Duale Zulassung?
Bei einigen Verkaufsangeboten steht manchmal etwas davon, dass auf den Papieren 25 km/h und 45 km/h eingetragen ist bzw. es 2 verschiedene Papiere gibt - einmal mit 25 und einmal mit 45.
Direkt gefragt: Ist sowas legal? Kann einem da ein Nachteil entstehen? Ich stelle mir das durchaus praktisch vor (soweit es denn wirklich legal ist): Bei Bedarf Drossel raus und jemand anderen mit entsprechendem Führerschein darf dann schneller fahren.
Klingt ja soweit erstmal nett. Aber wäre sowas auch mit der Versicherung abgedeckt? Wenn ich eine 45er Versicherung abschließe, ist dann automatisch eine 25er inkludiert?
Fragen über Fragen - wer kann mich erleuchten?
Beste Antwort im Thema
Genauso hab ich es befürchtet. Ellenlange Zitate, die Erfahrungen der Anderen werden relativiert, Dinge können nur auf einem Weg gehen und keinesfalls anders, der Billigchinese meiner Tochter ist entgegen der Aussage meines Händlers plötzlich auch mechanisch gedrosselt, Papiere, die ich habe gibt's angeblich gar nicht und zu allem Überfluss stellt angeblich die Prüforganisationen geänderte Papiere aus, obwohl sie dies nicht mehr dürfen und der Hund oben das auch noch als Beispiel anführt.
Den Artikel kann inzwischen niemand mehr ernsthaft zur Klärung der Eingangsfrage gebrauchen - er dient lediglich noch der Pflege des Egos Einzelner hier.
Schade.
28 Antworten
@Joggi-2
Habe ich was anderes zum Besitznachweis gesagt ?
Zum verlieren des Fahrzeugscheins, das Straßenverkehrsamt stellt nur eine Unbedenklichkeitserklärung aus das der Roller 1. nicht wg. unzulässiger umbauten aus dem Verkehr gezogen wurde und 2. das er nicht als gestohlen gemeldet ist. Das vorstellen ist nur damit er die FIN auch direkt am Gegenstand sehen kann.
Das kann man auch bei der Polizei bekommen, wenn man nen Beamten hat der sich damit auskennt und das macht. Ist billiger und meistens ist die Polizeistation auch näher dran als die Zulassungsstelle 😉
Also für Peugeot gilt " die nachstehende Bescheinigung der Kfz-Zulassungsstelle vorliegt."
und nicht Polizei.
Das mag bei anderen Scootern oder in anderen Ländern oder Landkreisen gelten. ich habe bereit so viele Ersatz CoC anfordern müssen das ich meinen Kaffee im Amt trinken kann. Man hat als Pensionär ja auch wenig Eile
😁
Ich selber habe es nur einmal bei Sym gemacht und 2 mal bei anderen geholfen. Das eine war (glaub ich) Kymco und nochn Chinesen der noch einen hier zuständigen Vertrieb hat. Alle wollten nur eine amtliche Bestätigung über die o.g. Umstände. Und auf diese Daten hat die Polizei den gleichen Zugriff wie das Straßenverkehrsamt.
Bei meiner Polizeistation hier vor Ort sind auch eigentlich alle bereit nachzuschauen ob der Roller geklaut oder "gesperrt" ist, das Dokument hat nur einer ausgefüllt. Bei den anderen, die mussten beide zur Zulassungsstelle ...
Vielleicht hängt das dann damit zusammen das Peugeot keine Hoffnung machen will das es auch anders geht 😉
Edith sagt, wenn ich zur Zulassungsstelle musste ging es bei mir immer recht flott. Daher brauchte ich nie die Thermoskanne mit Kaffee auspacken 😁
Zitat:
@Schlauer Hund schrieb am 19. Oktober 2017 um 14:05:46 Uhr:
Vielleicht sollten sich nur Leute äußern, die das schon Mal durchgemacht haben, mit der Mofa-Drossel...
