Drogen und Autofahren
Ich habe mal ne Frage hatte selbst den führerschein weg weil ich damals viel Alkohol getrunken habe und einen Unfall baute. Habe daraus gelernt, lebe heute abstinent. Ich kenne jedoch jemanden, der täglich Hasch raucht und dann sogar noch über 600 km Autofährt und das normal findet? Er macht dies seit 15 Jahren so und hat auch kein schlechtes Gewissen, weil er noch nie aufgehalten wurde. Ehrlichgesagt finde ich das eine Sauerei, habe sogar mal bei der Polizei angerufen. Die haben das nie verfolgt. Find es auch schlimm weil Kinder im Spiel sind. Was kann man denn da noch tun?
Beste Antwort im Thema
Ehrlich gesagt, ich finde es unerträglich, dass in einem Land in dem das Saufen erlaubt und gesellschaftlich anerkannt ist, in dem das größte Sauffest der Welt stattfindet und jährlich 30.000 Alkoholtote akzeptiert werden, wo es sogar erlaubt ist mir Alk im Blut Auto zu fahren, Kiffen überhaupt verboten ist.
Noch schlimmer ist aber den Leuten, die gewohnheitsmäßig kiffen, also am Feierabend 2-3 Joints durchziehen, den Führerschein zu entziehen, obwohl sie gar nicht beim Fahren unter Drogeneinfluß erwischt worden sind.
Der feiste Beamte in der FS-Stelle, der seinem Gegenüber den Lappen wegen charakterlicher Nichteignung abnimmt, genehmigt sich jeden abend 3 Halbe und am Samstag abend gerne auch noch ein paar Schnäpse. Ist das noch normal?
Sicher befürworte ich nicht, dass jemand bekifft mit seinen Kindern im Auto eine 600km-Reise antritt genausowenig wie mit 3 Schnäpsen im Kopp.
Aber ich befürworte für Kiffer die gleichen Rechte wie für Säufer. Alles andere ist eine unerträgliche Doppelmoral.
Und das sage ich als reinrassiger Bierliebhaber und Nichtkiffer!
142 Antworten
Ich versuche es nochmal zu erklären:
1.
Der Kiffer, der beim ersten Mal erwischt wird und dann bei der Blutprobe einen Wert von 1,0 ng/l oder mehr im Blut hat, der bekommt sein Patent für vier Wochen weg. Genauso wie der, der einen Alkoholwert von 0,5 - 1,09 o/oo ohne Ausfallerscheinungen hat.
Kommt bei der BTM-Blutprobe allerdings bei dem THCCOOH-Wert ein Wert von (das ist jetzt derzeit strittig - unterschiedliche Urteile, daher sage ich mal) von mehr als 75 oder 150 ng/l raus, dann - und erst dann - geht man von einem regelmäßigen Konsum aus und der Probant wird von der Führerscheinstelle vorgeladen!
Diese festgelegten Grenzwerte gibt es sowohl fü Alkohol als auch für BTM.
2.
Eine charakterliche Ungeeignetheit bei einem Trinker wird dann unterstellt, wenn er - ausserhalb des Straßenverkehrs - mit einer BAK von mehr als 1,6 o/oo auffällt! Dann unterstellt man ihm - ähnlich wie dem Kiffer - dass er regelmäßig konsumiert. Und auch dann wird er vorgeladen.
3.
Aus der Weigerung eines Alkotests ergibt sich natürlich nicht automatisch der Verdacht einer alkoholischen Beeinflussung. Aber es ist ein Indiz für eine solche!
Denn warum sollte man nicht in die Röhre pusten, wenn man nichts getrunken hat. Wobei ich in meinen fast 25 Dienstjahren vielleicht fünf Alkotests gemacht habe, die 0,00 o/oo ergeben haben. So ein wenig riechen kann auch der Polizist.
Kommen weitere Indizien hinzu, dann geht es zur Dienststelle und gibt ein Loch in den Arm. Rein tatbestandsmäßig ist das übrigens sehr wohl eine Körperverletzung - eine gefährliche noch dazu. Allerdings hat die Exekutive dafür eine gesetzliche Ermächtigung (§ 81 a StPO) und daher liegt de facto keine Straftat vor.
4.
Ausfallerscheinungen sind Beweisanzeichen, die auf eine alkoholische Beeinflussung hindeuten und für nüchterne Verkehrsteilnehmer nicht üblich sind.
So etwas kann man nicht konstruieren. Und selbst wenn man es wollte, muss man dennoch mindesten 0,3 o/oo im Blut haben, um eine Straftat vorliegen zu haben.
