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doch ein Problem mit CTR kauf :( (steuerlich)

Themenstarteram 17. Juni 2005 um 12:29

Hi Leute!

Also ich hatte mich doch entschieden mir wieder einen CTR zu kaufen.

Jetzt folgendes Problem:

Von dem Betrag, den ich von meiner Vollkasko nach dem dem Unfall rausbekomme, werden noch 16% mwst. abgezogen...

diese bekomme ich zwar wieder raus, aber NUR DANN, wenn ich das nächste Auto von einem Händler kaufe, der mir wieder die MWST ausweisen kann. Ein Privatverkäufer kann das ja nicht machen...

Leider hatte ich einen CTR von Privat in aussicht, aber das ist jetzt ja hinfällig, weil ich sonst im Prinzip gut 3000€ Mwst verschenke. Ich hoffe ihr versteht das.

Weiteres Problem: kaum ein Händler weist mwst. auf einen Gebrauchtwagen aus... ausser er macht ihn entsprechend teurer, was dann irgendwo fast einem Neuwagen gleichkommt, was ich mir von dem bisschen das die Vollkasko jetzt noch zahlt nicht leisten kann.

Ist doch echt scheisse irgendwo oder?

Kann man das evtl. irgendwie umgehen oder hat damit schon einer Erfahrungen gemacht???

Deutschland kotzt mich langsam echt an....

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32 Antworten
am 17. Juni 2005 um 12:54

Was sind denn allgemein Deine Kriterien an das Auto?? Such doch einfach bei mobile.de, da kannste in der erweiterten Suche doch zum Beispiel einstellen Mwst. ausweisbar

hab grad gesehen, da ist ein 2004er in grau mit 14600 km für 17900 drin...

am 17. Juni 2005 um 13:34

Ich hatte genau das gleiche Problem nachdem mein

Z weg war.

Versuch einen Händler zu finden, der einen (von Ihm

als Neuwagen) verkauften CTR stehen hat.

Die weisen meist auch die Mwst aus.

Das ist die neue Gesetzeslage. Alle Versicherer zahlen

(auch Unfallschäden) netto aus bis du Ihnen eine

Rechnung mit Mwst zeigst.

am 17. Juni 2005 um 13:51

Wenn du bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kaufst, dann MUSS dieser auch entsprechend MwSt aufführen auf der Rechnung. Und diese kannst du dann bei deiner Versicherung wieder geltend machen.

Du hast sogar MwSt auf der Rechnung vom Feuerzeug beim Bütchen umme Ecke!

am 17. Juni 2005 um 15:36

is doch eigentlich logisch dass du die kohle vonner versicherung ohne mwst bekommst, sonst würdste dich daran ja auch "bereichern"... kauf dir eben nen gebrauchten beim autohaus un gut is.

un nich über die versicherungen schellen, bin selbst ein versicherungsfritz :D

am 17. Juni 2005 um 16:09

Sogar Händler weisen selten Mwst auf Gebrauchte aus.

Die dürften sogar eine geringere Steuer ausweisen,

weil der Wagen auch ohne angekauft wurde.

Wenn der Händler dann z.B. 5% ausweist bekommst du die

auch von der Vers. zurück.

Ist bei Gebrauchten nicht so einfach.

am 17. Juni 2005 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von othello

Wenn du bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kaufst, dann MUSS dieser auch entsprechend MwSt aufführen auf der Rechnung. Und diese kannst du dann bei deiner Versicherung wieder geltend machen.

Du hast sogar MwSt auf der Rechnung vom Feuerzeug beim Bütchen umme Ecke!

Das stimmt so leider nicht. Der Händler kann dir nur MwSt. bei einem Gebrauchtwagen ausweisen wenn er den Wagen von einer Firma, Selbstständigen etc. gekauft hat.

Wenn der Händler allerdings von einer Privatperson einen Gebrauchtwagen ankauft wird der Wagen beim Verkauf Differenzbesteuert. Dann steht auf der Rechnung der Gesamtbetrag und der Zusatz, dass in diesem Betrag 16 % Umsatzsteuer enthalten sind.

mfg

am 17. Juni 2005 um 21:48

hmm...

Themenstarteram 18. Juni 2005 um 7:25

Zitat:

Original geschrieben von °°AZ-CTR°°

is doch eigentlich logisch dass du die kohle vonner versicherung ohne mwst bekommst, sonst würdste dich daran ja auch "bereichern"... kauf dir eben nen gebrauchten beim autohaus un gut is.

un nich über die versicherungen schellen, bin selbst ein versicherungsfritz :D

eben nicht bereichern! wenn ich mal meinen alten neu gekauft habe, dann habe ich mwst bezahlt! Kaufe ich meinen nächsten jetzt gebraucht von privat (was meist billiger ist) zahl ich ein zweites mal mehrwertsteuer fürs gleiche Auto im Prinzip, weil ich ja für meinen Unfall nix kann und dann die mwst nicht wieder bekomme...

 

@kementari:

Jepp den hab ich auch gesehen, aber der hat ja nix drin! und ausserdem ist er cosmic, was ich nur im notfall kaufen würde!!! Aber du kennst ja meine ansprüche nicht wie du schon sagtest!!!

