Distronic, wer haftet bei Unfall
Hallo Freunde,
es ist zwar zum Glück nichts vorgefallen, aber mich würde es interessieren, wer bei einem Auffahrunfall trotz aktivem Distronic haftet?
Ich glaube zwar, dass Mercedes sich von solchen Sachen zurückhalten würde bin aber trotzdem mal gespannt auf die Antworten.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Auch, wenn der Ursprungstread aus 2014 ist 🙂:
Lies mal den §4 StVO
("Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. muss man stets so großen Abstand halten, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann, auch, wenn der Vordermann plötzlich bremst."😉
Damit sind all Deine Fragen recht eindeutig beantwortet.
Wenn Dir einer auffährt, hat er gepennt, er war zu nah, oder er war zu schnell.
Wenn er rutscht und Dein Auto kaltverformt, war er in Folge "der Umstände" (Nässe, Schnee, Schotter usw.) für die aktuellen Verhältnisse zu schnell.
Und wenn Deine Distronic verkehrsbedingt aufgrund vorne bremsender Fz Deinen Stuhl verzögert, so stellt dies sicherlich einen "zwingenden Grund" dar, der Dich durchaus zum Bremsen berechtigt... 😁
Wie sagte mir mal ein Versicherungsmann: "Wenn´s hinten kracht, gibt´s vorne Geld!"... 😉
29 Antworten
Ich habe den Selbsttest gerade hinter mir. Im 207er, innerorts, Anfahrt in der Kolonne auf eine umschaltende Ampel. Ich hatte die Distronic auf mittleren Abstand gestellt und blieb bremsbereit, doch der Wagen kam ohne mein Zutun ca. 3m hinter dem Vordermann zum Stehen, und fuhr selbsttätig wieder an, als sich die Kolonne in Bewegung setzte. Das System hält in dieser mittleren Einstellung einen etwas größeren Abstand, als ich das selbst tun würde - ich bin auch ohne Distronic bisher nie bei einer Abstandsmessung geblitzt worden.
Die neuen "Gimmicks" zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wie Fahrbahnverschwenkungen am Ortseingang oder wechselseitige Bepflanzung lösen das System durch die nun im geraden Fahrweg stehende Beschilderung ebenfalls aus, aber da weiß ich noch nicht so genau ob ich nun das mögen oder eher verfluchen soll.
100%ig verlassen werde ich mich auf diese Assistenzsysteme allerdings nie, obgleich dieses automatisierte "im Stau fahren" ganz entspannend sein kann ... mir graut jetzt schon vor dem Google-Mobil und der Frage, wer bei Versagen die Personen- und Sachschäden übernimmt.
Hallo zusammen,
die Frage müsste präziserer formuliert werden.
Wenn das System versagt und es kommt zu einem Unfall, dann haften nämlich meherer rechtliche Subjekte aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen.
Es haften:
Der Fahrer des Fahrzeugs aus Gefährdungshaftung und nach dem BGB (nach dem STVG).
Der Halter des Fahrzeugs aus der Halterhaftung (nach dem STVG).
Die Haftplfichtversicherung (nach dem Pflichtversicherungsgesetz)
Der Verkäufer des Fahrzeuges kann aus Gewährleistung haften.
Der Importeur und MB können sowohl nach BGB §823ff. und dem Produkthaftungsgesetz haften.
Darüberhinaus haften all diese Subjekte nicht nur im Außenverhältnis, sonder im Rahem des Gesamtschuldnerausgleichs auch teilweise im Innenverhältnis. Der Geschädigte könnte im Prinzip alle ausser dem Händler in Anspruch nehmen. Der Fahrer muss, falls er in Anspruch genommem wird regressieren.
Ich hoffe das war verständlich genug.
Ahaha du Schlaumeier :-) Aber stimmt, man sollt nochmal korrektur lesen beim Tippen am iPad...
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Hallo zusammen,
muss ich wirklich an Weihnachten die Modwerkzeuge rausholen? Die NUB und die Beitragsregeln sollten doch bekannt sein, oder?
Ich hoffe, dass es hier jetzt normal weitergeht.
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation
Zitat:
@Franky350BT
Es haften:Der Fahrer des Fahrzeugs aus Gefährdungshaftung und nach dem BGB (nach dem STVG).
Der Halter des Fahrzeugs aus der Halterhaftung (nach dem STVG).
Die Haftplfichtversicherung (nach dem Pflichtversicherungsgesetz)
Der Verkäufer des Fahrzeuges kann aus Gewährleistung haften.