Und dabei gilt: je geringer der BAK-Wert, desto höer müssen die Ausfallerscheinungen sein. Also: es ist Blödsinn zu meinen, dass die Polizei sowas erfindet.
Ach ja - dazu noch eben: Geschwindigkeitsüberschreitungen sind übrigens auch für nüchterne typisch - daher ist dieses allein - gerichtlich manifestiert - keine Ausfallerscheinung.
5.
Eine Blutprobe darf nur von einem aprobierten Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst entnommen werden. Daher geht mit der Anwesenheit eines Arztes auch die Anwesenheit als Zeugen einher. Arzt = Zeuge
6.
Charakterliche Eignung? Na ja.......mit ein wenig Fantasie kann sich da ja ein jeder selbst eine Definition zurechtlegen. Jemand, der notorisch säuft, kifft, Verkehrsregeln missachtet, u.ä., der hat eine Charakterschwäche! Und daher sollte ihm die Teilnahme am Straßenverkehr eben aufgrund dieser charakterlichen Schwäche versagt werden.
Ist übrigens immer bei den Regelbeispielen der Fall, welche zwingend die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen (stehen glaube ich im § 69 StGB)´.
Ich hoffe, ich habe ein wenig aufklären können!
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Ich versuche es nochmal zu erklären:Ich hoffe, ich habe ein wenig aufklären können!
fuer mich zumindest ein NR1 Post !
Harry
Zitat:
2.
Eine charakterliche Ungeeignetheit bei einem Trinker wird dann unterstellt, wenn er - ausserhalb des Straßenverkehrs - mit einer BAK von mehr als 1,6 o/oo auffällt! Dann unterstellt man ihm - ähnlich wie dem Kiffer - dass er regelmäßig konsumiert. Und auch dann wird er vorgeladen.
Ehrlich gesagt war mir diese Regelung bei Alkohol neu und ich empfinde sie als ungeheuerlich. Wie kommt man auf die schwachsinnige Idee, dass jemand, der mal mit 1,6%o "erwischt" wird, deshalb auch besoffen Auto fährt?
Mal im Ernst: Was glaubt Ihr, wie groß der Anteil der Bevölkerung ist, der nach diesen Kriterien charakterlich ungeeignet ist? Wie gesagt, mit 6 bis 8 Bier ist man im bereich 1,6%o.
Und wieso wird das eigentlich in keinster Weise konsequent geahndet? Ich meine, auf jedem Dorffest/Karnevalsveranstaltung/vor der Disko/nach dem Fußballspiel könnte man unzähligen die Pappe wegen charakterlicher Ungeeignetheit entziehen. Da sind immer genügend dabei, die mehr als 1,6 haben und auch auffällig werden (wie sollte man hackedicht NICHT auffällig sein?).
Aber niemanden interessiert das wirklich. Die Polizei (die bei solchen Veranstaltungen ja oft sowieso anwesend ist) jedenfalls nicht.
Also Luke nochmal:
Der "normale" Trinker ist mit 1,6 o/oo derart lattig, dass er - zumindest in der Öffentlichkeit - nicht mehr auffällig wird. Weil er - wenn er das Trinken derartiger Mengen nicht gewöhnt ist - mit 1,6 o/oo auf dem Sofa, oder im Bett liegt. Wer mit 1,6 o/oo noch auf der Straße rumtobt und in der Lage ist, derartig auffällig zu werden, dass die Polizei sich mit ihm rumärgern muss, dem wird ein "gewohnheitsmäßiges" Trinken unterstellt.
Um das zu überprüfen, wird er durch die Führerscheinstelle einem Test in dieser Richtung unterzogen. Ergibt der Test, dass seine GammaGT-Werte in Ordnung sind, dass muss er nichtmal den Test bezahlen und darf auch weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen.
Hat er jedoch derart hohe Leberwerte (vergleiche THCCOOH-Wert - allerdings kenne ich bei den Leberwerten den Grenzwert nicht), dass man ihm unterstellen kann, dass er sich regelmäßig zuhopft, dann wird er entpatentiert - weil (und ich meine aus Erfahrung zu Recht) man ihm konkludent unterstellt, dass er auch Auto fährt, wenn er gehopft hat.
Und nicht ohne Grund steht der § 316 StGB im Abschnitt der gemeingefährlichen Straftaten. Und um jedwede Gefährdung "gesunder" Verkehrsteilnehmer zu verhindern, ist diese Regelung auch gut so.
Niemand hat behauptet, dass er sofort - nur weil er einmal 1,6 o/oo hatte - nicht mehr Auto fahren wird!
