Distanzscheiben von H&R

Opel Astra F

Hi Leute,

ich möcht mir Distanzscheiben(30mm) pro Achse auf meinen Astra drauf machen. Ich hab ne ET von 35 und im Gutachten steht eine ET Grenze von 21. Bei mir wäre es dann aber 20. Kann man da noch was mit dem Gutachten anfangen und trägt der TÜV sowas überhaupt ein?

Gruß astracc

31 Antworten

@ fate_md die grenze bei opel liegt aber bei 21 und deswegen geht das auch nicht.

@ Los Cigarros

bietest du mir felgen an? sorry aber ich hab meine erst 1 jahr und möchte die nicht wechseln, da noch ohne kratzer und bordsteinküsser. aber danke

Zitat:

Original geschrieben von fate_md


aber auf jeden Fall ist "direkt breitere Felgen nehmen bzw. mit kleinerer ET" KEINE Patentlösung.

ich meine schon...

er darf seine felgen von ET35 auf höchstens ET20 verbreitern
werden wahrscheinlich 6,5 od 7 zoll breit sein...

da kannste dir gleich breitere felgen dranbauen... zum beispiel 9 zoll breit mit ET15 (hab ich) und kannst die mit festigkeitsgutachten eintragen lassen... sieht allemal besser aus als ne künstlich verbreiterte felge und ist beim tüv auch nicht so teuer...

Die Achsverbreiterung darf einen bestimmtem Punkt, ich glaube das waren 2% nicht überschreiten. Bleibt er darunter is alles ok, gehts darüber hinaus, braucht er (eigentlich) ein Achsfestigkeitsgutachten. Ob jeder TÜV drauf achtet ist ne andere Frage. Nen Felgenfestigkeitsnachweis bringt dich da aber zumindest nicht weiter.

ursprünglich gings aber mal drum eine felge zu verbreitern... diese felge kannst du ja an x verschiedene autos schrauben... demnach treten bei jedem fahrzeug andere hebelkräfte an löchern und nabe auf...

wenn man da nun scheiben drunterpackt werden die kräfte an der felge größer... (an der achse natürlich auch aber lassen wir die mal außen vor)

dann könnte es ja durchaus sein dass die felge vor der achse den geist aufgibt und ihre festigkeit nimmer gegeben ist...

so seh ich das... ohne mich jetzt näher damit auszukennen... nichts desto trotz wird nix eingetragen was über den toleranzen liegt bzw. nicht geprüft wurde, darüber brauchen wir nicht diskutieren

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ich war auch beim tüv und der meinte 2% sind 4mm. soweit ich weiß gibts keine 4mm breiten spurplatten. aber das 1mm so viel ausmacht glaube ich trozdem nicht.

Könntest dir ja 4mm Platten drehen lassen. Materialkennung drauf, ne Nummer einschlagen lassen und das ganze dann eintragen lassen. Aber für 4mm würd ich mir den Stress net geben.

4mm! das ist ein fliegenschiss! so eine dumme regelung beim tüv! wer kommt zu denen und sagt ich will 4mm breite spurplatten eintragen?

So ist es, ich hab´ 5mm pro Seite drauf (lagen noch rum) und das bringt überhaupt nichts...

Zitat:

Original geschrieben von fate_md


Materialkennung drauf, ne Nummer einschlagen lassen und das ganze dann eintragen lassen.

und der tüv glaubt dann dass es das material ist? brauch man dann auch nen nachweis wo das material herkommt? datenblatt aus der quelle oder so... was weiss ich...

Meinte eigentlich nur ob Alu oder Stahl, bei 4mm kannste ja auch alle Seriebefestigungsteile übernehmen und hast somit iegentlich kaum Kräfte auf den Distanzen, sollte standard Alu / Stahl sorgenfrei halten.

so ich war heute beim tüvler mit dem gutachten von h&r. der hat gesagt das er mir das einträgt 😁

echt?! na dann... bau drauf... spaß haben...

30mm pro Seite? Dann bestell schon mal neue Radlager, die kannste jetzt alle zwei Monate wechseln 😉...

war nicht die rede 30 pro achse?! also 15 pro seite...

Hmm, wenn ja hab´ ich mich verlsesen 😉. 15mm sind natürlich kein Problem.

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