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Roller ohne Papiere versichern/zulassen

Themenstarteram 13. Juli 2015 um 6:49

Ich habe einen Mofa-Roller geschenkt bekommen,

allerdings ohne Papiere, der ursprüngliche Besitzer ist leider verstorben;

der Roller stammt vom Baumarkt Praktiker, mir ist im Moment nicht mal das Fabrikat bekannt, ein Chinateil halt und ich habe auch keine Ahnung wer der Importör war.

Um für das Töfftöff ein Versicherungskennzeichen zu bekommen benötige ich Papiere für den Roller, nun die Frage:

Wie bekomme ich solche Papiere und von wem :confused:?

 

Vielleicht weiß einer wie, wo und was ich machen muss,

evtl der Mopedsammler ?

 

Vielen Dank und

Tschüss

Beste Antwort im Thema

Ich weiß, Alex, Du bist ein hilfsbereiter Mensch. Aber .. :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

 

Ein Mofaroller hat ein Versicherungskennzeichen und ist nicht beim KBA registriert. Das KBA kann überhaupt nicht weiter helfen.

Und eine "Schenkungsurkunde" ist keinesfalls ein Eigentumsnachweis, wenn die Papiere fehlen. Sie ist wie ein Kaufvertrag zu betrachten. Und solange die Besitzrechte des Verkäufers oder Schenkungsgebers nicht durch entsprechende Fahrzeugpapiere nachgewiesen sind, ist das alles Makulatur.

@4Ventiler: Ich habe das bereits mehrfach praktiziert. Da das Thema vielleicht auch andere interessiert, fange ich aber mal "oben" an, nämlich bei Fahrzeugen, die ein "amtliches" Kennzeichen haben, also eines vom Amt, und nicht von der Versicherung, sogenannte „zulassungspflichtige Fahrzeuge“.

Nur diese Fahrzeuge werden auf dem Server des KBA erfasst und das stellt die Daten den Zulassungsbehörden zur Verfügung. Die Zulassungsbehörde hat nun zu prüfen, ob der Antragsteller auch berechtigt ist, das Fahrzeug auf seinen Namen zuzulassen.

Dazu reicht es in der Regel aus, wenn der Antragsteller die notwendigen Papiere mitführt, das Fahrzeug betreffend einen Kfz-Brief alter Art oder eine ZB 2 mit abgestempelter ZB1.

Einzelne Zulassungsstellen wollen noch einen Kaufvertrag sehen, aus dem der zuvor eingetragene Halter ersichtlich und mit dem Verkäufer identisch ist. Das ist längst überholt, denn erstens sind da Daten (wie Kaufpreis) drin, die die Behörde nichts angehen, zweitens kann es z.B. ein Fahrzeug von einem Zwischenhändler sein, drittens ist auch ein handshake ein Kaufvertrag.

Fehlen die Papiere, muss eine Verlusterklärung ausgefüllt und eine ZB 2 beantragt werden. Das funktioniert nur, wenn derjenige, der die Verlusterklärung ausfüllt, auch gleichzeitig der letzte beim KBA eingetragene Halter ist. Der Käufer eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs kann das nicht. Ein fehlender Eintrag in der Schengen-Fahndung ist nicht ausreichend.

Das ist der Klassiker bei Motorrädern aus Erbschaften, der Erblasser ist letzter Halter, Papiere unauffindbar und der Erblasser meist verstorben.

Jetzt muss Folgendes gemacht werden:

Es muss eine behördliche (oder polizeiliche) Bescheinigung eingeholt werden, dass die FIN nicht in der Schengenfahndung erfasst ist. Zudem ist eine eidesstattliche Erklärung des angeblichen Besitzers (Schenker oder Verkäufer) notwendig, in der er das Eigentum nachweist. Dies muss zudem notariell beglaubigt sein.

Das ist ein Mordsaufwand und kostet richtig Geld. Erst wenn das alles da ist, kann man neue Papiere über die Zulassungsstelle beim KBA beantragen. Das lohnt sich nicht bei jedem Hobel.

Aufgemerkt: Zulassungspflichtige Fahrzeuge !

Ein Mofaroller ist nicht zulassungspflichtig, nicht beim KBA registriert; er muss nur versichert sein und trägt ein Versicherungskennzeichen.

Das ist von nahezu jeder Versicherung problemlos auch ohne Papiere zu bekommen, wenn man die für den Versicherungsantrag notwendigen Daten weiß. Die wollen nämlich weder das Fahrzeug noch die Papiere sehen, wenn man die "gerade nicht zur Hand" hat. Die wollen ihr Schildle verkaufen.

Aber der korrekte Bürger hat natürlich die vorgeschriebene BE dabei

So ein Roller hat keinen Brief und keine ZB 2, die von einer Behörde ausgestellt sein müssen.

Er hat eine Betriebserlaubnis oder ein COC in Form eines Massendruckerzeugnisses. Der Praktiker Roller kommt aus dem Hause Benzhou.

Vermutlich ein Flextech, Jackfox, Nova.. irgendwas.

Die Betriebserlaubnis/COC bekommt man über einen Händler oder den Importeur für eine Gebühr von etwa 40 Euro.

Denen reicht ein entsprechender Antrag (nicht amtliches Formblatt, aber evtl. eine schriftliche Versicherung an Eides statt) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wie oben.

