dirty tricks

VW Phaeton 3D

Wie kommt man mit geschonten Nerven schnell an sein Ziel.

Den Trick kennen Vielfahrer.

Mehr durch Zufall letzte Woche auf der Fahrt nach Euskirchen ergab sich folgenden Situation. Ich hatte es eilig und ständig die Nervenanspannung auf einer gut frequentierten Autobahn. Es war eigentlich nicht so angenehm wie ich mir das mit meinem Phaeton vorstellte. Dann, hinter mir tauchte ein SLK auf mit Bonner Kennzeichen und setzte den "Überholblinker". Der nervte mich also auch noch und wollte vorbei.
Ich komm doch auch nicht schneller voran wie du hinter mir. Also, reg dich nicht so auf, dacht ich bei mir. Ich lies ihn aber vorbei und setzte mich gleich wieder hinter ihn. Er war wohl sehr zufrieden, weil er den "Passat" nun auch los war - dachte er.

Ab jetzt war es für mich entspanntes Gleiten hinter ihm als ständiger Schatten. Ich konnte das Abstandsradar einschalten und hielt bei Konzentration zu den Anderen konstanten Abstand zu ihm. Er machte vor mir den Weg frei - super - und kämpfte sich nun von Vordermann zu Vordermann (ging auch nicht schneller 120-160) und ich blieb immer dahinter. Irgendwann hatte ich das Gefühl, das nervt ihn nun wie eine Katze mit Dosen am Schwanz.
Er ging an freien Passagen (180 - 200 war möglich ) auf die rechte Spur, aber ich blieb millimetergenau weiterhin hinter ihm. Ich wollte ihm als anständiger Passatfahrer den 1. Platz nicht streitig machen😁. So was macht man nicht. Bis Euskirchen blieben wir unzertrennliche "Freunde" ich bedankte mich mit Lichthupe (nicht erlaubt) und setzte den Blinker zur Abfahrt.

Merke:
Phaetonfahren ist entspanntes Fahren im Windschatten der anderen Drängler. 😉

Demnächst:
Wie umfährt man legal und vorschriftsmäßig eine rote Ampel.

Beste Antwort im Thema

Wie kommt man mit geschonten Nerven schnell an sein Ziel.

Den Trick kennen Vielfahrer.

Mehr durch Zufall letzte Woche auf der Fahrt nach Euskirchen ergab sich folgenden Situation. Ich hatte es eilig und ständig die Nervenanspannung auf einer gut frequentierten Autobahn. Es war eigentlich nicht so angenehm wie ich mir das mit meinem Phaeton vorstellte. Dann, hinter mir tauchte ein SLK auf mit Bonner Kennzeichen und setzte den "Überholblinker". Der nervte mich also auch noch und wollte vorbei.
Ich komm doch auch nicht schneller voran wie du hinter mir. Also, reg dich nicht so auf, dacht ich bei mir. Ich lies ihn aber vorbei und setzte mich gleich wieder hinter ihn. Er war wohl sehr zufrieden, weil er den "Passat" nun auch los war - dachte er.

Ab jetzt war es für mich entspanntes Gleiten hinter ihm als ständiger Schatten. Ich konnte das Abstandsradar einschalten und hielt bei Konzentration zu den Anderen konstanten Abstand zu ihm. Er machte vor mir den Weg frei - super - und kämpfte sich nun von Vordermann zu Vordermann (ging auch nicht schneller 120-160) und ich blieb immer dahinter. Irgendwann hatte ich das Gefühl, das nervt ihn nun wie eine Katze mit Dosen am Schwanz.
Er ging an freien Passagen (180 - 200 war möglich ) auf die rechte Spur, aber ich blieb millimetergenau weiterhin hinter ihm. Ich wollte ihm als anständiger Passatfahrer den 1. Platz nicht streitig machen😁. So was macht man nicht. Bis Euskirchen blieben wir unzertrennliche "Freunde" ich bedankte mich mit Lichthupe (nicht erlaubt) und setzte den Blinker zur Abfahrt.

Merke:
Phaetonfahren ist entspanntes Fahren im Windschatten der anderen Drängler. 😉

Demnächst:
Wie umfährt man legal und vorschriftsmäßig eine rote Ampel.

33 weitere Antworten
33 Antworten

Also echt Leute, ich bin mir ziemlich sicher, dass das eine Straftat ist, wenn ich eine Ampel umfahre.
😛

Das stimmt, auch die Umfahrung über "Kreuzungstankstellen" ist verboten.

Nun dazu gibt es viele Urteile von OLGs.

Aber wie gesagt, es ist eigentlich ganz einfach:

§37 II besagt schon mal grundsätzlich und eindeutig, dass bei "Rot" an der Haltelinie der jeweiligen Fahrspur gehalten werden muss.

Wenn die LZA vorsätzlich umfahren wird liegt ein Rotlichtverstoß vor, weil dadurch "der Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet wird".

