Drogen und Autofahren
Ich habe mal ne Frage hatte selbst den führerschein weg weil ich damals viel Alkohol getrunken habe und einen Unfall baute. Habe daraus gelernt, lebe heute abstinent. Ich kenne jedoch jemanden, der täglich Hasch raucht und dann sogar noch über 600 km Autofährt und das normal findet? Er macht dies seit 15 Jahren so und hat auch kein schlechtes Gewissen, weil er noch nie aufgehalten wurde. Ehrlichgesagt finde ich das eine Sauerei, habe sogar mal bei der Polizei angerufen. Die haben das nie verfolgt. Find es auch schlimm weil Kinder im Spiel sind. Was kann man denn da noch tun?
Beste Antwort im Thema
Ehrlich gesagt, ich finde es unerträglich, dass in einem Land in dem das Saufen erlaubt und gesellschaftlich anerkannt ist, in dem das größte Sauffest der Welt stattfindet und jährlich 30.000 Alkoholtote akzeptiert werden, wo es sogar erlaubt ist mir Alk im Blut Auto zu fahren, Kiffen überhaupt verboten ist.
Noch schlimmer ist aber den Leuten, die gewohnheitsmäßig kiffen, also am Feierabend 2-3 Joints durchziehen, den Führerschein zu entziehen, obwohl sie gar nicht beim Fahren unter Drogeneinfluß erwischt worden sind.
Der feiste Beamte in der FS-Stelle, der seinem Gegenüber den Lappen wegen charakterlicher Nichteignung abnimmt, genehmigt sich jeden abend 3 Halbe und am Samstag abend gerne auch noch ein paar Schnäpse. Ist das noch normal?
Sicher befürworte ich nicht, dass jemand bekifft mit seinen Kindern im Auto eine 600km-Reise antritt genausowenig wie mit 3 Schnäpsen im Kopp.
Aber ich befürworte für Kiffer die gleichen Rechte wie für Säufer. Alles andere ist eine unerträgliche Doppelmoral.
Und das sage ich als reinrassiger Bierliebhaber und Nichtkiffer!
142 Antworten
Jo jo, ist ja fast nichts - da fangen manche erst richtig an, warm zu laufen . . .
Jetzt aber gut, ist ja schließlich kein Alkohol-Forum!
Naja, winjen... das hab ich schon begriffen. Aber... weshalb sollte der regelmäßige Konsum von Alk oder Gras bei Trennung vom Verkehr eine charakterliche Ungeeignetheit beweisen? Hm? > Nonsens und rein juristische/gesellschaftliche Festlegung ohne jeglichen wissenschaftlichen Halt. Das Prozedere ist mir bekannt - eine haltbare Begründung nicht 😉
Eine Positivliste der charkterlichen Eignung hab ich immer noch nicht 😁
Die brächte nämlich in der Schlussfolgerung etwas zu Tage... *fg*
Jo Drahkke, seh ich ja auch so... allerdings ist die formaljuristische Betrachtung eine andere Baustelle. Stichwort Rechtsgrundsätze, ich sagte ja graue Theorie. Ich neige auch dazu, das Infragestellen der Kontrolle sogar als maßlos überzogen zu betrachten - es wird ja nicht "heimlich" oder "mißbräuchlich" gemacht, es steht auf guten Füßen und für´s Auflehnen gibts wahrlich substanziellere Fragen....
Allerdings fände ich auch 0,0 Promille für konsequenter - da wird die "charakterliche" Anforderung schon einfacher (eine einfache Ja/Nein Frage) und besser im Sinne der Übung wär´s ohnehin.
Geil ist auch folgende Masche mancher LRAs:
Du wirst erwischt auf dem Fahrrad ohne Ausfallerscheinungen mit 1,6 Promille (und mehr) im Blut. Du hast nen Füherschein, aber die vorläufigen, führerscheinrechtlichen Maßnahmen entfallen erst mal, da Fahrrad, bis zur Verhandlung 4 Monate später, wo der Richter dir den Lappen entzieht und eine 3 Monatssperre reinhaut. Soweit ja sagen wir mal ganz OK. Lässt sich verkraften irgendwie und wird dir ne Lehre sein.
Nun kriegt das LRA die Mitteilung, dass du gemäß §316 mit 1,6 Promille rechtskräftig verurteilt wurdest und der Lappen wird an das LRA übersandt zur Neuerteilung. Jetzt kommt aber das LRA mit ihren Maßnahmen. Aufgrund der 1,6 Promille, die man aufgrund Rechtssprechung mindestens haben muss (ohne Ausfälle/Beweisanzeichen) bei einem 316er mit einem Fahrrad, wird begründet, man sei Alkoholiker uns müsse zur MPU, bevor über eine Neuerteiilung entschieden werden kann. Wie gesagt durfte man bis zur Verhandlung noch 2-4 Monate mit der Fahrerlaubnis fahren!!!
