Drogen und Autofahren
Ich habe mal ne Frage hatte selbst den führerschein weg weil ich damals viel Alkohol getrunken habe und einen Unfall baute. Habe daraus gelernt, lebe heute abstinent. Ich kenne jedoch jemanden, der täglich Hasch raucht und dann sogar noch über 600 km Autofährt und das normal findet? Er macht dies seit 15 Jahren so und hat auch kein schlechtes Gewissen, weil er noch nie aufgehalten wurde. Ehrlichgesagt finde ich das eine Sauerei, habe sogar mal bei der Polizei angerufen. Die haben das nie verfolgt. Find es auch schlimm weil Kinder im Spiel sind. Was kann man denn da noch tun?
Beste Antwort im Thema
Ehrlich gesagt, ich finde es unerträglich, dass in einem Land in dem das Saufen erlaubt und gesellschaftlich anerkannt ist, in dem das größte Sauffest der Welt stattfindet und jährlich 30.000 Alkoholtote akzeptiert werden, wo es sogar erlaubt ist mir Alk im Blut Auto zu fahren, Kiffen überhaupt verboten ist.
Noch schlimmer ist aber den Leuten, die gewohnheitsmäßig kiffen, also am Feierabend 2-3 Joints durchziehen, den Führerschein zu entziehen, obwohl sie gar nicht beim Fahren unter Drogeneinfluß erwischt worden sind.
Der feiste Beamte in der FS-Stelle, der seinem Gegenüber den Lappen wegen charakterlicher Nichteignung abnimmt, genehmigt sich jeden abend 3 Halbe und am Samstag abend gerne auch noch ein paar Schnäpse. Ist das noch normal?
Sicher befürworte ich nicht, dass jemand bekifft mit seinen Kindern im Auto eine 600km-Reise antritt genausowenig wie mit 3 Schnäpsen im Kopp.
Aber ich befürworte für Kiffer die gleichen Rechte wie für Säufer. Alles andere ist eine unerträgliche Doppelmoral.
Und das sage ich als reinrassiger Bierliebhaber und Nichtkiffer!
142 Antworten
Beim Fahren haben mE keinerlei wirkende Drogen was zu suchen - egal ob Alk, Gras, Endorphine, Dopamin... keine Euphorie, keine Depression, kein gar nix. (Beim Alk halte ich die "Halblegalität" im Verkehr für eine ungute Doppelmoral a la naja... das lassen wir dann schon zu... konsumieren WIR ja auch..).
Im Prinzip funktioniert unser Hirn halt per se mit "Drogen" (wenn man so will, aus eigenem Anbau *lach*).. was uns im Grundsatz mal alle für "zugeführte" Stoffe, die an diese Rezeptoren passen (evtl. sogar besser), empfänglich macht. Das ist ja auch allen Kulturen gemein und jede hat ihre "Volksdrogen"... mithin jede Definition von "gut" und "böse" in diesem Sinne eine willkürliche Festlegung ist. Körperlich betrachtet, kann man dabei natürlich (und sollte) sehrwohl differenzieren, keine Frage.
Will sagen - die "Einstiegsdroge" ist, im zweifachen Sinne, in unserem Kopf.... mal drüber nachdenken, das fußt sehr tief und sagt ne Menge 😉
Womit wir bei der "charakterlichen Eignung" sind.... deren "Festlegung" ich persönlich als rein stigmatisierend, mithin als unsinnig bezeichne. Klar im Kopf am Steuer - unbedingt. Aber aus anderen Bereichen übertragen... ein zweischneidiges Schwert... aufpassen was ihr sagt, Freunde der Moral...
Mal angenommen...
....jemand brennt sich jeden Freitag immer krassest weg... pennt bis So... und ist dann ein konsequent nüchterner Mensch. Ja und?
...dto. bekifft. Weiter?
Achso... das "Suchtmal" der Unverantwortlichkeit.
Leute... süchtig ist der Jogger, der Säufer, der Kiffer, der Fresser, der Choleriker, Ritalinkinder unfreiwillig, Prozacuser, Abführmitteldauerkonsumenten uvm... sie alle gehen einem Drang nach einer Droge bzw. deren Sinneswirkung in ihrem Hirn nach... von aussen zugeführt... oder gezielt selbst produziert. Es mag uns nicht gefallen - aber es ist einfach Fakt, dass unser Hirn da macht was es will und wir alle so funktionieren. Der Drang nach "Rausch" ist ein menschliches Grundbedürfnis und uralt. Das Problem ist jeweils die Kontrolle... Sucht ansich hat nichts per se mit mangelnder Verantwortung zu tun - das ist zu banal.
Unverantwortlichkeit...
Nunja... kann man das so betrachtet an der "Sucht" ansich festmachen? Glaub ich nicht.
