Driften auf Privatparkplatz....was droht?
Moin,
ich war böse 😁
Eben fiel hier unverhofft in kurzer Zeit recht viel Schnee und da hab ich mir gedacht, ich nutze die Gelegenheit für ein wenig Training der Fahrzeugbeherrschung. Und zwar auf einem großen Parkplatz im Gewerbegebiet. Dieser gehört zu einer Disco/Bowlingbahn/Fitnessstudio.
Der Parkplatz ist quasi zweigeteilt und der eine Teil ist quasi frei. Der Platz ist ca. 50x30m, am Rand standen 2 Autos.
Nach 5 Minuten kam dann ein privater Räumdienst, ich hab natürlich die Aktion sofort abgebrochen. Er Tür auf, ich hingefahren, Fenster runter. Der gute Mann war not amused und dabei mein Kennzeichen aufzuschreiben. Ich wüsste, dass das verboten sei und das sei ein Privatparkplatz, aber kein Spielplatz. Auf meine Frage, was mich erwarten würde, konnte er mir nicht antworten. Er würde das dem Besitzer weiterleiten und ich dann sicherlich etwas hören.
Ja, was kann kommen?
Kurz nochmal die "Eckdaten":
- großer, quasi freier Parkplatz
- Gewerbegebiet, keine Anwohner
- es lag Schnee und war sehr glatt, ich habe also nix beschädigt
- Drehzahl kaum über 3.000 u/min, also keine Lärmbelästigung durch ständigen Drehzahlbegrenzer, etc.
- an der Einfahrt des Parkplatzes ist KEIN Schild, was auf Privatgelände hinweist.
Ich bitte, die Diskussion sachlich und themenbezogen (also nicht zum Sinn oder Unsinn des Driftens) zu führen. Vielleicht klappt es ja 🙂
Gruß
BMWRider
Beste Antwort im Thema
Driften auf Parkplatz....was droht?
Ganz einfach: Seitenlange Diskussionen auf MT. 😁😁😁
154 Antworten
Was lernen wir daraus:
Driftet so schnell ihr könnt, damit keiner das Kennzeichen notieren kann 🙂
HTC
Haben wir auch mal auf dem Parkplatz des benachbarten REWE-Parkplatz gemacht. Ist ein ziemlich beliebter Treffpunkt, weil schön groß und nachts eben ungeräumt. Waren also gerade mehre Autos unabhängig von einander sich am Vergnügen, als auf einmal der "vermeintliche" Besitzer vorfuhr - der dann zu uns meinte er hätte die Polizei verständigt.
Wir haben uns daraus nichts gemacht, paar Minuten später kam dann tatsächlich die Polizei und nahm unsere Daten auf und meinte sie würden sich bei uns melden. Gekommen ist nie was. Die Polizei an sich konnte uns jetzt auch keinen Grund nennen warum was kommen sollte, sie hätten halt vorbeischauen müssen weil er die angerufen hat.
Ende vom Lied war, zwei Tage später waren wir einkaufen und haben den "Besitzer" beim einräumen der Regale vorgefunden. Da machte die Aussage von der Polizei, das ist gar nicht der Besitzer, auch auf einmal Sinn😁
So lange ihr nichts beschädigt passiert da im Normalfall gar nichts, würde mir da also gar keinen Kopf machen. Wäre jetzt was anderes wenn du durch die Blumenbeete driftest oder dergleichen 😉
Servus!
Mein Fahrlehrer meinte mal zu mir: (In wie weit das stimmt, keine Ahnung, ich hab es nie gemacht oder wo anders gelesen bzw. nachgefragt.)
Wenn man sein Auto, z.B. auf einem Aldi Parkplatz oder eben Rewe Parkplatz abends abstellt und dieser wird mit einer Schranke oder ähnliches geschlossen, gilt auf diesem Parkplatz keine StVO etc. mehr. Dann wäre das quasi ein Parkplatz ohne Regeln und Gesetze. Es bleibt natürlich das Gebot was mein Vorredner bereits andeutete, solange nichts beschädigt oder zerstört wird.
