Dritte Spur - für uns gesperrt

Liebe Drittspurigen,

Ich habe jetzt in der AutoBlöd das gelesen was ich glaubte bereits zu wissen, übrigens im Gegensatz zu so manchem Autobahnpolizisten (anhand persönlicher Nachfrage), nämlich, dass wir mit Gespannen auch unterhalb 3,5 T bei dreispurigen ABn, eben diese dritte Spur nicht (mehr) benutzen dürfen.
Wie gesagt; ich meine, das wäre ein alter, aber nicht jedem bekannten, Hut.

In diesem Zusammenhang: Hat da schon einmal jemand Probleme mit der Exekutive bekommen anhand der dritten-Spur-Nutzung?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von UNO-1960


es gibt noch viel mehr Verkehrszeichen die für WW-Gespannfahrer gelten aber nicht beachtet werden. Nämlich das LKW Überholverbot, im Amtsdeutsch Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge. Hier gilt für WW Gespanne ebenfals Überholverbot.

Das ist natürlich nicht so.

Zeichen 277 (LKW Überholverbot) lautet im korrekten Amtsdeutsch so ("mehrspurig" kommt darin nicht vor): "Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen

Gespannen war die linke (3.) Spur auch bisher schon versagt, wenn die Gespannlänge 7 m überschritt, was wohl der Regelfall ist.

22 weitere Antworten
22 Antworten

Ja das schon, aber es gibt noch viel mehr Verkehrszeichen die für WW-Gespannfahrer gelten aber nicht beachtet werden. Nämlich das LKW Überholverbot, im Amtsdeutsch Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge. Hier gilt für WW Gespanne ebenfals Überholverbot. Und dafür wird auch abkassiert und als Bonus gibts noch einen Eintrag in Flensburg mit entsprechenden Punkten.
Es ist wie immer wo kein Kläger da kein Richter.
Mich haben die Grün-Weißen bei Heidelberg beim überholen von der 2. Spur ( war nur 2 Spurig ) geholt und das obwohl ich aufgrund des Verkehrsaufkommens gar nicht schneller hätte fahren können, will sagen ich habe niemanden aufgehalten. 65.- Euronen und erwähnter Eintrag.

Gruß Uno

Zitat:

Original geschrieben von UNO-1960


es gibt noch viel mehr Verkehrszeichen die für WW-Gespannfahrer gelten aber nicht beachtet werden. Nämlich das LKW Überholverbot, im Amtsdeutsch Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge. Hier gilt für WW Gespanne ebenfals Überholverbot.

Das ist natürlich nicht so.

Zeichen 277 (LKW Überholverbot) lautet im korrekten Amtsdeutsch so ("mehrspurig" kommt darin nicht vor): "Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen

Gespannen war die linke (3.) Spur auch bisher schon versagt, wenn die Gespannlänge 7 m überschritt, was wohl der Regelfall ist.

Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von UNO-1960


es gibt noch viel mehr Verkehrszeichen die für WW-Gespannfahrer gelten aber nicht beachtet werden. Nämlich das LKW Überholverbot, im Amtsdeutsch Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge. Hier gilt für WW Gespanne ebenfals Überholverbot.
Das ist natürlich nicht so.

Zeichen 277 (LKW Überholverbot) lautet im korrekten Amtsdeutsch so ("mehrspurig" kommt darin nicht vor): "Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen

Gespannen war die linke (3.) Spur auch bisher schon versagt, wenn die Gespannlänge 7 m überschritt, was wohl der Regelfall ist.

Jetzt sind wir beieinander!

Das LKW-Überholverbot gilt nur dann für Gespanne, wenn es mit einem Zusatzschild (PKW + Hänger) versehen ist.

Aus diesem Grunde ist mir schleierhaft, warum UNO-1960 gebührenpflichtig von der zweiten Spur geholt wurde (über 3,5T oder so?)

Nein nicht über 3,5 To, Begründung war wie beschrieben ich hätte da nicht überholen dürfen.
Hab den Knollen von 2005 ja archiviert und muß meine Aussage berichtigen.
Das steht geschrieben:
" Sie überholten, obwohl es durch Überholverbotszeichen 276/277 verboten war.
* Zeichen 276 mit Zusatz 1048-11 + 12."

Dann habe ich mich die ganze Zeit wieder nicht konform verhalten.

Jetzt kommt aber meine Frage was ist denn die Deffinition eines Mehrspurigen Fahrzeugs.
Das bei 3 oder mehr Fahrspuren für mich auf der 2. Schluß ist war mir bewust, wann darf ich den nun nicht überholen?