Ein wahres Wort
doch ich erzähle keine Märchen
eher du denn du widersprichst dir wie im Märchen.
Zitat:
@Schlauer Hund schrieb am 19. Oktober 2017 um 14:05:46 Uhr:
Ohne Amt oder TÜV hält die Freude nämlich genau bis zur ersten Kontrolle.
Aber nein
viel länger und weiter
du sagst es im Widerspruch!
Zitat:
@Schlauer Hund schrieb am 19. Oktober 2017 um 14:05:46 Uhr:
Auf der Betriebserlaubnis rumschreiben? Wer darf das?
Ja nicht rum schmieren
normal erlischt die Betriebserlaubnis dann,
doch ein dazu autorisierter darf das unter Hinweis eines ergänzenden/einschränkenden Beiblattes,
oder so:
Zitat:
Wenn gemäß § 19.3 StVZO zulässige Prüfzeugnisse vorgelegt werden,
müssen auch von den aaS nur Änderungsabnahmen durchgeführt
werden.
Zusätzlich zur zwingend vorgeschriebenen Ausfertigung der Änderungsabnahmebestätigung
kann von den aaS der Direkteintrag der
Änderung im Fahrzeugbrief erfolgen.
Nun ja,
das ist nun 'amtlich'
von einem Technischen-Dienst,
und ich sage dir,
es darf gar nicht anders sein,
denn sonst könntest du
je nach Lust und Launemit einen auf 25km/h gedrosselten Scooter wieder [selbst] enddrosselt in der Gegend rum rollern, denn die unveränderten 45er Papiere hättest du ja noch
in oder aus der Schublade- und das ist illegal und eben deshalb verboten!
Zitat:
@Schlauer Hund schrieb am 19. Oktober 2017 um 14:05:46 Uhr:
Ein Beiblatt zur BE bekommt man woher? Amt? TüV?
Nein vom Amt bekommst du nur
neueDokumente [ersetzt],
vom TÜV bekommst du ggfs neue oder einschränkende Papiere aus gestellt.
ebenso vom Hersteller oder Importeur bekommst du
neue originalErsatzdokumente.
Auch andere dafür autorisierte Technische-Dienste können Erweiterungs- oder Einschränkungs-Dokumente erstellen.
Zitat:
@Schlauer Hund schrieb am 19. Oktober 2017 um 14:05:46 Uhr:
Wieso nur für elektronische Drosseln? Mechanisch gedrosselte Fahrzeuge brauchen gar nix?
Da sieht man
duhast keine Ahnung und davon jede Menge,
denn diese kleinen Chinakracher sind alle elektronisch
undmechanisch gedrosselt,
egal ob es ein 45km/h Mokick-Roller ist, oder aber ein 25km/h Mofa-Roller ist immer die Variomatik begrenzt
unddie Motor-
Drehzahlüber CDI.
Zitat:
@Schlauer Hund schrieb am 19. Oktober 2017 um 14:05:46 Uhr:
Die Werkstatt kann nach Umbau bei manchen Rollern vom Hersteller oder Importeur auch eine COC für Mofa ausdrucken, wenn der Roller auch in einer Mofa-Version homologiert wurde. Das geht dann ohne TÜV und Amt.
Ach da schau her 😕,
es geht also doch ohne TÜV und Amt 😕,
und ich sag dir, es geht sogar noch viel mehr.
Und es ist doch richtig dass:
Zitat:
@Multitina schrieb am 18. Oktober 2017 um 22:17:35 Uhr:
In meinem Mofa Drosselsatz stand im Gutachten in welchen Punkten der nun nur noch 25 laufende Roller von den Angaben in der COC abweicht und die Herren Ingenieure konnten es nicht lassen, mir eine einzelne Umrüstbestätigung auf Mofa-Speed zu geben, nein, man hat mir fettgedruckt die Auflage reingeschrieben, dass man das zuständige Straßenverkehrsamt um Ausstellung einer berichtigten Betriebserlaubnis bittet.
