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Dringend Rat/Hilfe erbeten zwecks Gutachten.

Themenstarteram 15. Dezember 2011 um 21:03

Ich grüße die MT Gemeinde. Schon ne Weile her das ich hier geschrieben habe, aber bisher lief auch alles normal.

Ich brauch dringend hier euren Rat. Die Anwältin ist zwar schon am rotieren, jedoch möchte ich nebenbei noch eigene Informationen einsammeln um mich schlau zu machen.

 

Ich schreib einfach mal meine kalten Fakten hier rein und wie ich gehandelt habe, und wo das Problem liegt und meine Fragen. Das ist denke ich am einfachsten.

Auto: Seat Alhambra, BJ 1997, 123tkm. Guter Zustand, keine technischen Mängel, da immer gepflegt und Inspektionen gemacht.

6 Sitzer mit 6 eingebauten Sitzen.

 

Ereignis:

Nicht verschuldeter Auffahrunfall am Montag 12.12.2011 gegen 16 Uhr.

Krankenwagen war nötig mich abzutransportieren, da Aufprall von hinten mit ca. 50-60 km/h erfolgte. War sehr heftig der Knall.

Erste Schadensbegutachtung noch vor Ort (bevor der KW kam), meine Anhängerkupplung (Festinstallation) unter die Stossstange/Unterboden gedonnert. Also gute 10-15cm nach innen. Kupplung hat den ganzen Aufprall abgefangen. Stossstange gebrochen in der Mitte in Höhe/Unterhalb der Kupplung. Sonst keine Sichtbaren Schäden.

Selber Tag noch stundenlanger KH Aufenthalt mit Diagnose:

HWS Distorsion, Wirbelsäulenquetschung und Brustkorbquetschungen durch den Gurt beim Aufprall. Leichte Gehirnerschütterung.

Nächster Tag massive Schmerzen im ganzen rechten Arm, alles dick und angeschwollen. Ein weiterer Besuch im KH wird nötig.

Diagnose: Es wurde eine Kalkschulter diagnostiziert, welche durch den Unfall erst endeckt wurde, jedoch wurde beim Aufprall ein s.g. Kalkdepot gesprengt und ist in den Schleimbeutel der Schulter eingedrungen. (Rotationsmanchette). Diese löst eine massive Entzündung des Armes, Hände aus und ergeht mit sehr starken Schmerzen daher ein.

Was habe ich danach getan?

1. Meine Aussage bei der Polizei gemacht (noch im KH)

2. Gutachter angerufen und Termin ausgemacht für den übernächsten Tag

3. Hausarzt aufgesucht zur weiteren Behandlung, verwiesen an Orthopäden und andere Ärzte.

4. Rechtsanwalt meiner Wahl beauftragt, da Personenschäden an meiner Person entstanden sind. Schuldfrage ist lückenlos geklärt.

Ich hoffe ich habe bis hier richtig gehandelt und keine Fehler gemacht.

Was ist bis jetzt passiert?

Termin beim Anwalt wahrgenommen, der hat dann die Versicherung vom Schädiger informiert und Daten getauscht. Polizeiakte angefordert und alles was nötig war.

Termin beim Gutachter wahrgenommen, war selbst dabei als er das Gutachten gemacht hat.

Und nun geht das Theater los:

Heute das Gutachten erhalten und mit der Anwältin durchgesprochen. Erste Tendenz:

Gutachten fehlerfaft und total überzogen. Wieso? (Will hier keinen der anwesenden Gutachter angreifen. bitt nicht falsch verstehen)

Der Gutachter hat nicht einmal das Auto auf die Hebebühne gestellt, um zu sehen inwieweit die AHK in den Autoboden/Unterboden/Querträger/Längesrohre/Rahmen gedrückt wurde, und ob Längsrohre/Querträger verletzt/beschädigt sind.

