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Dual Beam Licht

VW Golf 1 (17, 155)

An die Spezialisten,
ich habe eien Film bekommen, da wird ein Golf 2 mit Klarglasscheinwerfern und Dual Beam Licht ausgerüstet.
Der Komentator schent da viel von zu halten.
Kann mir einer sagen was das ist, und ob das was ist ??

Danke Eberhardy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Anarchie-99



Zitat:

Und das mit dem eingetragenen Xenon im 2er ist doch wirklich nur so eine schwammige Sache.. Bei meinem Golf Bj 88 ist die Scheinwerferunterkante auch 47cm und die Höhe des Fahrzeugs ist eingetragen...
..ändert aber nichts daran dass mir die Rennleitung den Karren sofort stilllegen kann.

Wer alles schön abnickt was vorgeworfen wird und dazu noch schriftlich seine schuld unterschreibt ist selbst schuld.. Freundlich gegenüber den cops bleiben aber auch eindringlich zeigen dass man kein kleiner trottel ist, der man alles mögliche anhängen kann lautet da die devise. Unterschrieben wird bei einer kontrolle grundsätzlich nichts so ist es zumindest bei mir, ich gebe meinem anwalt alles weiter der will auch was verdienen..

Mittlerweile gibt es Gerichtsurteile die, die scheinwerferunterkante unterhalb des scheinwerfers als messvorgabe als nichtig erklären.

Der Gesetzgeber sieht eine höhe der tatsächliche Lichtkegelhöhe von 50cm vor.. Die scheinwerferunterkante ist aber nicht die tatsächliche Lichtkegelhöhe..

Die tatsächliche Lichtkegelhöhe ist der bereich wo auch in der Werkstatt und auch beim tüv mittels Lichttestgerät die scheinwerferhöhe eingestellt wird.. Auf diese kante bezieht sich der gesetzgeber mit "Scheinwerferunterkante" sie wird bei jedem fahrzeug gleich hoch eingestellt und sind somit einheitlich..

Die falsche Scheinwerferunterkante die , die polizei gerne nachmisst ist bauartbedingt bei einigen Fahrzeugherstellern gar nicht möglich einzuhalten, viele flache fahrzeuge ab bj 90 unterschreiten schon serienmäßig das maß und fahren schon ab werk illegal durch die lande, daher auch die vielen klagen..

Zitat:

Original geschrieben von Anarchie-99



Zitat:

was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist oder durch eine Prüfung eines Sachverständigen nachträglich eingetragen wurde also "Nachgenemigt und somit eingetragen wurde.Denn der betreffende Prüfer weiss was er eintragen und somit genehmigen darf oder nicht!!.Und ich würde jedes "Rennleitungsmitglied"zur anzeige bringen,wenn er,weil widerrechtlich einen mit vom Tüv/Dekra/GTÜ freigegebenen und somit

legalisierten nachträglich eingetragenen Sachen jedweder Art stillegen würde

Sämtliche Eintragungen haben sicheren bestandschutz und sind unanfechtbar, man muss sich nur wehren wenn es darauf ankommt.. Viele leute geben zig tausend eurs an tuning aus aber beim guten Rechtsanwalt wird meist gespart und mit einem kleinen Staatlichen beratungsschein kann sich ein anwalt höchstens den hintern mit abwischen, wird dafür auch nur das nötigste machen..

Zitat:

Original geschrieben von Anarchie-99



Zitat:

Aber kann man überhaupt eine Eintragung nachvollziehen, von welcher Person das eingetragen wurde

Auf dem tüvstempel ist eine Seriennummer welche nur zu einem Prüfer passt.. Beispiel Dekra 17492

Ganz genauso ist es,und bleibt es auch!!.

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das war der film vom kabel 1 golf 2 tuning die scheinwerfer gibt es nirgends. dual beam lichter sind 2 xenonbirnen eine für fen und eine für abblendlicht

ist also die dvd heute angekommen ^^

*rofl*

Das Xenonlicht wirst du im Golf II nicht wirklich legal bekommen.

Ausnahme, du tauschst den kompletten Scheinwerfer gegen einen kompletten SW mit Xenon.

z.B. der vom Mercedes G käme in Frage. Aber leisten kann man sich den leider nicht.

dual Beam Licht

Also danke mal fürs erste ich werd mich dann mal damit befassen.
cu eberhardy

Eins verstehe ich nicht warum rüsten die das dann nach???

Die haben den Golf ja so verlost wie er ist.

Da muss ihrgendwas dran sein?

Oder nicht sonnst würden die das nicht nachrüsten im Fernsehn

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...der hatte auch das selbstleuchtende Nummernschild, dass zu dem Zeitpunkt noch in der Testphase und nicht zugelassen war.

Weis garnicht was ihr habt ich hatte bei meinem Letzten 2er auch Xenon nachgerüstet, das wahr son billig nachrüst satz von der Bucht, ich hatte auch eine scheinwerfer reinigungsanlage dran gebaut und hab mir das ganze per einzelabnahme eintragen lassen, das wahr kein problehm............

Das glaubt nur wieder keiner das es ging und eine neue disskusions runde fängt an.
Ich will xenon auch bei mir eintragen lassen und wenn es klappt berichte ich ;-)

Klar kriegen manche das Xenon Zeuch im Golf eingetragen...

was aber noch lange nicht heisst, dass es dann auch legal ist.

