Drogen und Autofahren

Ich habe mal ne Frage hatte selbst den führerschein weg weil ich damals viel Alkohol getrunken habe und einen Unfall baute. Habe daraus gelernt, lebe heute abstinent. Ich kenne jedoch jemanden, der täglich Hasch raucht und dann sogar noch über 600 km Autofährt und das normal findet? Er macht dies seit 15 Jahren so und hat auch kein schlechtes Gewissen, weil er noch nie aufgehalten wurde. Ehrlichgesagt finde ich das eine Sauerei, habe sogar mal bei der Polizei angerufen. Die haben das nie verfolgt. Find es auch schlimm weil Kinder im Spiel sind. Was kann man denn da noch tun?

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Ehrlich gesagt, ich finde es unerträglich, dass in einem Land in dem das Saufen erlaubt und gesellschaftlich anerkannt ist, in dem das größte Sauffest der Welt stattfindet und jährlich 30.000 Alkoholtote akzeptiert werden, wo es sogar erlaubt ist mir Alk im Blut Auto zu fahren, Kiffen überhaupt verboten ist.

Noch schlimmer ist aber den Leuten, die gewohnheitsmäßig kiffen, also am Feierabend 2-3 Joints durchziehen, den Führerschein zu entziehen, obwohl sie gar nicht beim Fahren unter Drogeneinfluß erwischt worden sind.
Der feiste Beamte in der FS-Stelle, der seinem Gegenüber den Lappen wegen charakterlicher Nichteignung abnimmt, genehmigt sich jeden abend 3 Halbe und am Samstag abend gerne auch noch ein paar Schnäpse. Ist das noch normal?

Sicher befürworte ich nicht, dass jemand bekifft mit seinen Kindern im Auto eine 600km-Reise antritt genausowenig wie mit 3 Schnäpsen im Kopp.
Aber ich befürworte für Kiffer die gleichen Rechte wie für Säufer. Alles andere ist eine unerträgliche Doppelmoral.

Und das sage ich als reinrassiger Bierliebhaber und Nichtkiffer!

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Stellt man eine Alkoholabhängigkeit fest, okay. Ist klar, dass der IMMER Pegel hat. Bei Alkohol wird es ja wohl auch so gehandhabt, habe jedenfalls noch nie davon gehört, dass jemandem der unter Alkeinfluss auffällig geworden war, die Pappe wegen Ungeeignetheit entzogen worden wäre nur weil sein Gamma-GT auffällig war. Meine Güte, welcher Student hat den bitte schon keinen auffälligen Gamma-GT? Hatte ich auch. Kommentar des Arztes: "Hey, das sind ja Partylöwenwerte!".
Das sagte er mit einem anerkennenden Grinsen im Gesicht.

Bei Canabis-Produkten sieht die Sache aber ganz anders aus. Mal abgesehen davon, dass sich die Wissenschaft noch nicht mal einig darüber ist, ob man davon überhaupt abhängig werden kann, sind definitiv schon einige Fälle bekannt, bei denen jungen Erwachsenen der FS entzogen wurde, die einfach nur beim Kiffen erwischt wurden.

Ganz normale 18-Jährige, die am WE regelmäßig ihren Joint rauchen, so wie das schon zu meiner Schulzeit Gang und Gäbe war, die nie bekifft fahren.
Dann wird einfach so unterstellt, weil sie 3 oder 4 mal die Woche kiffen, dass sie auch bekifft fahren würden.

Und das finde ich halt eben ziemlich daneben.

Zitat:

Original geschrieben von Luke1973


habe jedenfalls noch nie davon gehört, dass jemandem der unter Alkeinfluss auffällig geworden war, die Pappe wegen Ungeeignetheit entzogen worden wäre nur weil sein Gamma-GT auffällig war

Da kann ich Dir nicht weiter helfen. Fakt ist - und das dürftest Du auch schon gehört haben - dass mit einer MPU immer ein Bluttest einher geht. Und wenn man da schlechte Werte hat, dann gibt es den Lappen nicht wieder.

Und das ist gut so!

Und genauso gut ist es, wenn man bei einem BTM-Abhängigen ebenso verfährt. Lassen wir mal den THC außen vor. Willst Du denn etwa einem HD-Konsumenten den Lappen belassen?

