Dual Beam Licht
An die Spezialisten,
ich habe eien Film bekommen, da wird ein Golf 2 mit Klarglasscheinwerfern und Dual Beam Licht ausgerüstet.
Der Komentator schent da viel von zu halten.
Kann mir einer sagen was das ist, und ob das was ist ??
Danke Eberhardy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Anarchie-99
Wer alles schön abnickt was vorgeworfen wird und dazu noch schriftlich seine schuld unterschreibt ist selbst schuld.. Freundlich gegenüber den cops bleiben aber auch eindringlich zeigen dass man kein kleiner trottel ist, der man alles mögliche anhängen kann lautet da die devise. Unterschrieben wird bei einer kontrolle grundsätzlich nichts so ist es zumindest bei mir, ich gebe meinem anwalt alles weiter der will auch was verdienen..Zitat:
Und das mit dem eingetragenen Xenon im 2er ist doch wirklich nur so eine schwammige Sache.. Bei meinem Golf Bj 88 ist die Scheinwerferunterkante auch 47cm und die Höhe des Fahrzeugs ist eingetragen...
..ändert aber nichts daran dass mir die Rennleitung den Karren sofort stilllegen kann.Mittlerweile gibt es Gerichtsurteile die, die scheinwerferunterkante unterhalb des scheinwerfers als messvorgabe als nichtig erklären.
Der Gesetzgeber sieht eine höhe der tatsächliche Lichtkegelhöhe von 50cm vor.. Die scheinwerferunterkante ist aber nicht die tatsächliche Lichtkegelhöhe..
Die tatsächliche Lichtkegelhöhe ist der bereich wo auch in der Werkstatt und auch beim tüv mittels Lichttestgerät die scheinwerferhöhe eingestellt wird.. Auf diese kante bezieht sich der gesetzgeber mit "Scheinwerferunterkante" sie wird bei jedem fahrzeug gleich hoch eingestellt und sind somit einheitlich..
Die falsche Scheinwerferunterkante die , die polizei gerne nachmisst ist bauartbedingt bei einigen Fahrzeugherstellern gar nicht möglich einzuhalten, viele flache fahrzeuge ab bj 90 unterschreiten schon serienmäßig das maß und fahren schon ab werk illegal durch die lande, daher auch die vielen klagen..
Zitat:
Original geschrieben von Anarchie-99
Sämtliche Eintragungen haben sicheren bestandschutz und sind unanfechtbar, man muss sich nur wehren wenn es darauf ankommt.. Viele leute geben zig tausend eurs an tuning aus aber beim guten Rechtsanwalt wird meist gespart und mit einem kleinen Staatlichen beratungsschein kann sich ein anwalt höchstens den hintern mit abwischen, wird dafür auch nur das nötigste machen..Zitat:
was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist oder durch eine Prüfung eines Sachverständigen nachträglich eingetragen wurde also "Nachgenemigt und somit eingetragen wurde.Denn der betreffende Prüfer weiss was er eintragen und somit genehmigen darf oder nicht!!.Und ich würde jedes "Rennleitungsmitglied"zur anzeige bringen,wenn er,weil widerrechtlich einen mit vom Tüv/Dekra/GTÜ freigegebenen und somit
legalisierten nachträglich eingetragenen Sachen jedweder Art stillegen würde
Zitat:
Original geschrieben von Anarchie-99
Auf dem tüvstempel ist eine Seriennummer welche nur zu einem Prüfer passt.. Beispiel Dekra 17492Zitat:
Aber kann man überhaupt eine Eintragung nachvollziehen, von welcher Person das eingetragen wurde
Ganz genauso ist es,und bleibt es auch!!.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xero91
@Xero,für den Fall,das es ein Polizist anzweifelt,frag ihn ganz freundlich,ob er eine Zusatzausbildung als Prüfingeneur hat,verweigert er es,dir auf diese Frage zu antworten,bittest du ihn höflich dir seinen Namen,Dienstnummer und Dlenststelle zu nennen,Zitat:
Original geschrieben von Edelschrauber01
Bis jetzt habe ich nur gegenteiliges hier gelesen. Fakt ist nunmal dass das Gesetz ab 88 gilt und mein Auto ist Bj 88.
