Driften auf Privatparkplatz....was droht?
Moin,
ich war böse 😁
Eben fiel hier unverhofft in kurzer Zeit recht viel Schnee und da hab ich mir gedacht, ich nutze die Gelegenheit für ein wenig Training der Fahrzeugbeherrschung. Und zwar auf einem großen Parkplatz im Gewerbegebiet. Dieser gehört zu einer Disco/Bowlingbahn/Fitnessstudio.
Der Parkplatz ist quasi zweigeteilt und der eine Teil ist quasi frei. Der Platz ist ca. 50x30m, am Rand standen 2 Autos.
Nach 5 Minuten kam dann ein privater Räumdienst, ich hab natürlich die Aktion sofort abgebrochen. Er Tür auf, ich hingefahren, Fenster runter. Der gute Mann war not amused und dabei mein Kennzeichen aufzuschreiben. Ich wüsste, dass das verboten sei und das sei ein Privatparkplatz, aber kein Spielplatz. Auf meine Frage, was mich erwarten würde, konnte er mir nicht antworten. Er würde das dem Besitzer weiterleiten und ich dann sicherlich etwas hören.
Ja, was kann kommen?
Kurz nochmal die "Eckdaten":
- großer, quasi freier Parkplatz
- Gewerbegebiet, keine Anwohner
- es lag Schnee und war sehr glatt, ich habe also nix beschädigt
- Drehzahl kaum über 3.000 u/min, also keine Lärmbelästigung durch ständigen Drehzahlbegrenzer, etc.
- an der Einfahrt des Parkplatzes ist KEIN Schild, was auf Privatgelände hinweist.
Ich bitte, die Diskussion sachlich und themenbezogen (also nicht zum Sinn oder Unsinn des Driftens) zu führen. Vielleicht klappt es ja 🙂
Gruß
BMWRider
Beste Antwort im Thema
Driften auf Parkplatz....was droht?
Ganz einfach: Seitenlange Diskussionen auf MT. 😁😁😁
154 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Du hast zwar recht damit, dass so ein Parkplatz zum öffentlichen Verkehrsraum gehört und dass hier die StVO gilt, aber trotzdem bleibt es ein Privatparkplatz.Der Eigentümer kann somit sein Hausrecht wahrnehmen und jemandem verbieten, solche Driftversuche zu unterlassen.
alles richtig. aber nix anderes hab ich ja geschrieben. 😉
Zitat:
somit ist das grundstück zwar privat besitz aber es untersteht der stvo
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Weil ohne ein besonderes Verbot das Driften, die Durchführung von Reparaturen an Fahrzeugen, das Autowaschen, Abstellen von Müll, ... erlaubt ist?
Nee, weil in Deutschland jeder für alles ein entsprechendes Hinweisschild benötigt, daß ihn an seine Rechte und Pflichten erinnert...😁
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Kostenpflichtige Abmahnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung wäre auch möglich.Abwarten.
Unterlassungserklärung ok, aber warum kostenpflichtige Abmahnung?
Ach ja, falls der Räumler ein starker Raucher ist, hat er die Schachtel Kippen mit meinem Kennzeichen drauf vllt. schon vor Übergabe der Daten weggeworfen 😉
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Moin,ich war böse 😁
Ich auch! *lol* diese Woche bin Ich jeden Tag vor der Frühschicht auf dem Firmenparkplatz auch etwas rumgedriftet Ein Kollege hat mir den Vogel gezeigt,andere haben gelacht und den Daumen nach oben gezeigt und wiederum andere haben es mir sogar nachgemacht 😰
Ich denke auch das da nix kommt und vorallem hat der Drifter geplagte Schneeräumer so lange kein Video von deiner Schandtat gemacht wurde auch nix gegen dich in der Hand.
