Digitaler Augenzeuge - fährt immer mit. Warum noch keine vernünftige Lösung in D?
Ich bin - wie einige gelesen haben - mit meinem Sandero in einen Unfall verwickelt worden.
Nachdem für mich alles klar schien hat der Unfallverursacher behauptet, ich wäre aus einer ganz anderen Richtung gekommen.
Um solch einfache - aber darüberhinaus vielleicht auch mal komplexere - Dinge beweisen zu können, wenn man alleine im Auto ist, fände ich eine unauffällige und einfache On-Board-Kamera nützlich. Sie könnte z. B. meinen Sachverhalt einfach und ohne Probleme klären.
Kennt Ihr gute - bezahlbare - Systeme?
Ich habe die allerneuste Errungenschaft dazu im Netz gerade gefunden:
http://winarco.com/selfic-cube-7100-your-car-black-box/
Leider ist das gute Stück - für einen bezahlbaren Preis - nur in Korea erhältlich. Ich wollte es bestellen, aber die Seite ist per Google nicht zu übersetzten, da die Texte alle als Graphiken angelegt sind.
Oder schaut mal hier:
http://www.partspc.com/ProductDetails.asp?ProdID=7355
Ganz unten ist ein "Downloadable Manual"-Button über den man die komplette Bedienungsanleitung einsehen kann (download).
Und hier ist die dazugehörige youtube - Präsentation. Zwar ohne Ton aber was die Software alles kann ist unblaublich! Schaut Euch das mal länger an. Das Video ist von Anfang bis Ende mit NEUEN Funktionen gefüllt - Es gibt nichts, was es nicht kann.
http://www.youtube.com/watch?v=_GgKUZSjJes
Ich habe die Firma angeschrieben und angefragt, ob auch nach D geliefert wird.
Wenn das Gerät hier mal promoted würde, wäre das bestimmt ein Renner - nicht nur bei Leuten, die gerade einen Unfall hatten!
Kennt Ihr andere Systeme, die in einem Rahmen bis 200,-- Euro ähnlichen Leistungsumfang (Aufzeichnung per Schock oder Taster, GPS Recording etc.) verfügen?
Diesen "Unfallmelder" o. ä. mit Preisen jenseits 600,-- Euro und mikrigem Lieferumfang habe ich wohl gefunden - kommen aber wirklich nicht für mich in Frage.
Anbei für alle die, die meinen "Unfall" noch nicht kennen, die Animation des Unfallhergangs. (Verursacherfahrzeug ist grün "01", mein roter Sandero ist das rote Auto "02" und die beiden, die hinter mir fuhren sind schwarz "03" und "04". Die beiden haben den Unfallort verlassen, da ihre Wagen nicht sichtbar beschädigt waren - und ich habe mir keine Daten zu denen notiert....)
vg
navimodus
Beste Antwort im Thema
Ich kann mir nicht helfen, aber irgendwie werde ich bei der ganzen Sache einen schalen Beigeschmack nicht los.
So ein Ding kann nämlich schnell dazu mißbraucht werden, sein 'Recht' auch durzusetzen.
Oder um es mal platter auszudrücken: Einfach mal draufhalten, ich habe ja sowieso Vorfahrt und kann das nachher auch beweisten.
Dabei wäre es vielleicht deutlich weniger aufwändig gewesen, einfach mal den Klügeren zu spielen und dem Fehler des anderen Verkehrsteilnehmers nachzugeben.
Aber vielleicht täusche ich mich auch....
223 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
...kenne das Thema nicht genau, aber wäre die Carbox nicht was?Carbox MP 500F , Anbieter
Das Gerät haben wir schon auf Seite 4 dieses Threads gehabt. Dabei handelt es sich eigentlich um den t-eye 3000 der Firma Joutec und wird völlig überteuert auf dem deutschen Markt angeboten. Außerdem kann er lediglich Videos mit 20 Bildern pro Sekunde aufnehmen.
Vielen Dank für den Link, Blackmen.
Leider auch hier ein deutsche Anbieter, der weit über die Stränge des m. E. vertretbaren hinausschiesst.
Die carbox ist mit höchster Wahrscheinlichkeit das T-EYE ADR 3000 des koreanischen Herstellers Joutec.
Link zur Homepage der Produktpräsentation des Original-Herstellers.