Wie kann das dann legal sein? Ich bin mir sicher das wenn es drauf ankommt die Eintragung auf jeden Fall angezweifelt wird.
zu dieser Auskunft ist er per Gesetz verpflichtet.Danach steht es dir frei,ob du gegen diesen Beamten rechtliche Schritte wegen Amtsmissbrauch,und vorspiegelung falscher Tatsachen und Unterstellung/Anzweifelns Amtlicher Urkunden,das sind Fahrzeugscheine genauso wie Kennzeichen!!nunmal.Sollte er dich zwingen,oder dich auffordern ihm bis zur nächsten Prüfstelle zu folgen
tus ruhig,dir kann im Gegensatz zu ihm rein garnichts passieren,da die
Ein/Um/Anbauten im Fahrzeugschein eingtragen sind,bzw.über eine
ABE verfügen,die man sowieso bei jeder Fahrt mitzuführen hat!!!.Dies schreibt dir ein mitlerweile in frührente gegangener TÜV-PRÜFER vom TÜV Rheinland.(Immer Trouble wegen inkompetenten "Rennleitungsbeamten".)
Ende im Gelände!!
....also brauch ich mir über mein 28er Lenkrad ohne Exzenterring (das laut Gutachten eigentlich für einen Golf3 ist), in Verbindung mit 15mm Spurplatten mit 195/45 R14 ohne Tachoangleichung keine Sorgen machen - da es ja eingetragen ist?
Gut, die Felgen sind wegen dem Motorumbau nicht mehr drauf, würde mich aber jetzt trotzdem mal interresieren.
Zitat:
Original geschrieben von gt spezial
....also brauch ich mir über mein 28er Lenkrad ohne Exzenterring (das laut Gutachten eigentlich für einen Golf3 ist), in Verbindung mit 15mm Spurplatten mit 195/45 R14 ohne Tachoangleichung keine Sorgen machen - da es ja eingetragen ist?Gut, die Felgen sind wegen dem Motorumbau nicht mehr drauf, würde mich aber jetzt trotzdem mal interresieren.
@GT Spezial,wenn alles wirklich von einem offiziellen Prüfer der es durfte(dürfen nämlich nicht ale!!)eingetragen wurde,kann und darf dir keine "Rennleitung" was gegenteiliges erzählen!!.Das ist Fakt.
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Alles offiziell eingetragen vom Tüv Süd.
Aber kann man überhaupt eine Eintragung nachvollziehen, von welcher Person das eingetragen wurde? Ist das irgendwo gespeichert? Weil im Fahrzeugschein steht ja kein Name hinter der Eintragung.
Edit: Sorry für OT, interresiert mich aber gerade.
Zitat:
Original geschrieben von gt spezial
Alles offiziell eingetragen vom Tüv Süd.Aber kann man überhaupt eine Eintragung nachvollziehen, von welcher Person das eingetragen wurde? Ist das irgendwo gespeichert? Weil im Fahrzeugschein steht ja kein Name hinter der Eintragung.
Edit: Sorry für OT, interresiert mich aber gerade.
@GT Spezial,du weisst doch bestimmt,das wenn wer was eingetragen bekommen haben möchte,das derjenige zu ner Prüfstelle fahren muss oder?Dort bekommt derjenige einen bericht,wo alles erforderliche für die eintragung im Fahrzeugschein enthalten ist,Bei Eintragungen im Brief kanns muss aber nicht direkt vor Ort eingetragen werden,ansonsten,mit der "Prüf/Abnahmebescheinigung zum Strass.Verkehrsamt und neue geänderte Zulassung/Brief gegen entsprechender Gebühr mitnehmen,das wars.
Zitat:
Original geschrieben von gt spezial
au mann. klar.🙄 Ist schon ne Weile her das was eintragen musste.Aber danke für die Infos.
Bitte gern geschehn,und wer es eintrug/einträgt,geht aus dem "Abnahmegutachten"noch nachträglich herauszufinden,das Änderungsdatum "Zeile/Ziffer sowieso" steht ja im Brief bzw.in de zulassung mit entsprechender code-nr.
Zitat:
Und das mit dem eingetragenen Xenon im 2er ist doch wirklich nur so eine schwammige Sache.. Bei meinem Golf Bj 88 ist die Scheinwerferunterkante auch 47cm und die Höhe des Fahrzeugs ist eingetragen...
..ändert aber nichts daran dass mir die Rennleitung den Karren sofort stilllegen kann.
