Digi-Tacho
Hallo zusammen
habe eine Frage zum Digi-Tacho.Mir wurde erzählt,daß man den Tacho einstellen kann um nach Hause zu fahren ohne das etwas auf die Karte geschrieben wird.Wäre schön wenn es sowas gibt.Habe bei mir den VDO DTCO 1381 im LkW.
Gruß aus Eutin
Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von tommmmes
Lange nicht sooo vieeeel falsches halbwissen gelesen.Wenn man schon jemanden Sachen erzählt wo es , evtl. wenn es falsch ist, seeehr teuer wird sollte man besser nichts sagen.
Wie sagte Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten"
Dann verbreite doch bitte was falsch ist und was deiner Meinung nach richtig ist "oder halts wie der Nuhr"
53 Antworten
zum einen:
Während der Ruhezeit muss der Fahrer frei über seine Zeit verfügen können. Keine Ruhezeiten sind Zeiten der Arbeit oder Arbeitsbereitschaft sowie die im fahrenden Fahrzeug verbrachten Kabinenzeiten. Die tägliche Ruhezeit kann jedoch im Fahrzeug verbracht werden, sofern es mit einer Schlafkabine ausgestattet ist und nicht fährt.
zum anderen:
Tägliche Ruhezeiten
Als Ruhezeit gilt der Aufenthalt ausserhalb des Betriebes sowie der Weg
von und zu der Arbeit. Muss ausserhalb des Betriebes (z. B. externe Montage)
gearbeitet werden und wird dadurch der Arbeitsweg länger, gilt der zusätzliche
Weg als Arbeitszeit.
Zwischen zwei Arbeitstagen ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Std. zu
gewähren. Einmal pro Woche darf die Ruhezeit auf 8 Std. verkürzt werden
(sofern die 11 Std. im Durchschnitt von 2 Wochen eingehalten werden).
Sucht euch doch einfach den entsprechenden Gesetzestext raus
Zitat:
VO (EG) 561/2006
Artikel 9
(1) Legt ein Fahrer, der ein Fahrzeug begleitet, das auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird, eine
regelmäßige tägliche Ruhezeit ein, so kann diese Ruhezeit abweichend von Artikel 8 höchstens zwei Mal durch andere
Tätigkeiten unterbrochen werden, deren Dauer insgesamt eine Stunde nicht überschreiten darf. Während dieser regelmäßigen täglichen Ruhezeit muss dem Fahrer eine Schlafkabine oder ein Liegeplatz zur Verfügung stehen.
(2) Die von einem Fahrer verbrachte Zeit, um zu einem in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrzeug,
das sich nicht am Wohnsitz des Fahrers oder der Betriebstätte des Arbeitgebers, dem der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, befindet, anzureisen oder von diesem zurückzureisen, ist nur dann als Ruhepause oder Fahrtunterbrechung anzusehen, wenn sich der Fahrer in einem Zug oder auf einem Fährschiff befindet und Zugang zu einer Koje oder einem Liegewagen hat.
(3) Die von einem Fahrer verbrachte Zeit, um mit einem nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden
Fahrzeug zu einem in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrzeug, das sich nicht am Wohnsitz des Fahrers oder der Betriebsstätte des Arbeitgebers, dem der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, befindet, anzureisen oder von diesem zurückzureisen, ist als andere Arbeiten anzusehen.
Also: Wenn ein Schlafplatz auf der Fähre vorhanden ist und weniger als eine Stunde Fahrzeit vorliegt, kann man mit der (Wochen)Ruhezeit früher anfangen und später aufhören.
Zu der Anreise/Abreisegeschichte geben ja die anderen Absätze auskunft:
-Fahrt mit Privatpkw zum Firmensitz: keine Arbeitszeit
-Fahrt zum LKW der vor dem Firmensitz steht: "andere Arbeiten"
Zitat:
Original geschrieben von AndyRe
zum einen:Während der Ruhezeit muss der Fahrer frei über seine Zeit verfügen können. Keine Ruhezeiten sind Zeiten der Arbeit oder Arbeitsbereitschaft sowie die im fahrenden Fahrzeug verbrachten Kabinenzeiten. Die tägliche Ruhezeit kann jedoch im Fahrzeug verbracht werden, sofern es mit einer Schlafkabine ausgestattet ist und nicht fährt.
Diesen Passus kenne ich, der stammt aus der EU-VO 561/2006. Da im Gerichtsurteil steht, dass der Weg zur Arbeit und von der Arbeit weder zum einen noch zum anderen zählen, fällt das (wenn es vielleicht auch nicht jedermann passt) in die Ruhezeit.
