Dringende Hilfe benötigt: Wer ist im Recht, was kann ich machen ?
Hallo liebe User,
Ich habe mir vergangen Montag ein Auto gekauft - von Privat zu Privat mit einem vorgefertigten Kaufvertrag. Peugot 307 diesel ! Tüv hat er bis 3/15 also praktisch neu.
Also bin ich davon ausgegangen, dass das auto keine gravierenden Schäden hat.
Nun, nachdem ich 500 km mit dem Auto gefahren bin, ist ein Traggelenk gebrochen und das auto somit unfähig zu fahren. Außerdem vermute ich mal, dass noch mehr kaputt gegangen ist, dadurch dass der Abschlepper so brachialisch mit der Verladung umgegangen ist.
Wäre mir ein Traggelenk auf der Autobahn kaputt gegangen, hätte das schief enden können.
Nun stellt sich die Frage, kann ich den Verkäufer sagen, dass er die kosten übernehmen soll, da das Auto gerade eine Woche alt ist, er evtl fahrlässig gehandelt hat? oder er die Reperaturkosten übernehmen soll ? Oder aus dem Kaufvertrag zurücktreten?
Ich bin total am verzweifeln, da ich auch Student bin und nicht unbedingt die Kohle habe, nun auch noch die Reperatur zu bezahlen.
Außerdem fragte ich beim Kauf auch nach, ob er der irgendwelche Mängel hat - und dann haben sie mich auf kleinigkeiten wie beulen aufmerksam gemacht.
Also was mache ich nun ? hat der TÜV vielleicht auch schuld, weil sie das nicht gesehen haben ?
Würde mich wirklich schnell über antworten freuen....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Arti137
Was mache ich denn nun am besten ?
Reparieren oder mit Schaden verkaufen.
Zitat:
Original geschrieben von Arti137
soll ich den Verkäufer damit konfrontieren, dass sie wohlmöglich grob fahrlässig gehandelt haben ?
Nein. Wegen solcher Idioten wollen viele nicht mehr privat verkaufen und an viele schöne Autos kommen anständige Käufer deswegen nicht heran 😠
Zitat:
Original geschrieben von Arti137
Ich bin gerade mal 500 km gefahren - das kann doch nicht innerhalb von 500km passieren!!!
Das glaub ich nicht und kann ich mir nicht vorstellen!
Die müssen doch auch gemerkt haben, dass wenn sie das auto einige Jährchen hatten, dass es sich in den letzten 3 wochen vor dem Verkauf anders angehört/gefühlt hat...
Das kann eben doch sehr plötzlich passieren. Akzeptier das! Meine Fresse 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Arti137
Ich habe da irgendwie kein Verständnis für ...
Ich habe für Dich auch keines mehr.
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
So ein Traggelenktausch kostet in einer freien Werkstatt auch nicht die Welt.
Aber was kostet der weitere / folge schade?
@TE
Hast du Fotos vom Fahrzeug mit der Schade?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
So ein Traggelenktausch kostet in einer freien Werkstatt auch nicht die Welt.
Wenn es dumm läuft, muss der gesamte Querlenker erneuert werden. Und wenn eine Seite schon gebrochen ist (und es wirklich an Materialermüdung liegt) sollte die andere Seite nicht vergessen werden.
Also ich könnte nicht ruhigen Gewissens fahren, wenn ich nur eine Seite repariert wüsste.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
So ein Traggelenktausch kostet in einer freien Werkstatt auch nicht die Welt.
Meine mußten zur HU neu. Hat mich 440 € gekostet, das Auto ist aber auch ein paar Nummern kleiner (795 kg leer, 56 PS), es gab keine Folgeschäden und die Werkstatt war eine extrem preisgünstige.
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Zitat:
Original geschrieben von dejadro
Aber was kostet der weitere / folge schade?Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
So ein Traggelenktausch kostet in einer freien Werkstatt auch nicht die Welt.@TE
Hast du Fotos vom Fahrzeug mit der Schade?
Ja habe Fotos - werde sie gleich hochladen ...
Bin jetzt alles andere als ein Experte aber das Ding (Bild 3) was da runter hängt, das sieht für mich total neu aus, ich mein das ist ja nicht mal dreckig oder so?
Oder täuscht das?
Zitat:
Original geschrieben von PokerJonny
Bin jetzt alles andere als ein Experte aber das Ding (Bild 3) was da runter hängt, das sieht für mich total neu aus, ich mein das ist ja nicht mal dreckig oder so?Oder täuscht das?
Sieht aus wie die Antriebswelle.
Positiv scheint es aber wohl nicht zu sein, dass sie auch noch raushängt richtig ? Jemand eine Ahnung, was dadurch noch alles kaputt sein könnte ?
Nein die Antriebshalbwelle kann man einfach so rausziehen die sind nur gesteckt und müssen in längsrichtung beweglich sein sonst könntest du zb beladen nicht fahren und beim bremsen drückt sie ins Getriebe rein
Den notwendigen Längenausgleich der Antriebswelle in allen Situationen stellt da getriebeseitige Verschiebegelenk sicher. Es ist zu den Seiten relativ wenig beweglich, dafür gleicht es aber die Länge der Welle in einem Bereich von fast 5 cm (also axial) aus.
Schon ware es ein Photo zu sehen vom Getriebe wo normal die Antriebswelle drin ist. Wenn die schon gerade rausgezogen wurde beim traggelenkbruch, ist alles auf der Seite ok. Dann kommt nur das neue Traggelenk rein, beide Seiten uberprufen, Spureinstellen und Fertig. Das kann an einem Nachmittag mit einfachen mitteln gemacht werden. Buhne nicht erforderlich.
Rudiger
Das hört sich wirklich gut an! Vielen Dank schon mal an alle, die eine Antwort, Tipps und Ratschläge für mich übrig hatten. Ich hoffe, dass die Leute von der Peugot werkstatt das ähnlich sehen und mir einen vernünftigen Kostenvoranschlag machen ohne, dass ich gleich tausende € bezahlen muss ...
Werde mich morgen im Laufe des Tages nochmal melden und falls es jemanden interessiert die genauen Mängel auflisten ...
Zitat:
Original geschrieben von Arti137
...
Ich bin gerade mal 500 km gefahren - das kann doch nicht innerhalb von 500km passieren!!!
Das glaub ich nicht und kann ich mir nicht vorstellen!
Die müssen doch auch gemerkt haben, dass wenn sie das auto einige Jährchen hatten, dass es sich in den letzten 3 wochen vor dem Verkauf anders angehört/gefühlt hat...Ich habe da irgendwie kein Verständnis für ...
Denkfehler. Das ist nicht nach 500 km passiert, sondern nach 165 tkm, egal wem das Auto gerade gehört. Und nein, die müssen nix bemerkt haben. Sowas kann von jetzt auf gleich passieren. Knacks - weg isses ...
Und für dein fehlendes Verständnis kann der Vorbesitzer auch nix. Sorry, ist nun mal so.
Zitat:
Original geschrieben von Arti137
"Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung [...] es sei denn grob fahrlässig [...] " ....
und somit isses eben essig. du hast NULL chancen. der verkäufer wird sich auf "ich war ja frisch beim tüv" berufen und fertig ist die laube.
es ist ja auch eine absolute frechheit von einem privatverkäufer eine gewährleistung zu verlangen. frag dich doch mal selbst wen DU ein auto verkaufst und nach einer woche geht eben was kaputt (das kann durchaus vorkommen da es ein gebrauchsgegenstand ist) und dann kommt einer und will von dir 200€ haben was würdest DU den dann sagen?