Die einzige Methode auf legalem Weg Xenon im 2er zu verbauen ist sich, wie schon erwähnt, neben SRA und aLWR die Front auf Xenon-geprüfte Scheinwerfer wie zB aus der Mercedes G-Klasse oder dem BMW e36 umzubauen.

Das würde in 99% der Fälle nicht nur extrem Hässlich aussehen sondern wäre auch eine riesen Umbauaktion.

Wenn es einer von euch trotzdem vorhat dann immer her mit Berichten und Bildern, das würde mich intressieren. 😉

Zitat:

zB aus der Mercedes G-Klasse oder dem BMW e36 umzubauen.

mercedes G klasse scheinwerfer sind zu groß und bmw e36 hatte serie kein xenon 😁

es gäbe aber noch die möglichkeit mit bmw e32 750i xenon scheinwerfern (gabs bei dem modell nur auf bestellung) was zu machen..

Ich kenn mich bei den BMW Modellen net so gut aus... auf jeden Fall gab es in den älteren Modellen mit der runden 4-Augen-Front eine Ausführung mit Xenon und die könnte man theoretisch verwenden. 😉

Wie sollen denn bitte e36, selbst wenn sie xenon hätten...., an nem 2er aussehen?! Geht ja wohl gar nicht...

G-Klasse habe ich hier im Forum schonmal gesehen aber naja. Auch wenns wieder keiner hören will, bleibt doch einfach bei dem normalen Licht und verbessert das einfach (gute Hellas + h4 booster)

Und das mit dem eingetragenen Xenon im 2er ist doch wirklich nur so eine schwammige Sache.. Bei meinem Golf Bj 88 ist die Scheinwerferunterkante auch 47cm und die Höhe des Fahrzeugs ist eingetragen...

..ändert aber nichts daran dass mir die Rennleitung den Karren sofort stilllegen kann.

Zitat:

Original geschrieben von xero91


Und das mit dem eingetragenen Xenon im 2er ist doch wirklich nur so eine schwammige Sache.. Bei meinem Golf Bj 88 ist die Scheinwerferunterkante auch 47cm und die Höhe des Fahrzeugs ist eingetragen...

..ändert aber nichts daran dass mir die Rennleitung den Karren sofort stilllegen kann.

nein, weil AFAIK die begrenzung auf 50cm untere lichtaustrittskante erst ab '90 kam...

edit: ok, war '87...sorry

Zitat:

Original geschrieben von xero91


Wie sollen denn bitte e36, selbst wenn sie xenon hätten...., an nem 2er aussehen?! Geht ja wohl gar nicht...

G-Klasse habe ich hier im Forum schonmal gesehen aber naja. Auch wenns wieder keiner hören will, bleibt doch einfach bei dem normalen Licht und verbessert das einfach (gute Hellas + h4 booster)

Und das mit dem eingetragenen Xenon im 2er ist doch wirklich nur so eine schwammige Sache.. Bei meinem Golf Bj 88 ist die Scheinwerferunterkante auch 47cm und die Höhe des Fahrzeugs ist eingetragen...

..ändert aber nichts daran dass mir die Rennleitung den Karren sofort stilllegen kann.

@Xeron,Mit Verlaub gesagt ist dein letzter Satz purer Unsinn,da bei uns in D-Land,noch immer das legizim/legal ist,was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist oder durch eine Prüfung eines Sachverständigen nachträglich eingetragen wurde also "Nachgenemigt und somit eingetragen wurde.Denn der betreffende Prüfer weiss was er eintragen und somit genehmigen darf oder nicht!!.Und ich würde jedes "Rennleitungsmitglied"zur anzeige bringen,wenn er,weil widerrechtlich einen mit vom Tüv/Dekra/GTÜ freigegebenen und somit

legalisierten nachträglich eingetragenen Sachen jedweder Art stillegen würde.Er dürfte dann bis zur Pensionierung Bürodienst schieben!!.

Also nochmal,alles was eingetragen ist,ist offiziell,und dementsprechend von der "Rennleitung"anzuerkennen,und kein Grund für Zwangsstillegung!!!!.Das gleiche gilt für Fahrzeuge die in D-Land angemeldetund versteuert werden,soll heissen,das diese auch im benachbarten Ausland legal herumfahren(Östereich/Schweiz/Italien), auch dort darf kein "Ordnungsbeamter/Polizist"ein solches Auto stillegen,weil es in ihrem Land nicht eintragungsfähig wäre/ist.

Einmal eingetragen ist und bleibt legal PUNKTUM!!
Das gleiche gilt auch für ABE´s für Anbauteile/Zubehör jedweder Art!!.

Zitat:

Original geschrieben von Edelschrauber01



Zitat:

Einmal eingetragen ist und bleibt legal PUNKTUM!!
Das gleiche gilt auch für ABE´s für Anbauteile/Zubehör jedweder Art!!.

Bis jetzt habe ich nur gegenteiliges hier gelesen. Fakt ist nunmal dass das Gesetz ab 88 gilt und mein Auto ist Bj 88.

Wie kann das dann legal sein? Ich bin mir sicher das wenn es drauf ankommt die Eintragung auf jeden Fall angezweifelt wird.

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