Driften auf Privatparkplatz....was droht?
Moin,
ich war böse 😁
Eben fiel hier unverhofft in kurzer Zeit recht viel Schnee und da hab ich mir gedacht, ich nutze die Gelegenheit für ein wenig Training der Fahrzeugbeherrschung. Und zwar auf einem großen Parkplatz im Gewerbegebiet. Dieser gehört zu einer Disco/Bowlingbahn/Fitnessstudio.
Der Parkplatz ist quasi zweigeteilt und der eine Teil ist quasi frei. Der Platz ist ca. 50x30m, am Rand standen 2 Autos.
Nach 5 Minuten kam dann ein privater Räumdienst, ich hab natürlich die Aktion sofort abgebrochen. Er Tür auf, ich hingefahren, Fenster runter. Der gute Mann war not amused und dabei mein Kennzeichen aufzuschreiben. Ich wüsste, dass das verboten sei und das sei ein Privatparkplatz, aber kein Spielplatz. Auf meine Frage, was mich erwarten würde, konnte er mir nicht antworten. Er würde das dem Besitzer weiterleiten und ich dann sicherlich etwas hören.
Ja, was kann kommen?
Kurz nochmal die "Eckdaten":
- großer, quasi freier Parkplatz
- Gewerbegebiet, keine Anwohner
- es lag Schnee und war sehr glatt, ich habe also nix beschädigt
- Drehzahl kaum über 3.000 u/min, also keine Lärmbelästigung durch ständigen Drehzahlbegrenzer, etc.
- an der Einfahrt des Parkplatzes ist KEIN Schild, was auf Privatgelände hinweist.
Ich bitte, die Diskussion sachlich und themenbezogen (also nicht zum Sinn oder Unsinn des Driftens) zu führen. Vielleicht klappt es ja 🙂
Gruß
BMWRider
Beste Antwort im Thema
Driften auf Parkplatz....was droht?
Ganz einfach: Seitenlange Diskussionen auf MT. 😁😁😁
154 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Mal rein rechtlich gesehen ist es eine gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs... denn der Parkplatz ist nicht abgesperrt... zumal waren andere Fahrzeuge auf dem Parkplatz...Ich hab schon mit eigenen Augen gesehen wie jemand auf einem großen Parkplatz driften musste und dann gegen ein Fahrzeug donnerte... und der junge Mann hat dann nur geguckt... mich und mein Kollegen nicht gesehen da wir im abgestellten Auto saßen ohne Licht und ist abgehauen... sein Kennzeichen hatte ich mir natürlich gemerkt und die grünen Verständigt... sowas geht garnicht...
Ein anderer hat seinen Corsa C gegen die Laterne befördert... zum Glück war da ein risen Schneeberg rundherum...die Stoßstange war trozdem im Eimer.
Der Inhaber des Parklplatzes kann dir jetzt nicht wirklich viel... aber die Polizei kann dieses Vergehen verfolgen und bestrafen sofern es zur Anzeige gebracht wird.
Oft sind solche Parkplätze übrigens auch Videoüberwacht oder es gibt Streifen die alle 30-120 Minuten dort aufkreuzen und nach dem rechten sehen.
Eine Gefährdung kann der TE sicherlich minimieren, indem er aufpasst wenn andere Fahrzeug den Parkplatz benutzen möchten. Soviel traue ich schon dem TE zu.
Gefährdung?
Reden wir hier von einem abstrakten oder konkreten Gefährdungsdelikt?
Ich sehe hier keinen einschlagenden Tatbestand :/
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Mal rein rechtlich gesehen ist es eine gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs... denn der Parkplatz ist nicht abgesperrt... zumal waren andere Fahrzeuge auf dem Parkplatz...Ich hab schon mit eigenen Augen gesehen wie jemand auf einem großen Parkplatz driften musste und dann gegen ein Fahrzeug donnerte... und der junge Mann hat dann nur geguckt... mich und mein Kollegen nicht gesehen da wir im abgestellten Auto saßen ohne Licht und ist abgehauen... sein Kennzeichen hatte ich mir natürlich gemerkt und die grünen Verständigt... sowas geht garnicht...
Ein anderer hat seinen Corsa C gegen die Laterne befördert... zum Glück war da ein risen Schneeberg rundherum...die Stoßstange war trozdem im Eimer.
