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Driften im Straßenverkehr erlaubt oder verboten?

Themenstarteram 8. März 2011 um 16:14

Heute hatte ich die Situation das wir an einer Ampel vor der Autobahnauffahrt standen.

Vor uns stand ein Nissan Silvia mit einer riesigen Frittentheke. Als die Ampel dann auf grün schaltete legte die Silvia richtig los, erst Burnout und mit schlingernden Hecke auf die Kurve zu und die ganze Autobahnauffahrt im Querflug gemeistert. Das sah schweinegeil aus und nun würde ich gerne wissen (ich will es gar nicht selber machen) ob das auch legal ist.

Auch wenn ich mir vorstellen kann das § 1,2 und 30 der StVO diesbezüglich von der Rennleitung heran gezogen werden können, würde ich gerne wissen ob es ein Gesetz gibt, was das kontrollierte Querfahren explizit verbietet, denn ich habe diesbezgl. nichts in der StVO gefunden.

Danke im voraus für eure mithilfe zur Klärung der Sachlage!

LG

Geeeko

Beste Antwort im Thema

Wenn die Rennleitung bei der Kontrolle feststellt, daß der Walter hinter'm Steuer sitzt, werden sie wohl beide Augen zudrücken...:D

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am 6. August 2011 um 14:55

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Einen Vorteil erlangt der Fahrer im Alltagsbetrieb durch das Driften jedenfalls nicht.

Ja, es geht wohl in den meisten Fällen beim Driften nur um den Fahrspaß durch die Kontrolle des instabilen Fahrzustandes...

Zitat:

Original geschrieben von M0D0

ich finde es ehr ein etwas dümmliches thema.

boshaft, wie ich bin, könnte man fragen ob man in der fahrschule eig. überhaupt nicht aufgepasst hat?!

oder ob man schon alles vergessen hat?!

natürlich ist es nicht erlaubt.

unnötige lärmbelästigung. beschädigung der straße, in form des hässlichen abriebs und weils einfach nur kindisch ist? - alleine das letzte argument reicht schon.

Wenn du dir so sicher bist, dass es nicht erlaubt ist, zitiere bitte mal die Paragraphen, die es verbieten. Danke!

Zitat:

Original geschrieben von zerschmetterling81

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Einen Vorteil erlangt der Fahrer im Alltagsbetrieb durch das Driften jedenfalls nicht.

Ja, es geht wohl in den meisten Fällen beim Driften nur um den Fahrspaß durch die Kontrolle des instabilen Fahrzustandes...

Zitat:

Original geschrieben von zerschmetterling81

Zitat:

Original geschrieben von M0D0

ich finde es ehr ein etwas dümmliches thema.

boshaft, wie ich bin, könnte man fragen ob man in der fahrschule eig. überhaupt nicht aufgepasst hat?!

oder ob man schon alles vergessen hat?!

natürlich ist es nicht erlaubt.

unnötige lärmbelästigung. beschädigung der straße, in form des hässlichen abriebs und weils einfach nur kindisch ist? - alleine das letzte argument reicht schon.

Wenn du dir so sicher bist, dass es nicht erlaubt ist, zitiere bitte mal die Paragraphen, die es verbieten. Danke!

da wird dir jeder polizist erzählen, dass du zum driften auf die rennstrecke sollst...

"§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

und ein kleines bußgeld wird wohl auch fällig sein...

falls man dann doch meint driften zu müssen, einen unfall (und wenn nur mit sich selber) baut und zeugen sehen das und machen angaben bei der polizei zahlst du die ganze schose... (einsatz, bergung, etc.)

aber bitte, macht was ihr wollt... ;)

StVO § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.

am 6. August 2011 um 15:10

Zitat:

Original geschrieben von M0D0

da wird dir jeder polizist erzählen, dass du zum driften auf die rennstrecke sollst...

Das kann die Privatmeinung des Polizisten sein. Die ist im Dienst irrelevant. Da zählen die Vorschriften, sonst nichts. Wir haben hier einen Rechtsstaat, keine Willkür.

Zitat:

Original geschrieben von M0D0

"§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

und ein kleines bußgeld wird wohl auch fällig sein...

Ich sehe hier kein explizites Verbot von Drifts. Wo ist das Verbot? Welche Grundlage siehst du für ein Bußgeld?

