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Driften auf Privatparkplatz....was droht?

Moin,

ich war böse 😁

Eben fiel hier unverhofft in kurzer Zeit recht viel Schnee und da hab ich mir gedacht, ich nutze die Gelegenheit für ein wenig Training der Fahrzeugbeherrschung. Und zwar auf einem großen Parkplatz im Gewerbegebiet. Dieser gehört zu einer Disco/Bowlingbahn/Fitnessstudio.
Der Parkplatz ist quasi zweigeteilt und der eine Teil ist quasi frei. Der Platz ist ca. 50x30m, am Rand standen 2 Autos.

Nach 5 Minuten kam dann ein privater Räumdienst, ich hab natürlich die Aktion sofort abgebrochen. Er Tür auf, ich hingefahren, Fenster runter. Der gute Mann war not amused und dabei mein Kennzeichen aufzuschreiben. Ich wüsste, dass das verboten sei und das sei ein Privatparkplatz, aber kein Spielplatz. Auf meine Frage, was mich erwarten würde, konnte er mir nicht antworten. Er würde das dem Besitzer weiterleiten und ich dann sicherlich etwas hören.

Ja, was kann kommen?

Kurz nochmal die "Eckdaten":
- großer, quasi freier Parkplatz
- Gewerbegebiet, keine Anwohner
- es lag Schnee und war sehr glatt, ich habe also nix beschädigt
- Drehzahl kaum über 3.000 u/min, also keine Lärmbelästigung durch ständigen Drehzahlbegrenzer, etc.
- an der Einfahrt des Parkplatzes ist KEIN Schild, was auf Privatgelände hinweist.

Ich bitte, die Diskussion sachlich und themenbezogen (also nicht zum Sinn oder Unsinn des Driftens) zu führen. Vielleicht klappt es ja 🙂

Gruß
BMWRider

Beste Antwort im Thema

Driften auf Parkplatz....was droht?

Ganz einfach: Seitenlange Diskussionen auf MT. 😁😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Wer hat was von fahren nach dem "Rausschmiss" gesagt.
Du selbst 😕

Zitat:

Mein Text
"Du übertreibst jetzt aber masslos. Du wirst vom Gelände runtergeschmissen und bekommst bei Interesse des Besitzers eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Dafür werden keine Hände auf dem Rücken fixiert.😕"

Das hatte ich geschrieben. Wo steht da, dass man nach dem "Rausschmiss" weg

fahren

kann.

Ich find nichts dergleichen.

Ist dann wohl falsch interpretiert worden.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Threads hier in MT spalten sich manchmal in Unterthemen auf, ggf. erkennbar an den Zitaten am Anfang eines Beitrags. Aber es ist nicht jedermanns Sache, zugegeben, dem folgen zu wollen.

Das Problem bei MT ist, dass diese Aufspaltung nicht einer Antwort voraus geht, sondern immer erst nachfolgt. Erst wenn auf eine blödsinnige Antwort hingewiesen wird, kommt die Erklärung, dass sich diese Antwort nicht blödsinnig war, sondern auf eine völlig andere Situation bezogen war.

Meine Hinweis auf ein zu spät ausgesprochenes Verbot und damit keine mögliche Rechtsfolgen war auf diese Frage bezogen, das stand allerdings auch in meiner Frage:

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Was ist mit dem reinen befahren?Mir hat ein Eigentümer angedroht, weil ich über seinen Parkplatz gefahren bin um zu wenden, das er eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen wird.Offener Parkplatz mit mehreren Stellplätzen, überall nur Schilder wo drauf steht das abgeschlept wird wer unberechtigt sein Fahrzeug hinstellt.Nichs umfriedet, also keine Schranke, Kette oder dergleichen.

Bei einem offenen Parkplatz mit mehreren Stellplätzen ist es schon verdammt schwer von einem grundsätzlichen Befahrensverbot auszugehen. Es kippt dann aber komplett, wenn Schilder extra aufgestellt sind, die nicht das Befahren durch "Fremde" untersagt, sondern explizit nur das Parken.

Hier wird sich der Hausbesitzer vor Gericht die Frage stellen lassen müssen, warum er - wenn er denn schon extra Schilder aufstellt - nicht auf den Schildern dann auch das untersagt, was auch untersagt sein soll.

Die Idee mit dem vorher Eintritt nehmen, um hinterher sich selbst eingebrockte Rechnungen auch bezahlen zu können, halte ich für nicht verkehrt.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Wie hätte ich den Beweis führen sollen, dass es gekonnt war?
Keine Ahnung, war es das überhaupt?

Jepp - war es.