Außerdem fällt mir gerade auf, dass der Führerschein dann sowieso weg ist, da der "neue" Bußgeldkatalog (der ja nicht mehr sooo neu ist 🙂 ) folgendes vorsieht:

200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Dazu kommen die obligatorischen Bearbeitungsgebühren.

Dabei wäre es so einfach: Rot für die Spur "geradeaus" bedeutet, dass man anhalten muss wenn man "geradeaus" fahren will.
Und nicht, dass man anhalten kann, wenn man möchte.

Wenn jeder so fahren würde hätte man einen Kreisverkehr mit vier spitzen Kurven an denen ein hohes Gefährdungspotential für den Querverkehr entsteht, der "Grün" hat.

Ich glaube "Rechtskurve" bräuchte ein Navi mit "Ampeln meiden"-Option 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Phaetosoph


Also echt Leute, ich bin mir ziemlich sicher, dass das eine Straftat ist, wenn ich eine Ampel umfahre.
😛

nur, wenn du es absichtlich machst. fahrlässige sachbeschädigung gibt es nicht.

peso

Zitat:

Original geschrieben von Ph-V10-Heliochrom


Das stimmt, auch die Umfahrung über "Kreuzungstankstellen" ist verboten.

Nun dazu gibt es viele Urteile von OLGs.

Aber wie gesagt, es ist eigentlich ganz einfach:

§37 II besagt schon mal grundsätzlich und eindeutig, dass bei "Rot" an der Haltelinie der jeweiligen Fahrspur gehalten werden muss.

Wenn die LZA vorsätzlich umfahren wird liegt ein Rotlichtverstoß vor, weil dadurch "der Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet wird".

Außerdem fällt mir gerade auf, dass der Führerschein dann sowieso weg ist, da der "neue" Bußgeldkatalog (der ja nicht mehr sooo neu ist 🙂 ) folgendes vorsieht:

200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Dazu kommen die obligatorischen Bearbeitungsgebühren.

Dabei wäre es so einfach: Rot für die Spur "geradeaus" bedeutet, dass man anhalten muss wenn man "geradeaus" fahren will.
Und nicht, dass man anhalten kann, wenn man möchte.

Wenn jeder so fahren würde hätte man einen Kreisverkehr mit vier spitzen Kurven an denen ein hohes Gefährdungspotential für den Querverkehr entsteht, der "Grün" hat.

Ich glaube "Rechtskurve" bräuchte ein Navi mit "Ampeln meiden"-Option 🙂

auch, wenn du es zehnmal wiederholst, bleibt es falsch. im beispielfall wurde vor der haltelinie abgebogen und diese abzweigmöglichkeit gibt es sehr oft. bei deiner meinung dürfte die tangente bei rot auf der geradeausspur nicht genutzt werden.

positive gesetzeskenntnis erleichtert die rechtsfindung.

peso

Ähnliche Themen

Selbstverständlich darf man die "Tangente" benutzen, sofern für diese Fahrspur keine LZA "Rot" zeigt.
Aber nur um dann auch in diese Richtung abzubiegen und nicht, um eine andere ROTE LZA zu umgehen.

Aber probiere es doch einfach mal aus, verursache einen Unfall und erzähle dem Richter, dass man das doch darf...

Oder sieh dir einfach die OLG Urteile an.

Unabhängig davon klinke ich mich jetzt aus der Diskussion aus, weil es ein selbstzerstörerisches Verhalten ist, gut funktionierende Sicherheitssysteme wegdiskutieren zu wollen um ein paar Sekunden zu sparen.

Dann noch andere dazu aufzufordern kommt mir vor wie eine Gesprächsrunde von halbbesoffenen Unterhemd tragenden breit-tief-laut-Kleinwagenfahrern, bei denen derjenige den Cheftitel beansprucht, der sich auf der öffentlichen Straße am meisten aufführt.

Zitat:

Original geschrieben von Ph-V10-Heliochrom


Selbstverständlich darf man die "Tangente" benutzen, sofern für diese Fahrspur keine LZA "Rot" zeigt.
Aber nur um dann auch in diese Richtung abzubiegen und nicht, um eine andere ROTE LZA zu umgehen.

Aber probiere es doch einfach mal aus, verursache einen Unfall und erzähle dem Richter, dass man das doch darf...

Oder sieh dir einfach die OLG Urteile an.

Unabhängig davon klinke ich mich jetzt aus der Diskussion aus, weil es ein selbstzerstörerisches Verhalten ist, gut funktionierende Sicherheitssysteme wegdiskutieren zu wollen um ein paar Sekunden zu sparen.

Dann noch andere dazu aufzufordern kommt mir vor wie eine Gesprächsrunde von halbbesoffenen Unterhemd tragenden breit-tief-laut-Kleinwagenfahrern, bei denen derjenige den Cheftitel beansprucht, der sich auf der öffentlichen Straße am meisten aufführt.

Damit hast Du Dich selbst disqualifiziert. Das Du keine Ahnung hast, habe Dir bereits mehrfach mitgeteilt. Das Du dann aber immer noch auf Deinen falschen Standpunkt beharrst, zeugt von Deiner Uneinsichtigkeit.