Die Argumentation der Driftgegner ist bisher sehr schwammig. Eben weil Driften ein Fahren am Limit ist, was auch einfach so ungewollt passieren KANN (nicht muss). Man kann einem erfahrenen Drift-Profi unterstellen, dass er genug Können hat, um im Straßenverkehr die meiste Zeit ohne Drift zu fahren. Umgekehrt funktioniert es nicht. Einem gewöhnlichen Autofahrer wird man nur schwer nachweisen können, dass der Drift beabsichtigt war.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

StVO § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.

Dieser Argumentation kann ich mich anschließen. Es bleibt dennoch eine Grauzone, im Einzelfall zu beurteilen, ob der Drift unnötig weil nur dem Fahrspaß des Fahrers diente oder aus unbeabsichtigtem Verlust der Kontrolle hervorging.

am 6. August 2011 um 15:13

Zitat:

Original geschrieben von M0D0

....

falls man dann doch meint driften zu müssen, einen unfall (und wenn nur mit sich selber) baut und zeugen sehen das und machen angaben bei der polizei zahlst du die ganze schose... (einsatz, bergung, etc.)

aber bitte, macht was ihr wollt... ;)

.... und nicht nur das... sondern auch den Schaden in vollem Umfang, da hier die grobe Fahrlässigkeit gar nicht mehr "eingeredet" werden muss, sondern letztlich Vorsatz vorhanden ist (billigendes Inkaufnehmen einer Folge begründet den bedingten Vorsatz = dolus eventualis). Naja, dann wird halt die Wirtschaft weiter angekurbelt (durch den Werkstattbesuch und den Verkauf von Ersatzteilen) und aller Wahrscheinlichkeit nach der Umsatz der Bank, wenn die Bonitätsgrenze nicht schon erreicht sein sollte. Hahahaha :p

 

Hallo,

StVO §3 Absatz 1:

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Sobald ein Fahrzeug ins Driften kommt, hat der Fahrzeugführer die Beherrschung über selbiges verloren und er hat die Grenzen seiner persönlichen Fähigkeiten überschritten.

 

Gruß,

diezge

Jesus, jetzt kommen wieder die Kellerlacher mit ihren Gummiparagraphen :p

 

Mei, wenn ich das mache... dann grundsätzlich aus Sicherheitsaspekten heraus:

Fährste quer, siehste mehr! :D ;)

 

Es erübrigt sich doch zu sagen, dass man sich für sowas eine wirklich freie Bahn aussucht - und nicht um die Ampel vor dem Kiga rum zur Mittagszeit? Wo kein Kläger... da kein Richter.

 

Ob dazu jedes Auto geeignet ist... nunja, fehlendes Können wird zwar zuweilen durch Wahnsinn ersetzt, aber das geht dann auch regelmäßig in die Hose. Relativ einfach ist es eben mit einer Heckschleuder und genug Dampf im Kessel... da gut kontrollierbar. Ob "handelsübliche" Normalohandbremsen (gerade auf trockener Bahn) den gewünschten Erfolg bringen... darf man getrost bezweifeln, einen Frontschrubber stellt man eh besser an. Wie schon gesagt wurde... Möglichkeiten gibt es einige.

 

Keine Kontrolle - der Vortrag ist ja geradezu lächerlich? NUR mit einer enormen Fähigkeit zur Fahrzeugkontrolle wird da überhaupt was draus... mithin ein tatsächlich driftender/slidender Fahrer offensichtlich sein Fahrzeug dann doch deutlich besser unter Kontrolle hat, als der "seriöse Herr mit Hut"... welcher sich doch verschätzt hat und wild kurbelnd ins Nirwana fliegt? *lach*

 

Jedenfalls... von kleinen Rutschereien mal ab, würde ich vom Selbststudium auf der Strasse trotzdem eher abraten - Driftkurs gönnen, is besser für alle ;)

am 6. August 2011 um 15:23

Zitat:

Original geschrieben von diezge

StVO §3 Absatz 1:

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Sobald ein Fahrzeug ins Driften kommt, hat der Fahrzeugführer die Beherrschung über selbiges verloren und er hat die Grenzen seiner persönlichen Fähigkeiten überschritten.

Driften ist gerade die Beherrschung des instabilen Zustandes. Fahren am Limit der Fahrphysik... Die Beherrschung verliert der Driftfahrer, wenn er aus der Kurve fliegt, sich dreht oder der Drift ungewollt vorzeitig zum Erliegen kommt.