In vielen Ländern bekommt man die von der nächsten Polizeidienststelle. Die überprüfen die FIN in der Schengenfahndung und wenn sie negativ ist, bekommst Du einen Stempel.

Man kann den Gaul auch „von hinten“ aufzäumen und sich erst die Versicherungspapiere ausstellen lassen und damit die BE vom Hersteller holen.

Dass das so gewollt ist, ist unwahrscheinlich. Aber es funktioniert.

 

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Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis, im Volksmund "Vollgutachten" genannt, werden für zulassungspflichtige Fahrzeuge erstellt. Dann ist der Roller wohl ein Leichtkraftrad mit mehr als 50 ccm.

Das reicht zur Zulassung. Sowas habe ich bei einer Honda CBR 125 R, deren Papiere verloren gingen. Ersatzweise hilft das GzEdBE, damit werden von der Zulassungsstelle Papiere ausgestellt.

Warum/Wieseo/Weshalb will ich hier nicht ausbreiten, das kannst Du alles in § 21 StVZO nachlesen.

Gebühren kann man in den online-Auftritten der Straßenverkehrsämter nachlesen.

Bei einem 50er Roller (Versicherungskennzeichen) könnte das reichen, den zu versichern und mit dem GzEdBE zu fahren, aber da müsste ich mehr Details kennen.

PS: Das mit dem Falltraining und dem Abrollen ist ein Scherz, oder ?

am 3. August 2015 um 13:20

Nein. Der Roller hat 50cc - deswegen beschleicht mich so ein wenig der Verdacht, dass der alte Mann über den Tisch gezogen wurde...

Und ja, das mit dem Falltraining war natürlich ein Scherz ;)

am 3. August 2015 um 13:25

Er hat 49 ccm.

Zitat:

@StephanPM schrieb am 3. August 2015 um 15:20:24 Uhr:

Nein. Der Roller hat 50cc - deswegen beschleicht mich so ein wenig der Verdacht, dass der alte Mann über den Tisch gezogen wurde...

Glaube ich nicht. Das GzEdBE ist ein legaler Trick, Dinge zulassungsfähig zu bekommen, die Manche nicht für möglich halten. Auch ein 50er Roller, für den man keine Papiere mehr bekommt, der die COC 140 Euro kostet (Gibts).

am 3. August 2015 um 13:36

Ja, er hat 49 cc - naja, mal sehen. Ich geh' mit dem Kram mal Morgen zum Bürgerservice und hör mir mal an, was die dazu sagen. ...und wie teuer der Mist wird...

Themenstarteram 29. September 2017 um 11:33

Hallo allerseits;

ich möchte hier nicht als Totengräber gelten,

doch möchte ich mich beim Moppedsammler bedanken für seinen hilfreichen Hinweis hier.

Der Roller stand damals bereits fast drei Jahre,

davon bereits mehr als ein Jahr bei mir, das nachrecherchierte Baujahr ist 2012,

der Roller wurde auch nur 2012 betrieben, hatte gerade mal ~ 1000km auf der Tacho-Uhr,

die Starterbatterie die ich damals kaufte versagte jetzt im Frühsommer nur nach kurzem Betrieb ihren Dienst.

Wie ich damals bereits erklärte stand der [mir] geschenkte Roller bereits ne Zeit lang bei mir, die neu gekaufte Batterie brachte den Motor nicht zum Leben, und sinkende Temperaturen und mein lädiertes Kreutz haben den Motor weiterhin ruhen lassen.

Ich kaufte mir dann heuer eine preiswerte Motorrad-Hebebühne,

den Roller mittels der Bühne auf eine günstige Arbeitshöhe gebracht und mir die Zünderei angesehen.

Funken war vorhanden,

also anscheinend kein Kraftstoff (trotz Tankfüllung).

Prüfen des mittler Weile obligatorischen Unterdruck-Kraftstoffhahn signalisierte Vollfunktion;

also musste ich das ganze Geraffel unter dem Sitz aus bauen um an den Vergaser zu kommen wobei mir die Bühne optimalen Dienst erwies.

Vergaser aus gebaut und zerlegt,

es war jedoch alles sauber und funktionell.

Nach genauerem Prüfen hab ich dann festgestellt,

dass irgend einer den Versorgunsschlauch (vom Unterdruck-Benzinhahn kommend)

anstelle auf den Nippel vor dem Schwimmerventil zu stecken - auf den Zapfen für die Schwimmerkammer-Entleerung gesteckt hat.

Hab ich für die Kammerentleerung ein neues kurzes Stück Schlauch gesteckt und den Zulauf auf die Richtige Stelle vor dem SV gesteckt - nach kurzem Orgeln ist der Motor gelaufen.

 

Versicherungskennzeichen war absolut kein Problem.

Fahrzeug (COC) Papiere:

Eigentumsnachweis konnte ich nicht erbringen, ich habe eine Eidesstattliche-Erklärung geschrieben für die Überlassung des Fahrzeuges und dass ich keine Papiere für den Roller mit übereignet bekam.

Der Rest war fast ein Klacks,

gegen Übersendung von knapp 70€

an die Firma EPPLE (im COC als Hersteller bezeichnet),

habe ich die COC Papiere erhalten, ist ja nur ein Papierwisch in DIN-A4 :rolleyes:.

 

Danke nochmals dem Moppedsammler.

 

Tschüss

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