UNO

Ähnliche Themen

als einspurige Kraftfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge mit einer Breite von unter einem Meter, also Krafträder, Schmalspurfahrzeuge werden mal so, mal so bezeichnet (Quad z.B. sind da problematisch); mehrspurige Fahrzeuge sind eben welche, die nicht wie ein Krad aufgebaut sind.
Das mit der 3. Spur ist nicht von der Tatsache mit Anhänger geregelt, sondern die Fahrzeuglänge gibt da ein max.Maß an, somit können auch durchaus Sprinter oder Wohnmobile ebenso betroffen sein.
Das Überholverbot auf einigen Autobahnstrecken gilt, weil sowohl LKW als auch das Zeichen mit Anhänger dort gesetzt ist. Solange die Kollegen mit der Kelle nicht pingelig sind, kann es gut gehen, ich habe nun aber schon häufiger geseen, wie die nette Bilder von einer Autobahnbrücke gemacht haben, eben weil wer mit Anhänger überholt hat, obwohl das Zeichen eingeblendet war, also auch mit der Geschwindigkeitsbegrenzung.
Wieviele Regeln gibt es, die permanent überschritten werden? Darf z.B. ein Wohnwagen-Gespann zurück gesetzt werden, wenn kein Beifahrer die Sicht nach hinten absichern kann? Darf man mit Anhänger, der auf der Autobahn 100km/h fahren darf, auch auf der Landstrasse so schnell sein? Ich denke da könnte man noch einiges mehr aufschreiben.

Nordjoe

Zitat:

Original geschrieben von UNO-1960


Nein nicht über 3,5 To, Begründung war wie beschrieben ich hätte da nicht überholen dürfen.
Hab den Knollen von 2005 ja archiviert und muß meine Aussage berichtigen.
Das steht geschrieben:
" Sie überholten, obwohl es durch Überholverbotszeichen 276/277 verboten war.
* Zeichen 276 mit Zusatz 1048-11 + 12."

Dann habe ich mich die ganze Zeit wieder nicht konform verhalten.

Jetzt kommt aber meine Frage was ist denn die Deffinition eines Mehrspurigen Fahrzeugs.
Das bei 3 oder mehr Fahrspuren für mich auf der 2. Schluß ist war mir bewust, wann darf ich den nun nicht überholen?

UNO

Genau so, wie bei situ beschrieben. In Deinem Fall gab es dieses Zusatzschild (PKW + Hänger (1048-11)) zum LKW-Überholverbotsschild, wie von mir erwähnt.

Die Schilder und Zusatzschilder zu sehen hier:

http://de.wikipedia.org/.../...afel_der_Verkehrszeichen_in_Deutschland

Nur, wenn das die Kosten und Punkte sind/waren, dann würde mich interessieren, wie das heute geahndet wird?

Im Prinziep war es kleinlich, wir sind im Verkehr der linken der beiden Fahrbahnen "mitgeschwommen" so bei ca. 95 Km/h. Rechts lief es wesentlich langsamer, zudem bestand eine Geschwindigkeits-begrenzung auf 100 Km/h, also dachte ich was soll das es geht eh nicht schneller voran und du hälst ja auch keinen auf, aber Pfeifedeckel mit Blaulicht kamen sie hinterher und auf dem nächsten Parkplatz war die Reise ersteinmal unterbrochen. So mit allen Gebühren 65,xx Euro und ein Punkt.
Es war halt Pech, Rechtlich war es Ok aber einsehen konnte ich es nicht, ich habe wie gesagt niemanden aufgehalten/Behindert oder sonst etwas, der dichte Verkehr lies kein schnelleres vorankommen zu.
Naja shiet happens.

UNO

Ich habe bereits 2 Mal Glück gehabt! 🙂
Jeweils nachts habe ich die Dritte Spur genutzt um 2 sich überholende LKW zu überholen.
Die fuhren mit ca. 60 km/h bergauf und ich wollte mich nicht dahinter hängen.
Also Blick in die Spiegel - frei - rüber und überholt.
Dumm nur, dass ich dabei den Streifenwagen nicht gesehen habe, der sich in meinem toten Winkel aufgehalten hat.
Nach einem mahnenden Blick zu mir herüber hat die Streifenwagenbesatzung mich unbehelligt gelassen und ihre Fahrt fortgesetzt.

Ich denke hierbei kamen mir mehrere Umstände zugute:
1. Überholvorgang schnell abgeschlossen
2. Zugfahrzeug mit Wohnwagen augenscheinlich nicht überfordert
3. ???

Gruß
Marc
-bleibt normalerweise von der dritten Spur weg-

Zitat:

Original geschrieben von V70Soest


Ich habe bereits 2 Mal Glück gehabt! 🙂
Jeweils nachts habe ich die Dritte Spur genutzt um 2 sich überholende LKW zu überholen.
Die fuhren mit ca. 60 km/h bergauf und ich wollte mich nicht dahinter hängen.
Also Blick in die Spiegel - frei - rüber und überholt.
Dumm nur, dass ich dabei den Streifenwagen nicht gesehen habe, der sich in meinem toten Winkel aufgehalten hat.
Nach einem mahnenden Blick zu mir herüber hat die Streifenwagenbesatzung mich unbehelligt gelassen und ihre Fahrt fortgesetzt.

Ich denke hierbei kamen mir mehrere Umstände zugute:
1. Überholvorgang schnell abgeschlossen
2. Zugfahrzeug mit Wohnwagen augenscheinlich nicht überfordert
3. ???