Auch hier kann man sich streiten, ob die Regel auf Driften anwendbar ist. Bisher überzeugt mich nur § 30 Absatz 1 STVO: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__30.html , da Driften wohl nach Meinung der meisten Bürger eine unnötige Lärmbelästigung darstellt. Dem werden sich sicher auch Gerichte anschließen glaube ich.

am 6. August 2011 um 15:29

Zitat:

Original geschrieben von zerschmetterling81

..... da Driften wohl nach Meinung der meisten Bürger eine unnötige Lärmbelästigung darstellt. Dem werden sich sicher auch Gerichte anschließen glaube ich.

Da wirst Du mit Deinem Glauben vollkommen richtig liegen. Ebenso kann ich Deinen Vorredner unterstützen: Driftkurs oder was auch immer in dieser Art auf abgesperrtem Gelände unter fachl. Anleitung bringt mehr, als dummes die "Autobahnauffahrtheraufrutschen". Dies ist m.E. billiges Imponiergehabe.

 

Eine Verkehrsgefährdung läßt sich beim Driften sicherlich nicht abstreiten, wenn der Fahrer es übertreibt:

http://www.youtube.com/watch?v=GgU7x_nqsDQ&feature=related

am 6. August 2011 um 15:32

Am besten ist einfach machen. Ich kenne einige Stædte wo der Marktplatz mit Anliegendem Polizeirevier dafuer wie geschaffen ist. Danach kønnt ihr dann mal die ganzen § auflisten die in eurem Strafzettel stehen. ;)

am 6. August 2011 um 15:34

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Driftkurs oder was auch immer in dieser Art auf abgesperrtem Gelände unter fachl. Anleitung bringt mehr, als dummes die "Autobahnauffahrtheraufrutschen". Dies ist m.E. billiges Imponiergehabe.

... was aber einigen offensichtlich Fahrspaß bereitet. Solange es gut geht und man die Kontrolle behält kommt auch niemand zu Schaden (außer der eigene Geldbeutel durch den Verschleiß am Fahrzeug). Man kann meiner Meinung nach nur über die Lärmbelästigung diskutieren bzw. darüber ist es an der Grenze der Legalität.

am 6. August 2011 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Eine Verkehrsgefährdung läßt sich beim Driften sicherlich nicht abstreiten, wenn der Fahrer es übertreibt:

http://www.youtube.com/watch?v=GgU7x_nqsDQ&feature=related

Da hab ich auch noch eins zu Arabic Drifting: http://www.youtube.com/watch?v=3Nv0Cv5vRYk#t=1m12s

Unnötig und vermeidbar und überhaupt... wenn man will, fällt da sehr viel darunter?

Das ist doch Kaugummigschmarre für etwas, was einem selbst befremdlich vorkommt oder halt gegen die eigene Sichtweise steht.

 

Letztendlich wird das nur eine Frage der "Location" und der Umstände sein... auch als leidenschaftlicher "Drifter" (der Rallysport bleibt einem eben ewig haften - passende Fahrzeuge sind immer noch vorhanden ;) ) hab ich nicht immer und überall Verständnis für eine sportliche Fahrweise. Aber es ist imho fast borniert, dies - auch noch mords polemisch - zu pauschalisieren, ja.. zu verteufeln gar.

 

Mir persönlich sind (auch oder gerade junge) Fahrer mit Können deutlich lieber, als Fahrer mit Könnenersatz durch Wahnsinn oder überzogener Angst im Genick bzw. dem seeligmachenden "Wird schon werden, hab ja ESP und Buschpilot" Gesülze in der Birne.

Sicherlich kann man problemlos auf einem Parkplatz o.ä. mal seine ersten Gehversuche unternehmen... im Winter besonders funny. Das ist nie verkehrt... und wer Geschmack daran findet, der tut sich, seinem Auto und anderen einen großen Gefallen, wenn er sich dann mal einen Drift- oder Rallykurs gönnt (bringt mehr als schnieke 19 Zoll Alus etc... dafür ist ja auch Geld da, nedwahr? ;) ).

 

Beherrschung unterstellt, möge halt jeder ein Auge und Gespür dafür entwickeln... wann man sich den Spass auf der Strasse mal gönnen kann... und wann man es sich besser verkneiffen sollte. Und schon... ist alles gut ;)

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