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Dual Beam Licht

VW Golf 1 (17, 155)

An die Spezialisten,
ich habe eien Film bekommen, da wird ein Golf 2 mit Klarglasscheinwerfern und Dual Beam Licht ausgerüstet.
Der Komentator schent da viel von zu halten.
Kann mir einer sagen was das ist, und ob das was ist ??

Danke Eberhardy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Anarchie-99



Zitat:

Und das mit dem eingetragenen Xenon im 2er ist doch wirklich nur so eine schwammige Sache.. Bei meinem Golf Bj 88 ist die Scheinwerferunterkante auch 47cm und die Höhe des Fahrzeugs ist eingetragen...
..ändert aber nichts daran dass mir die Rennleitung den Karren sofort stilllegen kann.

Wer alles schön abnickt was vorgeworfen wird und dazu noch schriftlich seine schuld unterschreibt ist selbst schuld.. Freundlich gegenüber den cops bleiben aber auch eindringlich zeigen dass man kein kleiner trottel ist, der man alles mögliche anhängen kann lautet da die devise. Unterschrieben wird bei einer kontrolle grundsätzlich nichts so ist es zumindest bei mir, ich gebe meinem anwalt alles weiter der will auch was verdienen..

Mittlerweile gibt es Gerichtsurteile die, die scheinwerferunterkante unterhalb des scheinwerfers als messvorgabe als nichtig erklären.

Der Gesetzgeber sieht eine höhe der tatsächliche Lichtkegelhöhe von 50cm vor.. Die scheinwerferunterkante ist aber nicht die tatsächliche Lichtkegelhöhe..

Die tatsächliche Lichtkegelhöhe ist der bereich wo auch in der Werkstatt und auch beim tüv mittels Lichttestgerät die scheinwerferhöhe eingestellt wird.. Auf diese kante bezieht sich der gesetzgeber mit "Scheinwerferunterkante" sie wird bei jedem fahrzeug gleich hoch eingestellt und sind somit einheitlich..

Die falsche Scheinwerferunterkante die , die polizei gerne nachmisst ist bauartbedingt bei einigen Fahrzeugherstellern gar nicht möglich einzuhalten, viele flache fahrzeuge ab bj 90 unterschreiten schon serienmäßig das maß und fahren schon ab werk illegal durch die lande, daher auch die vielen klagen..

Zitat:

Original geschrieben von Anarchie-99



Zitat:

was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist oder durch eine Prüfung eines Sachverständigen nachträglich eingetragen wurde also "Nachgenemigt und somit eingetragen wurde.Denn der betreffende Prüfer weiss was er eintragen und somit genehmigen darf oder nicht!!.Und ich würde jedes "Rennleitungsmitglied"zur anzeige bringen,wenn er,weil widerrechtlich einen mit vom Tüv/Dekra/GTÜ freigegebenen und somit

legalisierten nachträglich eingetragenen Sachen jedweder Art stillegen würde

Sämtliche Eintragungen haben sicheren bestandschutz und sind unanfechtbar, man muss sich nur wehren wenn es darauf ankommt.. Viele leute geben zig tausend eurs an tuning aus aber beim guten Rechtsanwalt wird meist gespart und mit einem kleinen Staatlichen beratungsschein kann sich ein anwalt höchstens den hintern mit abwischen, wird dafür auch nur das nötigste machen..

Zitat:

Original geschrieben von Anarchie-99



Zitat:

Aber kann man überhaupt eine Eintragung nachvollziehen, von welcher Person das eingetragen wurde

Auf dem tüvstempel ist eine Seriennummer welche nur zu einem Prüfer passt.. Beispiel Dekra 17492

Ganz genauso ist es,und bleibt es auch!!.

37 weitere Antworten
37 Antworten

Zitat:

betreibt Tuning auf legale Art und Weise und ihr macht allen eine Freude: euch, den anderen Verkehrsteilnehmern, der Polizei und den natürlich dem Prüfern!

Was heute absolut legal sein kann, kann morgen schon illegal sein..

Als das Xenon frisch rauskam war beim umbau eine reinigungsanlage und automatische leuchtweiten regulierung noch nicht pflicht, es gibt solche alten offizielle eintragungspapiere sogar heute noch zu erwerben aber halt wertlos..
So gibts heute immernoch fahrzeuge die legal xenon eingetragen haben obwohl es so nach heutiger sicht illegal ist..
Bei den Sportluftfiltern (pilz) das gleiche, die es zuerst mit gutachten gab und danach über nacht die gutachten für ungültig erklärt wurden..
Das gilt auch für auspuffanlagen wo auch einige plötzlich illegal waren oder bestes bespiel die ganzen rußpatikelfilter die keine wirkung zeigten und deren Hersteller Gutachten ebenfalls für ungültig erklärt wurden..