Wir müssen hoffe ich nicht drüber diskutieren, dass auch 0,5 Promille einen negativen Einfluss haben (auch ohne Ausfallerscheinungen..). Und welcher verantwortlich und rational denkende Mensch würde sich mit diesem Wissen noch unter Alk ans Steuer setzen? Keiner, oder? Unser WE Säufer/Kiffer macht das auch nicht, wird aber irgendwann "auffällig" werden. Wer aber jeden Tag mit einem Feierabendbier in der Murmel gen Heimat gondelt... ist verantwortungsvoll? DAS seh ich zumindest schon mal völlig anders...
Charakterlich ungeeignet zum Führen eines Fzg... au weia.
Bitte... kann ich die Definition von "charakterlich geeignet" erstmal haben? Dann kann man evtl. sinnvoll weiterreden.... was aber einigen gar nicht schmecken wird - orakel ich mal.
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Wer aber jeden Tag mit einem Feierabendbier in der Murmel gen Heimat gondelt... ist verantwortungsvoll?
Das ist natürlich
nichtverantwortungsvoll. Ich konnte allerdings auch keine Stelle hier im Thread finden, in der dies behauptet wurde.
Nönö Drahkke... es geht um die Frage, wo welche Definitionen festgemacht werden und wie gegen was vorgegangen wird/bewertet wird. 😉
Aber nochmal: Hat keiner die Definition von "charakterlich geeignet" für mich? ....
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Aber nochmal: Hat keiner die Definition von "charakterlich geeignet" für mich? ....
Hier wäre eine Definition:
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[
Zitat:
So so so......wer nach 6 - 8 halben Litern 1, 6 o/oo Alkohol im Blut hat.....na ja!
Wieviel denn dann? Wenn Du von 19:00 bis sagen wir mal 0:00 Uhr 3 bis 4 Liter Bier in Dich hineinkippst kommst Du bei einem Durchschnittseuropäer locker an die 1,6%o ran.
Sollen all diese Leute jetzt charakterlich ungeeignet sein? Wieso zieht Ihr dann auf dem Oktoberfest nicht reihenweise die Führerscheine von den ganzen Besoffenen ein? Wohlgemerkt von denen, die NICHT beim Autofahren erwischt werden.
Eigentlich müßtet Ihr doch JEDEM, der 3 oder 4 Maß drin hat, die Pappe wegnehmen. Das werden dann aber ne ganze Menge Leute sein.
Zitat:
Klar haben Kiffer und Säufer die gleichen Rechte! Die können sich umhauen, bis zum "geht nicht mehr"! Aber Rechte haben eben auch diejenigen, die sich sich "sozialadäquat" im Straßenverkehr verhalten. Und deswegen verwirken Kiffer und Säufer eben das ein oder andere Recht!
Also zur Zeit sehe ich das nicht. In Realität kann man sich in aller Öffentlichkeit besaufen bis zum Koma inklusive Krankenhausaufenthalt und Magen auspumpen und keine Sau fragt nach charakterlicher Eignung. Mit einem Liter Bier intus darf man noch Auto fahren. Es gibt also für die Droge Alkohol sogar extra noch eine Sondererlaubnis.
Ein Kiffer kriegt aber die Pappe weggenommen, obwohl er nie auffällig wurde (wie sollter er auch, schließlich sind Bekiffte nicht laut und auffällig wie alkoholisierte).
Das Problem ist nicht, dass die Polizei bei BTM keine Toleranz zeigt, sondern dass Alkohol nicht unter die BTM fällt!
Und das sage ich als ausgesprochener Bierliebhaber.
Seid gerüßt !
Ich hätte hier mal ne kurze Frage zu den Kontrollen .
Wenn ich in einer Konntrolle die freiwilligen Tests verweigere (Drogen oder Alkohol) , muß ich ja auf zur Blutprobe .
Ist die Blutprobe bei negativen Ergebnis Körperverletzung?
Steht mir vor der Blutprobe das Recht auf einen unabhängigen Zeugen zu ?
Mit vielen Grüßen.
Zitat:
Original geschrieben von littleloki
Wenn ich in einer Konntrolle die freiwilligen Tests verweigere (Drogen oder Alkohol) , muß ich ja auf zur Blutprobe .Ist die Blutprobe bei negativen Ergebnis Körperverletzung?
Natürlich mußt du bei einer Weigerung der Tests vor Ort mit zur Blutprobe. Und Körperverletzung ist es natürlich nicht, weil du mit deiner Weigerung der einfachen Tests vor Ort quasi dein Eingeständnis zur Blutprobe gegeben hast.
Nein juristisch keine Körperverletzung da durch Dich bewusst herbeigeführt durch Weigerung das weniger "schlimme" also Pusten hinzunehmen.
Die Rechtmässigkeit ist auch nicht vom Ergebnis abhängig.
