dringend hilfe benötigt
Hallo Leute
zuerst grüße an alle die beitragen das man sich hier gegenseitig hilft. supi
Jetzt zu mein Problem:
Habe am Wochenende mein Audi tt ( EZ 2008 )verkauft vom Niederrhein nach München.
Wir haben Kaufvertrag gemacht und alles war o.k.
Habe nur ein fehler gemacht,habe gedacht das der Audi als serie Xenon hat und habe Xenon mit rein geschrieben zu den Sonderausstattungen.
Da der Audi kein Xenon Serienmässig hat,ist da also kein Xenon drin.
Jetzt macht der Käufer mir die Hölle heiß und möchte etwas Geld rausschlagen oder das Auto zurück geben.
Darf er das???Er ist jetzt eine Woche rum gefahren und droht jetzt mit einem Anwalt und will mich wegen Betrug anklagen.
Was kann er erreichen???
Wäre für jede hilfe dankbar.
Beste Antwort im Thema
Ganz einfach voriges Jahr konntes Du Dir kaum einen Anlasser für deinen Zafira A leisten,
und ein Jahr später kannst du innerhalb von 3Monaten auf 9000€ scheißen.. wie blöd glaubst Du eigentlich sind die Leute hier?
Darum fake
22 Antworten
Gebrauchte Autos können viele Fehler haben, offensichtliche und versteckte. Das Fehlen eines Rußpartikelfilters ist für mich ein verdeckter Mangel, ebenso wie es ein (nicht angegebener) reparierter Totalschaden, eine defekte Heckscheibenheizung oder ein undichter Tank wäre.
Nicht vorhandene Ausstattung hingegen, deren Fehlen jeder interessierte Käufer auf den ersten Blick erkennen kann, sind in meinen Augen kein Mangel, sondern schlicht ein Irrtum. Wenn im Vertrag ein "silbernes" Auto verkauft wird, welches eigentlich schwarz ist, wenn von Lederausstattung gesprochen wird, obwohl es Stoff ist, wenn da Klimaanlage steht, obwohl sie nicht da ist, oder wenn 17-Zoll-Felgen angegeben sind, obwohl sie eigentlich 18 Zoll haben, dann ist das kein Mangel. Sondern schlicht eine fehlerhafte Beschreibung der Sache. Wer so ein Auto kauft und es trotz des Fehlens der Ausstattung mitnimmt (also abnimmt), der hat das Fehlen der Ausstattung akzeptiert. Betrug ist eine arglistige Täuschung, aber hier wurde der Käufer weder getäuscht (denn er durfte das Auto anschauen), noch war es arglistig. Denn es ist ja nicht so, dass Du ihn daran gehindert hättest, die Beleuchtungsanlage des Fahrzeugs zu inspizieren.
Nicht jeder ist in der Lage, normale Klarglasscheinwerfer von Xenon-Scheinwerfern zu unterscheiden.
Dennoch unterscheiden sie sich deutlich in ihrer Funktion voneinander.
Es wurde eine Funktion/Eigenschaft des Fahrzeugs verkauft, die nicht eingehalten werden kann.
Mit "gekauft wie gesehen" kommt der Verkäufer aus dieser Geschichte nicht heraus.
Zugegebener Maßen hinkt der Vergleich zum Partikelfilter etwas, genauso wie dein Farbbeispiel. Aber der Grundtenor bleibt der gleiche. Der Verkäufer hat Mist gebaut und soll dazu stehen.
Ob Xenonbeleuchtung nun ein Merkmal ist das man als Otto-Normalbürger sofort erkennen muss oder nicht sollen im Zweifelsfall Gerichte klären. In diesem Thread wurde ja schon beschrieben das es bei Tag nicht unbedingt so einfach ist und auch jemand anders schon getäuscht wurde.
Sorry, muss mich auch korrigieren,... hatte das "nicht" überlesen...
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Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
Wenn du noch nicht rechtschutzversichert bist, dann leg dir eine zu 😉
Die hilft ihm jetzt auch nix mehr. Aber die Sache stimmt doch eh hinten und vorne nicht...
Hört mal leute,manche denken einfach jeder setzt sich mit seinem Auto auseinander wie er selbst.
Und ich habe ein fehler gemacht und bei mobile.de ein klick aufs Xenon zu viel gemacht.
Meine frage aber war halt was kann der Käufer verlangen? und nichts anderes was hier schon diskutiert wird.
Dem käufer ist es nach fast einer woche aufgefallen das es kein Xenon hat.
Was wäre wenn es dem käufer nach 2-3 mon auffällt???
Kann er das Auto trotzdem zurück geben oder muß der Verkäufer ein Schadenersatz zahlen?
Darüber wollte ich wissen ob jemand diese erfahrung gemacht und nichts anderes.
Hallo,
MT-Stellt keine Rechtsberatung da! Da es sich hier um einen Vertrag zwischen zwei Parteien handelt, bitte an entsprechende Bereiche wenden oder am besten gleich zum Anwalt!
Da wir also hier gegen die NUBs verstoßen ist hier zu.
MfG & *closed*
wing