Er hat einfach ein paar Fotos genommen, die er nicht mal alle selbst erstellt hat, sondern der Werkstattangestellte und nimmt diese nun als Bemessungsgrundlage für das erstellen des Rep. Berichts. Auf den Fotos sieht man wenig bis gar nix von dem Schaden der sich unterhalb der SS befindet, oder unterhalb des Ersatzrades.

Werde die Fotos hier noch anhängen.

Das ist mal das eine.

Zur Info: Auto wurde als Wirtsch. Totalschaden deklariert.

Dann geht der liebe Gutachter hin, und berechnet für gesamte Reperaturdauer eine Arbeitszeit von 20 Stunden ein. In AW waren das :

Maßstab 10 AW = 1 Stunde

Arbeitslohn : 196 AW * 106,00 € Netto Stundenlohn

Nebenkosten: 4 AW * 106,00 € Netto Stundenlohn

Lackierung: 73 AW * 106,00 € Netto Stundenlohn

Die Arbeitszeit möge ja noch realistisch klingen, wenn wir nicht in dem Gutachten Arbeitsposten und Materialposten gefunden hätten, die mit dem Unfallschaden überhaupt nichts zu tun haben. Da standen u.a. Kennzeichenleuchten austauschen 2x, je Rechts und Links, und Kennzeichenleuchten austauschen!!!?? Und noch andere Posten, wie Heckklappenverkleidung abbauen und solche Sachen.

Ich habe keinen Schaden an der Heckklappe moniert und auch nicht drauf bestanden das dort einer war nach dem Unfall. Der Gutachter hat einfach einen reingeschrieben, obwohl der Schädiger die Heckklappe überhaupt nicht getroffen hat. Was technisch bei dem Unfall auch gar nicht machbar gewesen wäre.

Dann befindet sich mein Kennzeichen sich an der Heckklappe und nicht an der Stossstange!!

Was soll den sowas? Und wieso rechnet der nen Stundenlohn von 126,40 € Brutto für eine Arbeitsstunde als Lohn? Bei meiner Werkstatt sind 69-89€ üblich und das Brutto.

Ich will echt keinem der hier anwesenden Gutachter zu nahe treten, aber wie kann den ein Kollege solche Werte ermitteln und berechnen? Kein Wunder das mein Auto am Ende als Wirtsch. Totalschaden da steht.

Wer kann mir nun sagen wie ich am besten vorgehen soll? Meine Anwältin und auch ich sind mit diesem Gutachten definitiv nicht einverstanden. Die Reperaturkosten sind viel zu Hoch angesetzt. Dann sind Posten enthalten, die gar keiner verlangt hat und auch nicht nötig sind. Und der Gutachter erstellt einen Schadensbericht ohne das Auto überhaupt von unten gesehen zu haben, und das wäre in diesem Fall zwingend notwenig gewesen, da die AHK bis zum Anschlag unter das Auto gedrückt wurde.

Ich bin über jeden Rat und hilfreiche Tipps dankbar, und bedanke mich für eure Geduld bei lesen meines doch langen Textes.

Bei weiteren Fragen einfach hier reinschreiben.

LG euer Space

Beste Antwort im Thema

@ TE

 

genau, Du hast völlig Recht und ich mache meinen Job auch erst seit Gestern und hab mir das über´s Internet beigebracht. Hut ab vor soviel Fachwissen wie Du es hier an den Tag legst und einen dicken Respekt an Deine Werkstatt das diese kostenlos Arbeiten durchführt.

 

Viele liebe Grüße an Dich und ... ach, lassen wir es mal besser.

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27 Antworten
Themenstarteram 15. Dezember 2011 um 21:24

Hier noch ein paar Zahlen und Fakten zur weiteren Info:

Rep Kosten Brutto: --> 5352.30 € Brutto

Wiederbeschaffung --> 3300,00 € (Steuerneutral??)

Restwert --> 507,00 € Brutto

Nutzungsausfall --> 35,00 € Brutto

Was wir nicht verstehen ist, wo er den Wert für die Wiederbeschaffung hernimmt. Es gibt am Regionalen Markt (Rhein Neckar Kreis und sogar Rhein Main Gebiet) kein Vergleichsauto mit meinen Werten. Entweder die Alhambras sind alle jünger ab BJ 2001 oder die Kilometerleistung ist wesentlich mehr. Woher nimmt er als diesen Wert? Aus der pauschalisierten Werte Liste der Schwacke?