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Zitat:
Original geschrieben von Luke1973
Mal im Ernst: Was glaubt Ihr, wie groß der Anteil der Bevölkerung ist, der nach diesen Kriterien charakterlich ungeeignet ist? Wie gesagt, mit 6 bis 8 Bier ist man im bereich 1,6%o.
bis 1,6 promille ists schon nicht wenig..auch wenn ich nicht ueber "6-8bier" streiten mag..
6x 0,2L 6x,0,33L........6x Fass?
Harry
Zitat:
Original geschrieben von Luke1973
Wie gesagt, mit 6 bis 8 Bier ist man im bereich 1,6%o.
Und das ist übrigens definitiv falsch. Es ist zwar schizophren, aber:
Selbst wenn man noch am trinken ist, baut der Körper auch wieder ab. Um an 1,6 Atü zu kommen, musst Du Dir richtig einen auf die Laterne gießen.
Und ob man das allein mit Bier schafft, wage ich zudem noch zu bezweifeln. Denn sooft kannst Du gar nicht pinkeln gehen, wie Dü müsstest, um diese Massen zu schaffen!
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Und das ist übrigens definitiv falsch. Es ist zwar schizophren, aber:Zitat:
Original geschrieben von Luke1973
Wie gesagt, mit 6 bis 8 Bier ist man im bereich 1,6%o.Selbst wenn man noch am trinken ist, baut der Körper auch wieder ab. Um an 1,6 Atü zu kommen, musst Du Dir richtig einen auf die Laterne gießen.
Und ob man das allein mit Bier schafft, wage ich zudem noch zu bezweifeln. Denn sooft kannst Du gar nicht pinkeln gehen, wie Dü müsstest, um diese Massen zu schaffen!
zumindest der schlusssatz ist unpassend.... sextanerblase mal nicht beruecksichtigt
Harry
Also nochmal:
8 Halbe können durchaus reichen um 1,6 Promille zu erreichen. Mit 8 Bier im Kopp ist man hackedicht, das will ich nicht bestreiten. Aber auf dem Sofa liegen muss man da noch lange nicht. Das ist genau die richtige Menge um laut grölend auffällig zu werden.
Und was soll überhaupt "gewohnheitsmäßiges Trinken" sein? Wer sich z.B. jeden Freitag und Samstag ordentlich einen verbretzelt trinkt offensichtlich gewohnheitsmäßig. Das machen Millionen Deutsche so. Trotzdem fahren die meisten von ihnen nicht besoffen durch die Gegend. Was hier konkludent untertellt wird, ist schlicht eine Frechheit und hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun (Geht nicht gegen Dich, Du hast die Gesetze ja nicht gemacht).
Bei einem prof-Kopf-Alk-Konsum von (umgerechnet) ca. 1 Liter Bier pro Tag und Person (und da sind diejenigen, die nichts trinken mit dabei) möchte ich mal wissen, wer eigentlich kein Gewohnheitstrinker in diesem Lande ist.
Zitat:
Niemand hat behauptet, dass er sofort - nur weil er einmal 1,6 o/oo hatte - nicht mehr Auto fahren wird!
Aber wenn er es einmal hatte und dabei auffällig wurde (vielleicht GERADE weil er nicht gewohnheitsmäßig so dicht ist alle Hemmungen fahren ließ), dann würde man ihm gewohnheitsmäßiges Trinken unterstellen (was schlimm genug ist) und gleich auch noch, dass er in dem Zustand auch noch Auto fährt. Das soll in Ordnung sein?
Versteh mich nicht falsch, bin absolut gegen Alk am Steuer. Aber Leuten die Pappe wegzunehmen, die gar nicht besoffen (oder bekifft oder sonstwas) gefahren sind finde ich schon verdammt dreist von unserem Gesetzgeber.
Das ist als würde man jedem Sportwagenfahrer gleich ein Ticket für zu schnelles fahren ausstellen, denn man kann ja kokludent schließen, dass der Fahrer das Auto nicht zum rumschleichen gekauft hat.
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Und das ist übrigens definitiv falsch. Es ist zwar schizophren, aber:Zitat:
Original geschrieben von Luke1973
Wie gesagt, mit 6 bis 8 Bier ist man im bereich 1,6%o.Selbst wenn man noch am trinken ist, baut der Körper auch wieder ab. Um an 1,6 Atü zu kommen, musst Du Dir richtig einen auf die Laterne gießen.
Und ob man das allein mit Bier schafft, wage ich zudem noch zu bezweifeln. Denn sooft kannst Du gar nicht pinkeln gehen, wie Dü müsstest, um diese Massen zu schaffen!