PS:Vor Jahren habe Ich mal mit Kumpels einen ADAC Übungs-Platz unsicher gemacht, aber bis auf das der Aufseher nach einiger Zeit die Schnautze voll hatte und uns rausgeschmissen hat ist nichts weiter passiert.
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Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
Ich denke auch das da nix kommt...
Frag doch einfach deinen Chef, dann bist du die Ungewißheit los.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Frag doch einfach deinen Chef, dann bist du die Ungewißheit los.Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
Ich denke auch das da nix kommt...
Meinen Chef?Naja erstens war der zu der Zeit noch nicht da und zweitens warum soll Ich mich selbst anzeigen?Sooo schuldig fühl Ich mich deswegen jetzt auch nicht 😁
Bei uns im Industriegebiet waren vor ein paar Jahren große Parkplätze vor Supermärkten auch ein beliebter Treffpunkt von "Driftern" im Winter. Die Polizei hat dann auf Bitte der Besitzer durchgegriffen und diese Plätze am Wochenende verstärkt überwacht. 14 Tage später war Ruhe.
Der Text der StVo gibt auch was dazu her:
StVO §1
und
StVO § 30 lesen, dann weißt Du was Dir blühen kann.
Hallo TE,
ohne zu lesen, was alles meine Vorgänger geschrieben haben, würde ich als Eigentümer des Grundstückes einfach nur lächeln. Ich finde es absolut ok, wenn jemand seine Fahrkünste auf Schnee testen möchte. Was spricht dagegen, wenn keiner gestört oder gefährdet wird.
Ich selbst hätte Dich sogar dabei unterstützt !😉
Leider gibt es für solche Zwecke viel zu wenig Übungsraum.
Durch Deine Übungen (wenn es auch wirklich welche waren ) trägst Du doch auf Deine Weise zu einer Verkehrssicherheit bei.
Lieben Gruß Rolf
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo TE,ohne zu lesen, was alles meine Vorgänger geschrieben haben, würde ich als Eigentümer des Grundstückes einfach nur lächeln. Ich finde es absolut ok, wenn jemand seine Fahrkünste auf Schnee testen möchte. Was spricht dagegen, wenn keiner gestört oder gefährdet wird.
Ich selbst hätte Dich sogar dabei unterstützt !😉
Leider gibt es für solche Zwecke viel zu wenig Übungsraum.
Durch Deine Übungen (wenn es auch wirklich welche waren ) trägst Du doch auf Deine Weise zu einer Verkehrssicherheit bei.
Lieben Gruß Rolf
Absolut richtig!denn nirgens kann man gefahrloser lernen wie sich das eigene Fahrzeug auf Schnee und Eis verhält wie auf einem leeren Parkplatz.
Huch, hier gehts ja rund 😁
- Schadenserrsatz? Ja, klar, theoretisch. Soll der Eigentümer (nicht der "Besitzer"😉 doch mal die Schadensverursachung nachweisen.
- strafbewehrte Unterlassungserklärung / Abmahnung: Theoretisch... aber nur dann, wenn ein gezielter Rechtsverstoß behauptet und ggf. auch nachgewiesen werden kann. Im Falle von Eigenstums- oder Besitzstörungen ist das durchaus möglich, aber eine solche lag nach dem Bericht des TE doch gar nicht vor. (Das Ding heißt übrigens strafbewehrte Unterlassungserklärung, nicht "strafbewährte"😉.
Die (gesetzlichen, nicht die gewillkürten) Kosten einer berechtigetn Abmahnung sind übrigens immer zu ersetzen, zumindest nach der Rechtsfigur der Geschäftsführung ohne Auftrag.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo TE,ohne zu lesen, was alles meine Vorgänger geschrieben haben, würde ich als Eigentümer des Grundstückes einfach nur lächeln. Ich finde es absolut ok, wenn jemand seine Fahrkünste auf Schnee testen möchte. Was spricht dagegen, wenn keiner gestört oder gefährdet wird.