Auf die Rep Kosten von 5352 Euro entfallen über 3200 Euro Lohnkosten!!!!

Material nur 1300 Euro ca.

Dann schreibt er rein:

Wiederbeschaffunsgwert 3300 € (Steuerneutral)

Ja wie nun? Die Rep Kosten werden mit Mwst berechnet, aber die Wiederbeschaffung nicht? Das kann doch nicht stimmen oder?

Und den Restwert berechnet er dann wieder mit Mwst.

Der Nutzungsausfall ist meiner Meinung nach auch falsch angesetzt. Wenn ich nicht ganz falsch liege, fällt mein Auto in die Klasse F und wird dann um 2 Stufen runtergesetzt wegen dem Alter und Laufleistung. Das wären dann statt 50 Euro, 38 Euro. Jedoch ist es doch so das die Versicherung die Stufe reduziert und nicht der Gutachter. Oder?

Meine Nachbarin hat für ihren zertrümmerten Opel Omega von BJ 96 (200tkm) schon mehr gehabt wie ich jetzt. Iwas stimmt hier doch nicht.

Abschliessend noch das verwirrende hier:

Zitat:

Fahrzeugszustand :

Nach dem Unfall befand sich das Fahrzeug in fahrfähigem, NICHT verkehrsicherem Zustand.

Ja was den nun? ^^

Verkehrsunsicher bedeutet gleichzeit nicht fahrbereit, da verboten mit dem Auto am Verkehr teilzunehmen oder nicht?

Ich habe schon einige Gutachten gesehen, aber aus dem werd ich überhaupt nicht mehr schlau. Meine Anwälting sagt sie habe sowas noch nie gesehen. Alles verwirrend.

LG Space

Mich macht hier nur eins stutzig: Dass Deine Anwältin nicht in der Lage ist, Deine Fragen richtig zu beantworten.

Langsam gehen mir die Kollegen so richtig auf den Sack. Wenn sie keine Ahnung haben, sollen sie doch das Mandat ablehnen.:mad:

Immerhin bekommt sie einen Haufen Geld dafür.

 

Zitat:

Original geschrieben von Spacetrader

Hier noch ein paar Zahlen und Fakten zur weiteren Info:

 

Rep Kosten Brutto: --> 5352.30 € Brutto

 

Wiederbeschaffung --> 3300,00 € (Steuerneutral??)

 

Restwert --> 507,00 € Brutto

 

Nutzungsausfall --> 35,00 € Brutto

 

Was wir nicht verstehen ist, wo er den Wert für die Wiederbeschaffung hernimmt. Es gibt am Regionalen Markt (Rhein Neckar Kreis und sogar Rhein Main Gebiet) kein Vergleichsauto mit meinen Werten. Entweder die Alhambras sind alle jünger ab BJ 2001 oder die Kilometerleistung ist wesentlich mehr. Woher nimmt er als diesen Wert? Aus der pauschalisierten Werte Liste der Schwacke?

Er kennt den regionalen Markt und richtet den Wert danach aus. Der WBW muss sich auch nicht auf ein identisches, sondern auf ein vergleichbares Fahrzeug beziehen.

 

Zitat:

Auf die Rep Kosten von 5352 Euro entfallen über 3200 Euro Lohnkosten!!!!

 

Material nur 1300 Euro ca.

Dazu kann ich nix sagen. Die Kalkulationen werden idR mit Audatex oder anderen Programmen gemacht und die Werte entsprechen den Herstellerangaben bzw. den Werten, die der SV vorgibt.

 

Zitat:

Dann schreibt er rein:

 

Wiederbeschaffunsgwert 3300 € (Steuerneutral)

 

Ja wie nun? Die Rep Kosten werden mit Mwst berechnet, aber die Wiederbeschaffung nicht? Das kann doch nicht stimmen oder?

