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Dubioser Autokauf vom Händler- Eure Meinung

Themenstarteram 4. Februar 2020 um 19:53

Guten Abend Zusammen,

aufgrund unseres ersten Autokaufs von einem Händler und des doch sehr ungewöhnlichen Ablaufs, würde ich gerne eure Meinung zu unserer Situation hören.

Wir haben letzte Woche Donnerstag über ein Autoverkaufsprotal ein tolles “Schnäppchen” gefunden.( Wir sind bereits seit mehreren Monaten auf der Suche nach einem Familienauto).

Nach einen kurzem Anruf bei dem Autohändler, wie der Zustand des Auto wäre und ob er noch zu haben ist, sind wir direkt hingefahren. Als wir ankamen wurde der Wagen gerade aufbereitet, wir konnten direkt eine kurze Probefahrt machen. Erster Eindruck war super.

Danach haben wir mit ihm weiter über den Wagen gesprochen, wir es sein kann, dass der Wagen so günstig angeboten wird. Erklärung war, dass der Wagen in einem Paket von Audi gekauft wurde und es ein schnelles Geschäft für den Händler sein soll. Der Wagen hatte einen reparierten Blechschaden an der linken Vorderseite (Ausparkschaden)und ein Reifen wuss noch gewechselt werden ( Bordsteinplatzer). Aber sonst, kein Unfallwagen oder sonstige Mängel. (Mehrfach nachgefragt! und verneint) “Es ist ein Ehrliches Auto” war die Aussage und der Wage wäre gecheckt worden. Man könne sich eine Gebrauchtwagenprüfung beim TÜV sparen, er hätte auch eine Gebrauchtwagenversicherung die man abschließen könnte, diese würde viel abdecken.

Dann sind wir in sein Büro gegangen und haben über den weiteren Ablauf gesprochen. Er wollte eine Anzahlung sonst nix. Dies wurde quittiert. Den Kaufvertrag könnte man am Tag der Abholung des Wagen noch machen. Rechtlich wäre ja das Selbe. Papiere lagen nicht vor, nur Bilder vom o.g. Blechschaden und das Scheckheft sowie der Fahrzeugschein wurde mir gezeigt.

Auf der Rückfahrt schaut meine Frau noch mal in das Verkaufsportal, die Anzeige war immer noch drin und! 2000€ teurer. Wir haben angerufen und gefragt warum er die Anzeige nicht rausnimmt und warum sie jetzt 2000€ teurer wäre. Seine Antwort war, dass so viele anrufen für den Wagen, deswegen wäre der Preis höher. und rausnehmen könne er es erst nach einer Bewertung?!?

Am Tag drauf rief ich nochmal an und wollte wissen wie wir jetzt weiter machen, dann kam folgende Antwort:

Dem Tüvprüfer wäre aufgefallen, dass Öl am Getriebe wäre. Das wolle er nochmal bei einem "Kollegen" bei Audi klären, weil so was ja schnell sehr teuer werden könnte und so würde er den Wagen nicht an uns verkaufen wollen. Er würde sich im Laufe der nächsten Woche bei uns melden.

Ich habe dann drei Tage später angerufen und einen Kollegen von ihm am Telefon gehabt. Dieser meinte, dass wir zu "schnell" da waren, der Wagen noch nicht bei Audi ausgelöst wäre, deswegen die Papiere noch dort liegen würden und der Kollege gerade auf dem Weg nach Audi sei, um alles zu begleichen und die Papiere zu holen. Er sollte sich bis an dem Tag bei uns melden, hat er nicht getan.

Meine Fragen an euch:

Wir haben den Wagen probegefahren, zugesagt dass wir den Wagen kaufen wollen, eine Anzahlung geleistet und werden jetzt unserer Meinung hingehalten, warum auch immer.

Ist ein rechtswirksamen KV zustande gekommen ? Was ist mit dem "Mangel" -Öl am Getriebe-, welcher NACH dem Kauf "aufgetreten" ist (Ein Tag später). Wer muss, wenn es so wäre, dafür aufkommen?