Nun willst du die MPU natürlich so schnell wie möglich machen. Man hat dir dies ohnehin erst gesagt, als du nach den 3 Monaten Sperre aufs LRA gedackelt bist. Jetzt kommt aber das Landratsamt und sagt, eine MPU ist erst 12 Monate nach dem Vorfall möglich, da man in der "kurzen" Zeit, in diesem Beispiel 5-7 Monate, seine "Sucht" noch nicht in den Griff bekommen hat oder man muss 6 Monate die Leberwerte nachweisen bevor man zur MPU darf. Also warten bis man noch einen psychologischen Aufbaukurs (oder wie sich auch immer dies Teile nennen) durchgemacht hat und die Leberwerte monatlich checken lassen hat. Kostet ja auch alles nichts... Dann die MPU. Endlich. Kostet ja auch nichts. Und nun. Selbst die Psychologen und der ADAC sagen, dass ein Durchkommen beim ersten Mal schwer ist. Also zweimal machen bei sicher jedem zweiten Probanten. Wie gesagt, nachdem du 4 Monate nach dem Vorfall immernoch deinen 40-Tonner im Geschäft fahren durftest. Und obwohl du per Gericht nur 3 Monate Sperre hattest wurdens je nach dem am Schluss so viel Monate ohne Lappen als wärst mit 1,6 Promille mit nem 40-Tonner kontrolliert worden.
Echt geil aber gemäß einem Zeitunsartikel bei manchen LRAs gang und gebe, aber offensichtlich nicht bei allen.
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Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Allerdings fände ich auch 0,0 Promille für konsequenter - da wird die "charakterliche" Anforderung schon einfacher (eine einfache Ja/Nein Frage) und besser im Sinne der Übung wär´s ohnehin.
Das sehe ich 100%ig genauso. Allerdings muß dazu noch ein gesellschaftlicher Lernprozeß durchlaufen werden mit dem Ziel einer allgemeinen Akzeptanz. Und davon sind wir hier in Deutschland noch Welten entfernt.
Das sehe ich jetzt 100% genauso 😉
Allerdings bezweifele ich, dass die Mode, immer neue, immer subtilere und entbindende Regelungen und Festlegungen zu schaffen... einen Lernprozess überhaupt noch ermöglicht?
Es geht um Regeln, nicht um Einsicht - imho schlecht.
(Mal TL als Beispiel... fast jeder will RECHT haben und das rechtlich verbrieft bekommen... tlw. ist die Rede von sich nicht berühren dürfenden Freiheiten... von Fehlern anderer... was andere machen sollen oder eben nicht. Kaum einer fragt sich - und nur darauf kann es eine Antwort geben - was ist mein Part, was trage ich dazu bei.. was kann ich tun, damit wir miteinander klarkommen. Alte Geschichte... man bekommt, was man gibt)
Urteile erst über dich selbst, bevor Du andere verurteilst.
(chin.)
Das ist aber leider nur allzu menschlich, vielleicht auch nur allzu deutsch.
"Ändern??- Na klar will ich was ändern!
Ach so, bei mir auch? Nöö, dann ist das doof. Ändern muss sich was, aber nur nicht bei mir!"
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von neo49
wo der Richter dir den Lappen entzieht und eine 3 Monatssperre reinhaut
Das kann der Richter nicht. Weil die strafbar weder bei, noch im Zusammenhang mit dem Führen eines
Kraftfahrzeuges geschehen ist.
Er kann das höchstens im Wiederholungsfall als Nebenstrafe gem. § 44 StGB (glaube, dass es dieser § ist). Beim ersten Verstoß hat auch der Richter Null Handhabe für diese Maßnahme!
Dann habe ich vielleicht was aus dem Zusammenhang gebracht. Der Rest mit der Behörde ist aber so dargestellt worden,
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Ich will jetzt hier keine Kümmelspalterei betreiben; aber so kannst Du das nicht berechnen. Es gibt verschieden Modelle (u.a. mit reduzierter Körpermasse, pp.). Aber auch diese Modelle sind reine Theorie.Zitat:
Original geschrieben von Luke1973
Nein, es ist definitiv richtig. Bei Bier mit ca. 5 Umdrehungen kann man 0,5 Liter * 0,5 = 0,25 Promille als Höchstwert rechnen.
Bei Trinkbeginn setzt der Abbau mit ca. 0,1 Promille/Stunde ein.Schüttest Du also alle halbe Stunde ein Fläschchen Bitburger in Dich rein und machst das auf einer Grillparty von 7 bis 11, dann hast Du es schon: 8*0,25-4*0,1=1,6
Mach Dir mal den Spaß und trinke das in der Art, wie Du oben beschrieben hast. Und dann geh zu Deiner Dienststelle und bitte darum, mal pusten zu dürfen. Du wirst erschreckt sein, wie wenig Du wirklich hast!
Also diese (natürlich überschlägige) Rechnung hab ich mir ja nicht aus den Fingern gesogen. Sie kommt auch zu den gleichen Ergebnissen wie die üblichen Promillerechner und wenn ich mal das Vergnügen hatte bei Deinen Kollegen pusten zu dürfen, dann hat das auch in etwa übereingestimmt.
Die Rechnung ist als Abschätzung also durchaus brauchbar.
