Dose Anhängerkupplung von 7-Pin auf 13-Pin - wohin mit den Kabel?
Hallo,
eins vorweg. Thema ist jetzt vielleicht nicht unbedingt Subaru speziell, aber anderes allgemeines KFZ Forum hab ich hier nicht gefunden.
Es geht darum eine alte 7 Pin Anschlussdose einer Anhängerkupplung auf 13 Pin umzurüsten (Nur die Dose - kein neuer E-Satz). Da ein Blinkerkontakt einen Wackler hat, möchte ich eine neue 13 pin Dose installieren (ohne neuem kabelstrang).
Jetzt habe ich die 7 pin Dose geöffnet, aber da sind jetzt 10 Kabel.
Eines mit Pin 8 (schwarzes Kabel), den es laut entsprechender Steckernorm für 7 Pin gar nicht gibt, sowie zwei weitere Kabel (gelb/schwarzes und gelb/rotes Kabel), die auf eine Art Schalter gehen.
Pin 8 (schwarzes Kabel) hat Schaltkontakt auf Pin 2. Dafür finde ich auch an der 13 Pin-Dose einen entsprechenden Anschluss und ist somit klar. Dieser Pin 8 ist außerdem mit 58b beschriftet und steht für "Schlusslichtumschaltung bei Einachsschleppern".
Wohin aber mit den zwei Kabel (gelb/schwarzes und gelb/rotes Kabel) die auf diesen separaten Schalter im Kunsstoffgehäuse gehen?
Anbei ein Bild, das alles ein wenig beschreibt.
Danke für die Hilfe.
SG
PS: Fahrzeug ist ein 2010er Diesel Impreza
PPS: hier eine Linksammlung zu Pinbelegungen der AHK-Dosen
https://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4ngersteckdose
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Klemmenbezeichnung
19 Antworten
Zitat:
@delvos schrieb am 1. Juli 2022 um 20:43:23 Uhr:
Ich habe noch einen uralten Träger, der hat einen 7-poligen Anschluss und kein Rückfahrlicht. Natürlich mit den dazugehörigen Papieren (ABE?).
Und den darf ich nicht mehr nutzen?
Da würde ich mich (ohne Wissen) einfach auf den Bestandsschutz verlassen und ich denke nicht, dass sich irgendjemand dafür interessiert.
Aber fakt ist, dass alle Geräteträger- und Zusatzrückleuchten und Anhänger (keine Nachrüstpflicht) über 750kg die volle Belegung inkl. Rückfahrscheinwerfer haben müssen.
Ich würde mich nicht verrückt machen aber wenn man schon etwas verändert, dann ist das die beste Chance es gleich vernünftig und auf die aktuellen Vorschriften zu ändern.
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 30. Juni 2022 um 22:56:24 Uhr:
Bei Fahrradträgern für die Anhängerkupplung ist ein funktionierender Rückfahrscheinwerfer zwingend vorgeschrieben. Das zeigst du mir mal, wie du das mit einer 7poligen Steckdose realisierst.Und wenn du in deiner super-robusten 7poligen Steckdose einen Adapter auf 13polig einsteckst ist deine Robustheit auch beim Teufel. Mal davon abgesehen dass neuere 7polige Stecker extrem windiges Plastik haben.
Jetzt bin ich mal lieber raus, bevor wieder so ein Gemetzel entsteht.
Zitat:
@delvos schrieb am 1. Juli 2022 um 20:43:23 Uhr:
Ich habe noch einen uralten Träger, der hat einen 7-poligen Anschluss und kein Rückfahrlicht. Natürlich mit den dazugehörigen Papieren (ABE?).
Und den darf ich nicht mehr nutzen?
Da hat wohl jemand den Stecker getauscht.
Rückfahrleuchten an Geräteträger waren schon immer Vorschrift.
Moin Moin !
Zitat:
Da hat wohl jemand den Stecker getauscht.
Möglich!
Zitat:
Rückfahrleuchten an Geräteträger waren schon immer Vorschrift.
Falsch ! Richtig: Es müssen alle am Fzg vorgeschriebenen Leuchten angebracht sein , wenn am Fzg die Leuchten auch nur teilweise verdeckt werden. Dabei muss bei Tragesystemen die NSL am Fzg erlöschen.
Das bedeutet , dass an einem Fzg mit EZ 85 ohne Rückfahrscheinwerfer und NSL diese Leuchten auch am Hecktragesystem nicht vorhanden sein oder funktionieren müssen. Könnte also durchaus mit einem 7-poligen Stecker , aber eben nur an einem solchen Fzg , betrieben werden.
MfG Volker
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So als alter Pfuscher, der seine Prüflampe liebt, würde seine Herzallerliebste auf dem Fahrersitz Platz nehmen lassen und dann sagen " tritt bitte mal auf die Bremse". Mit der Prüflampe das stromführende Kabel suchen und die Farbe auf einen Zettel schreiben. 1X Bremse 2x Blinker, 2x Rücklicht, 1x Rückfahrscheinwerfer, 1x Nebelschlussleuchte und das Massekabel. mfg.