Zitat:

Beweispflicht hat nichts damit zu tun, dass man ihr dann auch leicht nachkommen kann. Eine Unmöglichkeit verändert nichts an dieser Pflicht.
Da gibt es viel krassere Beispiele im deutschen Recht, wo man die Beweispflicht hat, es aber strafrechtlich verboten ist, die einzig möglichen Beweise auch zu beschaffen. Und Du machst Dir über eine rechtliche Merkwürdigkeit über Schwierigkeiten einer Nichtanerkennung Deiner angezweifelten Drift-Fähigkeiten einen Kopf.

Beispiele bitte.

Ich muss da noch ganz doof fragen 😁
Gibt einen Unterschied zwischen Parkplatz und Parkfläche(also da wo das Auto drauf steht)?
Bei war es nun der Fall(wegen dem Hausfriedensbruch) das ich durch ein Tunnel/Haus gefahren bin und hinter dem Haus halt eine Firma Stellplätze angemietet hat,daran bin ich ja vorbei um die Ecke und auf der anderen Seite wieder raus wo Anwohner ihre Stellpätze haben.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Wo steht da, dass man nach dem "Rausschmiss" wegfahren kann.

Nenne doch mal eine nicht strafbare Handlung, die nach Deinem "Rausschmiss" durchführbar ist:

Betrunken, nicht zugelassenes Schrottauto und sofort runter vom Privatgelände.

Es gibt nicht mal einen straffreien Ort. Privat ist nicht, öffentlich ist nicht, bleibt nicht viel.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Keine Ahnung, war es das überhaupt?
Jepp - war es.

Beweis ?

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Beweispflicht hat nichts damit zu tun, dass man ihr dann auch leicht nachkommen kann. Eine Unmöglichkeit verändert nichts an dieser Pflicht.
Da gibt es viel krassere Beispiele im deutschen Recht, wo man die Beweispflicht hat, es aber strafrechtlich verboten ist, die einzig möglichen Beweise auch zu beschaffen. Und Du machst Dir über eine rechtliche Merkwürdigkeit über Schwierigkeiten einer Nichtanerkennung Deiner angezweifelten Drift-Fähigkeiten einen Kopf.

Beispiele bitte.

Ich denke, Du kennst Dich aus ?

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Jepp - war es.
Beweis ?

Gibt keinen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Beispiele bitte.
Ich denke, Du kennst Dich aus ?

Ich kenne mich als Laie halbwegs aus. Aber Du hast die These in den Raum gestellt. Jetzt ist es an Dir, selbige auch zu belegen. Wir sind hier ja nicht in einem 1:1 - Chat.

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Ich muss da noch ganz doof fragen 😁
Gibt einen Unterschied zwischen Parkplatz und Parkfläche(also da wo das Auto drauf steht)?

Im Grunde genommen nur über Baurecht und ähnlich der Parkplatz für das "Gesamtgelände" und dem Stellplatz für den Ort, wo das Fahrzeug dauerhaft abgestellt wird.

Zitat:

Bei war es nun der Fall(wegen dem Hausfriedensbruch) das ich durch ein Tunnel/Haus gefahren bin und hinter dem Haus halt eine Firma Stellplätze angemietet hat,daran bin ich ja vorbei um die Ecke und auf der anderen Seite wieder raus wo Anwohner ihre Stellpätze haben.

Kommt immer auf die tatsächliche Situation vor Ort an, Ausgangslage ist:

Wenn Du als Fahrer davon ausgehen kannst, dass dieser Bereich allgemein befahrbar ist, dann kannst Du nicht viel falsch machen.

Straftaten setzen setzen immer das Wissen voraus (oder hätte wissen müssen), etwas Verbotenes zu machen. Ist das nicht erkennbar, zB. durch die Bebauung oder einer Beschilderung, dann wird das eher nichts mit einer Straftat werden.

Wenn dann auch nur ein Parkverbot als Hinweis ausgeschildert ist, ist das mit dem Nachweis einer bewusst falschen Handlung durch das reine Befahren vorbei.

Verboten sicherlich, deshalb hat man Dich auch berechtigt "weggejagt", aber bis zum Begehen einer Straftat ist da noch viel Wasser zwischen.

Ui, hier geht es ja rund 😁

Bisher ist übrigens nix gekommen.

Der Räumdienstler hat mir quasi auch nicht gesagt, dass ich mich verdünnisieren soll. Ich hab es von mir aus gemacht. Weil geräumt nützt das ja auch alles nix.
Befahren wurde der Parkplatz auch innerhalb der Öffnungszeiten, zumindest von Bowlingbahn und Muckibude.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Wo steht da, dass man nach dem "Rausschmiss" wegfahren kann.
Nenne doch mal eine nicht strafbare Handlung, die nach Deinem "Rausschmiss" durchführbar ist:

Betrunken, nicht zugelassenes Schrottauto und sofort runter vom Privatgelände.