Dabei will auch ich keine Haarspalterei betreiben, meinetwegen können es auch 9 Bier sein oder noch 2 kurze zum Abschluss.....
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Naja, winjen... das hab ich schon begriffen. Aber... weshalb sollte der regelmäßige Konsum von Alk oder Gras bei Trennung vom Verkehr eine charakterliche Ungeeignetheit beweisen? Hm? > Nonsens und rein juristische/gesellschaftliche Festlegung ohne jeglichen wissenschaftlichen Halt. Das Prozedere ist mir bekannt - eine haltbare Begründung nicht 😉
Genau das meine ich ja auch.
Wenn jemand öfter mal einen hebt und es dennoch auf die Reihe bekommt Saufen und Verkehr zu trennen, so weiß ich nicht wo hier eine Ungeeignetheit vorliegen soll.
Und nur um zu veranschaulichen wie offensichtlich schwachsinnig das ist habe ich mal ein Zahlenbeispiel hier reingebracht, welches verdeutlicht, dass nach diesen Maßstäben ein großer Anteil der Deutschen charakterlich nicht geeignet ist.
...unterstellt man einen "unzuverlässigen" Charakter, wenn jemand regelmäßig (vorsicht - dehnbar!) trinkt und des Nächtens laute Lieder grölt, er also aller unterstellten Wahrscheinlichkeit nach früher oder später so ins Auto steigt - hätte man wohl die "Begründung" zu diesem Prozedere. Es bleibt aber eine Unterstellung.. nicht haltbar.
Aber was solls... im schäublinistischem Zeitalter werden wir eh alle ab Geburt in den Knast verfrachtet und müssen uns erstmal eine "freie" Stunde verdienen, indem wir beweisen, dass wir den Gewalttäter in uns im Griff haben 😁 😉
Für mich ist u.a. das hart an der Grenze von Missbrauch (aus diversen Motivationen heraus...) und so nicht ok. Wer besoffen/bekifft fährt, soll eine auf den Deckel bekommen, keine Frage. Und wer einen haut... der auch. Und wer klaut... ebenso. Aber nur weil er evtl. könnte (wer könnte das nicht?)... da sind wir beim Schräublinismus.
Ferner eine Strafe sinnführend und im Optimum tatbezogen sein sollte... und die "Heilung" das Ziel.
Na wurscht... für mich gibts da einige bedenkliche Schieflagen und Verzerrungen, sag ich mal so.
Ich will das eben nochmals versuchen, klarzustellen:
All das, was ich hier geschrieben habe bedeutet nicht, dass ich damit konform gehe! Wobei ich es nachvollziehen kann.
Nochmal:
Es kommt in jedem Fall zu einer medizinischen Untersuchung. Stellt man dann fest, dass es sich bei den "Gewohnheiten" um eine Abhängigkeit handelt, dann - ja erst dann - kommt man zu anderen Maßnahmen. Und genau das finde ich in Ordnung. Ein Alkoholiker kann ohne seinen Pegel erst gar nicht anständig fahren. Und selbiges gilt für einen "Hardcore-BTM-Konsumenten"!
Und dann ist eben Sense mit Auto!
Und die Meldung der "Auffälligkeit" mit 1,6 o/oo dient als Vorlage für diese Untersuchung. Es ist doch ok, wenn man dann feststellt, dass alles gut ist. Dann war es das........und kostet nichtmal etwas!
Ich schätze dich durchaus so ein winjen, dass Du das differenzierst - und das find ich auch gut 😉
Man bedenke die med. Definition von "abhängig" (Vorsicht!)
Womit wir aber wieder nicht bei der charakterlichen Eignung wären....
Aber... mal anders.
In 06 hatten wir 18733 Alkoholunfälle mit Personenschaden, in 04 gingen 12% aller Verkehrstoten (jeder 8.te) auf das Konto von Alkohol. Über 60% aller Personenschäden bei Alkoholeinfluss sind Fr/Sa/So zu verbuchen. Und die Gruppe bis 25 glänzt mit allen Promillegraden, ab 35 bekommen die Hardcoresäufer die Oberhand. Alkoholunfälle haben auch mehr Verletzte und Tote pro 1000 Unfälle als "normale" Crashes. In 02 wurden 89% aller (102.694) Führerscheinentziehungen wegen Alkohol vorgenommen. Und Frauen stellen nur 10% Beteiligte an Alkoholunfällen.
Nur ein paar willkürlich gepflückte Zahlen... aber mir geht dabei durch den Kopf: Wir haben ein Problem - und diesem Problem wird man mE nicht mal im Ansatz gerecht.... so jedenfalls nicht.
(...aber über Tempolimit auf der AB und Lichtpflicht können sich die dt. Gemüter leidenschaftlich erhitzen...)
Interessant auch zum Thema MPU:
http://www.bnv.de/dl/mpu_2004.pdf
..und zum Thema wieviel Promille, wie alt und wieviel Unfall:
http://www.bads.de/Downloads/Scannen0005.pdf
...und zum Thema "andere Drogen":
http://www.bads.de/Downloads/Scannen0001.pdf
Wer kann jetzt meinen Gedankengang erahnen...?