Wenn die Schranke unten ist, ist es ein Privatgrundstück.
So in etwa hat er mir das mal erklärt. Aber wie schon gesagt, keine Ahnung in wie weit das richtig ist.
Von euch weiß das doch bestimmt einer besser, besonders die, die im Jahr 2-5 Sätze Reifen benötigen. xD
M.
Zitat:
Original geschrieben von Skeletto
Von euch weiß das doch bestimmt einer besser, besonders die, die im Jahr 2-5 Sätze Reifen benötigen.
Oh, also ich benötige tatsächlich im Jahr immer so 2 Sätze Reifen. Würde ganz schön ins Geld gehen, wenn ich nicht jedes Mal zufällig ganz genau passende Gebrauchtreifen in meinem Keller finden würde.
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Zitat:
Original geschrieben von Skeletto
Wenn die Schranke unten ist, ist es ein Privatgrundstück.
Nicht ganz falsch, es fehlt nur ein Detail:
Es ist ein fremdes Privatgrundstück.
Deine Wohnung ist sicherlich auch "Privat" und wenn ich da drin bin und Du die Tür zu machst, dann möchte ich Dich mal erleben, wenn ich Dir nicht nur etwas von "quasi ohne Regeln und Gesetze" erzähle, sondern mich auch so in Deiner Wohnung verhalte.
😁
Servus!
Mag sein, aber "Wohnung" ist etwas anderes wie ein reines "Grundstück".
Wie gesagt, ich weiß es nicht zu 100%, ich gebe nur das wieder was mir "quasi" gelehrt wurde. xD
M.
Zitat:
Original geschrieben von Skeletto
Servus!Mein Fahrlehrer meinte mal zu mir: (In wie weit das stimmt, keine Ahnung, ich hab es nie gemacht oder wo anders gelesen bzw. nachgefragt.)
Wenn man sein Auto, z.B. auf einem Aldi Parkplatz oder eben Rewe Parkplatz abends abstellt und dieser wird mit einer Schranke oder ähnliches geschlossen, gilt auf diesem Parkplatz keine StVO etc. mehr. Dann wäre das quasi ein Parkplatz ohne Regeln und Gesetze. Es bleibt natürlich das Gebot was mein Vorredner bereits andeutete, solange nichts beschädigt oder zerstört wird.
Wenn die Schranke unten ist, ist es ein Privatgrundstück.
So in etwa hat er mir das mal erklärt. Aber wie schon gesagt, keine Ahnung in wie weit das richtig ist.
Von euch weiß das doch bestimmt einer besser, besonders die, die im Jahr 2-5 Sätze Reifen benötigen. xD
M.
das ist auch richtig so. bzw gelten schon regeln. die des besitzers und ggf betroffene andere gesetze. mit ohne auspuff auf dem privaten und abgesperrtem platz nachts um 2 rumpfeifen is eben net 😉
@raodwin
du darfst eine wohnung damit nicht vergleichen. hier gelten wiegesagt andere grundlagen. z.b. darfst du auf einem privatgrundstück das umfriedet ist (z.b. die nordschleife oder jedliche andere rennstrecke) mit eben nicht stvo konformen fahrzeugen rumheizen. aber eben mit dem obrig angemerktem. das bedeutet aber nicht das du in deiner wohnung machen kannst was du willst. also frau verhauen, einen umnieten oder hanf pflanzen anbauen. das is schon n bissle n unterschied 😉
Zitat:
Original geschrieben von Skeletto
Mag sein, aber "Wohnung" ist etwas anderes wie ein reines "Grundstück".