Gruß
Marc
-bleibt normalerweise von der dritten Spur weg-

So hätte ich wahrscheinlich auch gehandelt in der Hoffnung,

1. wo keine Kläger, da kein Richter und

2. schien die Situation aufgrund des Verkehrsaufkommens und der Geschwindigkeit wohl unkritisch.

Aber, man stelle sich vor - dritte Spur benutzend, weil man eh mit 110 unterwegs ist um dann jemand auch der zweiten Spur zu überholen, der gestrichen schon seit einiger Zeit 100 fährt.
110 zu 100 links und dann kommt einer mit größerer V von hinten, da besteht dann die Gefahr, des schnelleren Überholens mit etwas mehr speed, .. sagen wir so 120(+?).
Wenn das die Exekutive mitbekommt - von einem Unfall bei dieser Konstellation ganz schweigen - dann kann es heftig werden.

Also, werde in Zukunft etwas Zurückhaltung üben.

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe


Das mit der 3. Spur ist nicht von der Tatsache mit Anhänger geregelt, sondern die Fahrzeuglänge gibt da ein max.Maß an, somit können auch durchaus Sprinter oder Wohnmobile ebenso betroffen sein.

Bis vor kurzem galt nach§ 42 der StVO das Verbot für LKW (!!!!) ab 3,5 t und

für Züge

(das sind auch Gespanne, aber weder WoMo noch Sprinter) länger als 7m.

Dies wurde kürzlich neu gefasst und an Stelle von "Zügen" heißt es nun leichter verständlich und recht eindeutig "Kraftfahrzeuge mit Anhänger".

In der Regel ist es so, dass PKW mit wohnwagen nicht die 3. spur nutzen dürfen. Allerdings ist der Gesetzgeber so freundlich, und hat mit eingebaut, das dies nur für gespanne über 7m länge gilt. Glück für mich: http://www.postimage.org/image.php?v=TsHGkAS

Ich glaube zwar nicht, das dies vom Gesetzgeber so geplant war, aber dennoch nehme ich dieses recht gerne an, und überhole, wenn es dann mal nötig ist auf der linken spur.

Bisher war es aber nur 2 mal nötig, und beim ersten mal, wo der verkehr es zugelassen hatte, meinte auch direkt der hintermann mir die Lichthupe zu geben...

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


Allerdings ist der Gesetzgeber so freundlich, und hat mit eingebaut, das dies nur für gespanne über 7m länge gilt....

Das war einmal und damit ist diese Aussage heute, 29. September 2009, falsch.

Zitat:

Original geschrieben von situ


Dies wurde kürzlich neu gefasst und an Stelle von "Zügen" heißt es nun leichter verständlich und recht eindeutig "Kraftfahrzeuge mit Anhänger"

und

eine Länge wird nicht mehr genannt

(Neufassung StVO §7 (3c), letzter Satz, in Kraft getreten 1.9.2009)

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


In der Regel ist es so, dass PKW mit wohnwagen nicht die 3. spur nutzen dürfen. Allerdings ist der Gesetzgeber so freundlich, und hat mit eingebaut, das dies nur für gespanne über 7m länge gilt. Glück für mich: http://www.postimage.org/image.php?v=TsHGkAS

Ich glaube zwar nicht, das dies vom Gesetzgeber so geplant war, aber dennoch nehme ich dieses recht gerne an, und überhole, wenn es dann mal nötig ist auf der linken spur.

Bisher war es aber nur 2 mal nötig, und beim ersten mal, wo der verkehr es zugelassen hatte, meinte auch direkt der hintermann mir die Lichthupe zu geben...

Wie kommt man mit WW-Anhänger unter 7 Meter ? Oder bezieht sich der "Wert" 7 Meter nur auf den Anhänger?

UNO

Zitat:

Original geschrieben von UNO-1960



Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


In der Regel ist es so, dass PKW mit wohnwagen nicht die 3. spur nutzen dürfen. Allerdings ist der Gesetzgeber so freundlich, und hat mit eingebaut, das dies nur für gespanne über 7m länge gilt. Glück für mich: http://www.postimage.org/image.php?v=TsHGkAS

Ich glaube zwar nicht, das dies vom Gesetzgeber so geplant war, aber dennoch nehme ich dieses recht gerne an, und überhole, wenn es dann mal nötig ist auf der linken spur.

Bisher war es aber nur 2 mal nötig, und beim ersten mal, wo der verkehr es zugelassen hatte, meinte auch direkt der hintermann mir die Lichthupe zu geben...

Wie kommt man mit WW-Anhänger unter 7 Meter ? Oder bezieht sich der "Wert" 7 Meter nur auf den Anhänger?

UNO

im Posting direkt über Deinem steht doch, dass die Länge jetzt keine Rolle mehr spielt.

Und ohne die Quelle geprüft zu haben kann ich mir das gut vorstellen...

//Marc
-der auf die nächste Gesetzesänderung wartet bis er hier wieder was schreibt-

Deine Antwort
Ähnliche Themen