Das Gerät wird in dem Fernsehbericht mit 750 Euro avisiert!
Unverschämtheit wäre die korrekte Antwort auf diesen Preis.
Jeder Interessent kann das Gerät selbst aus dem Ausland importieren und zahlt dann ca. 200,-- Euro. Dazu gibt es - über den kompletten Lieferumfang des ADR 3000 hinaus - für diesem Preis noch ein geräteunabhängiges grosses Zubehörpaket!
Wohlgemerkt: Die 200,-- Euro sind dann kein Fabrikeinkaufspreis, sondern der im Weltmarkt übliche Endkunden-Verkaufspreis!
Die deutschen Vertriebspartner der vorwiegend koreanischen Hersteller solcher Systeme, haben den "Knall" nicht gehört - und träumen von einer Scheinwelt, in der sie diese Geräte erfunden hätten, obschon sie doch nur stinknormale Durchreiche-Händler sind - nicht mehr.
Warum bitte nicht einfache, gerade, m. E. seriöse Geschäfte mit einem vertretbaren Mass an "Grossmut" anstreben und einen hierdurch vielleicht um 15-20% höheren Preis anbieten?
Nein, es müssen immer Kalkulationen von einem 5fachen bis 10fachen des eigenen Einkaufspreises sein...
vg
navimodus
Danke für die Info!
Fand das Gerät auch interessant, aber die Preise sind wirklich so absurd, wie die meisten Preise hierzulande (Segway und Co...).
Muss mir mal die Zeit für das Thema hier nehmen...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
wirklich so absurd, wie die meisten Preise hierzulande (Segway und Co...).
Auch ein Paradebeispiel.
Wobei die Preise sich schon dann anpassen werden, wenn die "Verrückten mit Geld" bedient wurden.
Dann kommt das grosse "Absatzloch" und auch der Normalkunde wird bedient mit realistischen 1.700 - 1.900 Euro (anstelle der jetzt noch üblichen 5.000 bis 6.000 Euro).
Einsteigermodell dürfte dann meiner Schätzung nach auch deutlich unter 1.500,-- Euro zu erwarten sein.
vg
navimodus
@os-m Die Firma EAS hat zwei tage später geantwortet. Das schwieg behaarlich bezog sich auf deine Übertreibung das die Firma EAS so einen tollen Support hat und sofort antwortet.
Sicher stellt auch eine Halterung ein gewisses Risiko da, nur das eines offensichtlichen Wertgegenstandes ist größer.
Leider hast du nicht gelesen was die Firma EAS zur Gerichtsverwertbarkeit schreibt und anscheinend ignorierst du auch das Rechtsgutachen. Weder die DR3 noch andere Produkte am Markt bieten Vorteile.
Das Fälschungssichere digitale Dateiformat würde ich gerne sehen. Die Erfinder sollten das Softwarefirmen zur Verfügung stellen, dann wäre die illegale Nutzung von Software unterbunden. Alle digitalen Bilder und Aufnahmen lassen sich leicht verfälschen, deshalb heißt es im Rechtsgutachten auch das der Zeuge zwingend erforderlich ist. Noch schlimmer der muss bestätigen das er die DR3 auch richtig bedient hat. 😰 Kann man da auch was falsch machen. 😁
Es nimmt auch keiner die Firma GNS bei Problemen in Anspruch wenn er sich für den Selbstimport entscheidet.
Abschließend bleibt fest zu halten das jeder Fall ein Einzelfall ist und keiner vorher weiß ob etwas zugelassen wird oder nicht.
Nur am Rande:
Ich habe noch nicht 1 x mit der Firma GNS korrospondiert. Werde das auch nicht. Warum? Wir haben keine Geschäftsbeziehung.
Meine Geschäftspartner sind meine Ansprechpartner. Sie sind kooperativ und vor allen Dingen "Up-to-Date" :-).
vg
navimodus
P.S.: Wer heute noch glaubt, es gäbe tatsächlichen Kopier- und Fälschungsschutz, der hat einen langen Winterschlaf hinter sich und muss mal 2-3 Jahrzehnte Update laden.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Weder die DR3 noch andere Produkte am Markt bieten Vorteile.