@Joggi-2
Zitat:
@Joggi-2 schrieb am 19. Oktober 2017 um 15:38:29 Uhr:
Moin 4-Ventiler.dann setze mal deine Brille auf. Hier ist ein mal die Vorderseite einer COC und ein mal die Rückseite mit vielen Felder zum eintragen der Besitzer
Da setze du mal die Brille auf
und lese was ich im Anhang poste genau,
und lese die COC/EEC-Bdingungen für
Zulassungsfreie-Kraftfahrzeuge,
denn eine COC für ein Zulassungsfreies KKR/Mofa ist eine
Betriebserlaubnisund eben kein Eigentumsnachweis, und in einer
Betriebserlaubnis(auch in einer COC/EEC Zulassungsfreier-KFZ) muss kein Käufer/Eigentümer eingetragen sein!
Als Eigentums-Nachweis gilt dein Kaufvertrag oder eine
Persönliche-Erklärung an Eidesstatt.
Ebenso ist es
unrichtigdass die mitführ pflichtige Versicherungs-Karte/Bescheinigung
eine zulässige/verordnete Höchstgeschwindigkeit für das per Vers-Kennzeichen eingetragene Fahrzeug aussagt, dies steht in der Vertrags-Police und die musst du
nicht zwingendmit führen werter @!Joggi-2!
COC Verlust und Ersatz:
Zitat:
@Joggi-2 schrieb am 19. Oktober 2017 um 19:26:23 Uhr:
Geht der Schein verloren kann man direkt beim Hersteller einen neuen bestellen. Und nun kommt das Straßenverkehrsamt ins Spiel. Dort muss das Fahrzeug vorgestellt werden. Der Sachbearbeiter stellt ein vom Hersteller zugeschicktes Formular aus. Trägt dort die Fin ein und stempelt ab. Diese Formular wird zum Hersteller geschickt und eine Woche später hat man einen neue CoC
Nein das geht viel einfacher,
und hab ich
in diesem Threadabgehandelt und
auch hier im Roller-Forumerklärt.
Um ein Ersatz COC zu bekommen (vom Hersteller/Importeur)
muss niemand außer dem Betroffenen die 16stellige FIN sehen, mit der FIN wird in der Schengen-Fahndung nach gesehen ob das Fahrzeug/der Roller als gestohlen gemeldet ist, und nach einer Eidesstattlichen Erklärung und Besitznachweis wird ein neues COC/EEC-Papier aus gestellt und kann auch von anderen autorisierten Stellen so erfolgen.
Ich hatte für meinen [geschenkt bekommenen] Roller
weder eine Betriebserlaubnis noch einen Eigentums-Nachweis,
das ging alles und einwandfrei mit zwei 'Eidesstattlichen-Erklärungen'!
Tatsache ist,
eine COC ist einmalig für eine FIN
und darf es keine zweite COC/EEC für dieselbe FIN geben, also nix Dual!
Tschüss
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Bitte mal den Moderator deinen Beitrag zu löschen, nimm alle Fehler raus und schreibe neu. Du hast beim Versuch unbedingt im Recht zu sein einfach zuviele Dinge geschrieben, die so nicht stimmen. Soetwas hilft hier niemandem.
Zitat:
@Multitina schrieb am 20. Oktober 2017 um 13:38:50 Uhr:
..........Du hast beim Versuch unbedingt im Recht zu sein einfach zuviele Dinge geschrieben, die so nicht stimmen. Soetwas hilft hier niemandem.
Dann sage mir doch bitte
was an meinem Beitrag
nichtstimmt 😕?
Kannst du die Fotokopie meiner Betriebserlaubnis lesen 😕?
Der AGM Hersteller ist im Odenwald,
und wenn von dessen Mobilen-Montören gedrosselt
oder aber enddrosselt wird dann ist kein Ingenieur anwesend und und kein TÜV,
und ein Amt wird auch nicht benötigt.