Der Inhaber des Parklplatzes kann dir jetzt nicht wirklich viel... aber die Polizei kann dieses Vergehen verfolgen und bestrafen sofern es zur Anzeige gebracht wird.
Oft sind solche Parkplätze übrigens auch Videoüberwacht oder es gibt Streifen die alle 30-120 Minuten dort aufkreuzen und nach dem rechten sehen.
Wenn andere Autos beschädigt werden könnten ist das natürlich was anderes,aber sowie der TE die Situation beschrieben hat bestand in der Hinsicht keinerlei Gefahr.
Menschliches Verständnis und Gesetzte sind 2 paar Schuhe.
Lt. TE standen noch 2 Autos auf dem Parkplatz... wenn auch vieleicht etwas Entfernt... ein Auto das driftet hat man nicht immer 100% unter Kontrolle.
Mal abgesehen davon ist es immernoch öffentlicher Straßenverkehr und dort könnten ggf. auch Fußgänger sein, Fahrradfahrer etc pp...
Es hat schon seinen Grund warum das ganze Verboten ist im öffentlichen Straßenverkehr.
Ansonsten kannst du ja auch mal deinen Rechtschutz fragen sofern vorhanden.
Ähnliche Themen
Anbei mal ein Bild des Parkplatzes. Es geht um den leeren Teil. Am Rand standen 2 Autos.
Ich bin da auch nicht mit 50 km/h langgeheizt, sondern mit geringer Geschwindigkeit versucht, ein paar "Zieldrifts" zu machen. Habe mich da im nördlichen Teil des Platzes aufgehalten und Abstand zu den Autos gehalten. Rein aus Selbstschutz, da ich keine Lust auf so nen dämlichen Unfall habe (genug Videos auf Youtube zu dem Thema gesehen 😁).
Fußgänger/Radfahrer gibt es da nicht, da der Parkplatz an ner Sackgasse ist und zum Weg östlich des Parkplatzes gibt es einen mannshohen Zaun.
Dass Driften streng genommen natürlich verboten ist und je nach Laune evtl. Polizisten geahndet wird, steht außer Frage.
Und was soll nun Menschn davon abhalten auf diesen Parkplatz zu kommen?
Die können ihn dennoch mit Fahrrad oder zufuß erreichen und natürlich können auch Leute dort aus ihrem geparkten Auto kommen und sind dann eben auch da.
Natürlich nur theoretisch... das das in der Praxis vermutlich anders aussieht ist mir klar... aber man könnte es eben so auslegen wenn man dir böses will. 🙂
Ja logo. Ich habe ja auch immer geschaut, ob was/wer kommt.
Den Räumler habe ich ja auch sofort gesehen.
Wie gesagt, dass ich böse war, weiß ich 😉
Aber lieber da böse als da, wo wirklich wenig Platz bzw. nennenswertes Verkehrsaufkommen ist. Das geht aber über die eigentliche Frage hinaus 😉
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
das ist kein privat parkplatz! ALLES was keine schranke hat gehöhrt zum öffentlichen verkehrsraum. somit ist das grundstück zwar privat besitz aber es untersteht der tavo. und JETZT wird ein schuh draus. den in der stvo gibts den § von wegen "unnütze benutzung der strasse"...wen man das jetzt auf die spitze treiben würde dann könnte man dich wegen sowas drankriegen....
Nö - mein Erdbeerbeet ist auch ohne Schranke / Zaun erreichbar. Trotzdem ist es kein öffentlicher Verkehrsraum.
Das ist wie Äpfel mit Birnen vergleichen...
Aber auch auf deinem Erdbeerbeet darfst du nicht driften...
Kann dein Erdbeerbeet auch gar nicht sein, denn die Definitionen für öffentlichen Verkehrsraum sehen wie folgt aus:
rechtlich öffentlichen Verkehrsraum: die Straße ist von der zuständigen Straßenbaubehörde für Jedermann zur verkehrsüblichen Nutzung gewidmet worden.
Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden.
Nicht öffentlich ist Verkehrsraum nur wenn die folgenden Merkmale gegeben sind:
Beschränkungswillen: Der Wille des Verfügungsberechtigten ungewollten Personen- oder Fahrzeugverkehr auszuschließen. Er muss durch Schilder oder sonstige Vorkehrungen erkennbar sein.
