Digi-Tacho
Hallo zusammen
habe eine Frage zum Digi-Tacho.Mir wurde erzählt,daß man den Tacho einstellen kann um nach Hause zu fahren ohne das etwas auf die Karte geschrieben wird.Wäre schön wenn es sowas gibt.Habe bei mir den VDO DTCO 1381 im LkW.
Gruß aus Eutin
Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von tommmmes
Lange nicht sooo vieeeel falsches halbwissen gelesen.Wenn man schon jemanden Sachen erzählt wo es , evtl. wenn es falsch ist, seeehr teuer wird sollte man besser nichts sagen.
Wie sagte Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten"
Dann verbreite doch bitte was falsch ist und was deiner Meinung nach richtig ist "oder halts wie der Nuhr"
53 Antworten
Gerade noch gesehen:
Die verkürzte Wochenruhezeit beträgt auch nicht min.36 Stunden , sondern 24Stunden.
Muß aber in einem Zeitraum von 3 Wochen wieder ausgeglichen werden.
Du must also betrachtet über einen Zeitraum von 3 Wochen immer auf 135 Stunden Wochenruhezeit kommen.
Wobei du nur einmal innerhalb dieser 3 Wochen die Ruhezeit von 45 Stunden auf 24 verkürzen darfst.
Zitat:
Original geschrieben von tommmmes
Gerade noch gesehen:Die verkürzte Wochenruhezeit beträgt auch nicht min.36 Stunden , sondern 24Stunden.
Muß aber in einem Zeitraum von 3 Wochen wieder ausgeglichen werden.Du must also betrachtet über einen Zeitraum von 3 Wochen immer auf 135 Stunden Wochenruhezeit kommen.
Wobei du nur einmal innerhalb dieser 3 Wochen die Ruhezeit von 45 Stunden auf 24 verkürzen darfst.
Stimmt, die 36 Stunden stammen noch aus der alten VO, hatte ich falsch im Kopf. Allerdings die 135 Stunden in drei Wochen kann ich wieder nicht nachvollziehen, da der Ausgleich bis spätestens zum Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche genommen werden muss. Heißt: Woche 1 45 Std., Woche 2 24Std, Woche 3 45 Std., dann hab ich noch zwei Wochen Zeit die Verkürzung nachzuholen, komme aber in den drei Wochen wo die Verkürzung drin ist nicht auf 135 Std.
Zitat:
Original geschrieben von dartom
Stimmt, die 36 Stunden stammen noch aus der alten VO, hatte ich falsch im Kopf. Allerdings die 135 Stunden in drei Wochen kann ich wieder nicht nachvollziehen, da der Ausgleich bis spätestens zum Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche genommen werden muss. Heißt: Woche 1 45 Std., Woche 2 24Std, Woche 3 45 Std., dann hab ich noch zwei Wochen Zeit die Verkürzung nachzuholen, komme aber in den drei Wochen wo die Verkürzung drin ist nicht auf 135 Std.
Die Ausgleichsruhezeit muss bis zum Ende der dritten Woche genommen werden, nicht bis drei Wochen nach dem Zeitraum. Da liegt der feine Unterschied.
Zur Veranschaulichung:
Woche 1: 45 h
Woche 2: 24 h
Woche 3: 45 + 21 + 9 = 75 h
Folglich müssen in diesen drei Wochen insgesamt sogar 144 h Ruhezeit gehalten werden, wobei 9 h reguläre tägliche Ruhezeit darstellen, womit wir dann über 135 h reden. Das ganze erhöht sich um zwei Stunden, sofern vor der wöchentlichen Ruhezeit in der dritten Woche keine reduzierte tägliche Ruhezeit mehr verfügbar ist.
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Die Ausgleichsruhezeit muss bis zum Ende der dritten Woche genommen werden, nicht bis drei Wochen nach dem Zeitraum. Da liegt der feine Unterschied.Zitat:
Original geschrieben von dartom
Stimmt, die 36 Stunden stammen noch aus der alten VO, hatte ich falsch im Kopf. Allerdings die 135 Stunden in drei Wochen kann ich wieder nicht nachvollziehen, da der Ausgleich bis spätestens zum Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche genommen werden muss. Heißt: Woche 1 45 Std., Woche 2 24Std, Woche 3 45 Std., dann hab ich noch zwei Wochen Zeit die Verkürzung nachzuholen, komme aber in den drei Wochen wo die Verkürzung drin ist nicht auf 135 Std.Zur Veranschaulichung:
Woche 1: 45 h
Woche 2: 24 h
Woche 3: 45 + 21 + 9 = 75 hFolglich müssen in diesen drei Wochen insgesamt sogar 144 h Ruhezeit gehalten werden, wobei 9 h reguläre tägliche Ruhezeit darstellen, womit wir dann über 135 h reden. Das ganze erhöht sich um zwei Stunden, sofern vor der wöchentlichen Ruhezeit in der dritten Woche keine reduzierte tägliche Ruhezeit mehr verfügbar ist.
VO 0561/2006 Artikel 8 Absatz 6 Ausschnitt:
"- eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden. Dabei wird jedoch die Reduzierung durch eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne Unterbrechung vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche genommen werden muss."
Du nimmst den Ausgleich in der ersten Woche nach der betreffenden Woche. Ist auch richtig. Wenn ich die VO lese, heißt das für mich aber, dass das noch länger Zeit hat.
Anderes Beispiel:
Woche 1: 45h
Woche 2: 45h
Woche 3: 24h
Wenn die 135h auch rollierend gerechnet werden, erreiche ich auch hier nicht die 135h in drei Wochen.
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Grundegel:
In beliebigen zwei aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrer mind. folgende
Ruhezeiten einzuhalten:
zwei regelmäßige (45 Std.) wöchentliche Ruhezeiten oder
eine regelmäßige (45 Std.) und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeiten von mind. 24 Std.
mit Ausgleich vor Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche
eine Wochenruhezeit beginnt spätestens am Ende von 6 X 24 Std. (144 Std.)
so Gewerbeaufsicht
Oki, Korrektur:
Die Ausgleichsruhezeit muss erst bis Ende der dritten Woche nach der verkürzten Ruhezeit genommen werden.
Sorry, hab' den letzten Passus dieser Regelung nicht mit voller Aufmerksamkeit gelesen.
Ja Moin,
tägliche maximale Arbeitszeit sind übrigens 13 Stunden und somit anschliessender Lenkzeitruhepause von 11 Stunden, macht insg. 24Stunden. Kann man die Woche 3 mal verkürzen auf 9 Stunden Lenkzeitruhepause. Mfg Matze725
Schaut mal auf ***Werbung entfernt, mfg steini111*** Die sind brand aktuell und für alle Fragen zum digit.Tachgraphen und zu Lenk und Ruhezeiten zu haben. Grüße
Zitat:
Original geschrieben von RalleZ1
Schaut mal auf ***Werbung entfernt, mfg steini111*** Die sind brand aktuell und für alle Fragen zum digit.Tachgraphen und zu Lenk und Ruhezeiten zu haben. Grüße
Waren die Aussagen von den Usern hier nicht aktuell?
Grüße
Steini