Ich habe das Prozedere erst heuer durch gemacht müsstest du das verlinkte halt lesen.
Ja du selbst schreibst und beschwerst dich dass dir Unrecht geschehen sei 😎!
Zitat:
@Starrrger schrieb am 19. Oktober 2017 um 17:03:18 Uhr:
Was 4-Ventiler da geschrieben hat sind die offiziellen Bestimmungen. Allerdings steht darin auch nicht, das man da nicht zusätzlich eben nicht auch "Nicht amtliche Eintragungen!" eintragen darf 🙄 😛 😁
Und so ist es
und nicht wie das Gesabble
welches ich Zitiert und wiedersprochen habe!
Tschüss
Obwohl alles einheitlich sein soll muss es am besten vor Ort geklärt werden.
In Hamburg und in München,von Bezirk zu Bezirk wird es trotzdem oft anders gehandhabt.
Sollte ich das Glück haben und man bekommt den Mofa-Umbau nur als Beiblatt ist es kein Problem das Fahrzeug auf meinen Bedürfnissen bei der Versicherung anzugeben. (das technische liegt in der Verantwortung von einem selber,ist es in Ordnung wird es nie Probleme geben.
Dann kommt eben noch das die einen wie ich schon mal sagte,es an die Papiere antackern und mit einem Stempel versiegeln,oder wieder andere schreiben einen Verweis auf eine Abänderung in den Papieren rein und somit hat sich die Frage sowieso erledigt.
Hallo
@kranenburgerZitat:
@kranenburger schrieb am 20. Oktober 2017 um 14:29:00 Uhr:
Obwohl alles einheitlich sein soll muss es am besten vor Ort geklärt werden.
In Hamburg und in München,von Bezirk zu Bezirk wird es trotzdem oft anders gehandhabt.
Esatz COC
ja das mag ja sein,
die eine Behörde will sich raus halten
und verweist den Probanden zum TÜV und über den TÜV wird es nicht billiger,
am preiswertesten sind allgemein die Zulassungs-Ämter und die dürfen das auch [wenn sie wollen] und der Sekretär/Sekretärin oder was sonst fürn Rang, der muss die FIN an dem betroffenen Roller gar nicht in Augenschein nehmen (bei Betriebserlaubnis-Verlust/Erneuerung), für die Tatsache einer Drosselung/Enddrosselung wird die Amtsperson immer auf technische Fachkräfte verweisen und das muss kein TÜV sein!
Beim COC-Ersatz durch Verlust,
muss noch die Gebühr für die Schengen Abfrage bezahlt werden, und auch das dürfen die Verwaltungsmenschen, wenn du einen dir bekannten Polizeibeamten kennst dann ist die Abfrage gratis.
Zitat:
@kranenburger schrieb am 20. Oktober 2017 um 14:29:00 Uhr:
Sollte ich das Glück haben und man bekommt den Mofa-Umbau nur als Beiblatt ist es kein Problem das Fahrzeug auf meinen Bedürfnissen bei der Versicherung anzugeben. (das technische liegt in der Verantwortung von einem selber,ist es in Ordnung wird es nie Probleme geben.
Auch das ist bei Ersatz durch Verlust vollkommen klar.
Ich habe mir
vorErhalt der COC/EEC von dem Hersteller aus dem Odenwalt
von einem hiesigen Scooterdienst [der auch Versicherungs-Agent ist] ein Kennzeichen geholt, recht bereitwillig hat er mir das Schilderl verkauft, doch ich dachte er wäre mir dienlich das COC/EEC-Papier zu besorgen (er machte das früher), doch Pfeifendeckel, er sagte mir ins Gesicht und vertraute darauf dass sein Handeln eigentlich nicht ganz legal sei, aber meine Fahrerei ohne BE eben erst recht, und ich solle mir selbst die COC besorgen.