Wer alles schön abnickt was vorgeworfen wird und dazu noch schriftlich seine schuld unterschreibt ist selbst schuld.. Freundlich gegenüber den cops bleiben aber auch eindringlich zeigen dass man kein kleiner trottel ist, der man alles mögliche anhängen kann lautet da die devise. Unterschrieben wird bei einer kontrolle grundsätzlich nichts so ist es zumindest bei mir, ich gebe meinem anwalt alles weiter der will auch was verdienen..
Mittlerweile gibt es Gerichtsurteile die, die scheinwerferunterkante unterhalb des scheinwerfers als messvorgabe als nichtig erklären.
Der Gesetzgeber sieht eine höhe der tatsächliche Lichtkegelhöhe von 50cm vor.. Die scheinwerferunterkante ist aber nicht die tatsächliche Lichtkegelhöhe..
Die tatsächliche Lichtkegelhöhe ist der bereich wo auch in der Werkstatt und auch beim tüv mittels Lichttestgerät die scheinwerferhöhe eingestellt wird.. Auf diese kante bezieht sich der gesetzgeber mit "Scheinwerferunterkante" sie wird bei jedem fahrzeug gleich hoch eingestellt und sind somit einheitlich..
Die falsche Scheinwerferunterkante die , die polizei gerne nachmisst ist bauartbedingt bei einigen Fahrzeugherstellern gar nicht möglich einzuhalten, viele flache fahrzeuge ab bj 90 unterschreiten schon serienmäßig das maß und fahren schon ab werk illegal durch die lande, daher auch die vielen klagen..
Zitat:
was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist oder durch eine Prüfung eines Sachverständigen nachträglich eingetragen wurde also "Nachgenemigt und somit eingetragen wurde.Denn der betreffende Prüfer weiss was er eintragen und somit genehmigen darf oder nicht!!.Und ich würde jedes "Rennleitungsmitglied"zur anzeige bringen,wenn er,weil widerrechtlich einen mit vom Tüv/Dekra/GTÜ freigegebenen und somit
legalisierten nachträglich eingetragenen Sachen jedweder Art stillegen würde
Sämtliche Eintragungen haben sicheren bestandschutz und sind unanfechtbar, man muss sich nur wehren wenn es darauf ankommt.. Viele leute geben zig tausend eurs an tuning aus aber beim guten Rechtsanwalt wird meist gespart und mit einem kleinen Staatlichen beratungsschein kann sich ein anwalt höchstens den hintern mit abwischen, wird dafür auch nur das nötigste machen..
Zitat:
Aber kann man überhaupt eine Eintragung nachvollziehen, von welcher Person das eingetragen wurde
Auf dem tüvstempel ist eine Seriennummer welche nur zu einem Prüfer passt.. Beispiel Dekra 17492
Zitat:
Original geschrieben von Anarchie-99
Wer alles schön abnickt was vorgeworfen wird und dazu noch schriftlich seine schuld unterschreibt ist selbst schuld.. Freundlich gegenüber den cops bleiben aber auch eindringlich zeigen dass man kein kleiner trottel ist, der man alles mögliche anhängen kann lautet da die devise. Unterschrieben wird bei einer kontrolle grundsätzlich nichts so ist es zumindest bei mir, ich gebe meinem anwalt alles weiter der will auch was verdienen..Zitat:
Und das mit dem eingetragenen Xenon im 2er ist doch wirklich nur so eine schwammige Sache.. Bei meinem Golf Bj 88 ist die Scheinwerferunterkante auch 47cm und die Höhe des Fahrzeugs ist eingetragen...
..ändert aber nichts daran dass mir die Rennleitung den Karren sofort stilllegen kann.Mittlerweile gibt es Gerichtsurteile die, die scheinwerferunterkante unterhalb des scheinwerfers als messvorgabe als nichtig erklären.
Der Gesetzgeber sieht eine höhe der tatsächliche Lichtkegelhöhe von 50cm vor.. Die scheinwerferunterkante ist aber nicht die tatsächliche Lichtkegelhöhe..
Die tatsächliche Lichtkegelhöhe ist der bereich wo auch in der Werkstatt und auch beim tüv mittels Lichttestgerät die scheinwerferhöhe eingestellt wird.. Auf diese kante bezieht sich der gesetzgeber mit "Scheinwerferunterkante" sie wird bei jedem fahrzeug gleich hoch eingestellt und sind somit einheitlich..