Was wäre denn wenn die umbau gutachten auf 1,8T über nacht plötzlich verfallen würden, die ganzen Umbauten plötzlich illegal unterwegs wären..? 😉

Da kann man sehr schnell vom legalen weißen schaf zum schwarzes schaf dastehen, da kann ein anwalt einem die haut retten, die mit unter wertvolle eintragung ebenso, deshalb ist es wichtig über den bestandschutz einer eintragung informiert zu sein..

Das bezog sich alles auf Eintragungen nach Stichtagen, also dein Statement! Da hast du vollkommen Recht, natürlich kann nicht jeder Prüfer jedes zurückgezogene Teilegutachten etc. im Kopf haben auch wenn wir dafür Listen haben und in den Programmen werden die Gutachtennummern erkannt und dann kommt ein Hinweis!

ABER bei den Xenonumbauten war es immer etwas anderes, da die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers umgangen wurde, HC (Halogen City = Abblendlicht) Scheinwerfer wurde DC (Xenon City = Xenon Abblendlicht) und das hätte jedem Sachverständigen auffallen müssen, da sowas auch schon früher bekannt war, z.B. Moppeds mit Doppelscheinwerfer welche geprüft sind für HR (Halogen Road = Fernlicht) und als HC verwendet wurden, ist am Anfang auch kaum jmd aufgefallen, ich bin selber damit als Student durch den TÜV gekommen, wobei ich es nicht wusste und der Prüfer damals anscheinend auch nicht. Dies hat nichts mit Bestandschutz zu tun, die Eintragung ist nicht rechtmäßig erfolgt und somit hinfällig und wenn die Polizei sowas anzweifelt würde ich dies verstehen!

Zitat:

ABER bei den Xenonumbauten war es immer etwas anderes, da die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers umgangen wurde, HC (Halogen City = Abblendlicht) Scheinwerfer wurde DC (Xenon City = Xenon Abblendlicht) und das hätte jedem Sachverständigen auffallen müssen, da sowas auch schon früher bekannt war

Falsch!!

Denn die ersten Xenon anlagen wurden auch in halogen baugleichen scheinwerfern ausgeliefert.. Der Prüfer der die gölfe damals mit xenon eintrug, nahm das bmw serienfahrzeug zum vorbild und deshalb war eine eintragung Ohne automatische leuchtweitenregulierung möglich, eine scheinwerferreinigungsanlage war ja schnell nachgerüstet .. Das mit der bauartgenehmigung der scheinwerfer entstand erst viel später beim Bmw 7er genau genommen ab 1994 zur einführung des neuen 7er bmw e38, ab da unterscheiden sich halogen und xenon deutlich voneinander.

Der Bmw e32 750i wurde auf wunsch der zahlenden kundschaft 1987 schon mit xenon lampen ausgerüstet und da waren solche sachen wie bauartgehmigung der scheinwerfer unwichtig..

Hier mal ein original teilebild eines Bmw e32 von bj87-94 mit halogen

http://static.bmwfans.info/images/epc/ODMyM19w.png

Und hier zum vergleich mal das bild eines bmw e32 scheinwerfers mit xenon beleuchtung (hella) ebenfalls bj 87-94.. Hinter nummer "2." ist das xenonsteuergerät (kasten) zu sehen

http://static.bmwfans.info/images/epc/ODQ0NV9w.png

Das gleiche scheinwerfergehäuse, gleiche Linsengehäuse, keine automat leuchtweitenregulierung nur wie damals üblich von innen manuell el einstellbar für zuladung, in den linsen sind keine klappen, die ein blenden des gegenverkehrs verhindern wie es heute üblich ist.. Einfach brenner eingebaut, xenonbirnen rein und ab zum kunden wie die plug and play kits heute aber mit dem kleinen unterschied mit Amtlichen Segen vom KBA!!

Hier auch nochmal der komplette lichterkabelbaum des fahrzeugs um auch allen kritikern zu zeigen dass hier keine lwr sensoren verbaut sind und mehr gibts da auch nicht..Der lichterkabelbaum ist bis zum modellende 94 ohne lwr sensoren..

http://static.bmwfans.info/images/epc/NzU3NV9w.png

Das Fahrzeug hat damals so die werkshallen verlassen und das xenon besitzt eine noch heute gültige KBA zulassung, es ist nicht abzustreiten dass nachträglich xenon eintragungen möglich waren und wenn man es streng betrachtet heute noch möglich wären denn diese leuchten/xenongeräte haben so immer noch eine zulassung, die e32 scheinwerfer bekommt man einzel mit fleiß in den golf entweder komplett oder nur mit dem wichtigsten teil dem linsengehäuse!! Die anderen teile haben nichts mit dem licht selbst zu tun sondern sind nur plastikblenden bei der einen blende ist in der mitte ein loch für die xenon linse..