 

Und den Restwert berechnet er dann wieder mit Mwst.

Das ist korrekt.

 

Der WBW ist steuerneutral, weil das Fahrzeug nicht mehr mit ausgewiesener MwSt gehandelt wird. Die Rep-Kosten werden dagegen immer mit MwSt angegeben. Erstattet wird die MwSt aber nur, wenn sie tatsächlich anfällt. Das kommt bei diesen Werten aber nicht mehr in Betracht.

 

Zitat:

Der Nutzungsausfall ist meiner Meinung nach auch falsch angesetzt. Wenn ich nicht ganz falsch liege, fällt mein Auto in die Klasse F und wird dann um 2 Stufen runtergesetzt wegen dem Alter und Laufleistung. Das wären dann statt 50 Euro, 38 Euro. Jedoch ist es doch so das die Versicherung die Stufe reduziert und nicht der Gutachter. Oder?

Den Nutzungsausfall prüft die Versicherung sowieso selbst nach, egal was im Gutachten steht. Das ist nur eine "Bonusleistung" des SV.

 

Zitat:

Meine Nachbarin hat für ihren zertrümmerten Opel Omega von BJ 96 (200tkm) schon mehr gehabt wie ich jetzt. Iwas stimmt hier doch nicht.

Naja und mein Nachbar hat für seinen Golf weniger bekommen.

 

Solche Vergleiche sind sinnlos.

 

Zitat:

Abschliessend noch das verwirrende hier:

 

Zitat:

 

Fahrzeugszustand :

 

Nach dem Unfall befand sich das Fahrzeug in fahrfähigem, NICHT verkehrsicherem Zustand.

 

Ja was den nun? ^^

 

Verkehrsunsicher bedeutet gleichzeit nicht fahrbereit, da verboten mit dem Auto am Verkehr teilzunehmen oder nicht?

Auch das ist korrekt!

Fahrbereit bedeutet, dass es technisch möglich ist, das Fahrzeug zu nutzen.

Nicht verkehrssicher heißt, dass es verkehrsrechtlich nicht bewegt werden darf, weil z.B. Beleuchtungseinrichtung oder andere sicherheitsrelevante Teilöe defekt sind.

 

Letztlich ist es die Formulierung, mit der der SV Dir ermöglicht, Nutzungsausfall zu fordern, sonst gäbe es hier nix. Und wenn ich mir die Bilder anschaue, habe ich meine Zweifel, dass das so einfach durchgehen wird, denn auf Anhieb erkenne ich nicht, warum das Fahrzeug nicht verkehrssicher sein soll. Insbesondere, nachdem Du sagst, dass die Leuchten und die Haube intakt sind.

 

Zu dem massiven Personenschaden sag ich hier mal besser nichts. Dazu muss man die ganze Akte kennen...

 

Zitat:

Ich habe schon einige Gutachten gesehen, aber aus dem werd ich überhaupt nicht mehr schlau. Meine Anwälting sagt sie habe sowas noch nie gesehen. Alles verwirrend.

Ich finde an dem Gutachten nichts verwirrendes. Komisch ist -wie gesagt- nur, dass die Anwältin das nicht erklären kann...

 

 

Themenstarteram 15. Dezember 2011 um 23:00

Hier stellt sich generell eine andere Frage.

Woher nimmt er die Angaben zu den Rep Kosten von 5300 Euro? Nur Anhand der Bilder die ich aus dem Gutachten hier übernommen habe?

Wie du selbst sagst, frägst du dich wieso da steht nicht verkehrssicher. Genau die gleiche Frage stelle ich mir auch. Das Fahrzeug ist fahrbereit und alle wichtigen funktionen sind einsatzbereit und in Ordnung.

Das is doch nicht in meinem Sinne. Und das nur wegen dem Nutzungsausfall? Ich brauch keinen Nutzungsausfall. Ich brauch ein repariertes Auto, welches korrekt bewertet wurde.

