Drift mit unfallfolge - Kosten
Ich hoffe ich bin hier richtig.
Also folgendes ist passiert: Ich bin mit nem Kollegen von mir mit dem Auto ins Gewerbegebiet gefahren um ein bisschen durch die Kurven zu schliddern.Das ging auch ne Weile echt gut, konnte den Wagen immer wieder ausbalancieren bis ich dann die Kontrolle verloren habe und durch die Neigung der Kurve in einer 180 Grad drehung nach Rechts gerutscht bin, habe dabei seitlich einen Baum getroffen.
Wie das ganze dann aussieht sieht man auf den Bildern.
Jetzt meine Frage was wird da wohl an Kosten auf mich zukommen, Teile und werkstattmäßig?
Das wird sicher ein nettes Lehrgeld.....
Beste Antwort im Thema
Meine Güte, wird hier teilweise ein Dünnpfiff geschrieben.
Mag sein, dass in diesem Fall tatsächlich nichts passiert ist. Aber das ist gar nicht der Punkt:
Wegen eines Kratzers am eigenen Kotflügel macht man sich für 500 EUR in die Hose.
Wehe, es wird kein Gutachten erstellt und in einer Markenwerkstatt repariert.
Aber ein beschädigter fremder Baum (woher wissen hier eigentlich alle, was das für ein Baum war? Wart ihr dabei?) wird als lächerlicher Kleinkram abgetan.
Besonders quatschig ist es natürlich, wenn man dann anfängt Kategorien nach eigenem Gutdünken zu bilden: ein Menschenleben, ein Haus, ein Kotflügel, jaaa das sind Schäden.
Wie schon mehrfach gesagt: Ein Baum ist teuer. Manche Grundstückshecke kostet mehr, als die verranzten Kisten, die hier so mancher stolz wie Bolle durch die Gegend fährt und schlimm einnässen würde, wenn man ihm eine Beule ins Dach haut.
Das hat nichts mit grünem "tree-hugging" zu tun.
Aber wenn man keine Ahnung hat, was Gegenstände außerhalb des eigenen Suppentellers kosten, sollte man es vielleicht doch besser mit Dieter Nuhr halten, wenn es um Schadensbewertungen geht.🙄
132 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hrhr99
Das sind ja erstmal erschütternde Nachrichten.
Wie heisst es schön, wenn es dem Esel zu wohl ist, geht er aufs Eis.
Driften macht schon Spass, aber wenn einem das Talent ausgeht, wäre es natürlich schon idealer, wenn nicht gerade Bäume im Weg stehen.
Das ist jetzt leider ne teure Erfahrung für Dich, aber da musst Du jetzt durch. Und das so kurz vor Weihnachten, da hat man glatt Mitleid mit Dir.
Teil uns doch mal Dein Spendenkonto mit, dann können wir hier ein bisschen für Dich sammeln.
Markus
Zitat:
Original geschrieben von hrhr99
Zu der Geschichte mit der Polizei, der Baum hat nur leichte blessuren davon getragen, ich bin in der Probezeit und wies aussieht wird das schon teuer genug für jemanden der in der Ausbildung steckt.
Gerade in der Probezeit ist es besonders unklug, einen selbstverschuldeten Unfall auch noch mit einer Verkehrsunfallflucht zu krönen. Wenn das 'rauskommt, ist die Fahrerlaubnis erst einmal für längere Zeit weg.
Bei einem alten Astra würde ich (wenn die Spur noch stimmt) die Tür mit dem Gummihammer selber "ausbeulen" und einen neuen gebrauchten Spiegel dranmachen. Viel investieren macht da kaum Sinn.
Was die Unfallflucht angeht, naja ich kann keinen fremden Geschädigten erkennen, der Baum wirds überleben. Das wäre meine Entscheidungsgrundlage.
Hauptsache Lektion gelernt sage ich mal. Es ist ja schon schön, wenn mal jemand zum Üben fährt.
Zitat:
Original geschrieben von citius
Was die Unfallflucht angeht, naja ich kann keinen fremden Geschädigten erkennen, der Baum wirds überleben. Das wäre meine Entscheidungsgrundlage.
Dieses Entscheidungsrecht stünde dem Unfallverursacher nicht einmal zu, wenn er Volljurist wäre.
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In diesem Fall wird der TE wohl Glück gehabt haben, weil es niemand beobachtet hat. Aber normalerweise sind Baumbeschädigungen keine Kleinigkeit ud reichen allemal für eine Anklage wegen unerlaubten Entfernens.
Ein ganz "normaler" Alleebaum, der nach einem Unfall ersetzt werden muss, kann schnell ein paar tausend (!!) Euro kosten.
Bei Obstbäumen richtet sich der Schaden nach dem Wertminderung des Grundstücks durch den Wegfall des Baums.
Das ist alles ziemlich teuer.
Hafi
Moin,
Selbstverständlich gibt es einen Geschädigten! Entweder die Gemeinde oder den Anlieger - denn einer von beiden hat den Baum in der Liegenschaft bezahlt. Ergo: gibt es definitiv einen geschädigten. So ein Bäumchen kostet auch ganz schnell 500 Euro ... Also trau schau wem ...