Der Importeur und MB können sowohl nach BGB §823ff. und dem Produkthaftungsgesetz haften.Darüberhinaus haften all diese Subjekte nicht nur im Außenverhältnis, sonder im Rahem des Gesamtschuldnerausgleichs auch teilweise im Innenverhältnis. Der Geschädigte könnte im Prinzip alle ausser dem Händler in Anspruch nehmen. Der Fahrer muss, falls er in Anspruch genommem wird regressieren.
Das geschriebene trifft unter meinen Beispielen oben allenfalls für unangemessene oder falsche Manöver des Fahrzeugs zu, die der Fahrer nicht korrigieren kann. Er kann ein Bremsen ja nicht verhindern oder abbrechen, bzw. er kann vielleicht eingreifen, aber die zur Verfügung stehende Zeit reicht nicht.
In allen anderen Fällen entbindet er ja den Hersteller durch Benutzung von der Haftung. Dann also, wenn er sich irritieren lässt, wenn er bei Signalen nicht schnell genug versteht, wenn er bei autonomen Vorgängen - und sei es beim Parken - nicht schnell genug reagiert. Dann, wenn er zu lange braucht, um seinem Spurhalteassistenten zu helfen. Auch beim Navi hat man vorher bestätigt, dass man selbst verantwortlich ist. Wenn der Hersteller da nicht haftet, wenn jemand statt auf die Fähre in den Rhein fährt oder an der Autobahnauffahrt links zu wörtlich nimmt, ist das aber absolut nachvollziehbar. Die Situation bei Assistenzsystemen ist komplizierter.
Zitat:
@212059 schrieb am 25. Dezember 2014 um 22:19:13 Uhr:
Hallo zusammen,muss ich wirklich an Weihnachten die Modwerkzeuge rausholen? Die NUB und die Beitragsregeln sollten doch bekannt sein, oder?
Ich hoffe, dass es hier jetzt normal weitergeht.
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation
Was ist Dein Punkt? Gibts nun bei Tippfehlern die Todesstrafe?
Wie kommst Du zu Deinen Aussagen?Zitat:
@aku06 schrieb am 25. Dezember 2014 um 23:34:09 Uhr:
Zitat:
@Franky350BT
Es haften:Der Fahrer des Fahrzeugs aus Gefährdungshaftung und nach dem BGB (nach dem STVG).
Der Halter des Fahrzeugs aus der Halterhaftung (nach dem STVG).
Die Haftplfichtversicherung (nach dem Pflichtversicherungsgesetz)
Der Verkäufer des Fahrzeuges kann aus Gewährleistung haften.
Der Importeur und MB können sowohl nach BGB §823ff. und dem Produkthaftungsgesetz haften.Darüberhinaus haften all diese Subjekte nicht nur im Außenverhältnis, sonder im Rahem des Gesamtschuldnerausgleichs auch teilweise im Innenverhältnis. Der Geschädigte könnte im Prinzip alle ausser dem Händler in Anspruch nehmen. Der Fahrer muss, falls er in Anspruch genommem wird regressieren.
Das geschriebene trifft unter meinen Beispielen oben allenfalls für unangemessene oder falsche Manöver des Fahrzeugs zu, die der Fahrer nicht korrigieren kann. Er kann ein Bremsen ja nicht verhindern oder abbrechen, bzw. er kann vielleicht eingreifen, aber die zur Verfügung stehende Zeit reicht nicht.
In allen anderen Fällen entbindet er ja den Hersteller durch Benutzung von der Haftung. Dann also, wenn er sich irritieren lässt, wenn er bei Signalen nicht schnell genug versteht, wenn er bei autonomen Vorgängen - und sei es beim Parken - nicht schnell genug reagiert. Dann, wenn er zu lange braucht, um seinem Spurhalteassistenten zu helfen. Auch beim Navi hat man vorher bestätigt, dass man selbst verantwortlich ist. Wenn der Hersteller da nicht haftet, wenn jemand statt auf die Fähre in den Rhein fährt oder an der Autobahnauffahrt links zu wörtlich nimmt, ist das aber absolut nachvollziehbar. Die Situation bei Assistenzsystemen ist komplizierter.
Zitat:
Wie kommst Du zu Deinen Aussagen?
Suche als Beispiel aus der Betriebsanleitung den Text über die Verantwortung für Sicherheitsabstand, Geschwindigkeit usw. Direkt hierher kopieren werde ich da nix wg. Copyright.
Navis poppen ausführlichere Texte oft vor der Benutzung zum quittieren auf.
Ist aber auch nicht wirklich entscheidend. Meine Kernaussage ist: Verantwortlich bin ich selbst, aber kann ich dem gerecht werden? Paragraphen helfen da nicht, denn die braucht man erst, wenn was passiert ist und versucht werden soll, sich zu Lasten anderer teilweise zu entlasten.
