Dritte Spur - für uns gesperrt
Liebe Drittspurigen,
Ich habe jetzt in der AutoBlöd das gelesen was ich glaubte bereits zu wissen, übrigens im Gegensatz zu so manchem Autobahnpolizisten (anhand persönlicher Nachfrage), nämlich, dass wir mit Gespannen auch unterhalb 3,5 T bei dreispurigen ABn, eben diese dritte Spur nicht (mehr) benutzen dürfen.
Wie gesagt; ich meine, das wäre ein alter, aber nicht jedem bekannten, Hut.
In diesem Zusammenhang: Hat da schon einmal jemand Probleme mit der Exekutive bekommen anhand der dritten-Spur-Nutzung?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von UNO-1960
es gibt noch viel mehr Verkehrszeichen die für WW-Gespannfahrer gelten aber nicht beachtet werden. Nämlich das LKW Überholverbot, im Amtsdeutsch Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge. Hier gilt für WW Gespanne ebenfals Überholverbot.
Das ist natürlich nicht so.
Zeichen 277 (LKW Überholverbot) lautet im korrekten Amtsdeutsch so ("mehrspurig" kommt darin nicht vor): "Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen
Gespannen war die linke (3.) Spur auch bisher schon versagt, wenn die Gespannlänge 7 m überschritt, was wohl der Regelfall ist.
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von situ
Das war einmal und damit ist diese Aussage heute, 29. September 2009, falsch.Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Allerdings ist der Gesetzgeber so freundlich, und hat mit eingebaut, das dies nur für gespanne über 7m länge gilt....
Zitat:
Original geschrieben von situ
und eine Länge wird nicht mehr genannt (Neufassung StVO §7 (3c), letzter Satz, in Kraft getreten 1.9.2009)Zitat:
Original geschrieben von situ
Dies wurde kürzlich neu gefasst und an Stelle von "Zügen" heißt es nun leichter verständlich und recht eindeutig "Kraftfahrzeuge mit Anhänger"
Da hat Situ schon wieder recht!
Das heißt: da beißt die Maus keinen Faden ab, für uns gibt es nur noch zweispurige ABn, leider. Mit Ausnahmen von sehr gelegentlichen Sondersituationen nach dem Motto: wo kein Kläger, da keine Richter.
Allerdings, ... wenn dann was auf der dritten Spur passiert, ... weniger lustig!
DanielvanAalst, wenn Du Deine nächste Fahrt in den Süden machst, gib mir einen Hinweis, vielleicht kann ich dann mal Dein Supergespann besichtigen.
Zitat:
Original geschrieben von UNO-1960
Wie kommt man mit WW-Anhänger unter 7 Meter ? Oder bezieht sich der "Wert" 7 Meter nur auf den Anhänger?
Noch einmal und zum letzten Mal:
1. Für KFZ mit Anhänger (völlig egal, welcher Art) ist die dritte Spur tabu, wenn sie nicht zum Abbiegen benutzt wird.
2. Die entsprechende Regelung der aktuellen StVO (§7) kennt keinerlei Längenangabe und damit diskutierst du hier Ereignisse vergangener Zeiten.
3. Die nicht mehr gültige StVO (§42) nahm kleine Gespanne (Gesamtlänge max. 7 m, z. B. Kompakt-PKW mit kleinem Gepäckanhänger; 99,9999 % der WoWa-Gespanne fielen nie unter diese Ausnahme) aus.
Ich kann hieraus:
Zitat:
Bis vor kurzem galt nach§ 42 der StVO das Verbot für LKW (!!!!) ab 3,5 t und für Züge (das sind auch Gespanne, aber weder WoMo noch Sprinter) länger als 7m.
Dies wurde kürzlich neu gefasst und an Stelle von "Zügen" heißt es nun leichter verständlich und recht eindeutig "Kraftfahrzeuge mit Anhänger".
nicht erkennen, das die Regelung mit den 7m nicht mehr gilt. Ich erkenne hieraus, das züge nun als PKW mit Anhänger bezeichnet werden. Das wäre mir allerdings auch neu, das das geändert wurde. Wann genau wurde es denn geändert, und wo kann man das nachlesen?
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
..., und wo kann man das nachlesen?
Gefunden habe ich es z.B.
hier- zitieren tue ich nicht nochmal,
situhat schon alles nötige geschrieben.
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Schade das dies geändert wurde... seit dem ersten dieses monats scheint dies so zu sein. Allerdings wäre es in der Theorie erlaubt auf der Autobahn die 3. Spur zu nutzen. Und zwar wenn die Autobahn innerhalb geschloßener Ortschaft verläuft, wie in Berlin. Denn der Satz bezieht sich nur auf außerhalb geschloßener ortschaft. Aber wirklich nützen tut dies ja nichts....
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Schade das dies geändert wurde... seit dem ersten dieses monats scheint dies so zu sein.
Es scheint nicht so zu sein - es ist so. Tatsächlich wurde für WoWa-Gespanne aber lediglich die Wortwahl geändert - statt "Gespann" nun "Kfz mit Anhänger" (mir begegnen Gespanne mit einer Länge unter 7 m vom vorderen Stoßfänger des Zugwagens bis zur Schlussleuchte des Wohnwagens doch ziemlich selten. Nür für solche wäre es eine Änderung).
Wie man auf dem von mir gezeigten bild erkennen kann besitze ich nun mal ein solches gespann. Ebendrum finde ich es nunmal schade, auch wenn mir daraus nicht allzu große nachteile entstehen. Denn mit meinem Smart als zugwagen ist es nicht schwer unter die 7m zu kommen. Die länge dürfte bei mir unter 6,6m sein.
Da muss ich mich halt beim Elefantenrennen hinten "anstellen" auch wenn die bahn leer ist...
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Wie man auf dem von mir gezeigten bild erkennen kann besitze ich nun mal ein solches gespann. Ebendrum finde ich es nunmal schade, auch wenn mir daraus nicht allzu große nachteile entstehen. Denn mit meinem Smart als zugwagen ist es nicht schwer unter die 7m zu kommen. Die länge dürfte bei mir unter 6,6m sein.Da muss ich mich halt beim Elefantenrennen hinten "anstellen" auch wenn die bahn leer ist...
Alles andere ist Dein persönliches Risiko.