Kann der Verkäufer von dem Kauf zurücktreten ?

Wir haben uns auf die Aussagen des Verkäufers am Tag der Probefahrt verlassen, dass alles ok ist. Woher sollen wir wissen, dass das jetzt nicht ein vorgeschobener Grund ist, ggf. den Wagen anderweitig teurer zu verkaufen ? (Das ist reine Spekulation von uns, da wir nicht wissen was jetzt läuft und wir uns mega die Gedanken machen, wir wollen ja auch kein defektes Auto kaufen)

Stand jetzt: Wir haben noch keine Papiere, einen KV schriftlich wurde noch nicht gemacht, Termin zur Abholung wurde uns noch nicht mitgeteilt oder wie der Zustand an dem Wagen jetzt wäre. Wir wissen nicht was wir machen sollen....(Viel Spekulation und ggf. Unterstellungen von unserer Seite aufgrund des fehlenden Wissens unserer Seite und der schlechten intransparenten Kommunikation zum Händler).

Vielen Dank schonmal für eure Einschätzung-

Grüße.

Beste Antwort im Thema

Man leistet doch keine Anzahlung ohne entsprechenden Kaufvertrag.

Warum habt Ihr nicht vorher gefragt, wie man so einen Kauf richtig angeht?

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Man leistet doch keine Anzahlung ohne entsprechenden Kaufvertrag.

Warum habt Ihr nicht vorher gefragt, wie man so einen Kauf richtig angeht?

Moin,

Juristisch habt ihr einen mündlichen Kaufvertrag. Problem daran, an dem ist halt nix beweisbar, es steht immer Wort gegen Wort. Das gilt sowohl dafür, wer euch den Wagen verkauft (Sprich: Gewährleistung oder nicht, wenn Vermittlergeschäft), welche Mängel euch bekannt gemacht wurden (wenn der VK euch sagt - der Motor verliert Öl, dann hättet ihr das Auto mit diesem Mängel gekauft, auch wenn ihr davon vielleicht nix wusstet) aber auch, welches Auto genau ihr (im Zweifel habt ihr nen blauen Audi A4 gekauft, aber eben vielleicht nicht den mit 110tkm sondern den mit 220tkm) mit welchem Zubehör (Allufelgen oder nicht, 8fach Bereift oder nicht usw.) und welchen Zusatzvereinbarung (TÜV neu auf Kosten des Händlers oder zu euren Lasten usw.). Abgesehen von der Gewährleistungsfrage passiert das meiste andere aber erfahrungsgemäß nur sehr selten.

Immerhin könnt ihr beweisen, dass ihr schon Geld dagelassen habt. Hier ist ohne Kaufvertrag und Papiere das größte Risiko, dass der Händler morgen Insolvent ist - dann wären Geld und Auto weg (passiert aber auch nicht so schrecklich oft).

Eure Sorge, dass der Wagen anderweitig verkauft wird - zwar denkbar, aber auch nicht sehr wahrscheinlich.

Mein Tipp: fährt Mal zum Händler hin, sprecht mit ihm. Erstellt nen Kaufvertrag, macht das soweit fest - vereinbart einen FAIREN Termin zur Abholung. Wenn der Händler das Ölproblem sinnvoll lösen will - dann wird er dafür durchaus etwas Zeit brauchen, das ist wenn es doof läuft keine Sache von 5 Minuten. Auch der Versand der Papiere dauert ein zwei Tage. Will er das ganze nicht - dann bietet ihm an, dass er eure Anzahlung erstatten kann und sucht euch eben ein anderes Auto. Wird aber sicherlich nicht so sehr im Interesse des Händlers sein. Autos stehen oftmals länger als 2 Monate, Ehe jemand zuschlägt. Da ist ein Schnelldreher, der nur kurzfristig Kapital bindet viel wert.

LG Kester

Wie hoch war denn die Anzahlung?

