Drum wandle, bevor du dich (ewig) bindest ...?

VW Touran 1 (1T)

So,

im Zuge der ganzen Unkenrufe des AB-Tests, hier der längst fällige Wandelungsthread, der aber nicht dazu aufrufen soll, daß jetzt jeder wandelt :-)

Mich würde interessieren, was genau die Umstände/Voraussetzungen für eine Wandelung sind. Wenn der Händler (als Vertragspartner) es nicht schafft, ein Problem zu beseitigen, und man ihm dreimal die Möglichkeit dazu gegeben hat?
Wie schwerwiegend muß den ein solches Problem sein? Würde es theoritsich schon reichen, wenn eine Lapalie vorliegt, und sich die Werkstatt zu "blöd" anstellt? Oder braucht es schon ein deftiges Getriebeproblem? Anscheinend spielt auch die Hartnäckigkeit des Kunden eine große Rolle?

Danke schonmal für Euren Erfahrungsreichtum.
T.Rex

PS: Was (noch) nicht gekauft wurde, kann auch nicht gewandelt werden. Meine Frage ist also eher theoretischer Natur.

21 Antworten

Seit dem 01.01.2002 (?) gibt es keine "Wandlung" mehr, sondern nur noch die Rückabwicklung des Kaufvertrages nach BGB §434.

Dort steht alles soweit drin....woher hast du überhaupt das häßliche Wort Wandelung *örcs* ?

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Seit dem 01.01.2002 (?) gibt es keine "Wandlung" mehr, sondern nur noch die Rückabwicklung des Kaufvertrages nach BGB §434

Uiiii, ein ganz schlauer 😉 Da aber der Großteil der User hier im Touranteil des Forums schon vor 2002 Autos gekauft hat, dürfte der Begriff "Wandlung" ein gängiger Begriff sein. Zumal dieses Wort auch nicht aus dem Sprachgebrauch gestrichen wurde 😉

Gruß

Afralu

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b101061f.pdf

Wenn es einer ganz genau nachlesen will.

@afralu - der gute hapabla fährt nen Opel !

@afralu
Schlau...nicht wirklich, aber nur weil es im Sprachgebrauch mal üblich war von "Wandlung" zusprechen ist dieser Begriff heute nicht mehr richtig.

Was hat das überhaupt mit dem Wagenkauf von 2002 zutun ? Es galt für alle Warengüter, nur so als Denkanstoss.

@hohirode

Klar fahr ich Opel, weshalb betonst du es aber ?

Du fährst VW, was soll mir das sagen, schneller durchgerostet, liegengeblieben, Motorschaden, oder defekte Schlösser ?

Bleib bei deinen Leisten.

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Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


....Du fährst VW....

Leider nicht immer, dienstlich

muss

ich auch Opel fahren.

Mit der ....hapabla fährt Opel.... wollte ich gar nix sagen, habs nur festgestellt . ... im Touranforum.

Und da sind wir schon bei einem Grundproblem dieses Forums: Genau wie mein jetztiger Beitrag wird leider oftmals eine Meta-Diskussion geführt, viele Beiträge bekämen eine glatte "6" wegen Themaverfehlung. (Ich möchte mich da gar nicht ausnehmen.) Erschwert sie Suche und kostet den Usern unnötig Zeit, die sie dann nicht mehr haben, um sich über ihr Auto zu freuen oder ärgern.

Der Hinweis auf den BGB §434 war nicht schlecht. Hier mal ein Link auf das BGB http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html

Im Umfeld vom §434 gibt es eine Reihe von §§, die das regeln. Hat man zwar alles vor 100 Jahren auf der Schule mal gelernt, aber in der Natur des Menschen ist halt auch die Vergeßlichkeit...

Trotzdem wäre es schön, wenn hier im Thread konkret über konkrete Fälle berichtet würde. Ansonsten müßte man ja vermuten, daß es oft so läuft:
Händler zu Kunden: "OK, ich wandele Ihnen den Wagen. Aber hängen Sie es nicht an die große Glocke." (fiktiver Dialog.)

@touranusrex - ich gebe Dir prinzipiell recht aber Dein Link bringt uns in Bezug auf Wandlung / Schuldrecht / Gewährleistung usw.auch nicht viel weiter. Ätsch.... da war mein Link 3 Beiträge zuvor deutlich besser zum Thema und auch schneller da. Und der Rest ist Spaß und der sollte auch mal dabei sein.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


 

@hohirode

Klar fahr ich Opel, weshalb betonst du es aber ?

Du fährst VW, was soll mir das sagen, schneller durchgerostet, liegengeblieben, Motorschaden, oder defekte Schlösser ?

Bleib bei deinen Leisten.

Da darf ich nun auch mitreden!

Ich fahre jetzt seit fast 4 Jahren einen Opel Zafira, glücklicherweise nur noch 4 Wochen, dann Touran!

Alles das was Du oben an möglichen Problemen beschrieben hast, habe ich mit meinem Opel erlebt! OK, die Schlösser sind noch immer ganz...

Motorschaden nach 2,5 Jahren bei 60000km! Der Freundliche meinte, das passiert schon mal....
Keine Kulanz erhalten, glücklicherweise hatte ich eine Garantieversicherung abgeschlossen! Die Eigenbeteiligung war aber auch nicht ohne...

in diesem Sinne...

Gruß

@Shoemacker

kennst du Wayne ??

Ich kann mich da nur meinem Vorredner anschliessen, Thema verfehlt.

@Hiho

Das wollte ich damit vermeiden, man bezieht meine Antwort darauf was ich für einen Wagen fahre, obwohl der Thread damit nichts zutun hatte, oder etwa nicht ?

Ich sag auch nicht...Ha Ha, ne bronzene Möhre für den Brotkasten und und und.....hier ging es um eine Frage dich ich versucht habe zu beantworten.

@touranusrex

Eigentlich hast du damit den Nagel auf den Kopf getroffen, trotzdem schade das man direkt - persönlich - wird nur weil man ein anderes Fabrikat fährt.

@All

Dachte eigentlich das wir alle das selbe Hobby teilen, von der Marke mal abgesehen, wenn aber manche ihren "VW" zu einem prestige Objekt hochsterilisieren, nu denn, dann mal los.....aus dem Alter bin ich zum Glück raus.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Dachte eigentlich das wir alle das selbe Hobby teilen

Anders sehe ich es auch nicht. Nur wenn jemand meint das "Wandlung" nicht der richtige Ausdruck ist und meint er müsse das gleich "anprangern" (was im übrigen als erstes nicht mit dem Thema zu tun hatte 😉 ), da kann ich nur drüber lächeln.

Stell dir mal vor jeder würde hier nicht "Wandlung" sondern "Rückabwicklung des Kaufvertrages" im Betreff schreiben, dann wirds richtig unübersichtlich.

Und immer erstmal vor der eigenen Haustür kehren, auch du verwendest Begriffe die es so nicht gibt 😉

Gruß

Afralu

Nur weil es dieses Wort noch immer im Sprachgebrauch ist, bedeutet es nicht, das es korrekt ist.

Der Händler kauft die Ware aufgrund mangelhafter Nachbesserungsversuche zurück, daher wird der geschlossene Kaufvertrag ungültig und der Zeitwert ausgezahlt, zumindest in der Gewährleistungszeit von 24 Monaten.

Wenn du dich angesprochen gefühlt hast was den - Pranger - angeht, so muss das ja einen Grund haben, den möchte ich aber nicht wirklich wissen.

Also hast du das letzte Wort.....bestehst ja förmlich drauf.

Bitte nicht persönlich werden, Vielen Dank.

PS: Mod ist alarmiert.

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