Das wäre ja absolut unverforen!

Zitat:

Original geschrieben von Luke1973


Ganz normale 18-Jährige, die am WE regelmäßig ihren Joint rauchen, so wie das schon zu meiner Schulzeit Gang und Gäbe war, die nie bekifft fahren. Dann wird einfach so unterstellt, weil sie 3 oder 4 mal die Woche kiffen, dass sie auch bekifft fahren würden.

Hier spielt aber nicht nur das Fahren unter Drogeneinfluß eine Rolle bei der Frage, ob eine charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges besteht, sondern auch die Tatsache, daß der Konsum oft mit Beschaffungskriminalität einhergeht.

Man kann in der Regel davon ausgehen, daß das Kraftfahrzeug dann auch zum Dealen benutzt wird und dabei ist es strafrechtlich unerheblich, ob diese Fahrten unter Drogeneinfluß oder im nüchternen Zustand durchgeführt werden.

Drahkke... brrr...  bleiben wir doch einfach bei unserem bewährtem Rechtssystem, in dem vor einer Verurteilung immer noch schuldig im Sinne der Anklage bewiesen werden muss. 😉
(deswegen ist es ja auch strittig, ob eine Verwaltungsbehörde in diesem Umfang überhaupt tätig werden sollte...)

Beschaffungskriminalität... s.o. und - warum sollte z.B. ein Dieb nicht die charakterliche Eigung zum Fahren haben? 😕
Bitte... jetzt definiere mir doch endlich jemand "charakterlich geeignet" ...

Ein Konsument dealt nicht, er kauft. Und wen er mit dem Bus hinfährt? Busscheinsperre? Ferner...s.o.
Man müsste dann auch einem Schläger die Messer aus der Küchenschublade wegnehmen 😛
Ich bin kein Freund schräublinistischer Gedanken... sagte ich schon, oder?

Wer die Grafiken in meinen Links angesehen hat... denkt evtl. auch, dass es ein ganz anderes Problem gibt und dieses vglw. schlicht verharmlost, ja sogar mehr oder weniger toleriert wird....

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Hier hast Du mal so eine "Behelfsdefinition"

Die caharkterliche Eignung muss sich nicht nur auf die Fähigkeiten des Führens eines Kraftfahrzeuges beziehen. Auch derjenige, der zu seinen Vergewaltigungstaten mit dem Auto fährt und sie im Wald ausführt, auch demjenigen wird in aller Regel eine charakterliche Ungeeignetheit bescheinigt.

Wbei man ja auch immer die Entziehung der Fahrerlaubnis (welche in aller Regel mit der Einziehung des Führerscheins einhergeht) aus gerichtlichen Gründen deutlich von der unterscheiden muss, welche aus verwaltungsrechtlichen Gründen erfolgt.

Falls es jemanden interessiert, könnte ich beizeiten ja auch mal die gerichtliche Entziehung erläutern. Ist nämlich nahezu gänzlich anders, als die verwaltungsrechtliche Ein-/Entziehung

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Ein Konsument dealt nicht, er kauft.

Dealen (= handeln) umfaßt sowohl den Kauf als auch den Verkauf von Drogen. Beides ist strafbar, wobei auch noch die Handelsmenge einen Einfluß auf die Strafzumessung hat. Ist aber auch alles in den entsprechenden Paragraphen ziemlich eindeutig geregelt.

Zitat:

Original geschrieben von winjen66


Hier hast Du mal so eine "Behelfsdefinition"

Die caharkterliche Eignung muss sich nicht nur auf die Fähigkeiten des Führens eines Kraftfahrzeuges beziehen. Auch derjenige, der zu seinen Vergewaltigungstaten mit dem Auto fährt und sie im Wald ausführt, auch demjenigen wird in aller Regel eine charakterliche Ungeeignetheit bescheinigt.

Wbei man ja auch immer die Entziehung der Fahrerlaubnis (welche in aller Regel mit der Einziehung des Führerscheins einhergeht) aus gerichtlichen Gründen deutlich von der unterscheiden muss, welche aus verwaltungsrechtlichen Gründen erfolgt.