Nö, nur weil eine sogenannte Besitzstörung auf einem Grundstück leichter auszuführen ist, muss sie deshalb der Besitzer nicht mehr (er)dulden. Da macht der Gesetzgeber erst mal keinen Unterschied. Strafmaß und Schadensersatzhöhe werden je nach Umstand differieren, aber die "grundsätzliche Unzulässigkeit" einer entsprechenden Handlung ist identisch.
http://dejure.org/gesetze/BGB/858.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/862.html
Und damit sollte dann auch geklärt sein, dass eine Abmahnung inkl. Unterlassungserklärung problemlos möglich ist. Ein seit Jahren immer häufiger angewendetes (weil deutlich unangenehmes) Rechtsmittel und vom Störer (hier sogar der Fahrzeughalter) auch akzeptiert werden muss.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
du darfst eine wohnung damit nicht vergleichen. hier gelten wiegesagt andere grundlagen. z.b. darfst du auf einem privatgrundstück das umfriedet ist (z.b. die nordschleife oder jedliche andere rennstrecke) mit eben nicht stvo konformen fahrzeugen rumheizen.
Echt jetzt?
Ich darf auf Deinem Grundstück mit einer Schrottkarre, hackedicht und ohne Fahrerlaubnis herumheizen - ohne vorher eine Genehmigung dafür bei Dir einholen zu müssen und ohne dass Du dann irgendwelche Rechtsmittel dagegen einsetzen kannst?
Die StVO oder StVZO mögen auf echten Privatgrundstücken nicht gelten, aber deshalb ist doch dort nicht Narrenfreiheit.
"Der Staat" kann von sich aus nur bei Straftaten eingreifen, aber wenn der Besitzer auch nur mit dem Finger schnippt, dann greift "der Staat" ein und die Hände sind auf dem Rücken fixiert.
Auf Privatbesitz kommt nicht "der Staat" mit einem Verstoß gegen die StVO, aber es kommen dann zwei Leute, der Besitzer und "der Staat" und dies mit Dingen, da bettelt man dann nach einen Verstoß nur gegen die StVO.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Echt jetzt?Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
du darfst eine wohnung damit nicht vergleichen. hier gelten wiegesagt andere grundlagen. z.b. darfst du auf einem privatgrundstück das umfriedet ist (z.b. die nordschleife oder jedliche andere rennstrecke) mit eben nicht stvo konformen fahrzeugen rumheizen.Ich darf auf Deinem Grundstück mit einer Schrottkarre, hackedicht und ohne Fahrerlaubnis herumheizen - ohne vorher eine Genehmigung dafür bei Dir einholen zu müssen und ohne dass Du dann irgendwelche Rechtsmittel dagegen einsetzen kannst?
Die StVO oder StVZO mögen auf echten Privatgrundstücken nicht gelten, aber deshalb ist doch dort nicht Narrenfreiheit.
"Der Staat" kann von sich aus nur bei Straftaten eingreifen, aber wenn der Besitzer auch mit dem Finger schnippt, dann greift "der Staat" ein und die Hände sind auf dem Rücken fixiert.
Auf Privatbesitz kommt nicht "der Staat" mit einem Verstoß gegen die StVO, aber es kommen dann zwei Leute, der Besitzer und "der Staat" und dies mit Dingen, da bettelt man dann nach einen Verstoß nur gegen die StVO.
Du übertreibst jetzt aber masslos. Du wirst vom Gelände runtergeschmissen und bekommst bei Interesse des Besitzers eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Dafür werden keine Hände auf dem Rücken fixiert.😕
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Echt jetzt?Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
du darfst eine wohnung damit nicht vergleichen. hier gelten wiegesagt andere grundlagen. z.b. darfst du auf einem privatgrundstück das umfriedet ist (z.b. die nordschleife oder jedliche andere rennstrecke) mit eben nicht stvo konformen fahrzeugen rumheizen.Ich darf auf Deinem Grundstück mit einer Schrottkarre, hackedicht und ohne Fahrerlaubnis herumheizen - ohne vorher eine Genehmigung dafür bei Dir einholen zu müssen und ohne dass Du dann irgendwelche Rechtsmittel dagegen einsetzen kannst?