Auch ein mündlicher KV ist ein gültiger KV nach dem BGB. Aber wie das immer so ist, ist es ein Problem der Beweisbarkeit.

Aber es ist einer und da hier vom Händler gekauft wurde gilt die Gewährleistung und der Händler muss für einen Mangel bei Gefahrenübergang geradestehen. Der Gefahrenübergang ist ja bisher nicht mal vollzogen. Von daher haftet er für den Mangel am Getriebe aber sowas von.

Rückabwicklung ohne deine Zustimmung ist auch nicht. Du hast das Recht der 2x Nachbesserung, danach ergeben sich andere Möglichkeiten wie Rückabwicklung und Schadensersatz oder Minderung.

Aber ab hier bitte mit Anwalt.

Bei einem Punkt stimme ich dem Kollegen zu, man macht kein Anzahlung ohne Vertrag. Ich noch nicht mal ohne Absicherung wie FZG-Brief oder Bürgschaft oder sonst irgend etwas.

Das ist schon leichtsinnig.

am 5. Februar 2020 um 4:48

Meine Autos die ich in meinem Leben gekauft habe, habe ich vom Händler gekauft. Da bin ich bereits Stammkunde und habe ein paar Annehmlichkeiten, beim Service oder Reperattur. Sicher kostet das auch alles Geld, aber ich kann mich darauf verlassen das alles funktioniert und garantiert gibts obendrein, unterm Strich kommt mann so günstiger weg. Denn wer billig einkauft kauft doppelt.

Themenstarteram 5. Februar 2020 um 6:56

Danke für euer Feedback. Ich halte euch mal interessehalber auf dem laufenden, wie es ausgeht. Grüße.

Zitat:

@Nice11 schrieb am 4. Februar 2020 um 20:53:12 Uhr:

... letzte Woche Donnerstag über ein Autoverkaufsprotal ein tolles “Schnäppchen” gefunden. ...

Nach einen kurzem Anruf bei dem Autohändler, wie der Zustand des Auto wäre und ob er noch zu haben ist, sind wir direkt hingefahren. ... kurze Probefahrt ... Erster Eindruck war super.

...

Am Tag drauf rief ich nochmal an ... folgende Antwort:

Dem Tüvprüfer wäre aufgefallen, dass Öl am Getriebe wäre. Das wolle er nochmal bei einem "Kollegen" bei Audi klären, weil so was ja schnell sehr teuer werden könnte und so würde er den Wagen nicht an uns verkaufen wollen. ...

Dir ist schon klar, wie bei vielen Kiesplatz-Händlern das Geschäft läuft?

Du hast ja schon die

Zitat:

@Nice11 schrieb am 4. Februar 2020 um 20:53:12 Uhr:

Erklärung ..., dass der Wagen in einem Paket von Audi gekauft wurde

1. Kiesplatz-Ali kauft "im Paket" die Inzahlungnahmen, die einem "Autohaus" zu alt/zu verunfallt/zu viele km gelaufen/usw. sind

2. schnelle Sortierung der Lkw-Ladung von 8 Autos in

Kategorie A: 5 bis 6 "gute" Exemplare zur Vermarktung an Endverbraucher

--> sollen den Gewinn bringen

Kategorie B: 2 oder 3 Problemautos, die in absehbarer Zeit mehr Zuwendung (in Form vieler Werkstattstunden) brauchen

--> zur Vermeidung von Gewährleistungsfolklore ab in den Export!

der Händler dachte also auf den ersten Blick, Dein "Schnäppchen" wäre was für Kategorie A

(halt als Unfallwagen nicht mehr "autohaustauglich")

und NACH Erkennen des Ölverlusts tendiert er zunehmend dazu, den Wagen doch lieber in den Export zu geben ...