Das Fälschungssichere digitale Dateiformat würde ich gerne sehen. Die Erfinder sollten das Softwarefirmen zur Verfügung stellen, dann wäre die illegale Nutzung von Software unterbunden. Alle digitalen Bilder und Aufnahmen lassen sich leicht verfälschen, deshalb heißt es im Rechtsgutachten auch das der Zeuge zwingend erforderlich ist. Noch schlimmer der muss bestätigen das er die DR3 auch richtig bedient hat. 😰 Kann man da auch was falsch machen. 😁
Sorry wenn ich das mal etwas direkt sage: Du hast weder das Gutachten, noch die technologischen Grundlagen ansatzweise verstanden!
Der Schutz von Daten vor Manipulation mittels digitaler Signaturen ist keineswegs unentdecktes Hexenwerk sondern schlichtweg Stand der Wissenschaft und Technik. Zahlreiche alltägliche Anwendungen verwenden diese Grundlagentechnologie, beispielsweise Zahlungen mittels EC-Karte und PIN, Abheben am Geldautomaten, Funkschlüssel, Einbuchung eines Mobiltelefons in's Netz, Home-Banking etc.
Wer nicht an "fälschungssichere digitale Daten" glaubt, stellt auf einen Schlag alle genannten Anwendungen in Frage, welche Milliarden von Menschen tagtäglich nutzen.
Der Kopierschutz gegen die illegale Weitergabe von Daten ist ein technologisch vollkommen separates Problem. Die Schlußfolgerung "Da es erfahrungsgemäß keinen (100% wirksamen) Kopierschutz gibt, können Daten nicht manipulationssicher gespeichert werden" ist vollkommener Blödsinn, da beide Problemstellungen nichts miteinander gemeinsam haben. Digitale Signaturen können jedoch zu Kopierschutz-Gesamtlösungen beitragen.
Das Gutachten bestätigt die Beweiskraft der manipulationssicher gespeicherten Filmaufnahme ausdrücklich. Der Hinweis auf den Strengbeweis bedeutet lediglich, daß es in Deutschland nicht genügt die Aufzeichnung dem Richter wortlos vorzulegen, man muß schon noch eine Aussage machen und "seinen Fall" argumentieren.
Die bedeutet im Umkehrschluß nicht, daß jede andere On-Board Kamera (ohne digital signierte Aufzeichnung) automatisch vor Gericht wertlos ist. Ein Richter kann durchaus zu dem Schluß kommen, daß auch das ungeschützte Video hinreichend zuverlässig ist. Schließlich erfordert die Manipulation einer Videoaufnahme in jedem Fall einen gewissen Arbeitsaufwand schon allein für die reine Bildbearbeitung.
@os-m Mit dieser Aussage "Zahlreiche alltägliche Anwendungen verwenden diese Grundlagentechnologie, beispielsweise Zahlungen mittels EC-Karte und PIN, Abheben am Geldautomaten, Funkschlüssel, Einbuchung eines Mobiltelefons in's Netz, Home-Banking etc." hast du dich selbst wiederlegt. 😁
Das Gutachten bestätigt mit nichten das das System Fälschungssicher ist! Der Hersteller hat den "Gutachter" überzeugt. Ja was denn auch sonst? Wer hat den Gutachter denn bezahlt???
Ein gerichtlich bestellter Gutachter würde sofort schwächen entdecken und den Gegenbeweis antreten. Deshalb schreibt der "Gutachter" ja auch das der Zeuge zwingend erforderlich ist. Er muss bestätigen das die gezeigten Aufnahmen zu seiner Wahrnehmung passen und bestätigen das er alles richtig bedient hat.
Warum nur??? Ist doch alles Fälschungssicher!!! Überleg doch einfach mal.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Ein gerichtlich bestellter Gutachter würde sofort schwächen entdecken und den Gegenbeweis antreten.
Beim GNS / Smarty müsste er nicht lange nach Schwächen suchen, da selbst der Hersteller zugibt, keinen nennenswerten Aufwand zur manipulationssicheren Datenaufzeichnung zu betreiben. So kann man das Produkt natürlich billiger machen, da die sichere Datenspeicherung Entwicklungs- und Produktionskosten in die Höhe treibt. Diese und weitere Sparmaßnahmen sieht man dem GNS / Smarty durchgehend an, wie hier im Thread bereits ausführlich erläutert. Für extrem preissensible Kunden (die es zweifellos gibt, wie dieser Thread ebenfalls belegt) ist diese Strategie des Herstellers durchaus ein Vorteil, denn ein höherwertiges Produkt würden sie ohnehin nicht kaufen und so bekommen sie wenigstens eine Lösung, die in vielen Fällen ebenfalls gut funktioniert.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Deshalb schreibt der "Gutachter" ja auch das der Zeuge zwingend erforderlich ist. Er muss bestätigen das die gezeigten Aufnahmen zu seiner Wahrnehmung passen und bestätigen das er alles richtig bedient hat.