Es gibt nicht mal einen straffreien Ort. Privat ist nicht, öffentlich ist nicht, bleibt nicht viel.

Zu Fuss nach Hause gehen. Dazu braucht man keine Fleppe und voll sein darfst du als Fußgänger auch. Alles nicht strafbar. Schrottauto muss dann irgendwann entsorgt bzw. geholt werden.

So wird´s laufen.

Un den Sinn deines letzten Satzes versteh ich nicht.

Straffreier Ort wäre für mich zuvor der private eingezäunte Grund hinsichtlich der Verkehrstraftaten ( § 2StVG, § 316 StGB, §6 Pflichtversicherungsgesetz und der Verstoß gegen die Abgabenordnung bzgl. der Steuer des Schrottautos )

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Ui, hier geht es ja rund 😁

Bisher ist übrigens nix gekommen.

Der Räumdienstler hat mir quasi auch nicht gesagt, dass ich mich verdünnisieren soll. Ich hab es von mir aus gemacht. Weil geräumt nützt das ja auch alles nix.
Befahren wurde der Parkplatz auch innerhalb der Öffnungszeiten, zumindest von Bowlingbahn und Muckibude.

Da kommt auch nichts mehr. Ausser bei MT😁. Aber dafür gibts das Forum ja auch🙂

Eigentlich hätte Folgendes als Antwort auf deine Frage gereicht:

Nichts.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Beweis ?
Gibt keinen.

Das war es dann, so schnell kann manchmal Jurismus sein.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Ich denke, Du kennst Dich aus ?
Ich kenne mich als Laie halbwegs aus. Aber Du hast die These in den Raum gestellt. Jetzt ist es an Dir, selbige auch zu belegen. Wir sind hier ja nicht in einem 1:1 - Chat.

ZB. im Erbrecht

Bei Pflichtteilsansprüchen muss dieser Anspruch (nicht ob sondern jeder einzelne Cent) nachgewiesen werden. Für den Richter objektiv nachvollziehbar auf einem Zettel aufgeführt und von einer neutralen Person bestätigt. Liegt das Vermögen auf einem Bankkonto zB. Sparbuch, dann war es das mit den Ansprüchen.

Entweder hat man keine Beweise - dann braucht man auch nicht klagen. Oder die Beweise sind am Bankgeheimnis, Briefgeheimnis (Kontoauszüge) und dem Datenschutz vorbei beschafft worden - alles Straftatbestände und man "braucht" sie nicht einem Richter vor legen.

Dein auch 100% richtiges Wissen, dass da 10 Millionen Euro auf dem Konto Nr. 1234 bei der Deutschen Bank in München liegen hat den selben juristischen Effekt, wie Dein Wissen über Deine Driftfähigkeiten - keinen, vorbei bevor es angefangen hat.

Es gibt da noch mehr Bereiche, dies nur beispielhaft genannt für Situationen, wo Beweise "eigentlich" recht leicht möglich wären, "nur" der Datenschutz seine Finger drauf hat.

Die gesetzlich vorgegebene Zuweisung einer Beweislast ist ein Thema, was auch unter so ziemlich allen Juristen mehr als nur kritisch betrachtet wird. Es gibt zweifelsfrei eine ganze Menge Fallbereiche, wo die Beweislast gedreht werden sollte.

Nicht, weil es für die jetzige Person "lästig" ist, sondern weil "die andere Seite" ohne jeden großen Aufwand einen Beweis zur Be- oder auch Entlastung führen könnte und dann auch Recht im angestrebten Sinne von gerecht und nicht nur (dann zwangsweise) als eine Abfolge von Gesetzen gesprochen werden müsste und in diesen Bereichen dann auch häufig un(ge)recht geurteilt wird.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Da kommt auch nichts mehr. Ausser bei MT😁. Aber dafür gibts das Forum ja auch🙂

Auf die Fragestellung, was kommen kann, gibt es immer umfangreiche Antworten mit Dingen, die nicht nur theoretisch möglich sind, sondern es tatsächlich auch schon gegeben hat.

Dass sich vieles oder auch nichts von dem jetzt Genannten nun auch konkret beim Fragesteller realisieren wird, ist etwas völlig anderes.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Da kommt auch nichts mehr. Ausser bei MT😁. Aber dafür gibts das Forum ja auch🙂
Auf die Fragestellung, was kommen kann, gibt es immer umfangreiche Antworten mit Dingen, die nicht nur theoretisch möglich sind, sondern es tatsächlich auch schon gegeben hat.

Dass sich vieles oder auch nichts von dem jetzt Genannten nun auch konkret beim Fragesteller realisieren wird, ist etwas völlig anderes.

Das ist mir bekannt. Deswegen hab ich auch die Smileys dahinter gesetzt. Also nicht Wort für Wort auf die Goldwaage.

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