Ich selbst hätte Dich sogar dabei unterstützt !😉
Leider gibt es für solche Zwecke viel zu wenig Übungsraum.
Durch Deine Übungen (wenn es auch wirklich welche waren ) trägst Du doch auf Deine Weise zu einer Verkehrssicherheit bei.
Lieben Gruß Rolf
In der Tat. Auf Parkplätzen habe ich zu Zeiten von Hecktrieblern ohne Helferlein gelernt, wie stark/schnell man gegenlenken muss, um das Auto unter "Kontrolle" (wenn man es denn so nennen kann/mag) halten zu können. Zudem schult es das Popometer, was mir dann im Straßenverkehr bei unvorbereiteten Heckschwenks zugute kam.
Ich gehe aber im konkreten Fall davon aus, dass der Betreiber was gegen diese Übungen hat. Denn dieser Parkplatz wird quasi sofort geräumt, und auch nur der Teil, in dem wenig Autos parken, so dass dort ausreichend "Übungsfläche" ist.
Seitens der Polizei käme wohl nix, wenn sie Streife gefahren wären.
Naja, ich warte ab. Wenn was kommt, werde ich berichten.
Da wird meiner Meinung nach nichts kommen. Der Aufwand ist einfach zu groß.
Dazu müsste die Polizei erstmal den Halter vorladen um die Fahrereigenschaft zur "Tatzeit" zu klären. Dann wird ggf. ein Fahrer und der Zeuge zwecks Gegenüberstellung vorgeladen. Denn ohne die Täterschaft zu klären, kann keine Geldbuße oder sonst was verhängt werden.
Und bei sowas ist der Aufwand einfach unverhältnismäßig.
Ich bekenne mich dazu, auch bei Schnee gerne zu driften 🙂
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Da wird meiner Meinung nach nichts kommen. Der Aufwand ist einfach zu groß.
Dazu müsste die Polizei erstmal den Halter vorladen um die Fahrereigenschaft zur "Tatzeit" zu klären. Dann wird ggf. ein Fahrer und der Zeuge zwecks Gegenüberstellung vorgeladen. Denn ohne die Täterschaft zu klären, kann keine Geldbuße oder sonst was verhängt werden.Und bei sowas ist der Aufwand einfach unverhältnismäßig.
Ich bekenne mich dazu, auch bei Schnee gerne zu driften 🙂
Ich dachte wir seien auf einem Privatgrundstück ! 😉
Toll das Du ein Fan vom Driften auf Schnee bist. Ich selbst finde es auch super gei. und nutze gern eine Gelegenheit um das Umzusetzen.
Drum hat der TE auch meine volle Unterstützung !
Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum 😉
Feiner unterschied zum rechtlich öffentlichen Verkehrsraum 😉
Mal rein rechtlich gesehen ist es eine gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs... denn der Parkplatz ist nicht abgesperrt... zumal waren andere Fahrzeuge auf dem Parkplatz...
Ich hab schon mit eigenen Augen gesehen wie jemand auf einem großen Parkplatz driften musste und dann gegen ein Fahrzeug donnerte... und der junge Mann hat dann nur geguckt... mich und mein Kollegen nicht gesehen da wir im abgestellten Auto saßen ohne Licht und ist abgehauen... sein Kennzeichen hatte ich mir natürlich gemerkt und die grünen Verständigt... sowas geht garnicht...
Ein anderer hat seinen Corsa C gegen die Laterne befördert... zum Glück war da ein risen Schneeberg rundherum...die Stoßstange war trozdem im Eimer.
Der Inhaber des Parklplatzes kann dir jetzt nicht wirklich viel... aber die Polizei kann dieses Vergehen verfolgen und bestrafen sofern es zur Anzeige gebracht wird.
Oft sind solche Parkplätze übrigens auch Videoüberwacht oder es gibt Streifen die alle 30-120 Minuten dort aufkreuzen und nach dem rechten sehen.