Zum richtigen Bewerten des Unfallschadens müßte die SS demontiert werden, da man sonst nicht viel sieht. Darauf wurde der Gutachter auch vom SEAT Autohaus darauf hingewiesen, weil das an dem Model nunmal so ist. Witziger Weise stand vor mir ein blauer Alhambra ebenfalls mit einem Heck Schaden hinter der SS der auch von dem Gutachter bewertet wurde. Auch hier entschied sich Gutachter in seiner Weisheit dafür die SS nicht demontieren zu lassen, auch hier wurde vom Autohaus darauf hingewiesen das man so nicht viel sehen kann.

Wenn die Lohnkosten von irgendeinem Programm eingetragen werden, sich jedoch nicht nach den realen Preisen der von mir beauftragten Werkstatt orientieren, kann das doch nicht ernsthaft mein Verlust sein? Das wäre ja sogar noch im Sinne der Versicherung wenn die Lohnkosten um 1000 Euro reduziert wären. (Is nur eine Beispielzahl). Und dann die Schäden an der Heckklappe die so gar nicht beanstandet wurden, und zudem in dem Ausmaß überhaupt nicht vorhanden sind. Siehe Bilder.

Und schon sind wir im Bereich der 130% Regelung und das Auto kann fachmännisch wiederhergestellt werden. Ich will keinen Totalschaden abrechnen, ich will das mein Auto wieder ganz ist. Ich brauch das Auto mehr als dringend, da wir 4 Kinder haben.

Zudem hab ich das Auto erst vor 11 Monaten für 4600 Euro gekauft. Ein solcher Wertverlust bei gebrauchten Autos in 11 Monaten? 4600 gg. 3300 heute? Das scheint mir ein wenig viel.

Hallo,

die Fragen zum Gutachten sollte der beauftragte Gutachter beantworten können.

Fahr hin und lass dir die Kostenaufstellung und den WBW erklären.

Normalerweise wird der WBW anhand der Schwacke Liste ermittelt.

(unter Berücksichtigung der Laufleistung, Vorbesitzer und Zustand des Fahrzeugs, etc)

Hast Du danach immer noch Zweifel,

fahre mit dem Fahrzeug und dem Gutachten zu einem zweiten Gutachter.

Schilder ihm den Fall und schau, was er dazu sagt.

Sind deine Zweifel berechtigt, sollte der 1. Gutachter seine Bewertung korrigieren.

Gruß Cokefreak

erstmal gute besserung!

mal so als laie gefragt:

aufprall mit 50-60km/h?

fängt eine AHK soviel ab?

kann ich mir kaum vorstellen...das auto sieht ja, aus der ferne betrachtet, fast unbeschädigt aus.

Zitat:

Original geschrieben von heltino

aufprall mit 50-60km/h?

fängt eine AHK soviel ab?

Nein, nicht ein Bruchteil davon. Bei 50-60km/h wäre das Auto einen Meter kürzer.

Heckklappe würde ich mir mal unten genauer angucken, meist wird beim Aufprall die Stoßstange von unten dagegen gedrückt und die Klappe dort beschädigt. Egal ob von dir beanstandet oder nicht, der Gutachter nimmt die Schäden auf die er gesehen hat. Muss die damit lackiert werden ist auch klar dass Kennzeichen, Kennzeichenleuchten und Co. hierzu demontiert werden.

Stoßstange demontieren ist nicht zwingend nötig wenn es eh auf Totalschaden hinausläuft. Bereits so kann man diverse Verformungen erkennen mit neuer AHK, Richt- und Intstandsetzungsarbeiten. Normal auch dass für Instandsetzungen um Arbeiten zu können innen Verkleidungsteile demontiert werden müssen. Auch solche Posten gehören in ein Gutachten.