Wenn man vor einer roten Ampel abbiegt und unter Mißachtung der gewünschten Vorfahrregelung diese "Ampel" umfährt, ist dies niemals ein Verstoß gegen §37 StVO. Es kommt nur ein Verstoß infrage, wenn im weiteren Umfahrverlauf andere Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Hier wird dann eine evtl. Verurteilung wegen einer absichtlichen Ordnungswidrigkeit infrage kommen.
Wenn man natürlich seine "Fachkenntnisse" aus der Presse hat, kann man leicht falsche Rückschlüsse ziehen.

Das ist einfach der Gesetzestext und nicht irgendwelche OLG-Urteile, die Du noch nicht einmal benennen kannst. Bitte nenne mir doch diese Urteile, damit ich diese, von von Dir oben angegeben, lesen kann.

peso

Ja stimmt, ich lag völlig falsch, alles Käse was ich da schreibe.

Macht nur alle was hier geschrieben wird 😉

Zitat:

Original geschrieben von Ph-V10-Heliochrom


Ja stimmt, ich lag völlig falsch, alles Käse was ich da schreibe.

Macht nur alle was hier geschrieben wird 😉

Warum regiert Du so. Es kann doch von einem juritischen Laien keine Detailkenntnis erwartetet werden. Es ist nun mal so und das kann ich nicht ändern.

Aber so ist das immer, wenn Halbwahrheiten mit Halbwissen gepaart werden. Dann kommt so etwas raus und die Presse greift es gierig auf.

Ist Dir schon mal aufgefallen, wie oft die reisserischen Urteile gekippt werden ? Darüber schreibt man aber seltenst.

peso

Also,
1. ich verlange von niemandem dass er dies nach macht. Weder die Begleitfahrt auf der Autobahn, noch die Ampelpassage. Warum denn diese Polemik und falsche Aufgeregtheit hier.
2. habe ich das mit der Ampel schon mehrmals unter genauer Ortskenntnis gemacht und mich nicht mit anderen Verkehrsteilnehmern angelegt.

Ich bin ganz normal mit Blinkzeichen auf die Abbiegespur gefahren, habe jeden Fußgänger beachtet, den Querverkehr berücksichtigt, hinter der durchgezogenen Linie gewendet - was dort problemlos möglich ist und meine Fahrt erneut als Rechtsabbieger fortgesetzt.
Es waren selten Fußgänger dort anwesend, der Querverkehr der Seitenstraße überschaubar und daher alles in allem nach 10-12 Sekunden erledigt. Dies funktioniert nicht jedes mal auf Anhieb, jedoch so oft, dass es bei Rückstau sich für mich lohnte.

Es wurde nach meiner Erfahrung keine Regel bei dieser Kreativität verletzt.

Grundsätzlich hast Du es erfasst. Es ist, sofern keine anderen Vorschriften verletzt werden, ein ganz legales Fahrverhalten. Das so etwas "unsozial" ist, ist klar.

Wenn ich Dich als Schupo anhalten würde, würde ich Dich so kontrollieren, dass Dir der Spaß an solchen Späßen vergeht. Richtig ist das nämlich nicht.

peso

Da gebe ich dir Recht. Das sind kleine Tricks, aber dirty ohne jemanden zu schädigen. Ob er nun mit oder ohne mir an der roten Ampel steht, einen Schaden hat er nicht erlitten. Über einen Fuchs kann man sich ärgern auch wenn er einem kein Huhn gestohlen hat.

Ach noch was. Als Schupo hättest du keine Chance, da ich mich verfahren habe und deshalb wenden musste. 😁

das duerfte nur ein polizeilehrling glauben. waere aber völlig egal.

peso

Gibt es auch eine Ordnungswidrigkeit bei Umfahrung eines Staus über den Autobahnparkplatz oder eine Autobahnkreuzung? Das ist einer meiner beliebten dirty tricks.

Zitat:

Original geschrieben von desireless


Gibt es auch eine Ordnungswidrigkeit bei Umfahrung eines Staus über den Autobahnparkplatz oder eine Autobahnkreuzung? Das ist einer meiner beliebten dirty tricks.

über den Autobahnparkplatz ja, das habe ich mal in einer Reportage gesehen. Ich kann allerdings nicht sagen, welches Strafmaß es gab. Für die BAB - Polizei jedoch genug, um denjenigen anzuhalten.

Ja, sofern man es Dir nachweisen kann, dass Dein Ziel nur ein schnelleres Fortkommen ist, ist es ein Verstoß gegen § 2 StVO. Es kann auch der § 18 StVO in Frage kommen.

Wenn bei uns Stau ist, steht manchmal ein Motorradpolizist an der Wiederauffahrt und holt die Leute, die mit gleichbleibender hoher Geschwindigkeit die Verteilerfahrbahn oder den Parkplatz befahren raus.

Nach "echten" Informationen kostet das jeweils 100 Euro und die Richter ziehen mit. Das ist der gleiche § der auch beim absichtlichen Umfahren einer LZA zum Tragen tragen kommt.

peso

Deine Antwort
Ähnliche Themen