Hierbei ein golf 2 mit xenon linsen

http://data.motor-talk.de/.../g2-sonstige-xenon-hsw-18257.jpg

Oder man zeigt dem prüfer einfach die Bmw e32 zeichnungen, zeigt ihm dass diese bmw xenon linsengehäusen mit halogenscheinwerfern in der bauart gleich, so ausgeliefert wurden, eine weitere prüfung der kba nummern bestätigt dass eine Kba zulassung zum betrieb einer xenonanlage ohne automatische lwr exestiert, dann macht sich auch kein prüfer mit soner eintragung strafbar, ob er es denoch einträgt sei mal dahingestellt aber er könnte es rechtlich gesehen ohne sich die finger zu verbrennen wenn das system der Bmw KBA zulassung identisch ist und mit originalteilen von Bmw...

Der bmw e32 fuhr übrigens so ohne lwr und mit Xenon bis März 1994!!
Dann kam der E38 der hatte die alwr..

Ein einziger Punkt wäre jetzt noch übrig wo kritiker nachhaken könnten: Der Bmw e32 hatte serienmäßig ab dem 8 zylinder model hinten Niveauregulierung also war dass für das nicht aufblenden des xenon zuständig??

Leider nein, denn die niveauregulierung war nur dafür zuständig das auto gerade zustellen und ein hängen des hecks zu vermeiden auch sind keine sensoren verbaut die irgendwie auf die scheinwerfer einfluss haben könnten (siehe bild lichtkabelbaum) noch hatte die niveauregulierung irgendwelche sensoren sondern war wie der e34 mit einem ventil und gestänge "steif" ausgelegt unebenheiten konnten nicht ausgeglichen werden..

Die später verbaute electric dämpfer control (EDC) hatte auch nicht diese funktionen sondern war rein für den komfort..

So ich habe jetzt genug geschrieben 😉

Zitat:

Original geschrieben von GiZMo69


Klar kriegen manche das Xenon Zeuch im Golf eingetragen...

was aber noch lange nicht heisst, dass es dann auch legal ist.

Die einzige Methode auf legalem Weg Xenon im 2er zu verbauen ist sich, wie schon erwähnt, neben SRA und aLWR die Front auf Xenon-geprüfte Scheinwerfer wie zB aus der Mercedes G-Klasse oder dem BMW e36 umzubauen.

Das würde in 99% der Fälle nicht nur extrem Hässlich aussehen sondern wäre auch eine riesen Umbauaktion.

Wenn es einer von euch trotzdem vorhat dann immer her mit Berichten und Bildern, das würde mich intressieren. 😉

Na was auch immer ich hatte Inpro Dinger vom Jetta 2 drin einen Xenon Nachrüst satz eine scheinwerfer reinigungsanlage und ich habs eingetragen bekommen

übrigens bei meinem Mx-3 hab ich auch Xenon nachgerüstet selbes Spiel und es wurde eingetragen, ich hatte nie Problehme es wahr nie ein Tehma egal was ihr sagt wens der TÜV einträgt ,dan ist es auch legal, wenn es das nicht were müsste sich der TÜV Prüfer dafür verantworten und nicht der der es eintragen gelassen hat........

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@Anarchie-99

deine Ausführungen zum E32 welcher richtig 7/1 von der Baureihe her heißt hören sich erstmal schön an. Wenn man bei Wikipedia sich die BAureihe anschaut, steht dort dass Xenon erstmalig ab 1991 verbaut wurde, da ich Zugriff auf das KBA Archiv habe, habe ich mir den Spaß gemacht die ABEs welche E296 heißen und ab 26.08.1986 erstellt wurden angeschaut incl. Nachträgen sind es 10 Stück, erst ab der ABE E296/1, Nachtrag I vom 22.11.1991 werden Gasentladungsscheinwerfer beim E32 erwähnt und auch mit Prüfzeichen dokumentiert.

Dort hat der Halogenscheinwerfer die Kennung: HC E1 7401 R8
der Xenonscheinwerfer leider eine andere, also ist es nicht so dass BMW Xenons in HC Scheinwerfer verbaut hat, da das Prüfzeichen ein anderes ist: K44471

den ABE Auszug habe ich angehängt!