Das versteh ich nicht ganz .
Dadurch das ich den ersten Test ablehne , mache ich doch ganz klar deutlich daß ich nicht Konntroliert werden will.
Laut Grundgesetzt hab ich das Recht auf Körperliche Unversertheit und dieses Recht wird mir durch den Polizeibeamten (bzw Arzt) genommen.
Wie sieht es denn mit dem Zeugen Aus ?
Kein Anrecht auf Zeugen, doch der Arzt wird einer sein.
Es ist keine Hausdurchsuchung wo 10 Leute in 5 Zimmern suchen und Du 1 Nachbarn in 1 Zimmer zum aufpassen reinholen kannst 😉
Klar hast Du das Recht auf körperliche Unversehrtheit, aber Du hast auch ein Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, Wohnortwahl etc. und muss trotzdem zum Militärdienst/ersatzweise Popo-abwischen.
Du hast auch ein Recht auf freie Meinungsäußerung aber sag nur laut dass xyz in der CDU ein Nazi ist und auch wenn es stimmt gibt es Strafe dafür...
Es gilt eben sehr wenig absolut, das Recht und seine Verfasser meinen dass Grundrechte eingeschränkt werden dürfen um bestimmte Zwecke zu verfolgen, hier ist es eben: die Betrunkenen rauszufischen.
Zitat:
Original geschrieben von littleloki
Dadurch das ich den ersten Test ablehne , mache ich doch ganz klar deutlich daß ich nicht Konntroliert werden will.
Dadurch erhärtest du aber erst recht den Verdacht der Beamten. Das kommt ja schon fast einem Teilgeständnis gleich.
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Kein Anrecht auf Zeugen, doch der Arzt wird einer sein.
Es ist keine Hausdurchsuchung wo 10 Leute in 5 Zimmern suchen und Du 1 Nachbarn in 1 Zimmer zum aufpassen reinholen kannst 😉Klar hast Du das Recht auf körperliche Unversehrtheit, aber Du hast auch ein Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, Wohnortwahl etc. und muss trotzdem zum Militärdienst/ersatzweise Popo-abwischen.
Du hast auch ein Recht auf freie Meinungsäußerung aber sag nur laut dass xyz in der CDU ein Nazi ist und auch wenn es stimmt gibt es Strafe dafür...Es gilt eben sehr wenig absolut, das Recht und seine Verfasser meinen dass Grundrechte eingeschränkt werden dürfen um bestimmte Zwecke zu verfolgen, hier ist es eben: die Betrunkenen rauszufischen.
Dann hab ich hier nur solange meine Grundrechte , solange ich sie nicht benötige.
Wie soll ich mich den gegen sinnlose kontrollen wehren , (Kein Alkohol , Drogen und es werden keine Ausfahlerscheinungen festgestellt) . Wenn ich keinen zeugen rufen darf , hab ich eh verloren , da sie immer behaupten werden es gab ausfallerscheinungen . Bin ich gleich ein Alkoholsünder , nur weil ich mit dem Auto zum Abendessen gefahren bin?Darf ich nicht zum Tanzen mit dem Auto Fahren ? Gibt es keine Regelung das erst ein ARZT Ausfallerscheinungen feststellen muß , bevor meine Grundrechte misachtet werden?
Zitat:
Original geschrieben von littleloki
Dann hab ich hier nur solange meine Grundrechte , solange ich sie nicht benötige.
Wie soll ich mich den gegen sinnlose kontrollen wehren , (Kein Alkohol , Drogen und es werden keine Ausfahlerscheinungen festgestellt) . Wenn ich keinen zeugen rufen darf , hab ich eh verloren , da sie immer behaupten werden es gab ausfallerscheinungen . Bin ich gleich ein Alkoholsünder , nur weil ich mit dem Auto zum Abendessen gefahren bin?Darf ich nicht zum Tanzen mit dem Auto Fahren ? Gibt es keine Regelung das erst ein ARZT Ausfallerscheinungen feststellen muß , bevor meine Grundrechte misachtet werden?
willst du an jede kontrolle auch nen arzt haben? und der soll bei nicht stationaeren kontrollen als 3. mann/frau in jedem wagen sein?
welchen zeugen willst du denn fuer WAS haben?
keiner hindert dich mit dem auto zu fahren !..auch hinderte dich keiner in einen "alkomat" zu blasen
OK..pissen (was ich nicht musste und auch nur 1 kontrolle in 22J) auf so ein teil fände ich auch nicht schoen 😉
aber eine verletzung des grundrechts sehe ich nicht. wenn mir einer auf die fre**e haut schon 😉
wie willst du denn betrunkene / drogennutzer sonst mal erkennen?
erst ab "unfall"..sry..das wäre ein schritt ZU spät
erkannt werden eh max. ein prozent der vergehen.
grade wer zu karneval/volksfest/kirmes/rummel zeiten NICHT damit rechnet ist selber schuld.