Bzgl. des Autos ... Eine Reparatur dürfte schnell im Bereich des Fahrzeugwertes oder sogar darüber liegen. Sofern das Auto noch geradeaus fährt - weiterfahren bis der TÜV abläuft und brav Geld für ein neues Auto zur Seite legen. OK - auf dem Schrott noch nen neuen Spiegel besorgen. Ist ja nicht verboten mit einem verbeulten Fahrzeug rumzudüsen.
MFG Kester
wenn man nicht mehr weiß, wie man spinnen möchte, ist nach diesem kleinen Bums an einen Ahorn, wie sie üblicherweise in Gewerbegebieten stehen bestimmt schon die Rinde ganz leicht angekratzt. Da wird der Baum bestimmt schon gleich eingehen.
Aber klar. In Deutschland muss da mindestens ein Gutachter ran und danach wird der Baum ausgegraben, über den Winter zur Kur nach Spanien gekarrt, dort eingebuddelt und nach 6 Monaten Kur wieder zurückversetzt.
Obstbäume dürften hier auszuschließen sein. Wenn ich nur an den Baum denke wo wir früher das Baumhaus draufgenagelt haben. Dem Baum gehts prächtig.
Sollte er nicht wirklich mal checken lassen, wie schlimm es wirklich ist? Ich könnte mir schon vorstellen, dass es verboten ist, mit einem Fahrzeug zu fahren, dessen tragende Teile beschädigt sind. - Man möge mich korrigieren, falls ich mich Irre.
@citius:
Das mag ja sein, dass es schön ist, fahren zu üben. Aber ein Gewerbegebiet hat durchaus öffentliche Strassen, die durchaus auch mal von anderen VTs genutzt werden. Es wurdn sogar schonmal Fußgänger gesichtet. Und das Talent des TS sein Fahrzeug sicher und vorsichtig zu führen, ist auf den Bildern gut erkennbar. Ich persönlich möchte einem solchen "Übenden" nicht unbedingt bei seinen Proberunden begegnen.
Dafür gibts genug andere Plätze.
@TS:
Du weisst schon, dass man auch von Leuten gesehen werden kann, die man selbst nicht wahrgenommen hat. Mitarbeiter von dort ansässigen Firmen.
Aber: Deine Ehrlichkeit ist schon lobenswert. Nur ist es selten dä... sich in einem öffentlichen Forum der Fahrerflucht zu bezichtigen und gleichzeitig kundzutun, dass man auf öffentlichen Strassen (in der Probezeit!!!) driften geübt hat.
Es hat doch niemand davon gesprochen, daß der Baum eingehen wird. Hier ist schlicht und ergreifend ein Schaden an fremdem Eigentum verursacht worden und da sind die Pflichten des Schädigers nun mal eindeutig geregelt. Und die Sanktionen bei Mißachtung ebenfalls.
Oh mein Gott, der arme Baum! Und das kurz vor Weihnachten! Wenn du dich innerhalb der gessetzlich festgelegten Frist von 24 Stunden nach dem Unfall beim Geschädigten (Stadtverwaltung, Grundstücksbesitzer) meldest, kann sich dies strafmildernd auswirken. Ansonsten drohen dir bis zu drei Jahre Haft und/oder eine Geldstrafe 😰
😛
Zitat:
Original geschrieben von Karl Nickel
Wenn du dich innerhalb der gessetzlich festgelegten Frist von 24 Stunden nach dem Unfall beim Geschädigten (Stadtverwaltung, Grundstücksbesitzer) meldest, kann sich dies strafmildernd auswirken.
Das ist die einzige Chance, die dem Unfallverursacher jetzt noch bleibt.
Ein Schaden muss aber auch wahrnehmbar sein und im Falle eines Gewerbegebietes gehört der Baum ziemlich sicher der Gemeinde, weil der Baum üblicherweise zwischen den Parktaschen als Zierobjekt steht.
Dem Sachbearbeiter und allen anderen Mitarbeitern im Rathaus dürfte der "Schaden", so er denn überhaupt sichtbar ist, scheißegal sein. Interessieren würden die maximal (wenn sie etwas Finanznot haben) dass sie ein Bußgeld kassieren können. Der Baum wird davon aber ganz sicher kein Pflasterchen bekommen. 😉
Wichtiger wäre erstmal am Opel zu überprüfen ob der noch verkehrssicher ist.
Und besser wäre das Üben auf einem Übungsplatz (so man da driften darf!!! - vielfach ist das nämlich untersagt), aber besser im Gewerbegebiet üben als nicht üben. Und beim Üben kann nunmal auch ein Fehler passieren.
Ganz was anderes wäre natürlich, wenn ein abgestelltes Auto betroffen wäre oder natürlich ein Fußgänger, aber Fußgänger sind im Gewerbegebiet selten und man darf ja wohl annehmen, dass man nicht driftet, wenn ein Fußgänger in Reichweite ist.
Mit einem Fronttriebler driften, ist eigentlich eh Unsinn 😉
Mal ne Frage... wie konntest du mit dem Astra driften ?
Du hast das falsche Auto genommen, kein Wunder das das schief gegangen ist.
In dem Fall war das nur "unkontrolliertes Schleudern". Als Drift würde ich das nicht bezeichnen.
Den TE habt ihr sowieso verschreckt.