Danke aber für den Tipp

Ach Du Scheisse...

und ich dacht immer man bekommt den Wiederbeschaffungswert (natürlich incl. Märchensteuer) von der Versicherung ersetzt?!?!?

Öhm...das heisst wenn man nen Totalschaden mit nem neuen Auto baut und NICHT wieder nen neuen kauft (oder Dusel hat und beim Händler umme Ecke nen Gebrauchten von nem Selbstständigen findet) dann zahlen die einem die Mehrwertsteuer NICHT aus???

Versteh den Sinn dahinter ehrlich gesagt nicht, ich HAB die Märchensteuer doch schon gezahlt und die steckt in dem Wagen der in die Presse kommt...oder etwa nicht?!?!?

Dann sollt die Versicherung einfach den Wiederbeschaffungswert rausrücken, enstprechend Kilometer und Zustand und gut is!!!!

Oder irr ich mich da?

Tja Sinn machts eigentlich keinen wenn man selbst betroffen ist :)

Die Versicherung argumentiert so, das die Mehrwertsteuer nur Ersatzpflichtig ist wenn sie auch tatsächlich anfällt (Bei der wiederbeschaffung). Das ist so seit Anfang 2003 glaube ich.

Ich war letztes Jahr leider selber betroffen. Auto vom Autohaus gekauft, 3 Monate später Wildschaden, Versicherung zieht sich ca. 3000 Euro MWStr. ab...leider hab ich erst danach erfahren das sie das dürfen, als ich das neue Auto schon gekauft hatte. Das neue Auto ist Differenzbesteuert, d.h. das Autohaus führt nur 16 % vom Gewinn ab und nicht vom Verkaufspreis. Und diese 16 % bekommt man auch nur wieder.

Zitat:

Original geschrieben von Prelude XXL

Das stimmt so leider nicht. Der Händler kann dir nur MwSt. bei einem Gebrauchtwagen ausweisen wenn er den Wagen von einer Firma, Selbstständigen etc. gekauft hat.

Wenn der Händler allerdings von einer Privatperson einen Gebrauchtwagen ankauft wird der Wagen beim Verkauf Differenzbesteuert. Dann steht auf der Rechnung der Gesamtbetrag und der Zusatz, dass in diesem Betrag 16 % Umsatzsteuer enthalten sind.

mfg

Prinzipiell kann der Händler immer 16 % MWSt. ausweisen, nur wenn er das macht schneidet er sich eigentich nur ins eigene Fleisch. Den diese 16 % will er natürlich nicht zahlen, sondern muss der Käufer zahlen. Also wird das Auto wieder teuer. Und dann muss er noch diese 16 % an Finanzamt abführen. Die wollen ja auch noch was haben...also macht er seine eigenen Fahrzeuge teurer und hat nichts davon ===> er lässt es gleich sein und führt nur auf die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf die 16 % ab. Auf der Rechnung steht dann kein Zusatz das im Betrag 16 % enthalten sind, sondern nur das der Betrag Differenzbesteuert ist gemäß § 25 Ust (?).

Also zum Beispiel kauft ein Händler ein Fahrzeug für 10.000 € und verkauft es für 12.000 €. Also macht er 2.000 € Gewinn. In diesen 2000 € sind 16 % MWSt. enthalten und genau diese führt er ans Finanzamt ab. Also 275,86 €. Und genau diese 275,86 € würde man wieder bekommen von der Versicherung. Man muss aber der Versicherung noch nachweisen, das der Händler genau soviel Gewinn gemacht hat. Die meisten Händler werden es aber nicht verraten. Mein Versicherung hat mir 2 % vom Verkaufspreis als "MWSt." wieder gegeben. Nach heutiger Rechtssprechung wären diese 2 % normal...ich habs geglaubt. Hatte dann irgendwann keine Lust mehr mich nur deswegen aufzuregen. :(

Themenstarteram 21. Juni 2005 um 18:26

wie ist das wenn ich einen gebrauchten Firmenwagen von zB honda kaufen würde???

die haben das Auto ja voll selber gekauft und machen keinen gewinn! das muss ja dann sicher vollversteuert werden oder nicht?

Ich denke auch dann wird von den 2 % ausgegangen. Weil wo liegt der Sinn darin das Honda Autos ohne Gewinn verkauft...wer macht denn sowas ? Irgenwie müssen ja auch die Löhne usw. bezahlt werden...

Themenstarteram 22. Juni 2005 um 4:58

das wär in meinen augen aber auch unsinn.

Die kaufen ein Auto als Firmenwagen und verkaufen es ja dann weiter gebraucht, wies ein privater auch machen würde. Dabei macht man natürlich etwas verlust, man kann das ja nicht gewinnbringend weiterverkaufen. Also ich geh da schon von den kompletten 16% mwst aus! Wär ja sonst ne verarsche... im endeffekt ists mir egal wie das Autohaus es macht, hauptsache ich bekomm die von mir eingehaltenen 16% von der Versicherung wieder... für was hätte ich sonst ne vollkasko wenn ich nachher nur den Schuh in Arsch gesteckt bekomme

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