Harry
Zitat:
Dadurch erhärtest du aber erst recht den Verdacht der Beamten. Das kommt ja schon fast einem Teilgeständnis gleich.
Das ist mE eine bedenkliche Überlegung - würde sie doch in der Konsequenz das Zeugnisverweigerungsrecht und unsere Rechtsgrundsätze ad absurdum führen. Das kann so nicht sein, oder?
Grundsätzlich find ich die Frage ja interessant - allerdings stellt mE der Atemalkoholtests eine verhältnismäßige Maßnahme dar. Ob formaljuristisch an einem Bluttest ohne begründeten Verdacht etwas zu rütteln ist... dürfte in den Bereich der grauen Theorie fallen, sag ich mal ganz locker...
Sicherlich kann man darüber diskutieren, ob eine verdachtsunabhängige Kontrolle ganz allg. überhaupt vereinbar ist - nur halte ich persönlich gewisse Verhältnismäßigkeiten für entscheidend... und die sind mE aufgrund des Gefährdungspotentials, der Eingriffstiefe, der realen Relevanz und dem öffentlichem Interesse (quasi) im Falle dieser Kontrollen für ok. Ferner kann man nicht an allen Ecken nach "Sicherheit" schreien und gleichzeitig sowas verneinen?
Für mich persönlich stellt sich weniger die Frage, ob Drogen (also auch Alk) beim Fahren was verloren haben (NEIN! und zwar mE 0 ) und ob das mit Fug und Recht zu kontrollieren ist - sondern die Frage, ob man hier das abstrakte Delikt werten sollte/kann.
Vulgo: Wer nicht bekifft/besoffen fährt, sondern den Genuss und Verkehr sehr genau differenziert und trennt - kann nicht "ungeeignet" in diesem Sinne sein. Eher im Gegenteil, da er im Vergleich zum bewusstem 0,4 Promillefahrer deutlich mehr "charakterliche Eignung" zeigt.
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Aber nochmal: Hat keiner die Definition von "charakterlich geeignet" für mich? ....
Hier wäre eine Definition:
Interessant (Auszug):
Im Mai 2005 entschied der Bundesgerichtshof, dass die bisher gängige Praxis, beispielsweise einem Straftäter, der unter Verwendung eines Automobils ein Verbrechen begangen hat, automatisch wegen mangelnder charakterlicher Eignung die Fahrerlaubnis zu entziehen, unzulässig ist.Weiter:
Die Verwendung des Begriffs in Verwaltungsentscheidungen (Beispiel: Anordnung einer MPU bei Entziehung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis) entspricht einer veralteten Verwaltungspraxis und wird von Verkehrspsychologen abgelehnt.Und Eingangs:
Charakterliche Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der fachlich umstritten ist.Wie sich ein Fehlen der "charakterlichen Eignung" aus dem Genuss von Drogen bei Trennung vom Fahren konstruieren lässt... ist mehr als fraglich.
Ich weis aber jetzt immer noch nicht, was charakterlich geeignet genau bedeutet - nur "nicht geeignet"....
An der Stelle könnte man noch einfügen, dass die dt. Drogenpolitik (incl. Alk) mE ein desaströser Mist ist - wie die Realität zeigt und auch Fachleute attestieren.
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Vulgo: Wer nicht bekifft/besoffen fährt, sondern den Genuss und Verkehr sehr genau differenziert und trennt - kann nicht "ungeeignet" in diesem Sinne sein. Eher im Gegenteil, da er im Vergleich zum bewusstem 0,4 Promillefahrer deutlich mehr "charakterliche Eignung" zeigt.
Oh Mann, da sagst Du was.
Ich will jetzt keine expliziten Situationen beschreiben, aber ich kenne Leute, die kommen von der Arbeit, ziehen sich ihre 3 Bier rein und am besten noch 1 Cola-Bier (das säuft kein normaler Mensch) und gondeln dann so nach Hause. Und man kriegt es auch angeboten, aber ich verneine kategorisch. Wenn ich nicht fahren muss ja, aber ansonsten nicht.
Und es ist furchtbar, Viele sagen scheiss drauf und machen es. Und früher waren sie ja noch schlimmer, da kam zu Hause die Buddel Korn (na so wie im Ohnsorg Theater, da kann ich bis heute nicht drüber lachen) auf den Tisch und auf der Baustelle gabs auch mal hier und da ein Bierchen.
Und wenn man einen derartigen Fall im engsten Bekanntenkreis hat, wo ein Alkoholproblem da ist, glaub mir, DAS prägt 🙁
Nach dem Motto "jeden Tag ein bisschen betrunken ist auch regelmässig gelebt"...
cheerio