PS:

willst Du wirklich ein Auto, dass der Händler lieber in den Export geben würde ;)

PS2:

der plötzlich 2.000 Euro höhere Preis würde auch ins Bild passen ...

die fahrenden was isch ledschde Preis-Einkäufer aus östlichen Ländern sind etwas verhandlungsfreudiger

--> evtl. kalkulieren manche Händler da lieber 3.000 Euro "Rabatt" ein statt der 300 Euro für einheimische Normalkunden

Das ist aber blanke Theorie. Ich hätte es jetzt hier genau anderes gesehen

Er will den Wagen teurer verkaufen und das mit dem Öl ist vorgeschoben damit er ihn nicht günstig an den TE veräußern muss.

Aber alles ist möglich und auf keinen Fall seriös.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 5. Februar 2020 um 10:21:35 Uhr:

... blanke Theorie. ...

Er will den Wagen teurer verkaufen und das mit dem Öl ist vorgeschoben damit er ihn nicht günstig an den TE veräußern muss.

klar ... ist auch eine denkbare Möglichkeit ...

wenn der Händler z.B. DRINGEND einen Gläubiger bedienen muss(te)

--> wollte diesen Wagen SCHNELL "durchreichen" zwecks Liquidität

und 2 Stunden später ist jemand vorbeigekommen, dem er ein anderes Auto verkaufen konnte ...

(so dass der Liquiditätsengpass behoben ist)

Dass ein Händler erst noch die Papiere "besorgen" (auslösen) muss, ist per se nichts ungewöhnliches.

Auch der angebliche Mangel (Öl) am Getriebe der zuerst noch gecheckt bzw. beseitigt werden muss, spricht mMn zunächst mal nicht gegen den Händler.

Das Rumgeeiere und der plötzlich erhöhte Preis in der Annonce finde ich dagegen allerdings schon ein wenig sonderbar. Habt ihr überhaupt schon einen Preis verhandelt?

Was ich auch immer möglichst genau nachprüfen wurde, wäre der "Ausparkschaden" und der Bordsteinkontakt.

Du hast die Bilder gesehen - war das wirklich nur eine Kleinigkeit?

Mir wollte mal einer (sogar ein Vertragshändler!) einen Jahreswagen mit "kleinem lackiertem Streifschaden" andrehen.

Als ich dann mehr zum genauen Schaden wissen wollte und nicht locker ließ, waren wir plötzlich bei einer getauschten Seitenwand.

Auf jeden Fall solltest du wachsam sein, und wenn irgendwas nicht wie abgesprochen/erwartet ist, das auch so einfordern bzw. vom Kauf Abstand nehmen.

Nicht vom vermeintlichen Schnäppchen blenden lassen - Autohändler leben idR nicht davon Schnäppchen zu verkaufen.

Wie wahr wie wahr:)

"ausparkschaden"

zu sowas läßt man sich am besten versicherungsunterlagen / ggf gutachten zeigen. viele schäden sind ja über haftpflicht oder kasko beglichen worden. sollte das nicht der fall sein existiert hoffentlich wenigstens ein richtung

"reifen"

war vielleicht doch mehr als ein parkschaden. dass der aktuell beschädigte reifen jetzt vielleicht nicht vornelinks sondern hinten rechts steckt ist vielleicht einfach geschicktest umstecken des rades gewesen.

"Öl am Getriebe wäre"

wie alt ist die karre und wieviel gelaufen? vor 150tkm/10 jahren passiert sowas normal nicht, danach ist's glücksache ob man irgendwann undichtigkeiten hat oder nicht.

------------------

verkaufsgrund oder grund für den günstigen preis:

das mit dem paketkauf klingt plausibel. dennoch kann er dir 1000 gründe nennen. er kann auch die anderen 10 autos die bei ihm rumstehen mal irgendwann in irgendwelchen paketen gekauft haben aber genau deiner ist vielleicht ersteigert aus einer restwertbörse für unfallfahrzeuge. das kann du nie wissen.... erzählen kann man viel wenn der tag lang ist

" Man könne sich eine Gebrauchtwagenprüfung beim TÜV sparen, er hätte auch eine Gebrauchtwagenversicherung die man abschließen könnte, diese würde viel abdecken."