Problem AHK ist dass sie die Deformation an der Stoßstange deutlich vermindert, sie gibt die Energie aber mit ihren massiven Trägern auf die Karosse weiter. Da wird vermutlich noch mehr sein was den Totalschaden "noch totaler" macht. Warum soll er jetzt noch die Stoßstange kostenpflichtig demontieren und sich weitere Schäden angucken wenn bereits jetzt ein nicht reparaturwürdiger Totalschaden herauskommt? Bei 3300 WBW darf mit auch mit 130% inkl. allem maximal 4290€ herauskommen. Lackiert deine Werkstatt selber? Wenn nicht frag mal was deren Lackierer pro Stunde nimmt. Plus Transportkosten zum Lackierer.

Nicht verkehrssicher kann z.B. sein weil die Stoßstange jetzt nicht mehr ausreichend befestigt ist durch die beim Anprall beschädigten Halter. Oder die Heckklappe nicht mehr dicht schliesst.

Letztlich hilft nur mal der Gang zum Gutachter um dir die Sachen von dem erklären zu lassen der sich dein Auto auch angeguckt hat. So wird das Glaskugellesen.

Eigentlich wollte ich ja nicht, aber was soll´s...

 

Zur Verkehrssicherheit: Die montierte AHK ist erheblich beschädigt und somit nicht mehr "verkehrsfähig". Da diese fester Bestandteil des Fahrzeuges ist, überträgt sich die nicht mehr gegebene Verkehrssicherheit auf das gesamte Fahrzeug weil man sie ja nutzen könnte. Weiter wird durch den Anstoß, dieser dürfte bei max 15- > 20 km/h gelegen haben, gegen die AHK die gesamte Krafteinwirkung auf die Längsträger der Karosserie übertragen. Man kann es prägnant am Spaltmaß der Heckklappe rechts im Bereich der Beleuchtungseinheiten sehen das die Heckklappe nicht mehr *sauber* schließt. Hier können unter Umständen Abgase ins Fahrzeuginnere gesogen werden und damit darf das Fahrzeug nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen auf Grund der Vergiftungsgefahr der Insassen.

 

Ein erfahrener SV wird bei einem solchem Fahrzeug keine unnötigen Kosten durch De- /Monatgearbeiten verursachen, wobei durchaus das Risiko besteht das dass Fahrzeug auf Grund der Beschädigungen nicht mehr zusammen gebaut werden kann.

 

Auch das was Hafi dazu geschrieben hat, hätte die vom TE beauftragte Anwältin ihm erklären können und wenn er den Kollegen so angefatzt hat wie er hier das GA in Frage stellt, sollte er sich nicht wundern keine Antwort erhalten zu haben.

 

Übrigens wenn man in einschlägige Internetbörsen schaut findet man ähnliche Fahrzeuge mit weniger Laufleistung für weit unter 3.000 Euro.

Hallo,

ich kann es mir jetzt nicht verkneifen.

Was ist das bitte für ein Murx!?

Da wird ein Gutachten erstellt ohne das Fahrzeug von unten gesehen zu haben.

Dann bietet die Werkstatt dem Sachverständigen sogar noch an, die Stoßfängerverkleidung zu demontieren, um Beschädigungen darunter sehen zu können, der Sachverständige lehnt dies aber ab!?

Das sind doch aus meiner Sicht keine unnötigen Kosten wo hier entstehen, es dient der Inaugenscheinnahme der darunter liegenden Bauteile.

So erstellt man doch kein Gutachten!

Stattdessen wird von unten unaussagekräftiges Bildmaterial im Gutachten beigefügt und hierzu noch Bilder von der Werkstatt verwendet.

Dass hier die Versicherung meckert kann ich verstehen, obwohl sie hier bei einer Totalschadensabrechnung besser davon kommen würden.

Mein Eindruck hier ist das das Auto platt gemacht wurde.

Hierfür sprechen auch die hohen Stundenverrechnungssätze, sowie die Tatsache, dass anscheinend unbeschädigte Bauteile im Gutachten aufgeführt sind.

Das hier unter Umständen ein Rahmenschaden vorliegt, dürfte unstrittig sein - nur wo sieht man das?