Beschränkungsvorkehrungen: z.B. Schranken, Zäune, Mauern, Hecken, Parkausweise. Vorkehrungen sind entbehrlich, wenn sich die Nichtöffentlichkeit ohne weiteres bereits aus der Lage oder der Gestaltung der Anlage erkennen lässt.
Beschränkungskontrolle: Ist jede wirksame Vorkehrung, wie Einlasskontrollen, technische Überwachung, persönliche Überwachung.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Ja logo. Ich habe ja auch immer geschaut, ob was/wer kommt.
Den Räumler habe ich ja auch sofort gesehen.Wie gesagt, dass ich böse war, weiß ich 😉
Aber lieber da böse als da, wo wirklich wenig Platz bzw. nennenswertes Verkehrsaufkommen ist. Das geht aber über die eigentliche Frage hinaus 😉
Moin Rider,
mach ich auch gerne auf einem unserer Firmenparkplätze 😁
- Da gibt es mittlerweile sorgar eine Schranke bei der Einfahrt
und jede Menge Hinweistafeln, wie, es gilt StVo §...
Nach meinem Feierabend ist die Schranke noch offen, Spätschicht,
stehen auch noch Fahrzeuge, aber ein Großteil ist immer frei.
- Das ganze liegt genau gegenüber vom Förtner!
Der hat schon mehrmals die Polizei geholt, vor allem am Wochenende,
weil dann richtig starke Veranstaltungungen abgingen 😁
- und schon mal eine Laterne touchiert wurde, oder sich zwei
getroffen hatten!
aber sonst, in der Woche, wenn wir das mal ausnutzen,
interessiert das Keinen !
- Also, wenn nicht gleich eine Anzeige gemacht wird,
wird auch nichts mehr kommen!
schönen Gruß
Erfahrungsgemäß regen sich manche Leute eben gerne künstlich auf und wollen einem Angst machen.
Wie oft mir schon mit Anzeigen gedroht wurde... ich verwerfe das immer gleich wieder...
Realistisch gesehen hast du ja niemanden akut gefährdet... insofern...
Rein theoretisch könntest du auch sagen du warst garnicht vorort... Aussage gegen Aussage...
Und?
Letztens habe ich im Sprinter auf meinen Kollegen gewartet, der hat seine Kochplatte im Büro vergessen, wollten wir auf die Baustelle mitnehmen (ich hock im Baucontainer und hake To Do Listen ab, ich darf das), da hab ich warten müssen und es hatte frisch geschneit auf dem Firmenparkplatz. Naja, da hab ich kurz Schwung geholt und im Zweiten einen schönen Donut hingemalt. Das macht auch nach 14 Jahren autofahren noch Spaß. (Ja, ich weiß, Manche fahren 65 Jahre, so war es nicht gemeint)
Unser Kollege vom Räumdienst hat nur gegrinst und mit einem "Kindskopf" durfte ich weiterfahren.
Bis auf mein Auto und das vom Kollegen war kein Schwein da, also...
Wenn man an drei Tagen im Jahr ohne jemanden in der Nähe noch nicht mal aus Spaß nen Drift machen kann, dann können wir uns auch alle ins Bett legen und das Licht ausmachen.
Ich meine, dass man sich im Straßenverkehr vernünftig verhält, ist ja klar, das hat für mich nichts damit zu tun.
cheerio
Mir wäre das als Betreiber auch vollkommen latte, solange da an meinem Eigentum nix zerstört wird, ohne dass der Verursacher sich danach meldet und das begleicht.
Dass Anwohner manchmal schwer genervt sind, wenn da stundenlang die Motoren aufheulen, ist verständlich. Aber im Gewerbegebiet....ja mei.
Gut, aber ich bin halt erstmal an einen vermeintlich Verständnislosen geraten und da kommt halt die Frage auf: Was kann einem einer wirklich, wenn er es drauf anlegt?
Ganz ehrlich? Hör auf dir einen Kopf zu machen...
Selbst wenn der Kerl eine Anzeige erstattet... dann kommt erstmal ein Anhörungsbogen...
Und wenn du sagst du warst nicht vorort... wer will das Gegenteil beweisen?
Aussage gegen Aussage... verfahren wird eingestellt...