Du möchtest das auto kaufen also prüfst du auch das auto bzw wenn du keine Ahnung hast dann läßt du es prüfen.

Es wäre fatal sich auf die aussage des verkaufenden 'das auto hat nichts. das auto ist top. das auto ist in ordnung. war nur ein kleiner parkschaden. den kann ich dir so günstig anbieten weil ich im ein paar autos im paket gekauft haben' zu verlassen. FAHR auf eine Prüfstelle und lass das Auto prüfen. Oder bzgl der Blechgeschichte ggf noch zum Karosseriefachbetrieb oder Lackierer.

->die Gebrauchtwagenversicherung deckt keine Mängel ab die BEI kauf bestehen sondern nur ggf später auftretende (und oftmals mit zuzahlung und anderen bedingungen). Mängel die bei Kauf bestehen deckt die Gewährleistung und nach 6 Monaten Beweislastumkehr.

NUNJA: Dass der Verkäufer das Fahrzeug bevor er es zum verkauf angeboten hat und sogar bevor er es an dich mündlich und incl Anzahlung verkauft hat NICHTMAL richtig geprüft hat (offenbar nichtmal druntergeschaut und öl abwischt.....) sollte dir doch zu denken geben. Das macht doch wohl irgendwie ALLE Aussagen des Verkäufers die er dirgegenüber zu dem Fahrzeug in seiner Verkaufsabsicht geäußert hat WERTLOS.

Daher: PRÜFE das Auto oder lass es prüfen (und zwar vor kauf).

Solle der Verkäufer aus irgendwelchen Gründen auch immer das Fahrzeug nicht mehr an dich verkaufen wollen sei doch froh. ist das beste was dir in dem Fall passieren kann.

Ich glaube aber kaum dass das seine bewußte Absicht ist aber eben hausgemacht. Sein aktuelles hinhalten usw wird vermutlich ablaufbeding sein, denn genauso unsauber wie euer Kauf mit Anzahlung ohne überhaupt den Brief gesehen zu haben (besitznachweis), sowie die Prüfung des Fahrzeugs seitens des Händlers wohl erfolgt sind genauso unstrukturiert sind evtl auch seine in den Verkauf involvierten Geschäftspartner (der Vorbesitzer ggf Zwischenhändle,. derjenige der damit beauftragt wurde die Papiere irgendwo auszulösen usw).

-----------

Ich würd zu dem Autohändler hingehen und klären:

1. Ob er auf eine Rückabwicklung aus ist. Wenn ja machen. Anzahlung zurück. Thema abgehakt es gibt genügend andere Autos zu kaufen (egal ob ihr meintet da ist/war ein Schnäppchen....)

2. Wenn nein dann verlangen, dass ihr einen ordentlichen Kaufvertrag aufsetzt. Vom Händler an Privat also incl gesetzlich vorgeschriebener Gewährleistung. Die Anzahlung läßt sich im entsprechenden Vertragsformular notieren, der Termin wann die Abholung incl vollständiger Bezahlung erfolgt ebenso (die letzte Unterschrift für den Zahlungserhalt bleibt entsprechend frei). Solche Vertragsformulare gibt es vom ADAC, Mobile, im Schreibwarenladen um die Ecke usw. Ggf will der Händler auch seinen eigenen Vordruck benutzen dann den halt genau anschauen

->der Unfallschaden sollte konkret notiert werden. also nicht nur unfallschaden ankreuzen sondern konkret benennen dass er repariert wurde(sofern dass der fall ist) und welche teile konkret betroffen waren.

->ob au/hu neu gemacht werden oder nicht kann man ebenfalls notieren.

Sollte der Verkäufer einen ordentlichen Kaufvertrag incl gesetzlich vorgeschriebener Gewährleistung verweigern, weil er nur als vermittler auftritt oder nur an gewerbe/export verkauft dann laßt euch eure Anzahlung zurückgeben. Ihr seid Endverbraucher und habt entsprechende Rechte.