Ich frage deshalb, weil Deine Aussagen nicht richtig sind. Du haftest für eigenes Handel oder Unterlassen bei einer Garantenstellung. Wenn das System versagt haftest Du auch, weil die Gefährdungshaftung im Straßenverkehr verschuldenunabhängig eingreift. Aber in einem Regress solltest Du, wenn Du einen Gutachter findest, der Deine These bestätigt, gute Karten haben.
Die Hersteller sichern sich natürlich immer mit entsprechenden Disclaimern am (... System dient nur zur Unterstützung... Fahrer muss jederzeit...), aber ich denke im konkreten Fall kommt es dann schon darauf an, ob der Fahrer das System falsch bedient hat (z.B. zu schnell war) oder ob das System als solches nicht richtig gearbeitet hat. Der Nachweis, dass ein Auffahrunfall trotz eingeschalteter Distronik passiert ist, könnte ggf. mit Hilfe der vom Fahrzeug gespeicherten Daten geführt werden (moderne Autos loggen viele Betriebsparameter, z.B. Gaspedalstellung, mit). Spätestens, wenn sich diese Art von Unfällen mit einem bestimmten Modell häufen, kommt die Produkthaftung der Herstellers (trotz Disclaimer) ins Spiel. Ich denke hier wird es in den nächsten Jahren, evt. ausgehend von den USA, zu Musterprozessen kommen.
Gruß,
Andy400cc
Zitat:
@Franky350BT schrieb am 26. Dezember 2014 um 12:49:25 Uhr:
Ich frage deshalb, weil Deine Aussagen nicht richtig sind. Du haftest für eigenes Handel oder Unterlassen bei einer Garantenstellung. Wenn das System versagt haftest Du auch, weil die Gefährdungshaftung im Straßenverkehr verschuldenunabhängig eingreift. Aber in einem Regress solltest Du, wenn Du einen Gutachter findest, der Deine These bestätigt, gute Karten haben.
Es ist unheimlich schwer, Missverständnisse zu vermeiden. Ja, das ist alles richtig. Einschließlich des WENN ich einen finde. Ich möchte aber nicht hinterher Regress nehmen. Es soll garnicht so weit kommen.
Ich werfe dem Hersteller auch den Disclaimer nicht vor. Ich WEISS, dass der vollständige Test unmöglich ist.
Mein Unfallszenario ist im Beispiel des letzten Beitrages aber nicht, dass die Distronik nicht gebremst hat und ich aufgefahren bin, denn das ist ein Beispiel ohne autonomes Fahren und ohne irritierende Signale. ICH hätte selbst bremsen müssen. Hier ist mein Beispiel der Auffahrunfall von hinten wegen einer unangemessenen Aktion des Systems. Gerade erst beklagte sich ein Freund über die harten Reaktionen eines Mietwagens auf den Abstand verkürzende einscherende Fahrzeuge. Es war kein Benz.
Ich klinke mich jetzt aus. Ich hoffe, dass diese letzte Erklärung mein Unbehagen verständlich macht.
Man liest dass Distronic nachweislich zu 20% weniger Auffahrunfällen führt.
Nur was passiert wenn man zwar mit Distronic bei stockenden Verkehr passend zum stehen kommt, aber der Hintermann aufgrund der eher abrupten Bremsung auffährt?
Sicher, das passiert nur wenn der Hintermann unaufmerksam ist bzw. Rutschen in Folge der Straßenbedingung mit reinspielt. Aber ein Mensch sieht eventuell das zweite Auto davor voraus und bremst früher oder mit mehr Gefühl.
Also wie wäre das in diesem Fall zu sehen?
Ist man generell Teilschuld wenn man diesen Komfort nützt?
Auch, wenn der Ursprungstread aus 2014 ist 🙂:
Lies mal den §4 StVO
("Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. muss man stets so großen Abstand halten, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann, auch, wenn der Vordermann plötzlich bremst."😉
Damit sind all Deine Fragen recht eindeutig beantwortet.
Wenn Dir einer auffährt, hat er gepennt, er war zu nah, oder er war zu schnell.
Wenn er rutscht und Dein Auto kaltverformt, war er in Folge "der Umstände" (Nässe, Schnee, Schotter usw.) für die aktuellen Verhältnisse zu schnell.
Und wenn Deine Distronic verkehrsbedingt aufgrund vorne bremsender Fz Deinen Stuhl verzögert, so stellt dies sicherlich einen "zwingenden Grund" dar, der Dich durchaus zum Bremsen berechtigt... 😁
Wie sagte mir mal ein Versicherungsmann: "Wenn´s hinten kracht, gibt´s vorne Geld!"... 😉