Zitat:
@kranenburger schrieb am 20. Oktober 2017 um 14:29:00 Uhr:
Dann kommt eben noch das die einen wie ich schon mal sagte,es an die Papiere antackern und mit einem Stempel versiegeln,oder wieder andere schreiben einen Verweis auf eine Abänderung in den Papieren rein und somit hat sich die Frage sowieso erledigt.
Das hab ich doch so erklärt,
besonders bei Drosselung muss auf dem Papier für ein Geschwindigkeit reduziertes Fahrzeug ein Vermerk sein und das Ergänzungspapier muss verlustfrei mit dem Original verbunden sein - angetackert oder mit Ringniete verbunden.
In meinem Umfeld sind mehrere Jungs
die ohne TÜV und real ihre Mofas enddrosselt haben auf 45km/h 😰😎!
Tschüss
Dann wollen wir mal wiederlegen
Zitat:
Ebenso ist es unrichtig
dass die mitführ pflichtige Versicherungs-Karte/Bescheinigung
eine zulässige/verordnete Höchstgeschwindigkeit für das per Vers-Kennzeichen eingetragene Fahrzeug aussagt, dies steht in der Vertrags-Police und die musst du nicht zwingend mit führen werter @!Joggi-2!
Gilt für Mofa und KKR
Folgende „Papiere“ müssen mitgeführt werden:
? Die Mofaprüfbescheinigung
? Die Betriebserlaubnis des Mofas/Mofarollers – sie beinhaltet wichtige
technische Daten zum Fahrzeug, die Fahrzeugidentifizierungsnummer
sowie Name und Anschrift des Besitzers
? Den Versicherungsnachweis – jeder Fahrzeughalter muss eine Haftpflichtversicherung
abschließen.
@ Quelle damit du es gleich lesen kannst https://www.adac.de/_mmm/pdf/Signale-30_07.07_45182.pdf
Zitat:
preiswertesten sind allgemein die Zulassungs-Ämter und die dürfen das auch [wenn sie wollen] und der Sekretär/Sekretärin oder was sonst fürn Rang, der muss die FIN an dem betroffenen Roller gar nicht in Augenschein nehmen
http://www.pegasus-rollershop.de/.../...derung%20einer%20Ersatz-EB.pdf
Genauso hab ich es befürchtet. Ellenlange Zitate, die Erfahrungen der Anderen werden relativiert, Dinge können nur auf einem Weg gehen und keinesfalls anders, der Billigchinese meiner Tochter ist entgegen der Aussage meines Händlers plötzlich auch mechanisch gedrosselt, Papiere, die ich habe gibt's angeblich gar nicht und zu allem Überfluss stellt angeblich die Prüforganisationen geänderte Papiere aus, obwohl sie dies nicht mehr dürfen und der Hund oben das auch noch als Beispiel anführt.
Den Artikel kann inzwischen niemand mehr ernsthaft zur Klärung der Eingangsfrage gebrauchen - er dient lediglich noch der Pflege des Egos Einzelner hier.
Schade.
Zitat:
@twindance schrieb am 20. Oktober 2017 um 21:55:19 Uhr:
Für eine Schließung gibt es im Sinne der NUB keinen Grund.
War auch bestimmt nicht so gemeint,sondern das es nichts mehr bringt und zum Abschluss kommen könnte.
Ja zum Abschluss
das wäre schon zu befürworten
da es sehr weit weg vom Titel des TE ist,
und deshalb nochmals:
Ein Duales EEC/COC-Document/Zertifikat im Sinne der Fragestellung des Themenstarters gibt es nicht. Es gibt Roller (bzw Hersteller/Marken) die ein EU-Konformitätserklärungs Certifikat haben, das sowohl KKR-Mokick Roller mit 45km/h aus weist, so auch als Mofa-Roller mit 25km/h Höchstgeschwindigkeits-Drossel.
Beides zugleich/zusammen geht nicht - man muss sich beim Kauf entscheiden.