Ich kann mir nur vorstellen, dass später die Besitzer einfach die Brenner in ihre HC Scheinwerfer nicht legal verbaut haben?!?!? Das die Kennung DC später kam sollte auch jedem klar sein, auf jeden Fall ist der Xenonscheinwerfer seperat geprüft worden und wie du sagtest vom KBA genehmigt geworden, also ist somit alles für den BMW in Ordnung, deshalb sind Eintragungen von Carbon30 in seinem MX-5 nicht legal, da es hier nehme ich mal an ein Gutachten vorliegt oder? Aber wenn er damit fahren möchte soll es mir recht sein, auch wenn der Prüfer sind einträgt auch noch heute, dann macht er was falsch und merkt es nicht mal!

Desweiteren waren Scheinwerfer für Abblendlich und Fernlicht immer bauartgenehmigungspflichtig, zumindest sieht der §22a zur StVZO wo dies geregelt ist für den Absatz 7 wo Abblendlicht aufgeführt wurde, keinerlei Übergangsvorschriften zu, also gehe ich davon aus, das es schon sehr lange so ist und was ganz früher war juckt kaum einen...

Zitat:

Ich kann mir nur vorstellen, dass später die Besitzer einfach die Brenner in ihre HC Scheinwerfer nicht legal verbaut haben?!?!?

Diese Xenonscheinwerfer gibt es Original bei Bmwhändler zu kaufen und wurden definitiv ab bj 87 im Bmw etka erwähnt..

http://static.bmwfans.info/images/epc/ODQ0NV9w.png

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Zitat:

Wenn man bei Wikipedia sich die BAureihe anschaut, steht dort dass Xenon erstmalig ab 1991 verbaut wurde,

Und selbst wenn sich der etka irren sollte(was ich aber nicht glaube) und es also doch erst ab 91 diese xenons gekommen sind(wikipedia genauer wie bmw etka?), spielt das auch nicht eine große rolle denn bis zum ende des e32 März 1994 sind die selben komponenten mit den selben Ersatzteilnummern verbaut.. Ich habe nachgesehen auch im letzten modell märz 94 sind keine lwr verbaut und keine sensoren an den achs/stabi teilen verbaut

Fakt bleibt trotzdem: Der Bmw e32 750i war ab werk mit Xenons Ohne Leuchtweitenregulierung unterwegs ob das nun 87 oder ab 91 geschah spielt keine so große rolle, die 4 jahre schenk ich dir... 😁

du dann reden wir aneinander vorbei, mir ist es egal ob er eine LWR hatte oder nicht, damals gab es diese Vorschrift zumindest 87 noch nicht in der StVZO, es geht halt nur darum, dass die Xenons ab Werk in anderen Scheinwerfern verbaut waren, also hat BMW immer alles richtig gemacht, aber wenn sich heute jmd Xenon von eBay in einen Halogenscheinwerfer baut und dann noch ein Prüfer dies für gut heißt, dann geht da was mächtig schief und solche Eintragungen sind nicht zulässig, darum geht es mir einfach nur.

also ein Prüfer kann sich nicht über die Gesetze stellen und sie für sich anders auslegen.

das Wikipedia keine verläßliche Quelle darstellt ist schon richtig, haben aber diesman recht und deckt sich mit der Fahrzeug ABE...

Zitat:

es geht halt nur darum, dass die Xenons ab Werk in anderen Scheinwerfern verbaut waren, also hat BMW immer alles richtig gemacht

Also nochmal zum Mitschreiben..

Es exestieren keine bauartliche veränderungen zwischen Bmw e32 halogen und Bmw e32 Xenonscheinwerfern.. Es gibt ein winziger unterschied zu beiden Linsengehäusen und zwar ist beim xenon linsengehäuse ein anderer sockel drauf um eine xenonlanmpe aufnehmen zu können.. Das ist der einzige Unterschied beim bmw e32 von xenon scheinwerfern und halogenscheinwerfern.. Ich denke nicht dass sowas als bauart unterschied gilt
Beide Linsen gehäuse haben die selbe Linse das gleiche metallgehäuse die exakt die gleiche länge, breite, der gleiche abstand von Birne zu lampenfassung, alles ist gleich

Zitat:

aber wenn sich heute jmd Xenon von eBay in einen Halogenscheinwerfer baut und dann noch ein Prüfer dies für gut heißt, dann geht da was mächtig schief und solche Eintragungen sind nicht zulässig, darum geht es mir einfach nur

Bei ebay Kits ohne jeglich nummer kann man eine eintragung vergessen das ist ja klar

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