JEIN! wen ICH dich dazu einlade UND es umfriedet ist: JA. der parkplatz ist NICHT umfriedet und somit zwar in privat besitz ABER es gilt die stvo. und das is eben der kleine aber feine unterschied. mein parkplatz vor dem haus gehöhrt auch mir. dafür hab ich geld gezahlt. es gilt aber trotzdem auf dem parkplatz die stvo.
Ich finde es immer wieder lustig, wie man sich hier so wunderbar sinnlos um juristische Themen kloppen kann.
Roadwin hat recht: Das kann eine Abmahnung geben, die kostet Geld. Und richtig teuer wird es, wenn gegen eine damit verbundene Unterlassungsverpflichtungserklärung verstoßen wird.
Hier werden zwei Themen wild durcheinander gewürfelt:
Die öffentlich-rechtliche "Bußgeld-Seite", also die Frage, ob der Staat (Verwaltungsbehörde) bzw. die Polizei eingreifen, und falls ja, mit welchen Konsequenzen, und die andere, privatrechtliche Seite, ob also der Grundstückseigentümer oder berechtigte Besitzer (*) auf dem Zivilrechtsweg gegen einen Drifter vorgehen kann (ja, kann er, denn ein Drifter ist zumindest ein Besitzstörer).
Faktisch wird aber eher nichts passieren. Also ruhig Blut.
-------------
(*) Besitz und Eigentum sind nicht dasselbe.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Du wirst vom Gelände runtergeschmissen ...Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
mit einer Schrottkarre, hackedicht und ohne Fahrerlaubnis herumheizen -
...
wenn der Besitzer mit dem Finger schnippt, dann greift "der Staat" ein und die Hände sind auf dem Rücken fixiert.
Hackedicht mit einer Schrottkarre ohne Fahrerlaubnis - und man muss dann nur das Gelände verlassen und nach Hause fahren?
Wenn Du das so meinst 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Hackedicht mit einer Schrottkarre ohne Fahrerlaubnis - und man muss dann nur das Gelände verlassen und nach Hause fahren?Wenn Du das so meinst 🙄
geh mal auf ein autotreffen/autorennen....späterstens gegen 22uhr wirst du GENAU diesen zustand vorfinden. solange der veranstalter der das hausrecht hat das duldet juckt das nicht die bohne.
die frage is nur was passiert wen was passiert. siehe hier: http://www.thueringer-allgemeine.de/.../...ten-bei-Eisenach-1300327475
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
JEIN! wen ICH dich dazu einlade
Lag hier eine Einladung / Genehmigung zum Driften vor?
Zitat:
JA. der parkplatz ist NICHT umfriedet und somit zwar in privat besitz ABER es gilt die stvo.
Gibt es in der StVO eine Genehmigung zum Driften?
Was viel relevanter ist und irgendwie untergegangen erscheint:
Zitat:
zwar in privat besitz ABER es gilt die stvo.
Das "aber" ist falsch, es ist ein "und".
Es gilt die StVO und es gilt das Haus- und Besitzrecht des Besitzers/ Eigentümers. Das Eine ersetzt nicht das Andere, es ist beides vorhanden und es muss beides beachtet werden.
Nur weil eine fehlende Schranke die StVO für gültig erklärt, darf man dort nicht gleich fahren. Eine pauschal geltenden und damit ohne besondere Beschilderung anzunehmende Nutzungsgenehmigung besteht nur innerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Auf dem völlig offenen, weil schrankenlosen Aldi-Parkplatz gilt am Sonntag Vormittag zweifelsfrei die StVO, aber er darf nicht genutzt (befahren) werden, weil es außerhalb der üblichen Geschäftszeit ist.