Man kann einen solchen 45er Roller auch nachträglich drosseln, oder umgekehrt ein 25er Mofe enddrosseln auf 45km/h!
AGM verlangt für diese Maßnahme ~250€uro,
der neue Roller kostet vor Ort bei denen ~ 600€uronen
und es ist egal ob es ein 25er oder ein 45er ist, der Käufer entscheidet.
Man kann freilich die Drosselung/Enddrosselung auch anders ausführen,
sogar auf verschiedenste Weise (wie ich bereits sagte), doch das Geld das man spart für Teile, das geht dann meist wo anders drauf.
Noch eine Antwort zu den Wiederlegungen von @Joggi-2
Was widerlegst du 😕 doch eigentlich nichts, denn ich widerlege, weil ich benötige keine Mofaprüfbescheinigung, bestenfalls einen Personalausweis, denn laut § 76 Nr. 3 FeV benötigen Personen die vor dem 1. April 1965 geboren sind diese Prüfbescheinigung nicht, ich benötige für Mofa-Betrieb nichteinmal einen anderen Führerschein (das habe ich in den 90ern dvJh praktiziert weil ich die graue Fahrkarte beim Reinigen hatte 😛😁!
Ich bin mir recht sicher, dass die Rennaufsicht meinen Personalausweis höchstens sehen will um Personalien fest zu stellen weil sie leicht erkennen können dass ich schon bald doppelt so alt bin wie es erforderlich wäre um ohne Mofaprüfbescheinigung zu fahren 😰!
Betriebserlaubnis:
Selbstverständlich muss man die mitführen,
und in
meiner (klick) Betriebserlaubnisda steht auch alles drin (was drin stehen muss), aber kein Name und Anschrift des Besitzers/Halters, denn das muss besonders bei diesen Fahrzeugen nicht sein und brauchte auch noch nie sein - oder glaubst du ich hab mir den Wisch selbst gedruckt
Du sollst mir zeigen wo es rechtmäßig verankert ist, dass der Besitzer oder Halter in COCs für solche zulassungsfreie Fahrzeuge eingetragen sein
muss.
In dem Werbe-Wisch vom ADAC 😕
was steht da drin - ich bin seit ~60 dvJh Mitglied im ADAC
und kann deren Werbung nicht mehr sehen, wenn du explizit darin was gefunden hast das deine Theorie belegt, dann zeige dies.
Versicherungsnachweis:
Ja sicher
muss (klick) dermit geführt werden, doch da steht nichts von Geschwindigkeit, nicht mal in der Police da steht eine Klasse.
Zu der Versicherungsbescheinigung habe ich selbst einen Kritikpunkt gegenüber der Versicherung [und wird sich etwas ändern], auf der Karte steht keine Versicherungs-Nummer oder Policennummer und die sollte bekannt sein.
Dein Link zum Pegasus-Shop:
Zitat:
Ein Ersatzdruck darf nur dann ausgestellt werden, wenn entweder die zu ersetzende
Betriebserlaubnis mit noch lesbarer
Ist blödsinniger Quatsch.
Eine Erklärung '
an Eides-Statt' ist in jedem Fall ausreichend,
wenn die Betriebserlaubnis verloren wäre dann kann man auch nichts lesen,
und die FIN muss bekannt gegeben werden wegen der Schengen-Fahndung und die braucht kein Verwaltungsbeamter oder Polizist von deinem Roller ab lesen, du gibst dieselbe bekannt und gespitzt ist der Käse.
Ich hatte nicht mal einen Eigentums-Nachweis;
der Ursprungs-Besitzer von meinem Geschenk-Roller wohnt/lebt nicht mehr hier,
so habe ich eine Eides-Erklärung geschrieben, dass mir der Roller
zur freien Verfügung überlassen/geschenkt wurde, egal ob reparieren oder verschrotten 😰!
Huhuu Tina,
ich hab uA geschrieben wegen deinem Ego,
dein Avatar steht ja (denke ich) deinem Ego sehr gut 😉!
Tschüss