Die falsche Scheinwerferunterkante die , die polizei gerne nachmisst ist bauartbedingt bei einigen Fahrzeugherstellern gar nicht möglich einzuhalten, viele flache fahrzeuge ab bj 90 unterschreiten schon serienmäßig das maß und fahren schon ab werk illegal durch die lande, daher auch die vielen klagen..
Zitat:
Original geschrieben von Anarchie-99
Sämtliche Eintragungen haben sicheren bestandschutz und sind unanfechtbar, man muss sich nur wehren wenn es darauf ankommt.. Viele leute geben zig tausend eurs an tuning aus aber beim guten Rechtsanwalt wird meist gespart und mit einem kleinen Staatlichen beratungsschein kann sich ein anwalt höchstens den hintern mit abwischen, wird dafür auch nur das nötigste machen..Zitat:
was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist oder durch eine Prüfung eines Sachverständigen nachträglich eingetragen wurde also "Nachgenemigt und somit eingetragen wurde.Denn der betreffende Prüfer weiss was er eintragen und somit genehmigen darf oder nicht!!.Und ich würde jedes "Rennleitungsmitglied"zur anzeige bringen,wenn er,weil widerrechtlich einen mit vom Tüv/Dekra/GTÜ freigegebenen und somit
legalisierten nachträglich eingetragenen Sachen jedweder Art stillegen würde
Zitat:
Original geschrieben von Anarchie-99
Auf dem tüvstempel ist eine Seriennummer welche nur zu einem Prüfer passt.. Beispiel Dekra 17492Zitat:
Aber kann man überhaupt eine Eintragung nachvollziehen, von welcher Person das eingetragen wurde
Ganz genauso ist es,und bleibt es auch!!.
Ich habe mich ja auch nur darauf bezogen was ich hier im Forum gelesen habe. Allerdings bin ich auch erst in eine Kontrolle geraten bei wirlich alles gecheckt wurde aber vorne haben sie nicht gemessen.
Zitat:
Original geschrieben von xero91
Ich habe mich ja auch nur darauf bezogen was ich hier im Forum gelesen habe. Allerdings bin ich auch erst in eine Kontrolle geraten bei wirlich alles gecheckt wurde aber vorne haben sie nicht gemessen.
Weshalb sollten sie auch,kommt ja bei nem legal Tiefer gelegten Fahrzeug eh nimmer hin,mit den Kantenmassen!!.(Ober/Unterkante).
Ja du hast ja Recht.
Ich stelle mir so langsam die Frage wieso dieser Mythos dann überhaupt noch existiert?
Zitat:
Original geschrieben von xero91
Ja du hast ja Recht.Ich stelle mir so langsam die Frage wieso dieser Mythos dann überhaupt noch existiert?
Weil die meisten unwissend sind,und sich zuwenig wirklich kompetente Fachinfos holen,das ist des Mytos-Grund.
da es zu diesem Thema passend ist
glaubt ihr wirklich dass wenn eine Bundesbehörde sowas sagt, eine Eintragung von jemanden dadrunter zulässig ist???
Menschen machen Fehler, deswegen ist eine Eintragung sicherlich nicht das Maß aller Dinge... ein aaS oder aaSmT kann garkeine BE erteilen, wenn sie durch einen Umbau erloschen ist, also ist in dem Zeitpunkt des Umbaus die BE erstmal futsch, kann mit dem §19.2 Gutachten (Einzelabnahme) über das Amt wiedererteilt werden, aber daran muss man sich an geltendes Recht halten und dies ist bei den Eintragungen von Gasentladungsleuchten in Scheinwerfern für Halogenleuchtmittel nicht möglich oder besser nur erschwert... leider ist dies anscheinend noch nicht in allen Köpfen angekommen!
ob nun die Polizei bei einer Kontrolle richtig handelt oder nicht sei dahin gestellt, das ist deren Sache und sie müssen es verantworten, wenn es wirklich hart auf hart kommen sollte werden Halter, Fahrer und damaliger Sachverständiger nichts zu lachen haben.
betreibt Tuning auf legale Art und Weise und ihr macht allen eine Freude: euch, den anderen Verkehrsteilnehmern, der Polizei und den natürlich dem Prüfern!