und Personen darinne Eingeschossen)....grins
MFG
winston310365
PS: das müßten ja danne ,10 kinder sein oder besser 10 Baybis ....
Zitat:
Original geschrieben von Eisenschwein
Hey Winston! Liest du auch die Beiträge auf die du antwortest???
Eisenschwein
Ok ,habe ein beitrag Ausgelassen (nicht gesehen ,bin Blind) schuldigung.
winston310365
Zitat:
Original geschrieben von Silvercircle04
Ich kann nicht verstehen wieso solle Sachen sinnlos durchgekaut werden.
Fakt ist wenn im Schein 5 Personen drin steht dann dürfen auchnur 5 mitfahren und keine 6 oder 10 mitfahren.
steht 6 drin dürfen auch 6 mitfahren und natürlich keine 7
ist das so schwer zu begreifen
Und wieder jemand der keine Gesetze lesen kann aber trotzdem das Bedürfnis zu reden hat.
Zitat:
Original geschrieben von pdm80
Und wieder jemand der keine Gesetze lesen kann aber trotzdem das Bedürfnis zu reden hat.
hallo pdm80!
ich habe ja auch vorhin gechrieben "Steht im Fahrzeugschein 5 sind zulässig " dann sind sie "nur 5" zu lässig ! schließe mich den Vorredner an ! ich frage mich auch (und würde mich auch belehren lassen von dir) wenn es da drinne steht (und sag mir bitte nicht ,das ich das gesetz durchlesen soll ) was das soll ,ich denke das es keine Richt werte sind sondern eine Zulässige angabe die Laut Eintragung nicht überschritten werden kann , das ist das selbe als wenn ich meine Zulässiges gesamt gewicht Laut schein auch Überschreiten darf /kann ! ich denke mal die Zulassungsstelle Trägt sowas nicht aus lange weile ein .Oder?
ich lasse mich gerne Belehren von dir ,das ist keine frage .
MFG
winston310365
@Silvercircle04:
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. 10. 1975, 3 Ss OWi 1116/75, VRS 50, 315: Es
stellt keinen Verstoß dar, wenn die Zahl der in einem Pkw beförderten Personen die
Anzahl der im FzSchein angegebenen Sitzplätze überschreitet, solange dabei das
zul Gesamtgewicht eingehalten u die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
OLG Karlsruhe, 3. StrSen, Beschluss vom 11. 8. 1980, 3 Ss 96/80, VerkMitt 1981
Nr 40: Die höchstzulässige Zahl von in einem Pkw zu befördernden Personen ist
gesetzlich nicht bestimmt.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von pdm80
Und wieder jemand der keine Gesetze lesen kann aber trotzdem das Bedürfnis zu reden hat.
Na gut dann setze ich 2 vorne hin 3 hinten und 4 im Kofferraum, werde aber natürlich darauf achten das das Zulässige gesamtgewicht nicht über schritten wird und die 2 vorderen und die 3 hinteren angeschnallt sind im Kofferraum habe ich leider keine sicherheitsgurte.
Lass dich mal so von den grünen anhalten und dann kannst dich ja nochmal auf das gesetz wiederrufen, mal schaun wer den kürzeren zieht.
ach ja und das ganze evtl nochi n verbindung mit einen unfall
gell