Solltet ihr dennoch per Vermittler kaufen wollen dann macht den Kaufvertrag am besten direkt mit dem letztem Halter und laßt euch von dem auch alle unterlagen geben (sowohl wartung als auch für den schaden). Dann wäre es ein Vertrag von Privat an Privat wo man üblicherweise Gewährleistung ausschließt. Dann sollte das Fahrzeug natürlich auch günstiger sein als vom Händler (so 10-20%, mindestens 500€ eher 1000 aufwärts).

Viel Erfolg beim weiterem Vorgehen und ggf mit dem Auto.

Klar kann man sich hinstellen, schmunzeln und sagen: ihr habt eine ganze menge falsch gemacht, seid ziemlich naiv den aussagen eines "verkäufers/händlers" gegenüber etc pp. Aber ein Auto kauft man ja nicht jeden Tag (und andere Gebrauchtgegenstände wohl auch selten)., da ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.

Moin auch,

stelle mal die Behauptung auf, das die meisten hier schon einmal ein Auto gekauft haben.

Bei mit ist auch der Fall, das waren am Anfang deutlich ältere Fahrzeuge, irgendwann mal Jahreswagen und dann Neuwagen.

Für mich gilt/galt aber immer eins ein gesunder Zweifel an dem was mir Händler sagen/schreiben/aussagen.

In Deinem Falle kommt die erste Frage für mich ab dieser Stellen:

Erklärung war, dass der Wagen in einem Paket von Audi gekauft wurde und es ein schnelles Geschäft für den Händler sein soll. ????? ein schnelles Geschäft für den Händler (Sorry lieber Verkäufer ich bin der Kunde und an Geschäften auf die Schnelle nicht interessiert.

Dann beginnen die ganz großen Punkte:

Der Wagen hatte einen reparierten Blechschaden an der linken Vorderseite (Ausparkschaden)und ein Reifen wuss noch gewechselt werden ( Bordsteinplatzer).

(wenn ein Reifen gewechselt werden muß ist auch der andere gewechselt werden, es sei denn, das die Reifen erst sehr wenig Kilometer gelaufen haben)

Du bist bei einem Händler dann kann und muß der auch einen Nachweis erbringen können was da genau vorgefallen ist. Die Aussage ein reparierter Blechschaden ist für mich so dünn wie ein Blatt Papier - gibt es Fotos, welche Teile waren betroffen, welche Teile wurden getauscht, Wie willst Du Dir sicher sein das bei einem Ausparkschaden nicht auch Teile der Lenkung /Querlenker, Spurstangen und andere lebenswichtige Dinge betroffen waren

Aber sonst, kein Unfallwagen oder sonstige Mängel. (Mehrfach nachgefragt! und verneint) “Es ist ein Ehrliches Auto” war die Aussage und der Wage wäre gecheckt worden.

- wie jetzt Du kaufst ein Auto und glaubst so einem Mist, wo ist das Checkheft und alle Papiere/Rechnungen/Serviceunterlagen für das Fahrzeuge. An dieser Stelle wäre der Fall für mich erledigt gewesen.

Man könne sich eine Gebrauchtwagenprüfung beim TÜV sparen, er hätte auch eine Gebrauchtwagenversicherung die man abschließen könnte, diese würde viel abdecken.

Was mich dann aber sprachlos macht ist die Aussagen nicht zum TÜV gehen zu müssen. Das hast Du dem geglaubt???????

Nicht Dein Ernst oder????

Muß jetzt an dieser Stelle mal Fragen, ist das der 1te Kauf eines Autos? und bist Du noch sehr jung?

Bist Du beim Kauf unter Druck gesetzt worden, das Fahrzeug zu kaufen?

Ist das auch wirklich passiert, oder alles nur ein Fake?

Kann das nicht glauben, das das der Wahrheit entspricht.

Soweit alles ok, nur mit der Beweislastumkehr liegst du falsch. denn diese gilt in den ersten Monaten und nicht danach.

Hier noch mal die Definition für alle https://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr

Edit: Mein Beitrag galt newt3.

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