Nein, es ist definitiv richtig. Bei Bier mit ca. 5 Umdrehungen kann man 0,5 Liter * 0,5 = 0,25 Promille als Höchstwert rechnen.
Bei Trinkbeginn setzt der Abbau mit ca. 0,1 Promille/Stunde ein.
Schüttest Du also alle halbe Stunde ein Fläschchen Bitburger in Dich rein und machst das auf einer Grillparty von 7 bis 11, dann hast Du es schon: 8*0,25-4*0,1=1,6
Zitat:
Original geschrieben von Luke1973
Nein, es ist definitiv richtig. Bei Bier mit ca. 5 Umdrehungen kann man 0,5 Liter * 0,5 = 0,25 Promille als Höchstwert rechnen.
also aus der menge bier und dem volumenanteil alkohol auf promille im BLUT zu schliessen ist so moeglich? 😉
nach deiner rechnung kann also JEDER 5x 0,2L zum essen trinken und bleibt locker unter 0,5 promille
das halte ich fuer sehr fraglich.
Harry
Zitat:
Original geschrieben von Luke1973
Was hier konkludent untertellt wird, ist schlicht eine Frechheit und hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun
Ich sagte es bereits mehrfach! Es kommt dann zu einer
Untersuchung, ob er
gewohnheitsmäßigtrinkt, oder nicht!
Wenn diese Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass regelmäßig gesoffen wird, dann wird er erst als charakterlich ungeeignet eingestuft und muss mit den Konsequenzen rechnen!
Eben wie bei dem Kiffer, dem ein regelmäßiger Konsum nachgewiesen ist!
Zitat:
Original geschrieben von Luke1973
Nein, es ist definitiv richtig. Bei Bier mit ca. 5 Umdrehungen kann man 0,5 Liter * 0,5 = 0,25 Promille als Höchstwert rechnen.
Bei Trinkbeginn setzt der Abbau mit ca. 0,1 Promille/Stunde ein.Schüttest Du also alle halbe Stunde ein Fläschchen Bitburger in Dich rein und machst das auf einer Grillparty von 7 bis 11, dann hast Du es schon: 8*0,25-4*0,1=1,6
Ich will jetzt hier keine Kümmelspalterei betreiben; aber so kannst Du das nicht berechnen. Es gibt verschieden Modelle (u.a. mit reduzierter Körpermasse, pp.). Aber auch diese Modelle sind reine Theorie.
Mach Dir mal den Spaß und trinke das in der Art, wie Du oben beschrieben hast. Und dann geh zu Deiner Dienststelle und bitte darum, mal pusten zu dürfen. Du wirst erschreckt sein, wie wenig Du wirklich hast!
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Grundsätzlich find ich die Frage ja interessant - allerdings stellt mE der Atemalkoholtests eine verhältnismäßige Maßnahme dar. Ob formaljuristisch an einem Bluttest ohne begründeten Verdacht etwas zu rütteln ist... dürfte in den Bereich der grauen Theorie fallen, sag ich mal ganz locker...
Sicherlich kann man darüber diskutieren, ob eine verdachtsunabhängige Kontrolle ganz allg. überhaupt vereinbar ist - nur halte ich persönlich gewisse Verhältnismäßigkeiten für entscheidend... und die sind mE aufgrund des Gefährdungspotentials, der Eingriffstiefe, der realen Relevanz und dem öffentlichem Interesse (quasi) im Falle dieser Kontrollen für ok. Ferner kann man nicht an allen Ecken nach "Sicherheit" schreien und gleichzeitig sowas verneinen?
Da sind wir uns ja im Grunde genommen einig.
Wer eine verhältnismäßige Maßnahme ablehnt und damit folgerichtig unverhältnismäßige (jeweils auf den Einzelfall bezogene) Maßnahmen heraufbeschwört, der kann sich dann nicht im Anschluß über die Unverhältnismäßigkeit beschweren, wenn er selbst die Ursachen dafür geliefert hat.
nal ne frage, also ich bin kein biertrinker eher was pures rheines.
wieviel promille habe ich wenn ich von 20 uhr bis 1 uhr nachts 1 0,5 l wodka 40% austrinke, oder 0,7L 37%??? jägermeister. bin etwa 84 kg schwar bei 1,87. wobei ich sehr selten trinke, max. 1 mal im monat. und selbst nach diesem konsum bin ich noch in der lage geradeaus zu laufen. also nix sofa etc.
lt. letztem blutbild sind meine leberwerte ok.