Falls es jemanden interessiert, könnte ich beizeiten ja auch mal die gerichtliche Entziehung erläutern. Ist nämlich nahezu gänzlich anders, als die verwaltungsrechtliche Ein-/Entziehung

Gut aber was heißt das jetzt eindeutig wie gesagt fähr er seit etlichen Jahren so rum und wurde eben noch nie erwischt, kann die behörde den schein trotzdem nehmen wenn es mehrere leute bezeugen?

winjen.. den Link hatten wir schon und ich hab ihn auch kommentiert - er stellt das gängige Prozedere eher in Frage.. als das er es stützt.

Gut Drahkke... dann muss also ein Bankräuber, der mit dem Auto fährt... seinen Lappen auch abgeben? Aha... 😕

Mir dünkt... ihr wisst ziemlich genau, auf was ich raus will 😉

Achja... an den Grafiken was ins Auge gestochen?

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


... dann muss also ein Bankräuber, der mit dem Auto fährt... seinen Lappen auch abgeben? Aha... 😕

Genau so ist es.....aber aus strafrechtlicher Sicht! Denn er begeht eine Straftat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges!

Im Mai 2005 entschied der Bundesgerichtshof, dass die bisher gängige Praxis, beispielsweise einem Straftäter, der unter Verwendung eines Automobils ein Verbrechen begangen hat, automatisch wegen mangelnder charakterlicher Eignung die Fahrerlaubnis zu entziehen, unzulässig ist. 

..is aus deinem Link, winjen.

Es ist/wäre einfach eine rein willkürliche Festlegung... ähnlich sinnig, wie ein Handyverbot usw. Hier wird schlicht eine möglichst "schlimme" Drohung konstruiert - Steinzeitpädagogik.
Naja... seine Hose oder die Schuhe hat er dabei ja auch verwendet - weg damit?

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Naja... seine Hose oder die Schuhe hat er dabei ja auch verwendet - weg damit?

😁 😁 😁

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Ein Konsument dealt nicht, er kauft.
Dealen (= handeln) umfaßt sowohl den Kauf als auch den Verkauf von Drogen.

dealen umfasst den kauf zum weiterverkauf als auch den verkauf. der endverbraucher dealt genausowenig wie der sammler alter, seltener briefmarken ein antique dealer ist. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


...ähnlich sinnig, wie ein Handyverbot usw. Hier wird schlicht eine möglichst "schlimme" Drohung konstruiert - Steinzeitpädagogik.
Naja... seine Hose oder die Schuhe hat er dabei ja auch verwendet - weg damit?

Im Gegensatz zum Führen eines Kraftfahrzeuges ist die Benutzung von Handys, öffentlichen Verkehrsmitteln und Kleidungsstücken nicht erlaubnispflichtig...

...und hat genausoviel mit der "Straftat" zu tun, wie Autofahren - weil weder ein Handy noch Autofahren ursächlich für eine Tat sind, noch diese verhindern oder sonstwas 😉
Der "Vorschlag" Jugendlichen als Strafe das Handy zu verbieten (weil das weh tut...) kommt aus der Politik und ist ähnlich unsinnig und ebenfalls aus der psychologischen Steinzeit.

Und selbst wenn das so im Gesetz stehen würde - da stand und steht schon viel, was wieder von höchsten Instanzen kassiert wurde. Neuerdings übergeht man deren Urteil ja sogar schon, bevor es gesprochen ist...
Das alles schafft ein riesiges Vertrauen gegenüber manchen Regeln und dem Gesetzgeber... nein, sorry, aber so unkritisch hörig bin ich nicht.

Dealer - da haben wir das Prob mit den Anglizismen 🙂
Vulgo wird ein Dealer als Händler verstanden.. nicht als Käufer. Ich persönlich hab noch keinen Menschen im Sinne eines Käufers dieses Wort verwenden hören.
Handel ist vulgo nunmal mit Kauf und Wiederverkauf verbunden - am Ende steht der Käufer, der nicht mehr weiterhandelt, sondern konsumiert.

Man kann das Problem ja auch mal von der anderen Seite betrachten und die Frage stellen, aus welcher Rechtsgrundlage ein Junkie das Recht auf den Besitz einer Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug ableitet. Das Grundgesetz gibt jedenfalls diesbezüglich keine Rechtsgrundlage her.

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