Im übrigen solltest Du im eigenen Interesse sämtliche Daten (Personen, Kennzeichen usw.) an deinen Bildern unkenntlich machen.

Gruß

fordfuchs

 

 

 

Hallo Fordfuchs,

 

ich möchte sehen wie du als SV die Kosten für die Demontage von Bauteilen ersetzt bekommst wenn ein offensichtlicher Totalschaden vorliegt und das solltest Du als seriös arbeitender SV erkennen können ob es sich um einen Totalschaden handelt.

 

Weiter bezweifel ich das der Kollege die Bilder der Werkstatt nutzte, eher wird er einen Helfer in Anspruch genommen haben und der TE wird mit Sicherheit nicht alle Bilder hier eingestellt haben die im Gutachten sind.

 

Ich habe meine Meinung zu diesem Thread ;) Denk mal über das durch den TE Geschilderte nach...

Zitat:

die hohen Stundenverrechnungssätze

Zitat:

106,00 € Netto Stundenlohn

Das ist in meiner Gegend ein absolut durchschnittlicher Wert.

Ansonsten kann ich dem Kollegen "sv p.s" in seinen Ausführungen nur zustimmen.

Themenstarteram 16. Dezember 2011 um 12:51

@ SV-p.s

Du scheinst ja gut dabei zu sein mit Unterstellungen und vermutungen. Kannst du deine Worte auch beweisen? Wohl kaum. Also halt dich doch mal ein wenig zurück mit deinen Äußerungen über mein Verhalten und so.

1. WBWerte die aus Internetbörsen ermittelt werden, sind nicht zuläßig ausser sie wurden unter Regionalen/Lokalen Aspekten getroffen. Der Gutachter hat sich am Regionalen Markt zu orientieren. Genügend Urteile hierzu gibt es u.a. vom BGH.

2. Hab ich nicht alle Bilder hier reingesetzt, wozu auch. Bilder meiner Fahrgestellnummer und das Typenschild im Motor und meines Kilometerstandes sind kaum relvevant für die Schadenseinschätzung. Alle Bilder die gemacht wurden auf den Schaden bezogen sind hier veröffentlicht.

3. Wären für das Demontieren der SS keine akuten Kosten entstanden die der Gutachter hätte ersetzen müssen. Da die Werkstatt und ich ebenso drauf gehofft haben, das es kein Totalschaden wird. Das die Werkstatt drauf hofft is klar, die wollen Kohle machen. Aber das is nicht ieine Hinterhofklitsche die Leute über den Tisch zieht. Ich gehe da seit 8 Jahren hin und wurde immer bestens bedient. Hab auch schon mal nur das Material bezahlt und keine Lohnkosten. Die kosten für das Demontieren wären dann verrechnet worden mit der Reperatur, die nun ja erstmal nicht stattfindet. Und wenn nicht, hätte ich mich mit dem geeinigt. Es war im Sinn von Werkstatt und mir, das das Gutachten fair und ordentlich gemacht wird.

4. Du erkennst also auf den ersten Blick nur auf den Fotos, das hier ein offensichtlicher Totalschaden vorliegt. Is ja interessant. Bist ja genauso gut wie der Gutachter ders gemacht hat.

5. Hab ich den GA sicherlich nicht angefatzt. Ich weiss mich gepflegt auszudrücken. Nur bei solchen wüsten Unterstellungen wie hier zu lesen ist, werde ich dann doch fuchsig.

Abschliessend bleibt noch zu sagen, das sich das Autohaus nun beim Chef des Gutachtes massiv beschwert hat, da diese wie in einem anderen Post beschrieben noch weitere Gutachten an dem Tag gemacht hat, und da ebenso unordentlich gearbeitet hat.

Der Chef Gutachter kommt nun am Montag persönlich vorbei, die kosten hierfür übernimmt das Autohaus und mein Auto und mein Gutachten werden nochmals durchgeführt und besprochen. Weil es wurde beim erstellen des Gutachtes vom Werkstattmeister explizit darauf hingewiesen, das an der Heckklappe kein Schaden entstanden ist durch den Unfall. Der Steinschlagschaden und die kleine Delle (minimal) waren vorher schon da. Wäre der Schädiger auf die Heckklappe getroffen, dann sähe die wohl kaum so aus, wie sie nun aussieht.