Das hast Du nicht richtig verstanden. Die Aussage ist erforderlich, da es die Straf- bzw. Zivilprozessordnung so vorsieht. Mit der technischen Realisierung der Videoaufzeichnung hat das gar nichts zu tun.
Was kann man hier falsch verstehen? 😕
Zitat aus dem Rechtsgutachten:
"Ergänzend zur Augenscheinseinnahme der Aufzeichnung wird grundsätzlich die Vernehmung des Anwenders der EASUnfallkamera erforderlich sein..."
Weiter heißt es,
Zitat aus dem Rechtsgutachten:
"Der Anwender der EAS-Unfallkamera muss vor Gericht durch Zeugenaussage oder durch Einlassung als Angeklagter bestätigen, dass er das Gerät ordnungsgemäß verwendet und eingesetzt, und dass der Sachverhalt, der visualisiert wird, sich so abgespielt hat, wie er in der Aufzeichnung zu sehen ist."
Noch ein Zitat:
"Die Aufzeichnung der EAS-Unfallkamera ist allerdings insbesondere im Straf- und Bußgeldprozess als „Strengbeweis“ nicht verwertbar."
Du folgerst daraus fälschlicherweise das die Strafprozessordnung den Zeugen vorsieht. Tatsächlich schreibt aber selbst der Gutachter das nur durch den Zeugen die Aufnahme verwertbar ist, s. o.! Also nicht die Strafprozessordnung sondern das Anliegen der Verteidigung oder Staatsanwaltschaft sind der Grund. Ansonsten wären die Aufnahmen unzulässig!!!, weil die Daten manipuliert sein könnten.
Als Frage darf man auch aufwerfen warum hier ein "Richter am Amtsgericht a.D." bemüht wurde. Warum kein Richter vom Land- oder Oberlandesgericht? Die müssen nämlich ständig die Urteile der Richter vom Amtsgericht korrigieren.
Die Aufnahmen der DR3 sind nicht fälschungssicherer als bei anderen digitalen Quellen auch. Wie einfach es ist deine genannten Beispiele zu manipulieren kann man jede Woche in der Zeitung lesen.
Ich glaube wir sollten uns hier nicht weiter mit der Thema der "gerichtlichen Verwendbarkeit" dieser Geräte beschäftichen, da es aus meiner Sicht immer am Richter liegt, ob solche Aufnahmen gewürdigt werden oder nicht. Alle hier im Thread vorgestellten Geräte sind weder geeicht noch manipulationssicher.
Danke, ich antworte jetzt auch nicht mehr auf die Reklame für die DR3. Ähnlich wie du hatte ich es schon ein paar antworten vorher auch gesehen. 🙂
Ich warte jetzt mal ab wie die endgültigen Testberichte aussehen. Wenn du deinen Smarty hast probier mal das was ich dir per PN schicke.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Danke, ich antworte jetzt auch nicht mehr auf die Reklame für die DR3.
*LOL*
So oft wie hier der entsprechende Link für die EAS Unfallkamera gesetzt wurde dachte ich auch schon, hier wäre einer unterwegs, der auf Teufel-komm-raus Backlinks setzen möchte...
Ist nur so ein Eindruck, kann aber auch Zufall sein.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Als Frage darf man auch aufwerfen warum hier ein "Richter am Amtsgericht a.D." bemüht wurde. Warum kein Richter vom Land- oder Oberlandesgericht? Die müssen nämlich ständig die Urteile der Richter vom Amtsgericht korrigieren.
Eine Empfehlung des Bundespräsidenten persönlich wäre schon angemessen, um die geballte Fachkompetenz der asiatischen Konkurrenz aufzuwiegen und selbst dann würdest Du noch weitere Einwände konstruieren: "Der amtierende Bundespräsident ist ja nur ein Sparkassendirektor...."
😉