Zitat:
Original geschrieben von AndyRe
zum anderen:Tägliche Ruhezeiten
Als Ruhezeit gilt der Aufenthalt ausserhalb des Betriebes sowie der Weg
von und zu der Arbeit. Muss ausserhalb des Betriebes (z. B. externe Montage)
gearbeitet werden und wird dadurch der Arbeitsweg länger, gilt der zusätzliche
Weg als Arbeitszeit.
Zwischen zwei Arbeitstagen ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Std. zu
gewähren. Einmal pro Woche darf die Ruhezeit auf 8 Std. verkürzt werden
(sofern die 11 Std. im Durchschnitt von 2 Wochen eingehalten werden).
Wo gehört das dazu? Quelle?
die ruhezeit darf nicht auf 8 stunden verkürzt werden sondern 3x die woche auf 9 std.
die 8 std waren mal ..
wenn du die 11 stunden splitten willst geht das auch .. du musst dann erst 3 stunden pause machen dann die restliche lenkzeit machen,
und dann wieder 9 stunden pause ..
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Zitat:
Original geschrieben von 45weber
die ruhezeit darf nicht auf 8 stunden verkürzt werden sondern 3x die woche auf 9 std.
die 8 std waren mal ..
wenn du die 11 stunden splitten willst geht das auch .. du musst dann erst 3 stunden pause machen dann die restliche lenkzeit machen,
und dann wieder 9 stunden pause ..Genau so sieht's aus!
Gruß Marco
ach leute es geht bei meinen Zitaten NICHT ums Fahren sondern ums Arbeiten in Deutschland gemäß Arbeitszeitverordnung
Die Arbeitszeit betreffend, gilt innerhalb von 4 Monaten ein Wochendurschnitt von 48 Stunden.
Privatfahrten mit Fahrzeugen über 7,5t gibt es nicht mehr. Für fahrten mit mehr als 7,5t zGsm. ist das benutzen einer Fahrerkarte vorgeschrieben. Aussnahme: Probefahrten durch Werkstatt oder bei testfahrt durch einen möglichen Käufer eines Neufahrzeuges. Hierbei darf aber der Zweck der Fahrt nicht gewerblichen Nutzen haben.
Einstellen des Tachos auf "OUT" ist nur auf betriebseigenem Gelände und ausserhalb der EU erlaubt
Diese Weißheiten sind vom Gewerbeaufsichtsamt😁
Zitat:
Original geschrieben von roadheini
Die Arbeitszeit betreffend, gilt innerhalb von 4 Monaten ein Wochendurschnitt von 48 Stunden.Privatfahrten mit Fahrzeugen über 7,5t gibt es nicht mehr. Für fahrten mit mehr als 7,5t zGsm. ist das benutzen einer Fahrerkarte vorgeschrieben. Aussnahme: Probefahrten durch Werkstatt oder bei testfahrt durch einen möglichen Käufer eines Neufahrzeuges. Hierbei darf aber der Zweck der Fahrt nicht gewerblichen Nutzen haben.
Einstellen des Tachos auf "OUT" ist nur auf betriebseigenem Gelände und ausserhalb der EU erlaubt
Diese Weißheiten sind vom Gewerbeaufsichtsamt😁
Endlich mal jemand der weiß wovon er schreibt.
Einzig das mit " ausserhalb der EU " ist nicht ganz richtig, stimmt nur bedingt aber ebend nicht generell.
Beispiel Norwegen, die haben sich einem Abkommen unterworfen, nennt sich ATER, dort sind die Bestimmungen der EU einheitlichen Lenk.-Ruhe und Arbeitszeiten ebenfalls anzuwenden und auf zu zeichnen. ( auch Bulgarien,Schweiz,Liechntenstein,Island,Rumänien u.a.)
Bei so manch einem anderen Kommentar hier rollen sich bei mir die Fußnägel hoch, keine Ahnung von nichts und anderen auch noch falsche Auskünfte geben.
Da weiß man erst wie dringend die Einführung der Weiterbildung für Kraftfahrer war.
komisch nur das die leute bei der dekra dir ganz andere sachen erzählen ..
nabend kollegen
sagt mal wo wir grade beim thema sind und ich dekra gelesen hab.
darf ich eigentlich nen lkw bewegen ohne digi-tacho-schulung 😕😕😕
fahr zwar schon ne zeitlang mit und werd morgen meine erste tour selbst fahren aber das interessiert mich dann doch mal.
wünsch allen ne gebühren- und schrottfreie fahrt.
gruß
ANDY
weist du wie viel fahrer ne digi-tacho schulung haben ?????
nicht viel ....
bei uns gar keiner, die meisten informieren sich selber wers nicht tut hat pech und muss mitm FHB auskommen, wo natürlich nur das beste fürn FAHRER 🙄 gewollt is ne .....