Grob überschlagen sind knappe 700-800 Euro netto in den Rep Kosten zuviel eingetragen. Da kommt dann noch die Märchensteuer dazu. Alles kosten fürs Reparieren und Lackieren und Zuarbeiten an der Heckklappe.

Werden die rausgerechnet und zieht man dann die 130% Regelung in Betracht sieht die ganze Sache schon etwas anders aus.

Und die Heckklappe schliesst einwandfrei, das wurde heute nochmal getestet. Alles dicht.

Und abschliessend noch ein paar persönlich Worte.

Ich verstehe nicht wieso hier so auf mir rumgeprügelt wird und mir so hahnebüchenen Unterstellungen vorgelegt werden. Ich bin eben keiner der jenigen der so Geil auf Totalschaden ist und die Kohle die damit zu machen ist. Ich will keinen Cent persönlich haben für den Schaden. Ich will das mein Auto wieder ganz ist und fair bewertet und begutachtet. Ich will mich nicht bereichern. Wenn ich das wollte, würde ich das Gutachten einfach so hinnehmen, die Kohle einstecken und die Klappe halten.

Aber wieso soll ich einen "Wirtschaftlichen Totalschaden" hinnehmen, wenns keiner ist, weil falsch gerechnet wurde? Es ist ja kein technischer Totalschaden. Das Auto ist fahrbereit, wenn auch laut Gutachter nicht verkehrssicher, was die Werkstatt auch anders sieht. Es schleift nix, alle Lichter gehen, Bremsen und Motor in Ordnung, Achsen nicht verschoben und die SS is auch noch dran, und kann nicht abfallen.

@ TE

 

genau, Du hast völlig Recht und ich mache meinen Job auch erst seit Gestern und hab mir das über´s Internet beigebracht. Hut ab vor soviel Fachwissen wie Du es hier an den Tag legst und einen dicken Respekt an Deine Werkstatt das diese kostenlos Arbeiten durchführt.

 

Viele liebe Grüße an Dich und ... ach, lassen wir es mal besser.

Als Laie sehe ich auf den Bildern das 1. die Spaltmaße nicht passen und 2. die Träger hinten um ca. 5cm gestaucht und nach unten weggebogen sind. Das ist in einer fachgerechten Reperatur nicht möglich für den Preis. Pfuschen kann jeder, aber wenn nächstes mal eines deiner Kinder hinten sitzt und der Auffahrende kommt bis zur B-Säule da alles dahinter schon weich ist, fängst du auch an zu heulen.

Zitat:

Was soll den sowas? Und wieso rechnet der nen Stundenlohn von 126,40 € Brutto für eine Arbeitsstunde als Lohn? Bei meiner Werkstatt sind 69-89€ üblich und das Brutto.

Tja, dafür wird womöglich Deine Werkstatt verantwortlich sein, nicht der Gutachter!  

 

In der Regel läuft das so ab das der Gutachter Dich fragt, ob Du eine Stammwerkstatt hast ín die Du gehst wenn Du etwas reparieren oder den Wagen warten lässt.

 

Entweder Du sagst "nein", dann nimmt man einen orstüblichen Durchschnitt. Wenn Du eine Werkstatt benennst, ruft der Gutachter da an und erkundigt sich nach den Preisen und rechnet mit denen.

 

Da der Wagen schon in der Werkstatt stand und Du diese Werkstatt scheinbar auch als Deine "Stammwerkstatt" benannt hast, hat der Gutachter auch die Preise genommen, welche er dort genannt bekommen hat.

 

Ich befürchte, die Werkstatt hat den "normalen" Stundensatz für Schäden genannt, welche von einer Versicherung übernommen werden und .... sich jetzt .... und auch Dir .... keinen Gefallen damit gemacht haben.

 

 

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