Zitat:
Original geschrieben von tommmmes
Endlich mal jemand der weiß wovon er schreibt.Zitat:
Original geschrieben von roadheini
Die Arbeitszeit betreffend, gilt innerhalb von 4 Monaten ein Wochendurschnitt von 48 Stunden.Privatfahrten mit Fahrzeugen über 7,5t gibt es nicht mehr. Für fahrten mit mehr als 7,5t zGsm. ist das benutzen einer Fahrerkarte vorgeschrieben. Aussnahme: Probefahrten durch Werkstatt oder bei testfahrt durch einen möglichen Käufer eines Neufahrzeuges. Hierbei darf aber der Zweck der Fahrt nicht gewerblichen Nutzen haben.
Einstellen des Tachos auf "OUT" ist nur auf betriebseigenem Gelände und ausserhalb der EU erlaubt
Diese Weißheiten sind vom Gewerbeaufsichtsamt😁
Einzig das mit " ausserhalb der EU " ist nicht ganz richtig, stimmt nur bedingt aber ebend nicht generell.
Beispiel Norwegen, die haben sich einem Abkommen unterworfen, nennt sich ATER, dort sind die Bestimmungen der EU einheitlichen Lenk.-Ruhe und Arbeitszeiten ebenfalls anzuwenden und auf zu zeichnen. ( auch Bulgarien,Schweiz,Liechntenstein,Island,Rumänien u.a.)Bei so manch einem anderen Kommentar hier rollen sich bei mir die Fußnägel hoch, keine Ahnung von nichts und anderen auch noch falsche Auskünfte geben.
Da weiß man erst wie dringend die Einführung der Weiterbildung für Kraftfahrer war.
Richtig, der Tacho darf nur dort auf "Out" gestellt werden, wo die Lenk- und Ruhezeiten nach EU-Vorschrift (und in jenen Staaten die das Abkommen auch unterzeichnet haben) nicht gelten. Weiters gibt es noch ein paar Ausnahmen, z.B. Werkstatt-Probefahrten und Fahrschule.
Leider wurde in diese Funktion zuviel hineininterpretiert, was die Dekra lehrt müsstest du mal posten, um es beurteilen zu können.
@TinkerHorseman: Dürftest du nicht, eine Schulung muss erfolgt sein. Wobei dein Chef da mehr Kopfweh haben dürfte als du, da er in der Pflicht ist. Schulung heißt aber nicht dass das von einem bestimmten Institut geschult werden muss, es reicht eine Person mit ausreichenden Kenntnissen, kann auch dein Chef sein wenn er sich auskennt, allerdings haftet er auch dafür.
auf out darfst du auch privatfahrten machen ..
allerdings nur ohne auflieger bzw.anhänger und ohne ladung..
Zitat:
Original geschrieben von 45weber
auf out darfst du auch privatfahrten machen ..
allerdings nur ohne auflieger bzw.anhänger und ohne ladung..
Genau das ist es was ich meine !!!!!!!!!!!!!!!!
Das ist ebend falsch, es gibt mit Fahrzeugen über 7,5 t zulässiges Gesammtgewicht, egal ob mit oder ohne Ladung, mit oder ohne Anhänger grudsätzlich keine Privatfahrten mehr.
Du darfst also niemals den Digi auf OUT stellen, ausser die genannten Ausnahmen.
Beispiele:
Du darfst nicht absatteln und nur mit der Zugmaschine fahren und meinst nun das wäre eine Privatfahrt.
Gleiches gilt für einen Motorwagen ohne Wechselbrücke.
Es heißt in VO (EG) Nr.561/2006:
Ausnahmen...................die Verordnung gilt nicht ...............
für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zuläsigen Gesammtmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die zur die zur nicht gewerblichen Güterbefürderung verwendet werden.......
Ist doch ganz einfach, oder ???????
Zitat:
Original geschrieben von 45weber
komisch nur das die leute bei der dekra dir ganz andere sachen erzählen ..
Wo und bei welcher DEKRA, Name, Ort, Datum, welche Art von Schulung machst du.
Bin am Freitag wieder im Dienst und werde mich dann umgehend um den Kollegen kümmern.
Also in meinen Kursen wird nichts anderes Unterrichtet und bei dem Kollegen sicherlich auch nicht, wir haben alle die gleichen Fortbildungen und Vorgaben zur Schulung, da wird auch nichts unterschiedliches unterrichtet.